261499-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
SPD-Große Anfrage: Einnahmen aus Beherbergungs- und Zweitwohnungssteuer in Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 261499-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Alt-Godesberg Hauptort
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261499-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II SPD-Große Anfrage: Einnahmen aus Beherbergungs- und Zweitwohnungssteuer in Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zu den aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung: I. Beherbergungssteuer 1. Wie hoch waren in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils die Einnahmen aus der Beherbergungssteuer im Stadtbezirk Bad Godesberg, wie viel entfiel davon auf Ferienwohnungen und wie viel auf andere Unterkünfte, insb. Hotels? Wie vielen Übernachtungen entsprach dies jeweils? Steuer 2021 Bonn insgesamt: 0,5 Mio. EUR Bad Godesberg: 0,17 Mio. EUR, davon 11.600,00 EUR FeWo/Privatzimmer Steuer 2022 Bonn insgesamt: 1,6 Mio. EUR Bad Godesberg: 0,35 Mio. EUR, davon 22.800,00 EUR FeWo/Privatzimmer Steuer 2023 Bonn insgesamt: 2,1 Mio. EUR Bad Godesberg: 0,4 Mio. EUR, davon 25.400,00 EU FeWo/Privatzimmer Steuer 2024 Bonn insgesamt: 6,2 Mio. EUR Bad Godesberg: 1,57 Mio. EUR, davon 62.000,00 EUR FeWo/PrivatzimmerSeite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Steuer 2025 Bonn insgesamt: 7,4 Mio. EUR Bad Godesberg: 1,6 Mio. EUR, davon 63.800,00 EUR FeWo/Privatzimmer Ab dem 01.01.2024 unterliegen auch die beruflich bedingten Übernachtungen der Beherbergungssteuer. Hieraus erklärt sich der deutliche Anstieg des Steueraufkommens gegenüber Vorjahren. Die Steuerentrichtungspflichtigen erklären gegenüber dem Kassen- und Steueramt lediglich die Summe der in einem Quartal vereinnahmten steuerpflichtigen Übernachtungsentgelte. Insofern liegen hier keine Informationen über Preise für einzelne Übernachtungen und die Anzahl dieser Übernachtungen im Erklärungszeitraum vor. Statistiken zu den Übernachtungszahlen in Bonn werden vom Landesbetrieb IT.NRW und der IHK Bonn erfasst und veröffentlicht. Nach Auskunft beider Stellen gibt es keine gesonderten Übernachtungszahlen zu Bad Godesberg, es liegen nur gesamtstädtische Zahlen vor. Auch dem Stadtmarketing Bad Godesberg ist keine gesonderte Erfassung bekannt. 2. Wie viele Ferienwohnungen waren für die Bettensteuer im Jahr 2025 registriert? Für Bonn insgesamt waren 206 Kassenzeichen mit Ferienwohnungen und Privatzimmern geführt. Unter einem Kassenzeichen werden teilweise auch mehrere Wohnungen in einem Appartementhaus zusammengefasst, sofern diese vom selben Inhaber geführt werden. Insofern lässt sich die genaue Zahl der einzelnen Wohnungen nicht auswerten. 3. Wie überprüft die Stadtverwaltung, ob alle Steuerpflichtigen die Beherbergungssteuer entrichten? Zunächst ist sicherzustellen, dass sämtliche Beherbergungsbetriebe einschließlich der Privatvermietungen beim Kassen- und Steueramt bekannt sind. Gewerbliche Beherbergungsbetriebe sind dem Fachamt generell bekannt. Die privaten Vermietungen werden über die regelmäßig vom Amt für Soziales und Wohnen übermittelte Wohnraum-ID-Liste identifiziert. Sämtliche Vermietenden werden insbesondere bei Neuaufnahme der Vermietung ausführlich auf Ihre Pflichten als Steuerentrichtungspflichtige hingewiesen. Dies geschieht zunächst durch standardisierte Informationsschreiben und im Nachgang durch individuellen Schriftwechsel und ausführliche Telefonate. In diesem Zusammenhang wird auch geklärt, in welchen Fällen eine Steuerpflicht beziehungsweise -befreiung greift. In Zweifelsfällen reichen die Vermietenden die Belege Ihrer Gäste zur Gegenprüfung und korrekten Abgrenzung beim Kassen- und Steueramt ein. Darüber hinaus behält das Kassen- und Steueramt sich vor, die jeweiligen Buchungsunterlagen im Beherbergungsbetrieb zur Nachprüfung derSeite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Erklärungen, zur Feststellung von Abgabentatbeständen sowie zur Einsicht in die entsprechenden Geschäftsunterlagen vorlegen zu lassen. 4. Bei wie vielen Übernachtungen wurde eine Befreiung von der Steuerpflicht wegen zwingend notwendiger medizinischer Behandlungen gem. § 3 Ziff. 2 der Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer gewährt? Wie wird überprüft, ob die Voraussetzungen für Befreiungstatbestände, insbesondere für medizinische Behandlungen, erfüllt sind? In das Veranlagungsverfahren des Kassen- und Steueramtes werden ausschließlich die steuerpflichtigen Übernachtungsentgelte erfasst. Insofern kann die Anzahl der steuerfreien Übernachtungen nicht ausgewertet werden. Zu den Kontrollmaßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. II. Zweitwohnungssteuer 1. Wie hoch waren in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer im Stadtbezirk Bad Godesberg? Für wie viele Wohnungen wurde zum Stichtag 31.12.2025 Zweitwohnungssteuer entrichtet? Steuer 2021 Bonn insgesamt: 1 Mio. EUR Bad Godesberg: 0,23 Mio. EUR Steuer 2022 Bonn insgesamt: 1 Mio. EUR Bad Godesberg: 0,22 Mio. EUR Steuer 2023 Bonn insgesamt: 1,07 Mio. EUR Bad Godesberg: 0,23 Mio EUR Steuer 2024 Bonn insgesamt: 1,2 Mio. EUR Bad Godesberg: 0,27 Mio. EUR Steuer 2025 Bonn insgesamt: 1,24 Mio. EUR Bad Godesberg: 0,27 Mio. EURSeite 3 von 4 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Zum 31.12.2025 wurde in Bonn für 1.739 Wohnungen Zweitwohnungssteuer veranlagt, davon waren 340 Wohnungen in Bad Godesberg. 2. Wie überprüft die Stadtverwaltung, ob alle Steuerpflichtigen die Zweitwohnungssteuer entrichten? Sämtliche angemeldeten Nebenwohnsitze werden wöchentlich über eine Schnittstelle automatisiert von der Meldebehörde an das Kassen- und Steueramt gemeldet. Die betreffenden Personen werden dann zur Abgabe einer Zweitwohnungssteuererklärung aufgefordert. Unabhängig davon sind alle Personen, die in Bonn eine Zweitwohnung innehaben, nach der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer verpflichtet, diesen Tatbestand beim Kassen- und Steueramt der Bundesstadt Bonn anzuzeigen. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de