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261499 · Große Anfrage

SPD-Große Anfrage: Einnahmen aus Beherbergungs- und Zweitwohnungssteuer in Bad Godesberg

Nummer
261499
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
12.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 261499-01 ST SPD-Große Anfrage: Einnahmen aus Beherbergungs- und Zweitwohnungssteuer in Bad Godesberg

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Große Anfrage
öffentlich
261499
Fragesteller/in:
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
Dr. Uli Barth
12.08.2026, gez. BBM Yildiz
SPD-Große Anfrage: Einnahmen aus
Beherbergungs- und Zweitwohnungssteuer in Bad
Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten:
I. Beherbergungssteuer
1. Wie hoch waren in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils die Einnahmen aus der
Beherbergungssteuer im Stadtbezirk Bad Godesberg, wie viel entfiel davon auf
Ferienwohnungen und wie viel auf andere Unterkünfte, insb. Hotels? Wie vielen
Übernachtungen entsprach dies jeweils?
2. Wie viele Ferienwohnungen waren für die Bettensteuer im Jahr 2025
registriert?
3. Wie überprüft die Stadtverwaltung, ob alle Steuerpflichtigen die
Beherbergungssteuer entrichten?
4. Bei wie vielen Übernachtungen wurde eine Befreiung von der Steuerpflicht
wegen zwingend notwendiger medizinischer Behandlungen gem. § 3 Ziff. 2 der
Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer gewährt? Wie wird
überprüft, ob die Voraussetzungen für Befreiungstatbestände, insbesondere für
medizinische Behandlungen, erfüllt sind?
II. Zweitwohnungssteuer
1. Wie hoch waren in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils die Einnahmen aus der
Zweitwohnungssteuer im Stadtbezirk Bad Godesberg? Für wie viele
Wohnungen wurde zum Stichtag 31.12.2025 Zweitwohnungssteuer entrichtet?
2. Wie überprüft die Stadtverwaltung, ob alle Steuerpflichtigen die
Zweitwohnungssteuer entrichten?Seite 1 von 2
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Begründung
Bad Godesberg verfügt über eine ganze Reihe von Ferienwohnungen. Eine
schnelle Recherche bei Airbnb hat ca. 50 freie Ferienwohnungen für zwei
Nächte im Oktober ergeben, bei Booking ca. 20. Auch der Medizintourismus
spielt noch immer eine erhebliche Rolle. Die Vermietung als Ferienwohnung
entzieht Wohnungen dem (Dauer-)Mietwohnungsmarkt und verschärft dadurch
die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt. Zugleich entgehen der
Stadt durch die kurzfristige Vermietung Einnahmen durch kommunale
Einkommensteueranteile, die von dauherhaften Bewohner/-innen entrichtet
würden. Dies gilt gleichermaßen für Zweitwohnungen.
Angesichts der immer problematischeren Finanzlage der Stadt Bonn erscheint
es der SPD-Fraktion in der BV Bad Godesberg besonders wichtig, dass
bestehende Einnahmequellen durch die Stadtverwaltung ausgeschöpft werden
und eine konsequente Verfolgung von Steuerhinterziehung erfolgt. Die
vorliegende Große Anfrage soll aufklären, wie hoch die Einnahmen aus
Beherbergungs- und Zweitwohnungssteuer tatsächlich sind und wie die
Stadtverwaltung überprüft, dass keine Steuerhinterziehung stattfindet. Zudem
dient die Anfrage dem Abgleich, ob die gefühlte Realität einer großen Zahl von
Ferienwohnungen in Bad Godesberg mit der tatsächlichen fiskalischen Lage
übereinstimmt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de