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261488-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Erstellung von provisorischen Rampen für den barrierefreien Zugang zur Personenunterführung Königswinterer Straße / Obere Wilhelmstraße

Nummer
261488-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Friedrich-Breuer-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Königswinterer Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Obere Wilhelmstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Siegburger Straße Straße· Vilich, Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
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  1. 261488 Erstellung von provisorischen Rampen für den barrierefreien Zugang zur Personenunterführung Königswinterer Straße / Obere Wilhelmstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261488-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Erstellung von provisorischen Rampen für den
barrierefreien Zugang zur Personenunterführung
Königswinterer Straße / Obere Wilhelmstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Mit dem Planfeststellungsbeschluss (1. Planänderungsbeschluss zum
Planfeststellungsabschnitt 4 vom 01.08.2011, Az.: 601pps/002-2316#004) für
die Erneuerung der Personenunterführung (PU) Siegburger Straße, wurde für
eine gestalterische Aufwertung der Zuwegungen das Baurecht erteilt. Die
Zugänge zur PU sollten zukünftig über arenaförmige Treppen und
behindertengerechte Rampen erfolgen. In den seinerzeitigen Abstimmungen
zwischen der DB und Stadt Bonn wurde festgelegt, dass die Planung und
Herstellung der PU inkl. Treppenaufgang zum Mittelbahnsteig durch die
Deutsche Bahn erfolgt und die arenaförmigen Treppen sowie die Rampen
durch die Stadt Bonn geplant und umgesetzt werden.
Abweichend von dem o. g. Planänderungsbeschluss, die Rampenanlagen mit
einer lichten Weite von 2,40 m herzustellen, hat die Verwaltung beschlossen,
die behindertengerechte Rampe auf eine lichte Weite von ca. 3,30 m zu
verbreitern. Diese Planungsänderung stand im Konflikt mit dem inzwischen
abgerissenen Bahngebäude im Kreuzungsbereich Königswinterer
Straße/Siegburger Straße, weshalb intensive Abstimmungen zwischen DB und
Stadt Bonn geführt werden mussten. Die Abstimmungen bezogen sich auf die
bautechnischen Fragen und die Finanzierung zum Abriss des Bahngebäudes.
Durch die bahnseitig angeordnete längerfristige Sperrung der rechtsrheinischen
DB-Strecke im Rahmen der Korridorsanierung “Rechter Rhein“, wurden die
Bauverfahren einzelner Kreuzungspunkte im Bereich der Ausbaustrecke
angepasst, um die Arbeiten im Gleisbereich gebündelt auf die zweite
Jahreshälfte 2026 zu legen.
Aufgrund der geänderten Bauabläufe haben sich die DB und die Stadt Bonn bei
der PU Siegburger Straße darauf geeinigt, dass die DB aus baubetrieblichen,
zeitlichen und wirtschaftlichen Gründen zunächst die Unterführung inkl. der
regelkonformen provisorischen Zu- und Abgänge herstellt und die Stadt Bonn
im Anschluss den Bau der arenaförmigen Treppen und Rampen vornimmt. Im
Zuge der Baumaßnahme der DB werden die Maßnahmen konstruktiv derart
durchgeführt, dass die späteren Arbeiten durch die Stadt Bonn unabhängig
vom Bahnbetrieb erfolgen können und keine Eisenbahnlasten in ihre
zukünftigen Bauwerke übertragen werden.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Nach Abschluss der Baumaßnahme der DB und Inbetriebnahme der S13 bis
zum Bahnhof-Beuel ist der zukünftige Mittelbahnsteig planmäßig über die
Treppenanlage der PU Siegburger Straße erreichbar. Die barrierefreie
Zuwegung ist über die Aufzüge im Bereich des Bahnhofs möglich. Zudem ist
die niveaugleiche Querung der Gleistrasse über die PU Friedrich-Breuer-Straße
gewährleistet.
Die Stadt Bonn ist bestrebt, die Zeit bis zur Herstellung der barrierefreien
Rampe und der arenaförmigen Treppen auf Höhe der PU Siegburger Straße so
weit wie möglich zu reduzieren.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 09:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de