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261488 · Antrag

Erstellung von provisorischen Rampen für den barrierefreien Zugang zur Personenunterführung Königswinterer Straße / Obere Wilhelmstraße

Nummer
261488
Art
Antrag
Veröffentlicht
11.08.2026
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Obere Wilhelmstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Königswinterer Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Wilhelmstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Einreichung erledigt · 11.08.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.09.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 261488-01 ST Erstellung von provisorischen Rampen für den barrierefreien Zugang zur Personenunterführung Königswinterer Straße / Obere Wilhelmstraße
  2. 261488-02 AA Änderungsantrag CDU/SPD: Erstellung von provisorischen Rampen für den barrierefreien Zugang zur Personenunterführung Königswinterer Straße / Obere Wilhelmstraße Antrag zur Vorlage 261488

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Text anzeigen (1.347 Zeichen)
Antrag
öffentlich
261488
Antragsteller/in:
Daniel Gerhards
CDU Bezirksfraktion Beuel
Benedikt Stratmann
SPD Bezirksfraktion Beuel
11.08.2026, gez. BBm Rudolph
Erstellung von provisorischen Rampen für den
barrierefreien Zugang zur Personenunterführung
Königswinterer Straße / Obere Wilhelmstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung stellt sicher, dass die beiden Zugänge der neuen Unterführung
an der Königswinterer Straße sowie an der Oberen Wilhelmstraße derart
ausgeführt werden, sodass der Radverkehr über eine Rampe jeweils ein- und
ausfahren kann und auch Menschen mit Kinderwagen oder Rollatoren diese
nutzen können. Auch bei einer provisorischen Erstellung der Zugänge sollen
Rampen zusätzlich zu den Treppen erstellt werden. Die Erstellung dieser
Rampen ist bis zur Freigabe der Personenunterführung im Dezember 2026
abzuschließen.
Begründung
Die Personenunterführung wurde im Rahmen des S13-Projektes neu erstellt.
Für die Erstellung der Zugänge, auch ggf. zunächst provisorisch, ist die
Bundesstadt Bonn verantwortlich. Das lediglich Treppen als einzige
Zugangangsart erstellt werden, ist inakzeptabel und würde neue Barrieren
erschaffen. Für Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind und für den
Radverkehr, entstünden zusätzliche Umwege.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de