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261514-01 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag zu Drs. 261514 - Änderung der „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit – Maßnahmen, Beschaffungen und Investitionen“ – Anpassung nach Stellungnahme AG 78 Jugendförderung

Nummer
261514-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
05.10.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 261514 Änderung der „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit – Maßnahmen, Beschaffungen und Investitionen“

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Änderungsantrag
öffentlich
261514-01 AADokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Antragsteller/in:
Dr. Anne Segbers, Dr. Manuel Esser (beide KJRB e.V.), Ellen Heimes (Kinder
schutzbund Bonn e.V.), Jean-Pierre Schneider (Caritasverband Bonn), Christian
Diekmann (KJRB e.V.) u.a.
02.10.2026
Änderungsantrag zu Drs. 261514 - Änderung der
„Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit –
Maßnahmen, Beschaffungen und Investitionen“ –
Anpassung nach Stellungnahme AG 78
Jugendförderung
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 14.10.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Förderwesen des Jugendamtes
beginnend mit den Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit in
Bonn umgehend auf eine Abwicklung durch das städtische digitale För
dermittelportal umzustellen.
2. Den geänderten Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit in
Bonn wird mit den folgenden weiteren Änderungen zugestimmt:
a. Ziffer 8.1 wird wie folgt geändert:
Verwaltungsvorlage Änderung
8. Beschaffungen und Investitionen
8.1 Antragsberechtigung
Zuschüsse nach Ziffer 8 können nur
juristische
Personen und Jugendverbände im
Sinne der Richtlinie zur Förderung der
Jugendverbände erhalten. Über Be
triebskosten geförderte Einrichtungen
der Offenen Jugendarbeit, informelle
Gruppen gemäß Position 1.1.2 sowie
Schulen sind nicht antragsberechtigt.
Sportvereine sind nur antragsberech
tigt, wenn sie umfangreiche jugend
pflegerische Aktivitäten außerhalb des
Vereinssports nachweisen und das
beantragte Jugendpflegematerial
außerhalb des Vereinssports für die
Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII ein
setzen.
8. Beschaffungen und Investitionen
8.1 Antragsberechtigung
Zuschüsse nach Ziffer 8 können nur
juristische
Personen und Jugendverbände im
Sinne der Richtlinie zur Förderung der
Jugendverbände erhalten. Über Be
triebskosten geförderte Einrichtungen
der Offenen Jugendarbeit, Informelle
Gruppen gemäß Position 1.1.2 sowie
Schulen sind nicht antragsberechtigt.
Sportvereine sind nur antragsberech
tigt, wenn sie umfangreiche jugend
pflegerische Aktivitäten außerhalb des
Vereinssports nachweisen und das
beantragte Jugendpflegematerial
außerhalb des Vereinssports für die
Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII ein
setzen.Seite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
b. Die Fördersätze werden wir folgt angepasst:
Maßnahmenart Bisherige Tages-
satz
Neuer Fördersatz
4.1 Freizeiten
Einfacher Fördersatz 8,20 Euro 9,00 Euro
Zusatzförderung Bonn Ausweis 16,40 Euro 18,00 Euro
Zusatzförderung SGB II 24,60 Euro 27,00 Euro
4.2 Stadtranderholungen
Einfacher Fördersatz 7,20 Euro 8,00 Euro
Zusatzförderung Bonn Ausweis 14,40 Euro 16,00 Euro
Zusatzförderung SGB II 21,60 Euro 24,00 Euro
4.3 Tagesveranstaltungen
Einfacher Fördersatz 5,00 Euro 5,50 Euro
Zusatzförderung Bonn Ausweis 10,00 Euro 11,00 Euro
Zusatzförderung SGB II 15,00 Euro 16,50 Euro
5.1 Int. Jugendbegegnung (Inland)
Einfacher Fördersatz 8,20 Euro 9,00 Euro
Zusatzförderung Bonn Ausweis 16,40 Euro 18,00 Euro
Zusatzförderung SGB II + 24,60 Euro 27,00 Euro
5.2 Int. Fachkräftebegegnung (Inland)
Einfacher Fördersatz 8,20 Euro 9,00 Euro
Zusatzförderung Bonn Ausweis 16,40 Euro 18,00 Euro
Zusatzförderung SGB II 24,60 Euro 27,00 Euro
6.1 Bildungsmaßnahme o. Übernachtung
Einfacher Fördersatz 8,40 Euro 9,50 Euro
Zusatzförderung Bonn Ausweis 16,80 Euro 19,00 Euro
Zusatzförderung SGB II 25,20 Euro 28,50 Euro
6.1 Bildungsmaßnahme m. Übernachtung
Einfacher Fördersatz 18,00 Euro 20,00 Euro
Zusatzförderung Bonn Ausweis 36,00 Euro 40,00 Euro
Zusatzförderung SGB II 54,00Euro 60,00 Euro
6.2 Mitarbeiterschulung o. Übernachtung
Einfacher Fördersatz 12,70 Euro 14,00 Euro
Zusatzförderung Bonn Ausweis 25,40 Euro 28,00 Euro
Zusatzförderung SGB II 38,10Euro 42,00 Euro
6.2 Mitarbeiterschulung m. Übernachtung
Einfacher Fördersatz 25,00 Euro 27,50 Euro
Zusatzförderung Bonn Ausweis 50,00 Euro 55,00 Euro
Zusatzförderung SGB II 75,00 Euro 82,50 EuroSeite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Begründung
Die Überarbeitung der Richtlinie trifft auf große Zustimmung bei den Antrags
stellenden. Gerade der Kinder- und Jugendring Bonn ev. konnte als Vertretung
der Jugendverbände an Evaluation und Überarbeitung gut mitwirken. Letztlich
konnten aber mit der Verwaltung einige Punkte nicht einvernehmlich geklärt
werden. Diese sind in der Stellungnahme der AG 78 Jugendförderung be
schrieben, deren Inhalt mit diesem Änderungsantrag aufgegriffen wird.
