261497 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Private Errichtung eines 3-er PV-Carport Mehrfamilienhaus in Bonn-Holzlar/Roleber
Kerndaten
- Nummer
- 261497
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 12.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Friedrich-Breuer-Straße Hauptort
- Berliner Platz
- Giersbergstraße
- Holzlar
- Beuel
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Untergeordnet
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- SPD-Bezirksfraktion: Kompromisslösung für den PV-Carport in Bonn-Roleber: Private Errichtung eines 3-er PV-Carport Mehrfamilienhaus in Bonn-Holzlar/Roleber Antrag zur Vorlage 261497
- Bürgerantrag: Private Errichtung eines 3-er PV-Carport Mehrfamilienhaus in Bonn-Holzlar/Roleber
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 261497 Der Oberbürgermeister Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 28.07.2026 Bürgerantrag: Private Errichtung eines 3-er PV- Carport Mehrfamilienhaus in Bonn-Holzlar/Roleber Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Die Bezirksvertretung Beuel setzt sich dafür ein und beauftragt die Verwaltung, im Wege des pflichtgemäßen Ermessens bzw. einer baurechtlichen Ausnah- me/Befreiung die Errichtung eines 3-er PV-Carports auf den bereits genehmig- ten Stellplätzen auf dem Grundstück Giersbergstr. 18 (Flurstück 737) zu ge- nehmigen. Die städtebaulichen Bedenken des Bauordnungsamtes werden un- ter Abwägung mit den Klimaschutzzielen der Bundesstadt Bonn zurückgestellt. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag - (öffentlich)Seite 1 von 7 Rathaus Beuel / Bezirksvertretung Beuel z.Hd. Herrn Marco Rudolph Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Bonn-Beuel, Friedrich-Breuer-Straße 65 53225 Bonn Bürgerantrag nach § 24 GO NRW: private Errichtung eines 3-er PV-Carport Mehrfamilienhaus in Bonn-Holzlar / Roleber Bitte um baurechtliche Ausnahme-Genehmigung/Befreiung zur Vorlage beim Bauordnungsamt der Stadt Bonn Sehr geehrte Damen und Herren, wir stellen hiermit den Antrag, folgende Angelegenheit in der Bezirksvertretung Beuel zu beraten und zu beschließen: Antragstext: Die Bezirksvertretung Beuel setzt sich dafür ein und beauftragt die Verwaltung, im Wege des pflichtgemäßen Ermessens bzw. einer baurechtlichen Ausnahme/Befreiung die Errichtung eines 3-er PV-Carports auf den bereits genehmigten Stellplätzen auf dem Grundstück zu genehmigen. Die städtebaulichen Bedenken des Bauordnungsamtes werden unter Abwägung mit den Klimaschutzzielen der Bundesstadt Bonn zurückgestellt. Begründung: Wir sind private Eigentümer eines kleinen Mehrfamilienhauses mit 3 Wohneinheiten Der 2025 fertig gestellte Neubau ist ein innovatives Musterprojekt für klimafreundliches Bauen und Wohnen einschließlich Mieterstrom. Vom Bauordnungsamt ( ; Gespräch mit der Amtsleitung im Dezember 2025) wurde allerdings unsere geplante Installation eines 3-er PV-Carports mit mail vom 15.1.2026 abgelehnt: „Eine Verfestigung und Betonung durch die Errichtung einer Überdachung ist städtebaulich nicht mehr vertretbar und würde auch eine Vorbildwirkung auslösen“ (Anlage # 1).Seite 2 von 7 Aus unserer Sicht sprechen folgende Überlegungen für eine Installation eines 3-er PV- Carports auf den vorhandenen Stellplätzen des Privatgrundstücks: 1. Klimaschutz-Priorität der Stadt Bonn: Die Stadt Bonn verfolgt eine Strategie zur Klimaneutralität bis 2035. Bei dem PV-Carport handelt es sich um einen privat finanzierten Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung im Stadtgebiet. Aufgrund des aktuellen Iran-Krieges sowie der Energiewende ist unseres Erachtens eine erweiterte PV-Kapazität sinnvoll. 