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261403-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage der Ratsgruppe BSW/SBI: Stand der Haushaltskonsolidierung, Umsetzung bisheriger Konsolidierungsmaßnahmen und Einführung des Zero-Based Budgeting (ZBB) im Rahmen der Doppelhaushaltsplanung (2027/2028) der Bundesstadt Bonn

Nummer
261403-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.09.2026 Kenntnisnahme
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  1. 261403 Große Anfrage der Ratsgruppe BSW/SBI: Stand der Haushaltskonsolidierung, Umsetzung bisheriger Konsolidierungsmaßnahmen und Einführung des Zero-Based Budgeting (ZBB) im Rahmen der Doppelhaushaltsplanung (2027/2028) der Bundesstadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261403-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Große Anfrage der Ratsgruppe BSW/SBI:
Stand der Haushaltskonsolidierung, Umsetzung
bisheriger Konsolidierungsmaßnahmen und
Einführung des Zero-Based Budgeting
(ZBB) im Rahmen der Doppelhaushaltsplanung
(2027/2028)
der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.09.2026 Kenntnisnahme
Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Ausgangslage:
Am 13.+14.07.2026 fand eine zweitägige HH-Klausur des
Verwaltungsvorstandes statt. Grundlage für diese Klausur sind die der
Kämmerei gemeldeten Haushaltsanmeldungen der Budgetverantwortlichen.
Es ergeben sich hohe Mehrbedarfe und Mindererträge, die dem
Verwaltungsvorstand vorgestellt und begründet wurden. Im Laufe der Tagung
wurde deutlich, dass es eine Vielzahl von offenen Fragen gibt, die jetzt über
die Sommerpause und den Herbst 2026 beantwortet und bewertet werden.
Ziel der Verwaltung ist und bleibt, einen genehmigungsfähigen Haushalt
aufzustellen und im Frühjahr 2027 einzubringen.
Aus diesen Gründen konnten/können einige Fragen der Großen Anfrage zum
jetzigen Zeitpunkt beantwortet werden.
I. Bisherige Konsolidierungsmaßnahmen
Zusammenfassende Antwort zum Themenblock:
Das Jahresergebnis 2025 lag mit einem Fehlbetrag i. H. v. 96,6 Mio. EUR
nur 0,08 Mio. EUR über dem geplanten Fehlbetrag. Im Rahmen der
Bewirtschaftung konnten sowohl Mehrbedarfe im Bereich der Aufwendungen
als auch der globale Minderaufwand durch Mehrerträge (insbesondere
Steuern) erwirtschaftet werden.Seite 1 von 12
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Auch für das Haushaltsjahr 2026 wird mit einer restriktiven Bewirtschaftung
versucht, die nach dem I. Quartal prognostizierte Verschlechterung des
Jahresfehlbetrages i. H. v. 123 Mio. EUR um weitere 50 Mio. EUR
zumindest teilweise zu kompensieren.
Für den Doppelhaushalt 2027/2028 erarbeite die Verwaltung derzeit weitere
notwendige Konsolidierungsmaßnahmen, um das Ziel, einen
genehmigungsfähigen Haushaltsplanentwurf aufzustellen, zu
gewährleisten. Dazu ist es notwendig, alle Aufwands- und
Ertragsarten – aber auch die Investitionsein- und -auszahlungen
sorgfältig zu prüfen, um Spielräume zu identifizieren. Erst wenn diese
Prüfungen abgeschlossen sind, wird in einer Information des
Oberbürgermeisters/Stadtkämmerers eine Liste mit dem im Entwurf
enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sowohl konsumtiv als auch
investiv erstellt.
II. Bewertung der Wirksamkeit:
Zusammenfassende Antwort zum Themenblock
Die Verwaltung hat sich entschlossen, den kommenden HH-Planentwurf
nach der Zero-based-Budgeting-Methode aufzustellen. Ziel dieser erstmalig
in Bonn praktizierten Ansatzbildung ist eine detaillierte Analyse der Ansätze
auf ihre Notwendigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit. Grundlage sind
die operativen Ziele in Verbindung mit den Leitlinien der Verwaltung unter
Berücksichtigung der Bindungsgrade und Verpflichtungsgrade der
Erträge/Aufwendungen sowie Investitionen.
