Datenbestand · Verfahren

Wie wird entschieden?

Zwei Wege, wie ein Anliegen im Bonner Rat landet: der Antrag einer Fraktion und Ihr eigener Bürgerantrag. Jeder Schritt nennt, wer handelt, welches Dokument gilt und wer am Ende abstimmt.

Was geht mich das an?

Neun Verfahren begegnen Ihnen in den Unterlagen des Rates. Bei fünf können Sie selbst etwas tun, bei vier hilft es, sie zu kennen. Jede Zahl unten ist der aktuelle Stand der Vorlagen in unserem Datenbestand.

Wo Bürger*innen in den Entscheidungsprozess kommen
  1. Verwaltung oder Fraktion
  2. Vorlage oder Antrag
  3. Ausschuss oder Bezirksvertretung
  4. Rat
  5. Umsetzung

Hier können Sie selbst handeln

  • Bebauungsplan

    Bevor die Stadt einen Bebauungsplan beschließt, muss sie die Öffentlichkeit früh informieren und ihr Gelegenheit zur Äußerung geben. Später liegt der Entwurf mindestens 30 Tage im Internet, und jede und jeder kann dazu Stellung nehmen (§ 3 Abs. 1 und 2 BauGB).

    Betrifft Ihre Straße, Ihr Viertel, Ihre Nachbarschaft.

  • Einwohnerfrage

    Der Rat kann in seine Tagesordnung eine Fragestunde für Einwohner aufnehmen, wenn die Geschäftsordnung das regelt (§ 48 Abs. 1 Satz 3 GO NRW).

    Der Weg mit dem geringsten Aufwand: kein Antrag, keine Unterschriften.

  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

    Bürger können beantragen, dass sie an Stelle des Rates selbst entscheiden (§ 26 Abs. 1 Satz 1 GO NRW). Dafür braucht es eine Frage, eine Begründung und Unterschriften. Ausgeschlossen sind unter anderem die Haushaltssatzung und Bauleitpläne (§ 26 Abs. 5 GO NRW).

    Das stärkste Mittel, das Bürgern zur Verfügung steht: Der Bürgerentscheid ersetzt den Ratsbeschluss.

  • Einwohnerantrag

    Einwohner ab 14 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen, können beantragen, dass der Rat über eine Angelegenheit berät und entscheidet (§ 25 Abs. 1 GO NRW). Der Rat muss spätestens innerhalb von vier Monaten nach Eingang entscheiden (§ 25 Abs. 7 Satz 2).

    Erzwingt, dass sich der Rat mit Ihrem Thema befasst, auch wenn keine Fraktion es einbringt.

  • Haushalt

    Der Entwurf der Haushaltssatzung wird öffentlich bekannt gegeben. Einwohner können innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen Einwendungen erheben, bevor der Rat beschließt (§ 80 Abs. 3 GO NRW).

    Hier wird entschieden, wofür die Stadt Geld ausgibt: Schulen, Straßen, Kultur.

Hier verstehen Sie, was Sie in den Unterlagen sehen

  • Beschlussvorlage

    Die Verwaltung bereitet einen Beschlussvorschlag vor. Er geht durch Ausschüsse und Bezirksvertretungen, bevor der Rat abstimmt.

    Die meisten Entscheidungen beginnen als Vorlage. Wer Vorlagen lesen kann, sieht früh, was kommt.

  • Anfrage

    Fraktionen und Ratsmitglieder fragen die Verwaltung (Große und Kleine Anfrage).

    Zeigt, was die Politik gerade wissen will und was die Verwaltung dazu sagt.

  • Dringlichkeitsentscheidung

    Ist der Rat nicht rechtzeitig einzuberufen, entscheidet der Hauptausschuss (Eilentscheidung, § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW). Geht auch das nicht und darf die Sache nicht warten, entscheiden der Bürgermeister und ein Ratsmitglied (Dringlichkeitsentscheidung, Satz 2). Der Rat muss in der nächsten Sitzung genehmigen (Satz 3).

    Erklärt Beschlüsse, die ohne vorherige Beratung im Gremium zustande kamen.

  • Änderungsantrag

    Ein Antrag, der eine Vorlage ändert, bevor darüber abgestimmt wird.

    Zeigt, wo sich eine Vorlage in der Beratung noch verändert hat.

Zwei Verfahren im Detail

  • Ratsantrag

    Nur eine Fraktion oder ein Fünftel der Ratsmitglieder kann einen Antrag an den Rat stellen. Als Einwohner*in erreichen Sie ihn über eine Fraktion.

    7 Schritte

  • Bürgerantrag

    Alle Einwohner*innen, die seit mindestens drei Monaten in Bonn wohnen, können sich allein oder gemeinsam mit anderen an Rat oder Bezirksvertretung wenden.

    6 Schritte

  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

    Bonner Bürger*innen können beantragen, dass sie statt des Rates über eine Angelegenheit der Stadt selbst entscheiden. Dafür sammeln sie Unterschriften; der Rat prüft, ob das Begehren zulässig ist.

    8 Schritte

  • Einwohnerfrage

    Einwohner*innen können in der Fragestunde einer Bezirksvertretung Fragen zu Angelegenheiten ihres Stadtbezirks stellen. Für den Rat sieht die Geschäftsordnung keine Einwohnerfragestunde vor.

    5 Schritte

  • Bebauungsplan

    Jede Person kann sich an der Aufstellung eines Bebauungsplans beteiligen: zuerst frühzeitig, dann während der einmonatigen Veröffentlichung des Entwurfs. Wer eine Stellungnahme abgeben will, braucht keinen Antrag und keine Mindestdauer des Wohnsitzes.

    10 Schritte