2. Zustimmung der SWB/BonnNetz: Die bestehende PV-Anlage ist von BonnNetz/Stadtwerke Bonn abgenommen und verteilnetzkonform ausgelegt (Drosselung der Einspeiseleistung auf 25 kW). 3. Positive Einschätzung des Umweltamtes Stadt Bonn: Eine interne positive Stellungnahme des Umweltamtes der Stadt Bonn zum PV-Carport gibt es bereits: PV-Anlagen „liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit“ (§2 EEG) (uns informell mitgeteilt). Es gibt keine zusätzliche Boden-Versiegelung, sondern die Stellplatzfläche würde effizient doppelt genutzt. 4. Öffentliches Interesse für erneuerbare Energien auf Parkplätzen: In NRW gilt seit 6/2024 für grössere Parkplatzüberdachungen eine PV-Solarpflicht (§ 48, Abs 1a BauO); PV-Nutzung bei diesen Stellplätzen ist im öffentlichen Interesse. 5. Städtebauliche Innovation: Im Gegensatz zu Standard-Carports handelt es sich bei dem PV-Carport um ein schlankes, filigranes Design mit transparenten PV- Glas-Glas-Modulen von 12 kWp bei vertikaler Begrünung; siehe Anlage # 2. Hinweis: vorhandene 3 Stellplätze sind baugenehmigungskonform mit Entwässerung in eigene Zisterne angelegt (Bauabnahme erfolgt). 6. Mieterstrom-Konzept: Der PV-Carport soll insbesondere im Winter die Mieterstrom-Hausversorgung mit EE-Strom verbessern: „Zero Emissions om Berg-Konzept“ PV-Anlage mit 65 kWp (Plan), Batteriespeicher 20 kWh und 3 e-Auto Lade-wallboxen. Im Stadtgebiet Bonn sind wir bisher die einzigen privaten Investoren, die ein solches Konzept umsetzen. 7. Bauordnungsrechtlicher Rahmen flexibel: Roleber ist im Bauordnungsrecht § 34 (kein Bebauungsplan); es gibt auch keine Vorgarten-Satzung, die städtebaulich etwa ein Verbot von 3-er Carports bestimmt. In Roleber wurden bereits bei vergleichbarer Vorgartensituation Carports genehmigt: (2-er Carports; vgl. Anlage 3). Eine vom Bauordnungsamt befürchtete „Vorbildwirkung“ sollte im Sinne der Energiewende politisch eigentlich erwünscht sein. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 7 Anlage # 1: Mail-Entscheidung Bauordnungsamtes Stadt Bonn vom 15.1.2026: Von: > Gesendet: Donnerstag, 15. Januar 2026 12:35 An: Betreff: vom 8.11.2022 HIER: Planung eines 3-er-PV-Carport im Vorgarten-Bereich HIER: Übermittlung Bilder der Gartengestaltung / Bild-Lieferung # 2 Sehr geehrter, sehr geehrter, Ihr Anliegen – die Errichtung eines Dreifach-Carports - ist im Rahmen der Ämterbesprechung behandelt worden. Ich teile Ihnen hier das Ergebnis der Ämterbesprechung mit: „Die drei genehmigten Stellplätze im Vorgarten stellten im Genehmigungsverfahren schon den äußersten Kompromiss dar, um dennoch einen einigermaßen begrünten Vorgartenbereich zu erzielen. Eine Verfestigung und Betonung durch die Errichtung einer Überdachung ist städtebaulich nicht mehr vertretbar und würde auch eine Vorbildwirkung auslösen.“ Mit freundlichen Grüßen Bundesstadt Bonn Bautechnik 63-22, Bautechnik Beuel Berliner Platz 2, 53111 Bonn Internet: www.bonn.deSeite 4 von 7 Anlage # 2: Geplanter 3-er PV-Carport: Quelle: Ausführungsplanung Bauträger Massivhaus Rhein-Lahn GmbH vom 20.7.2023 MFH-Ansicht, – ohne PV-Carport MFH-Ansicht – geplant, – mit PV-Carport (erstellt mit Chat GPT)Seite 5 von 7 Anlage # 3: bestehende EFH mit 2-er Carport in Bonn-Holzlar / Ortsteil Roleber Genehmigter Carport EFH, Genehmigter Carport MFHSeite 6 von 7 Baugenehmigung vom 8.11.2022 – abgelehnter PV-CarportSeite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de