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261555-04 AA · Änderungsantrag

BSW/SBI- Änderungsantrag: Optimierung der Toilettensituation im Bereich Herbert-Wehner-Platz/Haupteingang Rheinaue Antrag zur Vorlage 261555

Nummer
261555-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
14.10.2026
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Herbert-Wehner-Platz Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg Hauptort
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Postpavillon siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
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Übergeordnet

  1. 261555 Bürgerantrag: Optimierung der Toilettensituation im Bereich Herbert-Wehner-Platz/Haupteingang Rheinaue

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Änderungsantrag
öffentlich
261555-04 AADokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Antragsteller/in:
Antonia Pohlack
13.10.2026, gez. BBM Yildiz
BSW/SBI- Änderungsantrag: Optimierung der
Toilettensituation im Bereich Herbert-Wehner-
Platz/Haupteingang Rheinaue
Antrag zur Vorlage 261555
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschlussvorschlag zu DS 261555-02 wird angesichts des von der
Verwaltung bestätigten dringlichen Bedarfs an einer öffentlichen Toilette am
Haupteingang der Rheinaue durch folgende Fassung ersetzt:
Die Verwaltung wird beauftragt
1. unverzüglich die Planung für die Wiederherstellung einer dauerhaften,
barrierefreien und ganzjährig nutzbaren öffentlichen Toilette im
Postpavillon vorzubereiten und hierzu den baulichen Zustand sowie die
denkmalrechtlichen Anforderungen zu klären;
2. bis zur nächsten Ratssitzung am 10. Dezember 2026 die Finanzierung von
Untersuchung, Planung und Übergangsversorgung vorrangig aus dem
geltenden Haushalt sicherzustellen und erforderliche Mittelbereitstellungen
oder die Freigabe gesperrter Mittel vorzulegen;
3. dem Rat innerhalb von drei Monaten nach diesem Beschluss eine Vorlage
zur baulichen Umsetzung und zum dauerhaften Betrieb mit Kosten,
Finanzierung und Zeitplan (Ziel: Inbetriebnahme Sommer 2027)
vorzulegen.
Ist das Ziel nicht erreichbar, sind die Gründe und der frühestmögliche
Ersatztermin zu nennen.
Sollte die Umsetzung einer dauerhaften Toilettenversorgung im
Postpavillon nicht möglich oder unwirtschaftlich sein, ist eine Alternative
am Standort vorzuschlagen;
4. schnellstmöglich eine geeignete, ganzjährig nutzbare mobile
Übergangsversorgung am Haupteingang der Rheinaue sicherzustellen und
bis zur Inbetriebnahme der dauerhaften Anlage aufrechtzuerhalten.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Zur Vorbereitung der Ratsberatung:
Die Verwaltung wird gebeten, bereits zur Ratsberatung den
voraussichtlichen Mittelbedarf für Untersuchung, Planung und
Übergangsversorgung sowie einen konkreten Vorschlag zur
Finanzierung und gegebenenfalls erforderlichen Freigabe gesperrter
Mittel vorzulegen.
Begründung
Die Verwaltung bestätigt in ihrer Stellungnahme DS 261555-01 ST
ausdrücklich eine Unterversorgung und einen dringlichen Bedarf an einer
öffentlichen Toilettenanlage am Haupteingang der Rheinaue. Der
Verwaltungsvorschlag DS 261555-02 sieht zwar eine Priorisierung vor,
legt jedoch weder einen konkreten Standort noch einen
Umsetzungstermin fest. Der Verweis auf den „nächstmöglichen
Haushalt“ lässt die Möglichkeit einer weiteren Verschiebung offen.
Angesichts der Bedeutung der Rheinaue als Naherholungsort für die
gesamte Stadt – auch bei Großveranstaltungen – und vor allem der von
der Verwaltung bestätigten Dringlichkeit fordert der Änderungsantrag die
unverzügliche Vorbereitung einer dauerhaften Lösung im Postpavillon.
Unter Berücksichtigung des baulichen Zustands und der
denkmalrechtlichen Anforderungen soll auch die Einbeziehung der
bisherigen Kioskfläche geprüft werden. Ziel ist eine robuste, barrierefreie
und ganzjährig nutzbare, für hohe Frequentierung ausgelegte Anlage mit
wirtschaftlichem, verlässlich organisiertem Reinigungs- und
Wartungsbetrieb.
Angestrebt wird die Inbetriebnahme zu Beginn des Sommers 2027. Bis
dahin ist eine mobile Übergangsversorgung sicherzustellen.
Untersuchung, Planung und Übergangsversorgung sollen vorrangig aus
dem geltenden Haushalt finanziert werden. Eine hierfür erforderliche
Freigabe gesperrter Mittel kann der Rat nach § 81 Abs. 4 Satz 2 GO
NRW beschließen. Soweit Mittel fehlen, ist eine über- oder
außerplanmäßige Bereitstellung unter den Voraussetzungen des § 83
GO NRW mit konkretem Deckungsvorschlag zu prüfen. Über die
Finanzierung der Baumaßnahmen und des Dauerbetriebs wird
anschließend auf Grundlage der ermittelten Kosten entschieden. Die
gesamtstädtische Bedeutung und die erforderlichen
Haushaltsentscheidungen sprechen für eine Beratung in der
Bezirksvertretung mit anschließender Entscheidung des Rates.
Anlage/nSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de