261599-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grüner-Dringlichkeitsantrag: Schutz der Anwohnerschaft beim Abriss der Bonner Nordbrücke (A565) - Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 261599-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.10.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Friedrich-Ebert-Brücke Hauptort
- Thusneldastraße
- Herseler Straße
- Stadthaus
- Graurheindorfer Straße
- Berliner Platz
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261599-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Dezernat III Dezernat: Dez. III Grüner-Dringlichkeitsantrag: Schutz der Anwohnerschaft beim Abriss der Bonner Nordbrücke (A565) - Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat die Autobahn GmbH des Bundes in Bezug auf die im Antrag angesprochenen Punkte kontaktiert. Hiermit gibt die Verwaltung das Schreiben der Stadt Bonn sowie die Antwort der Autobahn GmbH zur Kenntnis. Anlage/n 1 20260924_Schreiben-Dezernat-III-an-Autobahn-Dringlichkeitsantrag Nordbru?cke (öffentlich) 2 20261012-Antwortschreiben-Autobahn-an-Bundesstadt-Bonn (öffentlich)Seite 1 von 5 Stadtbaurat Helmut Wiesner Stadthaus Berliner Platz 2, 53111 Bonn Telefon: 0228 - 77 20 05 Telefax: 0228 - 77 96 19 82 8 helmut.wiesner@bonn.de Der Oberbürgermeister Dezernat für Planung, Umwelt und Verkehr Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland | Außenstelle Köln z. Hd. Fr. Ascheid Deutz-Kalker-Straße 18-26 50679 Köln Bonn, den 24. September 2026 Dringlichkeitsantrag aus der Bezirksvertretung Bonn: Schutz der Anwohnerschaft beim Abriss der Bonner Nordbrücke (A565) Sehr geehrte Frau Ascheid, im Kontext der Sperrung der Bonner Friedrich-Ebert-Brücke (auch „Nordbrücke“) hat die Bonner Bezirks- fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Dringlichkeitsantrag gestellt, der von der Bezirksvertretung Bonn mit der Maßgabe vertagt wurde, die Stadtverwaltung möge unmittelbar Gespräche mit der Autobahn GmbH aufnehmen. Konkret beinhaltet der Antrag folgende Punkte: 1. Beweissicherung und Erschütterungen Die Verwaltung wird gebeten, bei der Autobahn GmbH kurzfristig den Stand der angekündigten Be- weissicherung der betroffenen Gebäude sowie die Ergebnisse der Erschütterungsmessungen einzu- holen. Noch ausstehende Beweissicherungen sollen unverzüglich nachgeholt und bei bereits be- troffenen Gebäuden eine nachträgliche Zustands- und Schadensdokumentation ermöglicht werden. 2. Entschädigungsregelung überprüfen Die Verwaltung wird gebeten, gegenüber der Autobahn GmbH auf eine erneute Prüfung der Entschä- digungsregelung hinzuwirken. Dabei sollen insbesondere unmittelbar an die Baustelle angrenzende Häuser berücksichtigt werden, die bislang aufgrund des festgelegten Radius ausgeschlossen wur- den, obwohl sie erheblichen Lärm- und Erschütterungsbelastungen ausgesetzt waren. Dies betrifft unter anderem den Bereich Thusneldastraße 8–18. 3. Staubbelastung reduzieren Die Verwaltung wird gebeten, gegenüber der Autobahn GmbH und den ausführenden Unternehmen auf eine konsequente Staubvermeidung hinzuwirken. Insbesondere sind Bewässerung und weitere Schutzmaßnahmen an die jeweiligen Windverhältnisse anzupassen und für akute Belastungen ein kurzfristig erreichbarer Ansprechpartner sicherzustellen. 4. Bericht an die Bezirksvertretung Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung kurzfristig über die Ergebnisse sowie die weite- ren Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Anwohnerschaft zu berichten. Antrag und Maßgabe finden Sie auch im Bonner Ratsinformationssystem unter der Drucksache 261599 bzw. unter folgendem Link: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2095708.Seite 2 von 5 Seite 2 Entsprechend des Antrags und der Maßgabe der Bezirksvertretung möchte ich Sie deshalb bitten, den genannten Punkten nachzukommen. Die laufenden Abrissarbeiten führen im direkten Wohnumfeld der linksrheinischen Vorlandbrücke zu erheblichen Belastungen durch Lärm, Erschütterungen und Staub. Gleichzeitig bestehen offene Fragen zur Beweissicherung betroffener Gebäude und zur Abgrenzung der angebotenen Entschädigungen. So wichtig der Abriss und der schnelle Ersatzneubau der linksrheini- schen Vorlandbrücke der Bonner Nordbrücke für die gesamte Region ist, gilt es dennoch, die Auswir- kungen auf die Anwohnenden im Bereich der Vorlandbrücke auf ein erträgliches Maß zu begrenzen und diesbezüglich alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen sowie Unsicherheiten in Be- zug auf Beweissicherungen und Entschädigungen auszuräumen. Sehr gerne stehen