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261488-02 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag CDU/SPD: Erstellung von provisorischen Rampen für den barrierefreien Zugang zur Personenunterführung Königswinterer Straße / Obere Wilhelmstraße Antrag zur Vorlage 261488

Nummer
261488-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
07.10.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Friedrich-Breuer-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Obere Wilhelmstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Siegburger Straße Straße· Vilich, Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
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Übergeordnet

  1. 261488 Erstellung von provisorischen Rampen für den barrierefreien Zugang zur Personenunterführung Königswinterer Straße / Obere Wilhelmstraße

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Änderungsantrag
öffentlich
261488-02 AA
Antragsteller/in:
Daniel Gerhards
CDU Bezirksfraktion Beuel
Benedikt Stratmann
SPD Bezirksfraktion Beuel
07.10.2026 gez. BBm Rudolph
Änderungsantrag CDU/SPD: Erstellung von
provisorischen Rampen für den barrierefreien
Zugang zur Personenunterführung Königswinterer
Straße / Obere Wilhelmstraße
Antrag zur Vorlage 261488
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah mit der DB InfraGO Gespräche
aufzunehmen mit dem Ziel, die Rampen für den barrierefreien Durchgang durch
die neue Personenunterführung in der aktuellen Zeit der Korridorsanierung zu
erstellen.
2. sollte Punkt 1 nicht machbar sein, legt die Verwaltung unverzüglich eine
verbindliche Zeitplanung für die Errichtung der arenenförmigen Treppen und
der Rampen vor. Fertigstellung soll im Jahr 2027 in jedem Fall gewährleistet
sein. personelle und finanzielle Ressourcen sind dafür zu priorisieren.
3. Vorübergehend wird der zur DB- zugewandte Gehweg an der Königswinterer
Straße von der Ampel Siegburger Straße bis zur neuen Personenunterführung
Friedrich-Breuer-Straße zu einem gemeinsamen Geh- und Radweg gewidmet
und beschildert.
Begründung
Für die Bezirksvertretung Beuel hat das barrierefreie Passieren der
Personenunterführung ab der Freigabe höchste Priorität. Dazu erwartet die
Politik Flexibilität und Willen seitens der DB InfraGO und der Verwaltung, dies
auch zu ermöglichen. Auf beiden Seiten der Eisenbahntrasse sind viele
Lokalitäten (Handel, Gastro, Kulturbetriebe) zu finden, sodass ein Passieren
des Personenunterführung auch für Eltern mit Kinderwagen, Senioren mit
Rollatoren sowie Menschen im Rollstuhl unabdingbar ist. Zudem sind die
Behindertenwerkstätten an der Siegburger Straße ansässig. Daher kann eine
Personenunterführung, die nicht barrierefrei gestaltet ist, nicht akzeptiert
werden.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de