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261647-03 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 261647 "Evaluation und Weiterfinanzierung der Hebammen Ambulanz Bonn e.V."; ersetzt Drucksache 261647-01 AA

Nummer
261647-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
23.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 24.09.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 261647 Evaluation und Weiterfinanzierung der Hebammen Ambulanz Bonn e.V.

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Änderungsantrag
öffentlich
261647-03 AA
Antragsteller/in:
Marcel Schmitt
BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 261647
"Evaluation und Weiterfinanzierung der Hebammen
Ambulanz Bonn e.V."; ersetzt Drucksache 261647-
01 AA
Beratungsfolge
Rat 24.09.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Vor einer Beschlussfassung legt der Oberbürgermeister dar,
- aus welchen Gründen die vom Land NRW regulatorisch und strukturell
verantwortete Geburtshilfe (Vgl. u.a. LHebG NRW) ausgerechnet in Bonn so
schlecht aufgestellt sein soll, dass die Stadt Bonn in der Finanzierung mit dem
Geld der Bonner Steuerzahler dafür einspringen muss.
- ob sich das Land NRW finanziell an der Förderung der Geburtshilfe in Bonn
und insbesondere am Angebot der HAB beteiligt und wenn ja, mit welchem
Betrag bzw. wenn nein, warum sich das Land nicht einbringt, um die
behauptete Gefährdung der geburtshilflichen Infrastruktur abzusichern und das
Arbeitsumfeld für Hebammen zu erhalten.
- warum auch Personen, die keine Einwohner Bonns sind, weiter durch das
Angebot gefördert werden sollen.
- warum sich umliegende Kommunen, deren Einwohner die Leistungen der
hiesigen HAB in Anspruch nehmen, nicht an den Aufwendungen beteiligen.
- warum der Zuschuss aus einem Haushaltstitel (1.07.01) finanziert werden soll,
der in der Beschreibung seiner Produktgruppe als auch seiner Zielgruppe
ausschließlich Bürger und Einwohner der Stadt Bonn benennt.
- warum und auf wessen Vorschlag hin, wer im Verwaltungsvorstand der Stadt
Bonn in seiner Sondersitzung am 2. September 2026 die Nachmeldung zum
kommenden Haushalt ungeachtet der für den Haushalt 2027/2028 notwendigen
Sparbemühungen beschlossen hat.Seite 1 von 3
Seite 2
Begründung
In der Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters fehlen valide Daten darüber,
warum das Zusatzangebot des Fördermittelempfängers und der Mitwirkenden
wegen einer sonst drohenden Unterversorgung im geburtshilflichen Bereich
unabweisbar notwendig sein soll. Überdies wäre bei einem tatsächlich
vorliegenden -aber in der Vorlage nicht annähernd nachgewiesenen-
Notstand bzw. dem Vorherrschen einer schweren Mangellage auszuführen
gewesen, warum die für die Organisation der Gesundheitsversorgung
zuständigen Stellen bisher nichts bzw. nichts Ausreichendes dagegen
unternommen haben. Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch die
Einschätzung des zuständigen Landesministers, der sich auf der Netzseite
seines Ministeriums wie folgt zitieren lässt: „Mir ist es außerordentlich
wichtig, dass Schwangere und Neugeborene überall in Nordrhein-
Westfalen sehr gut versorgt werden und schnell in gute Hände kommen."
(NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, CDU; Quelle: Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen). Zu einer
tatsächlich vorhandenen eklatanten Mangellage in der Versorgung von in Bonn
lebenden Frauen vor und nach deren Niederkunft sowie von Kindern
unmittelbar vor und nach deren Entbindung scheint im Übrigen die
Mitteilungsvorlage des Oberbürgermeisters zum Antrag „Gesundheitskioske“
nicht recht zu passen. Dort bescheinigt dass städtische Gesundheitsamt eine
sehr gute bis übermäßige ärztliche Versorgungslage in Bonn. Dies wird
auch durch die jährliche Statistik der Bundesärztekammer bestätigt. Nirgends
ist in der dürftigen Vorlage der Stadtverwaltung auch in ausreichendem Maße
ausgeführt, welche Maßnahmen der Fördergeldempfänger ergreifen will, seine
Einnahmen zur Verringerung seines Defizites deutlich zu steigern, warum
ihm die Verbesserung seiner Deckungsbeitragslage nicht zumutbar sein soll
und warum vor diesem Hintergrund aus dem ehedem als Anschubfinanzierung
(Vgl. DS 231865) gedachten Zuschuss eine Daueralimentation in
genannter Höhe werden soll. Aus dem Evaluationsbericht und aus der
Anlage zur Beschlussvorlage geht hervor, dass 33,17 Prozent jener
Personen, die die Leistungen der Hebammenambulanz e.V. (HAB) in
Anspruch nehmen, aus dem Rhein-Sieg-Kreis kommen und eben nicht
in Bonn gemeldet sind. Die Finanzierung dieses Anteiles findet in der
Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters keinerlei Berücksichtigung.
Die vorgeschlagene Fördersumme in Höhe von mindestens 80.000 €
müsste sich bei einer angemessenen Beteiligung des Rhein-Sieg-
Kreises um 26.536 € reduzieren. Statt einen entsprechend verringerten
Ansatz vorzuschlagen, sollen nach mutmaßlicher Auffassung des
freigiebig auftretenden Verwaltungsvorstandes die Bonner
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die Einwohner auswärtiger
Kommunen mitbezahlen.
Überdies wird auf die Erläuterungen aus dem Änderungsantrag der BBB-
Ratsfraktion aus Juni 2024 mit der Drucksache verwiesen, in denen u.a. im
Zusammenhang mit dem Umstand, dass ohnehin jede geleistete Tätigkeit von
einer Hebamme individuell mit den Krankenkassen nach § 134a SGB V
abgerechnet wird, folgendes ausgeführt: Offensichtlich gehen die Leistungen
der Hebammenambulanz nicht nur über die abrechnungsfähigen Leistungen
der Krankenkassen, sondern auch weit über das Konzept einer „Ambulanz“Seite 2 von 3
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hinaus. So wünschenswert eine Optimalversorgung von Hilfesuchenden auch
sein mag, die Stadt Bonn kann mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln
Lücken des bundesweiten Gesundheitssystems durch freiwillige Leistungen nur
äußerst begrenzt auffangen und dies allenfalls im Rahmen ihrer Zuständigkeit,
die an den Stadtgrenzen endet.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 12:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de