← zurück zu 261497

261497-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Private Errichtung eines 3-er PV-Carport Mehrfamilienhaus in Bonn-Holzlar/Roleber

Nummer
261497-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Giersbergstraße Straße· Holzlar, Beuel Hauptort
  • Holzlar Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 74,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 261497 Bürgerantrag: Private Errichtung eines 3-er PV-Carport Mehrfamilienhaus in Bonn-Holzlar/Roleber

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.402 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261497-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Private Errichtung eines 3-er PV-
Carport Mehrfamilienhaus in Bonn-Holzlar/Roleber
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der nun angesprochene Carport war bereits Gegenstand der Erörterungen im
Rahmen der Bauvoranfrage sowie des Bauantrags zur Errichtung eines
Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Giersbergstraße 18. Eine
Carportanlage für drei Stellplätze im Vorgarten unmittelbar an der Straße fügt
sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 BauGB ein. Die
Vorgärten sind hier durchgängig gärtnerisch gestaltet. Der Carport hätte so
nicht genehmigt werden können, so dass die Planung seinerzeit angepasst
wurde.
Nach Fertigstellung des Gebäudes fragte die Bauherrschaft im Januar 2026
erneut die Errichtung einer Carportanlage für 3 Fahrzeuge an, die mit einer PV-
Anlage ausgestattet werden sollte. Die inoffizielle Anfrage (kein Bauantrag)
wurde im Januar in der Ämterbesprechung nochmals erörtert. Es wurde
festgehalten, dass die im Vorgarten genehmigten Stellplätze bereits im
Baugenehmigungsverfahren eine Kompromisslösung darstellten, da – wie
ausgeführt – Vorgärten regelmäßig gärtnerisch zu gestalten sind. Auch wenn
es sich hier um ein Musterprojekt für klimafreundliches Wohnen handelt,
rechtfertigt dies nicht, dass sämtliche planerischen oder städtebaulichen
Belange außer Blick geraten dürfen.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass es sich bei
Baugenehmigungsverfahren um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt.
Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn öffentlich-rechtliche
Vorschriften nicht entgegenstehen. Es handelt sich soweit um eine gebundene
Entscheidung, welche nicht im Zuständigkeits- und Entscheidungsbereich
politischer Gremien liegt.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 11:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de