261514-01 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag zu Drs. 261514 - Änderung der „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit – Maßnahmen, Beschaffungen und Investitionen“ – Anpassung nach Stellungnahme AG 78 Jugendförderung
Kerndaten
- Nummer
- 261514-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 05.10.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 261514-01 AADokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Antragsteller/in: Dr. Anne Segbers, Dr. Manuel Esser (beide KJRB e.V.), Ellen Heimes (Kinder schutzbund Bonn e.V.), Jean-Pierre Schneider (Caritasverband Bonn), Christian Diekmann (KJRB e.V.) u.a. 02.10.2026 Änderungsantrag zu Drs. 261514 - Änderung der „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit – Maßnahmen, Beschaffungen und Investitionen“ – Anpassung nach Stellungnahme AG 78 Jugendförderung Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 14.10.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Förderwesen des Jugendamtes beginnend mit den Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit in Bonn umgehend auf eine Abwicklung durch das städtische digitale För dermittelportal umzustellen. 2. Den geänderten Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit in Bonn wird mit den folgenden weiteren Änderungen zugestimmt: a. Ziffer 8.1 wird wie folgt geändert: Verwaltungsvorlage Änderung 8. Beschaffungen und Investitionen 8.1 Antragsberechtigung Zuschüsse nach Ziffer 8 können nur juristische Personen und Jugendverbände im Sinne der Richtlinie zur Förderung der Jugendverbände erhalten. Über Be triebskosten geförderte Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit, informelle Gruppen gemäß Position 1.1.2 sowie Schulen sind nicht antragsberechtigt. Sportvereine sind nur antragsberech tigt, wenn sie umfangreiche jugend pflegerische Aktivitäten außerhalb des Vereinssports nachweisen und das beantragte Jugendpflegematerial außerhalb des Vereinssports für die Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII ein setzen. 8. Beschaffungen und Investitionen 8.1 Antragsberechtigung Zuschüsse nach Ziffer 8 können nur juristische Personen und Jugendverbände im Sinne der Richtlinie zur Förderung der Jugendverbände erhalten. Über Be triebskosten geförderte Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit, Informelle Gruppen gemäß Position 1.1.2 sowie Schulen sind nicht antragsberechtigt. Sportvereine sind nur antragsberech tigt, wenn sie umfangreiche jugend pflegerische Aktivitäten außerhalb des Vereinssports nachweisen und das beantragte Jugendpflegematerial außerhalb des Vereinssports für die Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII ein setzen.Seite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) b. Die Fördersätze werden wir folgt angepasst: Maßnahmenart Bisherige Tages- satz Neuer Fördersatz 4.1 Freizeiten Einfacher Fördersatz 8,20 Euro 9,00 Euro Zusatzförderung Bonn Ausweis 16,40 Euro 18,00 Euro Zusatzförderung SGB II 24,60 Euro 27,00 Euro 4.2 Stadtranderholungen Einfacher Fördersatz 7,20 Euro 8,00 Euro Zusatzförderung Bonn Ausweis 14,40 Euro 16,00 Euro Zusatzförderung SGB II 21,60 Euro 24,00 Euro 4.3 Tagesveranstaltungen Einfacher Fördersatz 5,00 Euro 5,50 Euro Zusatzförderung Bonn Ausweis 10,00 Euro 11,00 Euro Zusatzförderung SGB II 15,00 Euro 16,50 Euro 5.1 Int. Jugendbegegnung (Inland) Einfacher Fördersatz 8,20 Euro 9,00 Euro Zusatzförderung Bonn Ausweis 16,40 Euro 18,00 Euro Zusatzförderung SGB II + 24,60 Euro 27,00 Euro 5.2 Int. Fachkräftebegegnung (Inland) Einfacher Fördersatz 8,20 Euro 9,00 Euro Zusatzförderung Bonn Ausweis 16,40 Euro 18,00 Euro Zusatzförderung SGB II 24,60 Euro 27,00 Euro 6.1 Bildungsmaßnahme o. Übernachtung Einfacher Fördersatz 8,40 Euro 9,50 Euro Zusatzförderung Bonn Ausweis 16,80 Euro 19,00 Euro Zusatzförderung SGB II 25,20 Euro 28,50 Euro 6.1 Bildungsmaßnahme m. Übernachtung Einfacher Fördersatz 18,00 