261441-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung von Tempo 30 im Bereich Joseph-Schumpeter-Allee und Konrad-Zuse-Platz
Kerndaten
- Nummer
- 261441-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Joseph-Schumpeter-Allee Hauptort
- Konrad-Zuse-Platz
- Heinrich-Konen-Straße
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261441-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einrichtung von Tempo 30 im Bereich Joseph-Schumpeter-Allee und Konrad- Zuse-Platz Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Dem Antrag auf Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 auf der Joseph-Schumpeter-Allee kann seitens der Verwaltung nicht gefolgt werden. Bei der verkehrlichen Bewertung ist zunächst zwischen der Joseph- Schumpeter-Allee einerseits sowie dem Bereich Konrad-Zuse-Platz / Heinrich- Konen-Straße einschließlich der Unterführung andererseits zu unterscheiden. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Verkehrs- und Nutzungsstrukturen sind diese Bereiche getrennt zu betrachten. Die Joseph-Schumpeter-Allee ist entgegen der Darstellung in der Eingabe keine schmale Straße. Die Fahrbahn weist eine Breite von mehr als sechs Metern auf und ermöglicht auch die Begegnung von Bussen problemlos. Dies findet im täglichen Linienverkehr regelmäßig statt. Die Straße hat zudem nicht den Charakter einer klassischen Wohnstraße, sondern erfüllt eine wichtige Erschließungs- und Verbindungsfunktion für das Quartier. Sie dient unter anderem der Anbindung der dortigen Büro-, Hotel- und sonstigen gewerblichen Nutzungen sowie der verschiedenen Parkhäuser. Aus Sicht der Verwaltung liegen derzeit keine hinreichenden verkehrlichen Gründe für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Joseph-Schumpeter-Allee vor. Insbesondere ist dort auch keine entsprechende Unfallhäufung bekannt, aus der sich die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung ableiten ließe. Anders stellt sich die Situation im Bereich des Konrad-Zuse-Platzes, der Heinrich-Konen-Straße und insbesondere der Unterführung dar. Dieser Bereich weist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der dort in größerer Zahl auftretenden bzw. querenden Fußgängerinnen und Fußgänger eine andere Verkehrssituation auf. Die Verwaltung wird daher prüfen, ob und gegebenenfalls in welchen Teilbereichen dort eine Reduzierung der zulässigen HöchstgeschwindigkeitSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) verkehrsrechtlich in Betracht kommt. Hierzu sollen gemeinsam mit der Polizei die örtliche Situation sowie mögliche Varianten bewertet werden. Da es sich hierbei um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, erfolgt die weitere Prüfung unabhängig von einer Beschlussfassung der Bezirksvertretung. Die Bezirksvertretung wird über das Ergebnis der Prüfung im Nachgang informiert. Dem Antrag auf Einführung von Tempo 30 auf der Josef-Schumpeter-Allee wird somit nicht gefolgt. Hinsichtlich des Bereichs Konrad-Zuse-Platz / Heinrich- Konen-Straße / Unterführung erfolgt eine gesonderte Prüfung durch die Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei. Es wird gebeten, die Antragstellerin im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung zu informieren. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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