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261497 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Private Errichtung eines 3-er PV-Carport Mehrfamilienhaus in Bonn-Holzlar/Roleber

Nummer
261497
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
12.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Friedrich-Breuer-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Giersbergstraße Straße· Holzlar, Beuel
  • Holzlar Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 12.08.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 261497-02 ST Bürgerantrag: Private Errichtung eines 3-er PV-Carport Mehrfamilienhaus in Bonn-Holzlar/Roleber
  2. 261497-03 AA SPD-Bezirksfraktion: Kompromisslösung für den PV-Carport in Bonn-Roleber: Private Errichtung eines 3-er PV-Carport Mehrfamilienhaus in Bonn-Holzlar/Roleber Antrag zur Vorlage 261497
  3. 261497-01 ST Bürgerantrag: Private Errichtung eines 3-er PV-Carport Mehrfamilienhaus in Bonn-Holzlar/Roleber

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
261497
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
28.07.2026
Bürgerantrag: Private Errichtung eines 3-er PV-
Carport Mehrfamilienhaus in Bonn-Holzlar/Roleber
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Die Bezirksvertretung Beuel setzt sich dafür ein und beauftragt die Verwaltung,
im Wege des pflichtgemäßen Ermessens bzw. einer baurechtlichen Ausnah-
me/Befreiung die Errichtung eines 3-er PV-Carports auf den bereits genehmig-
ten Stellplätzen auf dem Grundstück Giersbergstr. 18 (Flurstück 737) zu ge-
nehmigen. Die städtebaulichen Bedenken des Bauordnungsamtes werden un-
ter Abwägung mit den Klimaschutzzielen der Bundesstadt Bonn zurückgestellt.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag - (öffentlich)Seite 1 von 7
Rathaus Beuel / Bezirksvertretung Beuel
z.Hd. Herrn Marco Rudolph
Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Bonn-Beuel,
Friedrich-Breuer-Straße 65
53225 Bonn
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW: private Errichtung eines 3-er PV-Carport
Mehrfamilienhaus in Bonn-Holzlar / Roleber
Bitte um baurechtliche Ausnahme-Genehmigung/Befreiung
zur Vorlage beim Bauordnungsamt der Stadt Bonn
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir stellen hiermit den Antrag, folgende Angelegenheit in der Bezirksvertretung Beuel
zu beraten und zu beschließen:
Antragstext:
Die Bezirksvertretung Beuel setzt sich dafür ein und beauftragt die Verwaltung, im
Wege des pflichtgemäßen Ermessens bzw. einer baurechtlichen Ausnahme/Befreiung
die Errichtung eines 3-er PV-Carports auf den bereits genehmigten Stellplätzen auf
dem Grundstück zu genehmigen. Die städtebaulichen
Bedenken des Bauordnungsamtes werden unter Abwägung mit den Klimaschutzzielen
der Bundesstadt Bonn zurückgestellt.
Begründung:
Wir sind private Eigentümer eines kleinen Mehrfamilienhauses mit 3 Wohneinheiten
Der 2025 fertig gestellte Neubau ist ein innovatives
Musterprojekt für klimafreundliches Bauen und Wohnen einschließlich Mieterstrom.
Vom Bauordnungsamt ( ; Gespräch mit
der Amtsleitung im Dezember 2025) wurde allerdings unsere geplante Installation
eines 3-er PV-Carports mit mail vom 15.1.2026 abgelehnt: „Eine Verfestigung und
Betonung durch die Errichtung einer Überdachung ist städtebaulich nicht mehr
vertretbar und würde auch eine Vorbildwirkung auslösen“ (Anlage # 1).Seite 2 von 7
Aus unserer Sicht sprechen folgende Überlegungen für eine Installation eines 3-er PV-
Carports auf den vorhandenen Stellplätzen des Privatgrundstücks:
1. Klimaschutz-Priorität der Stadt Bonn: Die Stadt Bonn verfolgt eine Strategie
zur Klimaneutralität bis 2035. Bei dem PV-Carport handelt es sich um einen
privat finanzierten Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung im
Stadtgebiet. Aufgrund des aktuellen Iran-Krieges sowie der Energiewende ist
unseres Erachtens eine erweiterte PV-Kapazität sinnvoll.
