261488-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Erstellung von provisorischen Rampen für den barrierefreien Zugang zur Personenunterführung Königswinterer Straße / Obere Wilhelmstraße
Kerndaten
- Nummer
- 261488-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Friedrich-Breuer-Straße Hauptort
- Königswinterer Straße
- Obere Wilhelmstraße
- Siegburger Straße
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261488-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Erstellung von provisorischen Rampen für den barrierefreien Zugang zur Personenunterführung Königswinterer Straße / Obere Wilhelmstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Mit dem Planfeststellungsbeschluss (1. Planänderungsbeschluss zum Planfeststellungsabschnitt 4 vom 01.08.2011, Az.: 601pps/002-2316#004) für die Erneuerung der Personenunterführung (PU) Siegburger Straße, wurde für eine gestalterische Aufwertung der Zuwegungen das Baurecht erteilt. Die Zugänge zur PU sollten zukünftig über arenaförmige Treppen und behindertengerechte Rampen erfolgen. In den seinerzeitigen Abstimmungen zwischen der DB und Stadt Bonn wurde festgelegt, dass die Planung und Herstellung der PU inkl. Treppenaufgang zum Mittelbahnsteig durch die Deutsche Bahn erfolgt und die arenaförmigen Treppen sowie die Rampen durch die Stadt Bonn geplant und umgesetzt werden. Abweichend von dem o. g. Planänderungsbeschluss, die Rampenanlagen mit einer lichten Weite von 2,40 m herzustellen, hat die Verwaltung beschlossen, die behindertengerechte Rampe auf eine lichte Weite von ca. 3,30 m zu verbreitern. Diese Planungsänderung stand im Konflikt mit dem inzwischen abgerissenen Bahngebäude im Kreuzungsbereich Königswinterer Straße/Siegburger Straße, weshalb intensive Abstimmungen zwischen DB und Stadt Bonn geführt werden mussten. Die Abstimmungen bezogen sich auf die bautechnischen Fragen und die Finanzierung zum Abriss des Bahngebäudes. Durch die bahnseitig angeordnete längerfristige Sperrung der rechtsrheinischen DB-Strecke im Rahmen der Korridorsanierung “Rechter Rhein“, wurden die Bauverfahren einzelner Kreuzungspunkte im Bereich der Ausbaustrecke angepasst, um die Arbeiten im Gleisbereich gebündelt auf die zweite Jahreshälfte 2026 zu legen. Aufgrund der geänderten Bauabläufe haben sich die DB und die Stadt Bonn bei der PU Siegburger Straße darauf geeinigt, dass die DB aus baubetrieblichen, zeitlichen und wirtschaftlichen Gründen zunächst die Unterführung inkl. der regelkonformen provisorischen Zu- und Abgänge herstellt und die Stadt Bonn im Anschluss den Bau der arenaförmigen Treppen und Rampen vornimmt. Im Zuge der Baumaßnahme der DB werden die Maßnahmen konstruktiv derart durchgeführt, dass die späteren Arbeiten durch die Stadt Bonn unabhängig vom Bahnbetrieb erfolgen können und keine Eisenbahnlasten in ihre zukünftigen Bauwerke übertragen werden.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Nach Abschluss der Baumaßnahme der DB und Inbetriebnahme der S13 bis zum Bahnhof-Beuel ist der zukünftige Mittelbahnsteig planmäßig über die Treppenanlage der PU Siegburger Straße erreichbar. Die barrierefreie Zuwegung ist über die Aufzüge im Bereich des Bahnhofs möglich. Zudem ist die niveaugleiche Querung der Gleistrasse über die PU Friedrich-Breuer-Straße gewährleistet. Die Stadt Bonn ist bestrebt, die Zeit bis zur Herstellung der barrierefreien Rampe und der arenaförmigen Treppen auf Höhe der PU Siegburger Straße so weit wie möglich zu reduzieren. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de