261491-01 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag zu Drs. 261491 - Fortschreibung der Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention - 100% Förderung für Jugendverbände beibehalten
Kerndaten
- Nummer
- 261491-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 05.10.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.147 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 261491-01 AA Antragsteller/in: Dr. Anne Segbers, Christian Dieckmann, Dr. Manuel Esser (alle KJRB e.V.), Jean Pierre Schneider (Caritasverband Bonn), Katja Weich (Kl. Muck e.V.), Ellen Heimes (Kinderschutzbund), Jasmina Weinmann (A 02.10.2026 Änderungsantrag zu Drs. 261491 - Fortschreibung der Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention - 100% Förderung für Jugendverbände beibehalten Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 14.10.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Den geänderten Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention in Bonn (An- lage 1) wird mit den folgenden weiteren Änderungen zugestimmt. Die Ziffer 2.2 wird wie folgt geändert: Verwaltungsvorlage Änderung […] Um besondere Anreize zu schaf- fen entsprechende Maßnahmen für junge Menschen möglichst nieder- schwellig anzubieten, werden bei Maßnahmen, die sich direkt an junge Menschen richten, bis zu 90 Prozent der nachgewiesenen, förderfähigen Kosten bezuschusst. Maßnahmen für Erziehungsberechtige werden als Bestandteil einer Maßnahme für junge Menschen gefördert. Jugendverbände, gemäß Ziffer 1.1 der Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit, erhalten einen Zuschuss von 100 Prozent. Bei Maßnahmen für Multiplika- tor*innen und Fachkräftefortbildungen werden bis zu 75 Prozent der nach- gewiesenen, förderfähigen Kosten bezuschusst. Die Entwicklung einer einrichtungsspezifischen Konzeption zur Prävention von Gewalt wird bis zu 75 Prozent der nachgewiesenen, […] Um besondere Anreize zu schaf- fen entsprechende Maßnahmen für junge Menschen möglichst nieder- schwellig anzubieten, werden bei Maßnahmen, die sich direkt an junge Menschen richten, bis zu 90 Prozent der nachgewiesenen, förderfähigen Kosten bezuschusst. Maßnahmen für Erziehungsberechtige werden als Bestandteil einer Maßnahme für junge Menschen gefördert. Jugendverbände, gemäß Ziffer 1.1 der Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit, erhalten einen Zuschuss von 100 Prozent. Bei Maßnahmen für Multiplika- tor*innen und Fachkräftefortbildungen werden bis zu 75 Prozent der nach- gewiesenen, förderfähigen Kosten bezuschusst. Die Entwicklung einer einrichtungsspezifischen Konzeption zur Prävention von Gewalt wird bis zu 75 Prozent der nachgewiesenen,Seite 1 von 3 Seite 2 förderfähigen Kosten bezuschusst. Hierbei kann folgendes gefördert […] werden förderfähigen Kosten bezuschusst. Jugendverbände, gemäß Ziffer 1.1 der Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit, erhalten bei allen obigen Förderungen einen Zuschuss von 100 Prozent. Hierbei kann folgendes gefördert […] Begründung Die AG 78 Jugendförderung hat nach intensiver Befassung durch eine Arbeits- gruppe gemeinsam mit der Verwaltung den neuen Richtlinien Entwurf erarbeitet und diesem zugestimmt. Unterschiedlicher Auffassung waren aber bis zuletzt Verwaltung und Jugend- verbände über die Höhe der zukünftigen Förderung. Da Maßnahmen der Ge- waltprävention kostenintensiv sind, kann auch ein prozentual geringer Träge- ranteil insgesamt eine enorme Kostenhöhe darstellen. Können sich Schulen und gerade größere freie Träger einen solchen Eigenan- teil leisten, kann dieser bei einer jugendverbandlichen Gruppe darüber ent- scheiden, ob die Maßnahme überhaupt finanzierbar und durchführbar ist. Aus diesem Grund wurde bereits eine Sonderreglung vorgeschlagen, nachdem Jugendverbände für Maßnahmen, die sich direkt an junge Menschen wenden, statt 90 % weiterhin eine 100 % Förderung erhalten. Aus Sicht der Verbände greift diese Regelung aber zu kurz, weil sie gerade die kostenintensiven Fort- bildungen und Konzeptionsentwicklungen nicht berücksichtigt. Als Ergebnis der Diskussion in der AG 78 Jugendförderung wurde vorgeschla- gen, die 100 % Förderung auch auf die beiden anderen Fördertatbestände (Maßnahmen für Multiplikator:innen und Fachkräftefortbildung, Entwicklung einer einrichtungsspezifischen Konzeption) auszuweiten bzw. sie auch dort beizubehalten. Der vorliegende Änderungsantrag greift diesen Kompromissvor- schlag auf. Zudem weisen wir darauf hin, dass der Ausschuss für Kinder, Jugend und Fa- milie bei der ersten Beschlussfassung über die Gewaltpräventionsrichtlinie am 29.09.2022 (Drs. 221802) gerade auch im Hinblick auf die Finanzsituation der Jugendverbände sich für eine 100% Förderung aller Maßnahmen der Gewalt- prävention durch eine Änderung des Verwaltungsvorschlages ausgesprochen hat (vgl. Drs. 221802-02 AA & Drs. 221802-05 AA). Die Beibehaltung der 100 % Förderung für Jugendverbände führt nicht zu einer erheblichen Beanspruchung des Fördertopfes, da die Anzahl der geförderten Maßnahmen aus den Bereichen Fortbildungen und Konzeptionsentwicklungen insgesamt überschaubar ist.Seite 2 von 3 Seite 3 Maßnahme Jahr Höhe Förder- topf beantragte Mittel Anzahl Anträge Junge Menschen 257.966,60 € 66 Fachkräfte 15.283,50 € 10 Konzeption 180,00 € 1 Material 2024 200.000 € 0,00 € 0 Junge Menschen 217.965,90 € 62 Fachkräfte 23.280,00 € 13 Konzeption 0,00 € 0 Material 2025 250.000 € 0,00 € 0 Junge Menschen 274.487,56 € 70 Fachkräfte 10.650,28 € 13 Konzeption 13.780,00 € 2 Material 2026 300.000 € 0,00 € 0 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de