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261599 · Dringlichkeitsantrag

Grüner-Dringlichkeitsantrag: Schutz der Anwohnerschaft beim Abriss der Bonner Nordbrücke (A565)

Nummer
261599
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
24.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Thusneldastraße Straße· Graurheindorf, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 24.08.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 261599-01 ST Grüner-Dringlichkeitsantrag: Schutz der Anwohnerschaft beim Abriss der Bonner Nordbrücke (A565) - Stellungnahme der Verwaltung

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
261599
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bonn
Dr. Ursula Bach
Eva Kuzu
24.08.2026, gez. BBM Bonnie
Grüner-Dringlichkeitsantrag: Schutz der
Anwohnerschaft beim Abriss der Bonner
Nordbrücke (A565)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit
Die laufenden Abrissarbeiten führen im direkten Wohnumfeld zu erheblichen
Belastungen durch Lärm, Erschütterungen und Staub. Gleichzeitig bestehen
offene Fragen zur Beweissicherung betroffener Gebäude und zur Abgrenzung
der angebotenen Entschädigungen.
Da die Arbeiten fortgesetzt werden und weitere Belastungen unmittelbar zu
erwarten sind, ist eine kurzfristige Klärung erforderlich.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Beweissicherung und Erschütterungen
Die Verwaltung wird gebeten, bei der Autobahn GmbH kurzfristig den
Stand der angekündigten Beweissicherung der betroffenen Gebäude
sowie die Ergebnisse der Erschütterungsmessungen einzuholen. Noch
ausstehende Beweissicherungen sollen unverzüglich nachgeholt und
bei bereits betroffenen Gebäuden eine nachträgliche Zustands- und
Schadensdokumentation ermöglicht werden.
2. Entschädigungsregelung überprüfen
Die Verwaltung wird gebeten, gegenüber der Autobahn GmbH auf eine
erneute Prüfung der Entschädigungsregelung hinzuwirken. Dabei sollen
insbesondere unmittelbar an die Baustelle angrenzende Häuser
berücksichtigt werden, die bislang aufgrund des festgelegten Radius
ausgeschlossen wurden, obwohl sie erheblichen Lärm- und
Erschütterungsbelastungen ausgesetzt waren. Dies betrifft unter
anderem den Bereich Thusneldastraße 8–18.
3. Staubbelastung reduzieren
Die Verwaltung wird gebeten, gegenüber der Autobahn GmbH und den
ausführenden Unternehmen auf eine konsequente Staubvermeidung
hinzuwirken. Insbesondere sind Bewässerung und weitere
Schutzmaßnahmen an die jeweiligen Windverhältnisse anzupassen undSeite 1 von 2
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für akute Belastungen ein kurzfristig erreichbarer Ansprechpartner
sicherzustellen.
4. Bericht an die Bezirksvertretung
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung kurzfristig über die
Ergebnisse sowie die weiteren Maßnahmen zum Schutz der betroffenen
Anwohnerschaft zu berichten.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de