2. Zustimmung der SWB/BonnNetz: Die bestehende PV-Anlage ist von
BonnNetz/Stadtwerke Bonn abgenommen und verteilnetzkonform ausgelegt
(Drosselung der Einspeiseleistung auf 25 kW).
3. Positive Einschätzung des Umweltamtes Stadt Bonn: Eine interne positive
Stellungnahme des Umweltamtes der Stadt Bonn zum PV-Carport gibt es
bereits: PV-Anlagen „liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen
der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit“ (§2 EEG) (uns informell
mitgeteilt). Es gibt keine zusätzliche Boden-Versiegelung, sondern die
Stellplatzfläche würde effizient doppelt genutzt.
4. Öffentliches Interesse für erneuerbare Energien auf Parkplätzen: In NRW gilt
seit 6/2024 für grössere Parkplatzüberdachungen eine PV-Solarpflicht (§ 48,
Abs 1a BauO); PV-Nutzung bei diesen Stellplätzen ist im öffentlichen Interesse.
5. Städtebauliche Innovation: Im Gegensatz zu Standard-Carports handelt es sich
bei dem PV-Carport um ein schlankes, filigranes Design mit transparenten PV-
Glas-Glas-Modulen von 12 kWp bei vertikaler Begrünung; siehe Anlage # 2.
Hinweis: vorhandene 3 Stellplätze sind baugenehmigungskonform mit
Entwässerung in eigene Zisterne angelegt (Bauabnahme erfolgt).
6. Mieterstrom-Konzept: Der PV-Carport soll insbesondere im Winter die
Mieterstrom-Hausversorgung mit EE-Strom verbessern: „Zero Emissions om
Berg-Konzept“ PV-Anlage mit 65 kWp (Plan), Batteriespeicher 20 kWh und 3
e-Auto Lade-wallboxen. Im Stadtgebiet Bonn sind wir bisher die einzigen
privaten Investoren, die ein solches Konzept umsetzen.
7. Bauordnungsrechtlicher Rahmen flexibel: Roleber ist im Bauordnungsrecht
§ 34 (kein Bebauungsplan); es gibt auch keine Vorgarten-Satzung, die
städtebaulich etwa ein Verbot von 3-er Carports bestimmt. In Roleber wurden
bereits bei vergleichbarer Vorgartensituation Carports genehmigt:
(2-er Carports; vgl. Anlage 3).
Eine vom Bauordnungsamt befürchtete „Vorbildwirkung“ sollte im Sinne der
Energiewende politisch eigentlich erwünscht sein.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 7
Anlage # 1: Mail-Entscheidung Bauordnungsamtes Stadt Bonn vom 15.1.2026:
Von: >
Gesendet: Donnerstag, 15. Januar 2026 12:35
An:
Betreff: vom 8.11.2022 HIER:
Planung eines 3-er-PV-Carport im Vorgarten-Bereich HIER: Übermittlung Bilder der
Gartengestaltung / Bild-Lieferung # 2
Sehr geehrter,
sehr geehrter,
Ihr Anliegen – die Errichtung eines Dreifach-Carports - ist im Rahmen der Ämterbesprechung
behandelt worden.
Ich teile Ihnen hier das Ergebnis der Ämterbesprechung mit:
„Die drei genehmigten Stellplätze im Vorgarten stellten im Genehmigungsverfahren schon den
äußersten Kompromiss dar, um dennoch einen einigermaßen begrünten Vorgartenbereich zu erzielen.
Eine Verfestigung und Betonung durch die Errichtung einer Überdachung ist städtebaulich nicht
mehr vertretbar und würde auch eine Vorbildwirkung auslösen.“
Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn
Bautechnik
63-22, Bautechnik Beuel
Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Internet: www.bonn.deSeite 4 von 7
Anlage # 2: Geplanter 3-er PV-Carport:
Quelle: Ausführungsplanung Bauträger Massivhaus Rhein-Lahn GmbH vom 20.7.2023
MFH-Ansicht, – ohne PV-Carport
MFH-Ansicht – geplant, – mit PV-Carport (erstellt mit Chat GPT)Seite 5 von 7
Anlage # 3: bestehende EFH mit 2-er Carport in Bonn-Holzlar / Ortsteil Roleber
Genehmigter Carport EFH,
Genehmigter Carport MFHSeite 6 von 7
Baugenehmigung vom 8.11.2022 – abgelehnter PV-CarportSeite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 19:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de