261488 · Antrag
Erstellung von provisorischen Rampen für den barrierefreien Zugang zur Personenunterführung Königswinterer Straße / Obere Wilhelmstraße
Kerndaten
- Nummer
- 261488
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 11.08.2026
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Obere Wilhelmstraße Hauptort
- Königswinterer Straße
- Wilhelmstraße
- Bonn
- Beuel
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- Erstellung von provisorischen Rampen für den barrierefreien Zugang zur Personenunterführung Königswinterer Straße / Obere Wilhelmstraße
- Änderungsantrag CDU/SPD: Erstellung von provisorischen Rampen für den barrierefreien Zugang zur Personenunterführung Königswinterer Straße / Obere Wilhelmstraße Antrag zur Vorlage 261488
Volltext
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Antrag öffentlich 261488 Antragsteller/in: Daniel Gerhards CDU Bezirksfraktion Beuel Benedikt Stratmann SPD Bezirksfraktion Beuel 11.08.2026, gez. BBm Rudolph Erstellung von provisorischen Rampen für den barrierefreien Zugang zur Personenunterführung Königswinterer Straße / Obere Wilhelmstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung stellt sicher, dass die beiden Zugänge der neuen Unterführung an der Königswinterer Straße sowie an der Oberen Wilhelmstraße derart ausgeführt werden, sodass der Radverkehr über eine Rampe jeweils ein- und ausfahren kann und auch Menschen mit Kinderwagen oder Rollatoren diese nutzen können. Auch bei einer provisorischen Erstellung der Zugänge sollen Rampen zusätzlich zu den Treppen erstellt werden. Die Erstellung dieser Rampen ist bis zur Freigabe der Personenunterführung im Dezember 2026 abzuschließen. Begründung Die Personenunterführung wurde im Rahmen des S13-Projektes neu erstellt. Für die Erstellung der Zugänge, auch ggf. zunächst provisorisch, ist die Bundesstadt Bonn verantwortlich. Das lediglich Treppen als einzige Zugangangsart erstellt werden, ist inakzeptabel und würde neue Barrieren erschaffen. Für Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind und für den Radverkehr, entstünden zusätzliche Umwege. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de