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261551-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zur Großen Anfrage - Grüne Bezirksfraktion: Lärmbelastung durch den Schienengüterverkehr im Stadtbezirk Bonn — Erhebung und Bewertung aktueller Messdaten

Nummer
261551-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261551 Große Anfrage - Grüne Bezirksfraktion: Lärmbelastung durch den Schienengüterverkehr im Stadtbezirk Bonn — Erhebung und Bewertung aktueller Messdaten

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261551-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zur Großen Anfrage - Grüne
Bezirksfraktion: Lärmbelastung durch den
Schienengüterverkehr im Stadtbezirk
Bonn — Erhebung und Bewertung aktueller
Messdaten
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Welche aktuellen Erkenntnisse und Messdaten liegen der Stadt Bonn
zur Lärmbelastung durch den Schienenverkehr, insbesondere durch
den Güterverkehr, entlang der linksrheinischen Bahnstrecke im
Stadtbezirk Bonn vor? Bitte unter Angabe der gemessenen
bzw. berechneten Lärmpegel sowie differenziert nach Tag- und
Nachtzeit.
Umgebungslärm wird nicht gemessen, sondern nach EU-Standards
oder Bundes-Standards berechnet. Dazu findet alle 5 Jahre eine
Lärmkartierung statt. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist für ihre
Schienenstrecken dabei selbst zuständig und veröffentlicht im selben
Turnus Lärmkarten. Die letzte Kartierung wurde 2022 veröffentlicht
somit wird 2027 die nächste Kartierung veröffentlicht. Aufgrund des
Umfangs dieser Kartierungen gibt es keine Zwischenberechnungen,
sobald sich ein Umstand vorübergehend ändert. Die kurzzeitige
Sperrung von Schienenstrecken ist kein Anlass erneut zu berechnen.
Die Zuständigkeit für Schienenstrecken liegt beim EBA.
2. Liegen der Stadt Bonn Erkenntnisse darüber vor, wie sich die Zahl der
Güterzugdurchfahrten und die hierdurch verursachte Lärmbelastung seit
Beginn der Korridorsanierung und der damit verbundenen Sperrung der
rechtsrheinischen Bahnstrecke zwischen Troisdorf und Wiesbaden
verändert haben?
Zu aktuellen Zahlen der Züge seit der Sperrung des rechtsrheinischen
Korridors liegt der Verwaltung nichts vor. Insgesamt wird der
Umleitungsverkehr aber nicht vollständig über die linksrheinische
Strecke durch Bonn umgeleitet. Um die Belastung gering zu halten,
werden mehrere Strecken als Umleitung genutzt unter anderem über
die Siegstrecke, die Main-Weser-Bahn oder die Strecke über
Altenbeken.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
3. Wurden der Stadt Bonn hierzu Daten von der Deutschen Bahn, dem
Eisenbahn-Bundesamt oder anderen zuständigen Stellen zur Verfügung
gestellt?
Es wurden auch keine Daten zur Verfügung gestellt weder durch die
Deutsche Bahn (DB) noch durch das EBA. Auf der Internetseite der DB
gibt es allerdings speziell eine Seite zum Thema Korridorsanierung am
rechten Rhein mit vielen Bürgerinformationen: https://rechter-
rhein.deutschebahn.com/
4. Sind der Verwaltung Beschwerden oder Hinweise von Anwohner*innen
über eine erhöhte Lärm- und/oder Erschütterungsbelastung durch den
derzeit verstärkten Güterzugverkehr bekannt? Falls ja, wie viele
entsprechende Hinweise oder Beschwerden sind seit Beginn der
Streckensperrung eingegangen und welche Bereiche des Stadtbezirks
sind hiervon besonders betroffen?
Bisher liegen der Verwaltung keine Beschwerden diesbezüglich vor.
5. Wie bewertet die Verwaltung die Aussagekraft der
bestehenden Lärmmessungen des Eisenbahn-Bundesamtes für die
tatsächliche Belastung der Anwohner*innen im Stadtbezirk
Bonn, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich im
Bonner Stadtgebiet selbst keine Messstation des bundesweiten Lärm-
Monitorings befindet?
Da der Umgebungslärm nicht gemessen wird, sondern berechnet sind
etwaige Messwerte nicht vergleichbar mit Bundesstandards.
Messungen können stark verändert werden durch andere Geräusche,
wie beispielsweise das natürliche Hintergrundrauschen. Daher ist es
nicht möglich Aussagen auf die spezielle Herkunftsquelle der Güterzüge
zu machen. Dies ermöglicht nur die Berechnung. Messungen zu Lärm
und Erschütterungen von der DB selbst liegen nicht vor.
6. Besteht die Möglichkeit, während der erhöhten Belastung durch den
umgeleiteten Güterverkehr temporäre Lärmmessungen an geeigneten
Standorten entlang der Bahnstrecke im Stadtbezirk Bonn durchzuführen
bzw. durch das Eisenbahn-Bundesamt, die Deutsche Bahn oder eine
andere zuständige Stelle durchführen zu lassen? Falls ja, an welchen
Standorten wären solche Messungen aus Sicht der Verwaltung sinnvoll
und welche Schritte wären hierfür erforderlich?
Die Zuständigkeit für Lärmberechnungen oder ähnliches liegt auch hier
beim EBA.
7. Besteht darüber hinaus die Möglichkeit, neben der Lärmbelastung auch
die von vorbeifahrenden Güterzügen verursachten Erschütterungen zu
erfassen bzw. erfassen zu lassen? Falls ja, welche Möglichkeiten
bestehen hierzu zur Verfügung.
Auch für Erschütterungen ist das EBA selbst an seinen eigenen
Schienenstrecken zuständig. Bürgerbeschwerden sollten daher auch
direkt an das EBA gehen. Eine extra eingerichtete E-Mail-
Funktionsadresse mit Themen zur Sperrung des rechtsrheinischenSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Korridors lautet: rechter-rhein@deutschebahn.com
8. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die
Ergebnisse entsprechender Lärm- und
gegebenenfalls Erschütterungsmessungen für die Bonner
Bevölkerung transparent und öffentlich zugänglich zu machen?
Die Verwaltung könnte diesbezüglich auf das EBA zugehen und um
öffentliche Informationen bitten, um dann darüber zu berichten. Die
Stadt Bonn hat allerdings keine Weisungsbefugnis gegenüber dem
EBA. Anspruch auf Entschädigung gibt es bei einer Erhöhung der
Zugfrequenz nicht.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 12:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de