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261563-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Antrag der BSW/SBI-Gruppe: Überprüfung der organisatorischen Leistungsfähigkeit des Amtes für Soziales und Wohnen

Nummer
261563-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261563-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. OB
Antrag der BSW/SBI-Gruppe: Überprüfung der
organisatorischen Leistungsfähigkeit des Amtes für
Soziales und Wohnen
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
15.09.2026 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 17.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Die Überprüfung der organisatorischen Leistungsfähigkeit des gesamten Amtes
für Soziales und Wohnen wird als nicht erforderlich und im Hinblick auf den
damit verbundenen Einsatz administrativer Ressourcen als unwirtschaftlich
eingeschätzt.
Ein Anlass, die Funktionsfähigkeit des Amtes für Soziales und Wohnen
grundsätzlich in Frage zu stellen, besteht nicht. Die Verwaltung ist dort gezielt
tätig geworden, wo konkrete Handlungsbedarfe festgestellt wurden. Derzeit
wird im Bereich Schwerbehindertenangelegenheiten eine organisatorische Be-
trachtung unter Einbindung der KGST durchgeführt. Für den Aufgabenbereich
Wohngeld wird nach der Einführung der digitalen Wohngeldakte derzeit die
Nutzung von „Robotic Process Automation“ getestet, um die digitalen Postein-
gänge zu automatisieren. Darüber hinaus führt der Fachbereich verwaltungsin-
tern Vorgespräche zur Implementierung weiterer Digitalprojekte durch, insbe-
sondere von KI-Assistenzsystemen.
Im Antrag wird kritisch angemerkt, dass sich die bisherigen organisatorischen
Prüfungen im Amt für Soziales und Wohnen nur auf einzelne Bereiche und
nicht auf die Gesamtorganisation beziehen. Dies trifft zu und entspricht dem
von der Verwaltung bewusst gewählten Vorgehen. Die Verwaltung ist gehalten,
ihre personellen und organisatorischen Ressourcen wirtschaftlich und zielge-
richtet einzusetzen und insbesondere dort tätig zu werden, wo konkrete Hand-
lungsbedarfe erkennbar sind. Eine umfassende organisatorische Überprüfung
des gesamten Amtes für Soziales und Wohnen würde – unabhängig von der
konkreten methodischen Ausgestaltung, die der Verwaltung obliegt – erhebli-
che Kapazitäten binden.
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Aktivitäten zur Haus-
haltskonsolidierung. In diesem Zusammenhang sind alle Ämter der Stadtver-
waltung in erheblichem Umfang gefordert, ihre organisatorischen StrukturenSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
und Prozesse zu überprüfen und Optimierungspotenziale zu identifizieren. Eine
zielgerichtete und wirkungsvolle Unterstützung aller betroffenen Ämter – darun-
ter auch das Amt für Soziales und Wohnen - ist jedoch nur dann möglich, wenn
Amt 10 über ausreichend Kapazitäten verfügt, um organisatorische Prüfungen
entsprechend der jeweiligen Handlungsbedarfe und Prioritäten durchzuführen.
Eine pauschale Überprüfung der Gesamtorganisation einzelner Ämter würde
diese Flexibilität erheblich reduzieren und wäre daher weder sachgerecht noch
wirtschaftlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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