261599 · Dringlichkeitsantrag
Grüner-Dringlichkeitsantrag: Schutz der Anwohnerschaft beim Abriss der Bonner Nordbrücke (A565)
Kerndaten
- Nummer
- 261599
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 24.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Thusneldastraße Hauptort
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 261599 Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Bonn Dr. Ursula Bach Eva Kuzu 24.08.2026, gez. BBM Bonnie Grüner-Dringlichkeitsantrag: Schutz der Anwohnerschaft beim Abriss der Bonner Nordbrücke (A565) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit Die laufenden Abrissarbeiten führen im direkten Wohnumfeld zu erheblichen Belastungen durch Lärm, Erschütterungen und Staub. Gleichzeitig bestehen offene Fragen zur Beweissicherung betroffener Gebäude und zur Abgrenzung der angebotenen Entschädigungen. Da die Arbeiten fortgesetzt werden und weitere Belastungen unmittelbar zu erwarten sind, ist eine kurzfristige Klärung erforderlich. Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Beweissicherung und Erschütterungen Die Verwaltung wird gebeten, bei der Autobahn GmbH kurzfristig den Stand der angekündigten Beweissicherung der betroffenen Gebäude sowie die Ergebnisse der Erschütterungsmessungen einzuholen. Noch ausstehende Beweissicherungen sollen unverzüglich nachgeholt und bei bereits betroffenen Gebäuden eine nachträgliche Zustands- und Schadensdokumentation ermöglicht werden. 2. Entschädigungsregelung überprüfen Die Verwaltung wird gebeten, gegenüber der Autobahn GmbH auf eine erneute Prüfung der Entschädigungsregelung hinzuwirken. Dabei sollen insbesondere unmittelbar an die Baustelle angrenzende Häuser berücksichtigt werden, die bislang aufgrund des festgelegten Radius ausgeschlossen wurden, obwohl sie erheblichen Lärm- und Erschütterungsbelastungen ausgesetzt waren. Dies betrifft unter anderem den Bereich Thusneldastraße 8–18. 3. Staubbelastung reduzieren Die Verwaltung wird gebeten, gegenüber der Autobahn GmbH und den ausführenden Unternehmen auf eine konsequente Staubvermeidung hinzuwirken. Insbesondere sind Bewässerung und weitere Schutzmaßnahmen an die jeweiligen Windverhältnisse anzupassen undSeite 1 von 2 Seite 2 für akute Belastungen ein kurzfristig erreichbarer Ansprechpartner sicherzustellen. 4. Bericht an die Bezirksvertretung Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung kurzfristig über die Ergebnisse sowie die weiteren Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Anwohnerschaft zu berichten. Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de