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261518-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

SBI-Große Anfrage: Analyse der ACI-Wahl 2025 und Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen Teilhabe

Nummer
261518-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 03.09.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261518 SBI-Große Anfrage: Analyse der ACI-Wahl 2025 und Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen Teilhabe

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261518-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
SBI-Große Anfrage: Analyse der ACI-Wahl 2025
und Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen
Teilhabe
Beratungsfolge
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und
Integration
03.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Welche verwaltungsinternen Erkenntnisse liegen zur Zustellung der
Wahlbenachrichtigungen vor - insbesondere zu unzustellbaren, verspätet
zugestellten oder wegen fehlerhafter Adressdaten zurückgesandten
Sendungen - und welche strukturellen Ursachen wurden festgestellt?
Aus Sicht des Wahlamtes haben sich bei der Zustellung der
Wahlbenachrichtigungen keine über das übliche Maß hinausgehenden
Besonderheiten ergeben. Unzustellbare Wahlbenachrichtigungen sind im
Rahmen der Durchführung einer Wahl nicht ungewöhnlich und können
insbesondere auf Umzüge, nicht aktualisierte Meldedaten oder auch fehlende
Beschriftung von Briefkästen zurückzuführen sein. Hinweise auf strukturelle
Probleme bei der Zustellung liegen dem Wahlamt nicht vor.
2. Welche Beschwerden, Hinweise oder Unterstützungsanfragen zur ACI-
Wahl 2025 gingen bei der Verwaltung, den Wahlstellen oder anderen
städtischen Anlaufstellen ein, wie wurden sie thematisch eingeordnet und
welche wiederkehrenden Problemlagen zeigen sich?
Beim Wahlamt sind im Zusammenhang mit der ACI-Wahl vereinzelte Anfragen
eingegangen. Diese wurden im Rahmen der üblichen Sachbearbeitung
bearbeitet. Eine Häufung solcher Beschwerden oder ein wiederkehrendes
strukturelles Problem - insbesondere im Hinblick auf die gleichzeitig
durchgeführten Kommunalwahlen - wurde dabei nicht festgestellt.
3. Welche konkreten Schwierigkeiten traten bei Eintragung, Berichtigung
oder Auskunft zum Wählerverzeichnis auf, insbesondere bei
Einbürgerungen, Mehrstaatigkeit, Zuzug, abweichenden Meldedaten oder
fehlender automatischer Erfassung?
Bei der Führung und Bearbeitung des Wählerverzeichnisses wurden die imSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Rahmen einer durchzuführenden Wahl üblichen Einzelfälle bearbeitet.
Besondere oder systematische Schwierigkeiten im Hinblick auf die ACI-Wahl
sind dem Wahlamt nicht bekannt geworden. Soweit Korrekturen oder
Nachträge erforderlich waren, erfolgten diese im Rahmen der gesetzlichen
Vorgaben.
4. Hat die Verwaltung das Wahlverfahren, die interne Zusammenarbeit
und die Erreichbarkeit der Zielgruppen systematisch evaluiert? Falls ja:
Welche nicht veröffentlichten Ergebnisse, Schwachstellen und
Handlungsempfehlungen wurden festgehalten? Falls nein: Ist eine
Evaluation vorgesehen?
Eine Evaluation der ACI-Wahl wurde durch das Wahlamt nicht durchgeführt.
Die Erfahrungen aus der Durchführung werden im Rahmen der üblichen
Nachbearbeitung und internen Abstimmung berücksichtigt. Über konkrete, aus
der Wahl 2025 abzuleitende strukturelle Schwachstellen liegen dem Wahlamt
keine Erkenntnisse vor.
5. Welche empirischen oder dokumentierten Erkenntnisse bestehen zum