7. Nach welchen Kriterien bewertet die Verwaltung die
Wirksamkeit einzelner Konsolidierungsmaßnahmen?
Es wird momentan ressourcenbedingt in der Kämmerei und dem
Zentralem Controlling kein fortlaufendes, zentrales
Umsetzungsmonitoring von Konsolidierungsmaßnahmen durchgeführt.
Die Wirksamkeit von Konsolidierungsmaßnahmen kann daher dort nur
auf Ebene von Budgetabweichungen bewertet werden. Die fortlaufende
Verantwortung und Evaluation von Einzelmaßnahmen liegt in der
Verantwortung der jeweiligen Budgetverantwortlichen.Seite 2 von 12
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
8. Welche Kennzahlen werden hierbei herangezogen?
Systematisch / zentral: Es erfolgt ein Controlling der Budgeteinhaltung
über üpl-/ apl-/ Freigabeanträge sowie Quartalsberichte. Keine
maßnahmenbezogenen Kennzahlen, da kein Einzelfallmonitoring erfolgt.
12. Welche Aufgaben wurden im Rahmen der Aufgabenkritik bislang
vollständig überprüft?
• Die Aufgabenkritik und das Zero-Based-Budgeting sind
miteinander verzahnt: Die Aufgabenkritik untersucht
Aufgabenbestand, Standards, Prozesse und
Organisationsstrukturen. Das Zero-Based-Budgeting überführt
diese Prüfung in die konkrete Haushaltsanmeldung und erfordert
die aufgabenkritische Begründung aller Planansätze. Zero-Based
Budgeting ist eine Budgetierungsmethode, bei der die Erträge und
Aufwendungen für jedes Planjahr vollständig begründet werden
müssen, ausgehend von einer „Nullbasis“. Dies bedeutet, dass
das gesamte Budget von Grund auf neu geplant und
gerechtfertigt werden muss.
• Dies erfordert im Vorfeld eine amts-/dezernatsinterne
Aufgabenkritik. Der Projektansatz kombiniert dazu eine
verwaltungsweite Aufgabeninventur mit Zweck- bzw.
Vollzugskritik in der Breite aller Aufgabenbereiche mit
vertiefenden Untersuchungen in zwölf finanz- und
steuerungsrelevanten Teilprojekten.
Die Aufgaben der Verwaltung wurden flächendeckend entlang der
Innenaufträge inventarisiert und einer dezentral verantworteten
Zweck- und Vollzugskritik unterzogen. Die Methodik wurde damit
verwaltungsweit angewendet. Aufgrund unterschiedlicher
Datenlagen und Bearbeitungstiefen ist der Stand der fachlichen
Validierung jedoch nicht in allen Aufgabenbereichen identisch.
Eine vertiefte Untersuchung erfolgt zusätzlich in zwölf priorisierten
Teilprojekten.
• Deshalb ist zwischen:
flächendeckender Erfassung der Aufgaben,
dezentraler fachlicher Erstbewertung,
zentraler Qualitätssicherung und
vertiefter Untersuchung in auffälligen Aufgabenbereichen und
den Teilprojekten zu unterscheiden.
Eine zentral abschließend validierte Vollprüfung jeder einzelnen Aufgabe
einschließlich ihrer finanziellen und personellen Folgewirkungen liegt
daher nicht vor und erfordert eine Verstetigung und Institutionalisierung
der Aufgabenkritik über das Projekt hinaus. (vgl. hierzu auch DS 253897-
01 ST)
13. Welche Aufgaben sollen künftig reduziert, eingestellt oder
organisatorisch verändert werden?Seite 3 von 12
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die abschließende Entwicklung von Vorschlägen zu Reduzierung,
Einstellung oder organisatorische Veränderung einzelner Aufgaben ist noch
nicht abgeschlossen.