Zu Ziffer 1 Umstellung des Förderwesens auf städtisches digitales För-
dermittelportal
Seit einiger Zeit steht mit Fömi-Kommunal in der Stadt Bonn ein einheitliches
digitales Fördermittelportal zur Beantragung und Abwicklung von Förderverfah
ren zur Verfügung. So wird das Förderprogramm für die sozialverträgliche
energetische Bestandssanierung und die Projektmittelförderung des Kulturam
tes darüber abgewickelt. Nach Informationen der Antragsstellenden hat auch
das Jugendamt Zugriff auf diese Plattform. Daher soll die lange erwünschte
Umstellung auf ein digitalisiertes Förderverfahren jetzt zügig erfolgen.
zu Ziffer 2a Streichung des Förderausschlusses für offene Jugendeinrich-
tungen
Wir verweisen zur Begründung auf die Stellungnahme der Ag 78 Jugendförde
rung. Darin heißt es: in den Zeilen 20-26: Die Herausnahme der Offenen Ju
gendeinrichtungen aus dem Kreis der Berechtigten der Förderung von Jugend
pflegematerial und Investitionen ist nicht sachgerecht. Zwar können sie im
Rahmen ihrer Betriebskostenförderung ihr Sachmittelbudget auch für Anschaf
fungen und Investitionen einsetzen, kostspielige Materialanschaffungen oder
große Investitionen (Renovierungsarbeiten usw.) sind hierdurch aber mangels
Budgethöhe nicht bestreitbar. Daher schlagen wir vor, diese Änderung der
Richtlinie in Ziffer 8.1 nicht vorzunehmen.
Ergänzend hierzu weisen wir darauf hin, dass nach den Richtlinien zur Förde
rung von Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit pro Fachkraftstelle auch nur
2.000 Euro pro Jahr für kleinere Investitionen zur Verfügung gestellt werden.
Dazu heißt es in der Ziffer 1.5 ausdrücklich: „Nicht über diese Förderrichtlinie
finanzierbar sind beispielsweise umfangreichere Investitionen an Gebäuden.“
zu Ziffer 2b Anpassung der Fördersätze an die Preissteigerung.
Wir schlagen eine Anpassung der Fördersätze um ca. 10 % vor. Dabei runden
wir die konkreten Fördersätze auf und ab, um die Berechnung zu vereinfachen.
Die letzte Anpassung der Tagessätze erfolgte im Oktober 2023. Seitdem sind
die Preise gemäß Verbraucherpreisindex bis August 2026 wie folgt gestiegen
(Quelle Statistisches Bundesamt, Genesis Portal):
• allgemeine Preissteigerung: 7,80%.
• Preissteigerung Nahrungsmittel: 4,91%
• Preissteigerung Personenbeförderung: 9,87%
• Preissteigerung Übernachtungskosten: 12,44%Seite 3 von 4
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Da gerade die für Freizeiten usw. relevanten Beförderungs- und Übernach
tungskosten überdurchschnittlich gestiegen sind, ist eine Anpassung der För
dersätze an die Preisentwicklung geboten. Die einmalige 10%ige Erhöhung der
Fördersätze federt hoffentlich auch die weitere Preissteigerung in den kom
menden drei Jahren ab.
Da der HH-Ansatz zur Finanzierung der Richtlinie seit 2023 jährlich dynamisiert
wird, sollten für die geplanten Tagessatzerhöhungen ausreichend Mittel vor
handen sein.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de