Bekanntheitsgrad der ACI-Wahl und zu den Informationswegen, über die
Wahlberechtigte tatsächlich erreicht wurden? Welche Zielgruppen oder
Stadtteile konnten nur unzureichend angesprochen werden? Soweit keine
belastbaren Erkenntnisse vorliegen: Welche Erhebung ist vorgesehen?
Empirische Erkenntnisse darüber, über welche konkreten Informationswege die
Wahlberechtigten von der ACI-Wahl erfahren haben, liegen dem Wahlamt nicht
vor. Eine entsprechende Befragung wurde nicht durchgeführt.
Die vorliegenden Erkenntnisse geben jedoch keinen Anlass zu der Annahme,
dass die Wahlberechtigten nur unzureichend erreicht wurden. Die
Wahlbeteiligung in der Bundesstadt Bonn lag bei über 23 Prozent und damit
deutlich über der landesweiten Wahlbeteiligung von etwa 15,5 Prozent. Dies
kann als Indiz dafür gewertet werden, dass die ACI-Wahl in der Bundesstadt
Bonn bei einem vergleichsweisen großen Anteil der Wahlberechtigten bekannt
war und die Möglichkeit zur Wahlteilnahme wahrgenommen wurde.
Ferner wurden von der Geschäftsstelle des Ausschusses für
Chancengerechtigkeit und Integration verschiedene Maßnahmen zur
Bewerbung der ACI-Wahl umgesetzt. Das Hauptziel all dieser Maßnahmen war
es, die Wahlbeteiligung zu steigern und Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte über ihre politischen Rechte zu informieren.
Diesbezüglich hat die Geschäftsstelle vor und während der Wahlphase gezielte
Maßnahmen in folgenden Bereichen umgesetzt: Erstellung und Verteilung von
mehrsprachigen Informationsmaterialien, digitale Aufklärung über Social-Media-
Plattformen, Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen,
direkte Ansprache vor Ort durch die Organisation von Infoständen in den
Stadteilen sowie digitale Außenwerbung an hochfrequentierten
Verkehrsknotenpunkten, Fußgängerzonen und Haltestellen.
6. Welche Erkenntnisse liegen dazu vor, wie Wahlberechtigte Aufgaben,
Einflussmöglichkeiten und Abgrenzung des ACI gegenüber Rat,Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Bezirksvertretungen und Verwaltung verstehen? Wo bestehen
Vermittlungsdefizite? Soweit dies bislang nicht untersucht wurde: Hält die
Verwaltung eine niedrigschwellige Befragung für umsetzbar?
Dem Wahlamt liegen keine Erkenntnisse zum Verständnis der Aufgaben,
Einflussmöglichkeiten und Abgrenzungen des ACI gegenüber Rat,
Bezirksvertretungen und Verwaltung durch die Wahlberechtigten vor.
Entsprechende Erhebungen gehören nicht zum Aufgabenbereich des
Wahlamtes und sind nicht vorgesehen.
7. Welche Verbesserungsmaßnahmen für Wahlbenachrichtigung,
Wählerverzeichnis, Beratung, Mehrsprachigkeit, digitale Information und
niedrigschwellige Ansprache hält die Verwaltung fachlich für vorrangig,
und welche davon sind mit welchem Zeit- und Ressourcenbedarf
umsetzbar?
Aus Sicht des Wahlamtes haben sich aus der Durchführung der ACI-Wahl
keine besonderen Defizite ergeben, die eine grundlegende Änderung der
etablierten Abläufe erforderlich machen.
8. Welche verbindlichen Schritte schlägt die Verwaltung vor, um die
Erkenntnisse gemeinsam mit ACI, Migrantenorganisationen und weiteren
relevanten Akteuren auszuwerten, Verantwortlichkeiten festzulegen und
die Wirkung der Maßnahmen vor der nächsten Wahl messbar zu
überprüfen?
Das Wahlamt wird die Erfahrungen aus der Durchführung der ACI-Wahl – wie
bei allen anderen Wahlen auch – im Rahmen der regulären Nachbereitung
berücksichtigen. Eine darüberhinausgehende Evaluation kann nicht geleistet
werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 09:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de