Datenbestand · Verfahren
Wie wird entschieden?
Zwei Wege, wie ein Anliegen im Bonner Rat landet: der Antrag einer Fraktion und Ihr eigener Bürgerantrag. Jeder Schritt nennt, wer handelt, welches Dokument gilt und wer am Ende abstimmt.
Was geht mich das an?
Neun Verfahren begegnen Ihnen in den Unterlagen des Rates. Bei fünf können Sie selbst etwas tun, bei vier hilft es, sie zu kennen. Jede Zahl unten ist der aktuelle Stand der Vorlagen in unserem Datenbestand.
- Verwaltung oder Fraktion
- verstehen Anfrage: fragt nach
- Vorlage oder Antrag
- verstehen Beschlussvorlage: ist der Anfang
- Ausschuss oder Bezirksvertretung
- handeln Einwohnerfrage: Frage in der Sitzung
- handeln Bebauungsplan: Stellungnahme vor dem Beschluss
- verstehen Änderungsantrag: ändert die Vorlage
- Rat
- handeln Einwohnerantrag: erzwingt einen Tagesordnungspunkt
- handeln Haushalt: Einwendungen vor der Abstimmung
- verstehen Dringlichkeitsentscheidung: genehmigt nachträglich
- Umsetzung
- handeln Bürgerbegehren und Bürgerentscheid: Bürgerentscheid ersetzt den Ratsbeschluss
Hier können Sie selbst handeln
Bebauungsplan
Bevor die Stadt einen Bebauungsplan beschließt, muss sie die Öffentlichkeit früh informieren und ihr Gelegenheit zur Äußerung geben. Später liegt der Entwurf mindestens 30 Tage im Internet, und jede und jeder kann dazu Stellung nehmen (§ 3 Abs. 1 und 2 BauGB).
Betrifft Ihre Straße, Ihr Viertel, Ihre Nachbarschaft.
Ablauf Schritt für Schritt · BauGB § 3 · 563 Vorlagen mit „Bebauungsplan“ im Titel
Einwohnerfrage
Der Rat kann in seine Tagesordnung eine Fragestunde für Einwohner aufnehmen, wenn die Geschäftsordnung das regelt (§ 48 Abs. 1 Satz 3 GO NRW).
Der Weg mit dem geringsten Aufwand: kein Antrag, keine Unterschriften.
Ablauf Schritt für Schritt · GO NRW § 48 · 20 Vorlagen mit „Einwohnerfrage“ im Titel
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Bürger können beantragen, dass sie an Stelle des Rates selbst entscheiden (§ 26 Abs. 1 Satz 1 GO NRW). Dafür braucht es eine Frage, eine Begründung und Unterschriften. Ausgeschlossen sind unter anderem die Haushaltssatzung und Bauleitpläne (§ 26 Abs. 5 GO NRW).
Das stärkste Mittel, das Bürgern zur Verfügung steht: Der Bürgerentscheid ersetzt den Ratsbeschluss.
Ablauf Schritt für Schritt · GO NRW § 26 · 10 Vorlagen mit „Bürgerbegehren“ im Titel
Einwohnerantrag
Einwohner ab 14 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen, können beantragen, dass der Rat über eine Angelegenheit berät und entscheidet (§ 25 Abs. 1 GO NRW). Der Rat muss spätestens innerhalb von vier Monaten nach Eingang entscheiden (§ 25 Abs. 7 Satz 2).
Erzwingt, dass sich der Rat mit Ihrem Thema befasst, auch wenn keine Fraktion es einbringt.
GO NRW § 25 · Keine Vorlagen mit „Einwohnerantrag“ im Titel
Haushalt
Der Entwurf der Haushaltssatzung wird öffentlich bekannt gegeben. Einwohner können innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen Einwendungen erheben, bevor der Rat beschließt (§ 80 Abs. 3 GO NRW).
Hier wird entschieden, wofür die Stadt Geld ausgibt: Schulen, Straßen, Kultur.
Hier verstehen Sie, was Sie in den Unterlagen sehen
Beschlussvorlage
Die Verwaltung bereitet einen Beschlussvorschlag vor. Er geht durch Ausschüsse und Bezirksvertretungen, bevor der Rat abstimmt.
Die meisten Entscheidungen beginnen als Vorlage. Wer Vorlagen lesen kann, sieht früh, was kommt.
Anfrage
Fraktionen und Ratsmitglieder fragen die Verwaltung (Große und Kleine Anfrage).
Zeigt, was die Politik gerade wissen will und was die Verwaltung dazu sagt.
Dringlichkeitsentscheidung
Ist der Rat nicht rechtzeitig einzuberufen, entscheidet der Hauptausschuss (Eilentscheidung, § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW). Geht auch das nicht und darf die Sache nicht warten, entscheiden der Bürgermeister und ein Ratsmitglied (Dringlichkeitsentscheidung, Satz 2). Der Rat muss in der nächsten Sitzung genehmigen (Satz 3).
Erklärt Beschlüsse, die ohne vorherige Beratung im Gremium zustande kamen.
GO NRW § 60 · 13 Vorlagen mit „Dringlichkeitsentscheidung“ im Titel
Änderungsantrag
Ein Antrag, der eine Vorlage ändert, bevor darüber abgestimmt wird.
Zeigt, wo sich eine Vorlage in der Beratung noch verändert hat.
Zwei Verfahren im Detail
Ratsantrag
Nur eine Fraktion oder ein Fünftel der Ratsmitglieder kann einen Antrag an den Rat stellen. Als Einwohner*in erreichen Sie ihn über eine Fraktion.
Bürgerantrag
Alle Einwohner*innen, die seit mindestens drei Monaten in Bonn wohnen, können sich allein oder gemeinsam mit anderen an Rat oder Bezirksvertretung wenden.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Bonner Bürger*innen können beantragen, dass sie statt des Rates über eine Angelegenheit der Stadt selbst entscheiden. Dafür sammeln sie Unterschriften; der Rat prüft, ob das Begehren zulässig ist.
Einwohnerfrage
Einwohner*innen können in der Fragestunde einer Bezirksvertretung Fragen zu Angelegenheiten ihres Stadtbezirks stellen. Für den Rat sieht die Geschäftsordnung keine Einwohnerfragestunde vor.
Bebauungsplan
Jede Person kann sich an der Aufstellung eines Bebauungsplans beteiligen: zuerst frühzeitig, dann während der einmonatigen Veröffentlichung des Entwurfs. Wer eine Stellungnahme abgeben will, braucht keinen Antrag und keine Mindestdauer des Wohnsitzes.