Euro 20,00 Euro Zusatzförderung Bonn Ausweis 36,00 Euro 40,00 Euro Zusatzförderung SGB II 54,00Euro 60,00 Euro 6.2 Mitarbeiterschulung o. Übernachtung Einfacher Fördersatz 12,70 Euro 14,00 Euro Zusatzförderung Bonn Ausweis 25,40 Euro 28,00 Euro Zusatzförderung SGB II 38,10Euro 42,00 Euro 6.2 Mitarbeiterschulung m. Übernachtung Einfacher Fördersatz 25,00 Euro 27,50 Euro Zusatzförderung Bonn Ausweis 50,00 Euro 55,00 Euro Zusatzförderung SGB II 75,00 Euro 82,50 EuroSeite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Begründung Die Überarbeitung der Richtlinie trifft auf große Zustimmung bei den Antrags stellenden. Gerade der Kinder- und Jugendring Bonn ev. konnte als Vertretung der Jugendverbände an Evaluation und Überarbeitung gut mitwirken. Letztlich konnten aber mit der Verwaltung einige Punkte nicht einvernehmlich geklärt werden. Diese sind in der Stellungnahme der AG 78 Jugendförderung be schrieben, deren Inhalt mit diesem Änderungsantrag aufgegriffen wird. Zu Ziffer 1 Umstellung des Förderwesens auf städtisches digitales För- dermittelportal Seit einiger Zeit steht mit Fömi-Kommunal in der Stadt Bonn ein einheitliches digitales Fördermittelportal zur Beantragung und Abwicklung von Förderverfah ren zur Verfügung. So wird das Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Bestandssanierung und die Projektmittelförderung des Kulturam tes darüber abgewickelt. Nach Informationen der Antragsstellenden hat auch das Jugendamt Zugriff auf diese Plattform. Daher soll die lange erwünschte Umstellung auf ein digitalisiertes Förderverfahren jetzt zügig erfolgen. zu Ziffer 2a Streichung des Förderausschlusses für offene Jugendeinrich- tungen Wir verweisen zur Begründung auf die Stellungnahme der Ag 78 Jugendförde rung. Darin heißt es: in den Zeilen 20-26: Die Herausnahme der Offenen Ju gendeinrichtungen aus dem Kreis der Berechtigten der Förderung von Jugend pflegematerial und Investitionen ist nicht sachgerecht. Zwar können sie im Rahmen ihrer Betriebskostenförderung ihr Sachmittelbudget auch für Anschaf fungen und Investitionen einsetzen, kostspielige Materialanschaffungen oder große Investitionen (Renovierungsarbeiten usw.) sind hierdurch aber mangels Budgethöhe nicht bestreitbar. Daher schlagen wir vor, diese Änderung der Richtlinie in Ziffer 8.1 nicht vorzunehmen. Ergänzend hierzu weisen wir darauf hin, dass nach den Richtlinien zur Förde rung von Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit pro Fachkraftstelle auch nur 2.000 Euro pro Jahr für kleinere Investitionen zur Verfügung gestellt werden. Dazu heißt es in der Ziffer 1.5 ausdrücklich: „Nicht über diese Förderrichtlinie finanzierbar sind beispielsweise umfangreichere Investitionen an Gebäuden.“ zu Ziffer 2b Anpassung der Fördersätze an die Preissteigerung. Wir schlagen eine Anpassung der Fördersätze um ca. 10 % vor. Dabei runden wir die konkreten Fördersätze auf und ab, um die Berechnung zu vereinfachen. Die letzte Anpassung der Tagessätze erfolgte im Oktober 2023. Seitdem sind die Preise gemäß Verbraucherpreisindex bis August 2026 wie folgt gestiegen (Quelle Statistisches Bundesamt, Genesis Portal): • allgemeine Preissteigerung: 7,80%. • Preissteigerung Nahrungsmittel: 4,91% • Preissteigerung Personenbeförderung: 9,87% • Preissteigerung Übernachtungskosten: 12,44%Seite 3 von 4 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Da gerade die für Freizeiten usw. relevanten Beförderungs- und Übernach tungskosten überdurchschnittlich gestiegen sind, ist eine Anpassung der För dersätze an die Preisentwicklung geboten. Die einmalige 10%ige Erhöhung der Fördersätze federt hoffentlich auch die weitere Preissteigerung in den kom menden drei Jahren ab. Da der HH-Ansatz zur Finanzierung der Richtlinie seit 2023 jährlich dynamisiert wird, sollten für die geplanten Tagessatzerhöhungen ausreichend Mittel vor handen sein. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de