Ihnen, wenn nötig, meine Mitarbeitenden aus den unterschiedlichen Fachbereichen für Abstimmungen zur Verfügung. Ich möchte Sie bitten, mir für die Bezirksvertretung Bonn eine schriftliche Rückmeldung zu den Punkten 1 bis 3 zukommen zu lassen, damit die Verwaltung eine entsprechende Stellungnahme in das politische Gremium einbringen kann. Für die Unterstützung danke ich bereits im Voraus sehr herzlich. Mit freundlichen Grüßen Helmut WiesnerSeite 3 von 5 Geschäftsführung Dr. Michael Güntner (Vorsitzender) Dirk Brandenburger Sebastian Mohr Dr. Jeannette von Ratibor Aufsichtsratsvorsitz Stefan Schnorr Sitz Berlin AG Charlottenburg HRB 200131 B Steuernummer 30/260/50246 Bankverbindung UniCredit Bank IBAN DE10 1002 0890 0028 7048 95 BIC HYVEDEMM488 Antwort auf Ihr Schreiben vom 24.09.2026 Sehr geehrter Herr Wiesner, uns sind die Belastungen, die durch eine Baumaßnahme vor Ort entstehen, bewusst. Bei eingehenden Beschwerden prüfen wir diese und setzen anschließend entspre- chende Maßnahmen vor Ort um. Beispielhaft ist hier zu nennen, dass die Sandpolster unter den Abbruchbereichen kurzfristig erhöht wurden, um Erschütterungen weiter zu reduzieren. Beweissicherung und Erschütterungen: Die Beweissicherung vor Ort in Bezug auf mögliche Schäden durch Erschütterungen sind mittlerweile abgeschlossen, diese erfolgte abhängig vom Baufortschritt in einem 75m Radius um die Baustelle herum. Der Radius wurde durch einen Fachgutachter im Vorfeld aufgrund der Bodenbeschaffenheit und der zu erwartenden Erschütterungen festgelegt. Zusätzlich erfolgen vor Ort durchgängig Messungen der Erschütterungen. Bisher wurden alle Grenzwerte eingehalten. Entschädigungsregelung überprüfen: Im Rahmen der erfolgten Nachtarbeiten an der Graurheindorfer Str./Herseler Str. be- stand für einzelne Anliegende die Möglichkeit zur Hotelübernachtung mittels einer Entschädigung. Die Betroffenheiten wurde durch ein Lärmgutachten ermittelt. Die ent- sprechenden Wohneinheiten haben eine individuelle Postwurfsendung erhalten. Da- bei ist es grundsätzlich möglich, dass ein Haus betroffen war und das Nachbarhaus nicht mehr. Wir prüfen aber alle darüberhinausgehenden Anträge derzeit. Da müssen wir jedoch um ein wenig Geduld bitten, um auch alle Eingaben umfassend zu prüfen. Für die Abbrucharbeiten an der südlichen Rampe besteht außerdem für die unmittel- bar Anliegenden die Möglichkeit eine Hotelübernachtung für die Dauer des Abbruchs in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der direkten Nähe zu zwei Wohnhäusern, haben die dort lebenden Anliegenden das Angebot durch uns bereits erhalten. Die Autobahn GmbH des Bundes · Deutz-Kalker Straße 18-26 · 50679 Köln Bundesstadt Bonn Dezernat III/Planung, Umwelt und Verkehr Stadtbaurat Herr Helmut Wiesner Berliner Platz 2 53111 Bonn Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland Außenstelle Köln Deutz-Kalker Straße 18-26 50679 Köln T: +49 221 299270 E: friederike.ascheid@auto- bahn.de www.autobahn.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, unsere Nachricht vom Name, Durchwahl Datum 24.09.2026 XX, Datum Friederike Ascheid, -700 12.10.2026Seite 4 von 5 2 Staubbelastung reduzieren: Der baustellenbedingte Staub soll durch verschiedene Maßnahmen auf ein Minimum begrenzt werden. Eine Maßnahme ist zum Beispiel die regelmäßige Bewässerung vor Ort. Dazu sind alle verfügbaren Leitungen im Baufeld in der Nutzung Aufgrund der Lei- tungskapazität vor Ort ist eine über das derzeitige Maß hinausgehende Bewässerung nicht möglich. Die Bewässerung erfolgt sowohl im direkten Abbruchbereich als auch im Bereich des gelagerten Abbruchmaterials. Weitere Möglichkeiten, wie beispiels- weise eine Abdeckung des zwischengelagerten Abbruchmaterials, sind derzeit in der Prüfung. Seit Beginn der Abbrucharbeiten steht die Autobahn GmbH in regelmäßigem Aus- tausch mit den Anliegenden vor Ort. informiert wird. Darüber hinaus fand am 07.09.2026 eine Vor-Ort-Informationsveranstaltung mit den Anwohnerinnen und An- wohnern statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden zahlreiche Fragen beantwor- tet sowie die bereits umgesetzten und geplanten Schutzmaßnahmen erläutert. Die Au- tobahn GmbH wird die Situation weiterhin eng begleiten. Die Schutzmaßnahmen wer- den laufend überprüft und dort, wo technisch und baulich möglich, weiter optimiert. Sollten sich im weiteren Bauablauf zusätzliche Möglichkeiten ergeben, werden diese selbstverständlich geprüft und umgesetzt. Mit freundlichen Grüßen Friederike Ascheid AußenstellenleitungSeite 5 von 5
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