Geprüft werden im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 27/28
insbesondere:
• Aufgabenverzicht,
• Reduzierung von Leistungsniveaus,
• Abbau kommunaler Zusatzstandards,
• organisatorische Bündelung,
• Zentralisierung geeigneter Querschnittsfunktionen,
• Digitalisierung und Automatisierung,
• Anpassung von Zuschuss- und Trägerstrukturen,
• Verschiebung oder Streichung von Investitionen,
• Flächenreduktion und Abmietung.
Entscheidungen mit wesentlichen Auswirkungen auf Aufgabenbestand oder
Leistungsniveau bedürfen gegebenenfalls politischer Beschlüsse.
Die entscheidungsreifen Vorschläge sollen in die weitere
Haushaltsaufstellung und die politischen Beratungen eingebracht werden.
Im ZZB-Verfahren haben die Ämter / Dezernate viele Vorschläge schon
entwickelt und bei ihren HH-Anmeldungen berücksichtigt.
Auf der VV-Klausur gab es weitere Entscheidungen (siehe Pressemeldung
https://www.bonn.de/pressemitteilungen/juli-2026/haushaltsklausur-des-
verwaltungsvorstands.php )
Dennoch bleibt eine Lücke in dreistelliger Mio.-Höhe.
Insgesamt wird es Aufgabenänderungen in allen Aufgabenbereichen geben.
Eine abschließende Auskunft kann es erst mit der HH-Einbringung geben.
14. Welche freiwilligen Leistungen sind hiervon betroffen oder werden
derzeit geprüft?
Freiwillige Leistungen werden grundsätzlich in die Überprüfung einbezogen;
eine pauschale Vorfestlegung auf bestimmte Leistungsbereiche erfolgt nicht.
Alleine über Abbau von freiwilligen Leistungen wird die Haushaltslücke nicht
zu schließen sein.
Die vollständig nach Art und Umfang sofort/unmittelbar disponiblen
Leistungen (Bindungsgrad 7) machen im Haushaltsjahr 2026 lediglich 11,4
Mio. Euro aus.
Die vollständige Reduzierung der nach Art und Umfang disponiblen
Leistungen würde allein nicht ausreichen, um das strukturelle
Haushaltsproblem zu lösen.
Es müssen also politische Beschlüsse und bestehende vertragliche
Verpflichtung im freiwilligen Bereich in großem Ausmaß zurückgenommen
werden
Erforderlich ist daher auch die Prüfung:
• politisch festgelegter Standards,
• vertraglich gebundener Leistungen,Seite 4 von 12
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
• Förder- und Zuschussstrukturen
15. Welche gesetzlichen Pflichtaufgaben wurden ebenfalls untersucht
und mit welchem Ergebnis?
Ein großer Hebel liegt bei Standards und Vollzug von Pflichtleistungen.
Gesetzliche Pflichtaufgaben wurden nicht von der Aufgabenkritik
ausgenommen.
Gegenstand der Prüfung ist dabei insbesondere:
• das kommunal festgelegte Standardniveau,
• die organisatorische Ausgestaltung,
• der Prozessablauf,
• die Fallsteuerung,
• die Aufgaben- und Kompetenzverteilung,
• die Nutzung digitaler Möglichkeiten,
• die Wirtschaftlichkeit des Vollzugs.
Denn gerade bei volumenstarken Pflichtaufgaben können Prozess-,
Organisations- und Standardveränderungen erhebliche finanzielle
Wirkungen entfalten. Beispiele sind Untersuchungen in Jugendhilfe,
Schwerbehindertenangelegenheiten, OGS, Flüchtlingshilfe,
Investitionssteuerung und Immobilienmanagement.
III. Zero-Based Budgeting (ZBB):
Im Vorfeld der Haushaltsplanaufstellung und auf Vorschlag u.a. des örtlichen
Rechnungsprüfungsamtes (in seinem Prüfbericht zum Haushaltsverfahren
aus 2024, vgl. 260436 - Beschlussvorlage) hat die Verwaltung/Kämmerei
Kontakt mit diversen Großstädten aufgenommen, die über Erfahrungen im
ZBB haben. Insbesondere sind hier Frankfurt/Main und die
Landeshauptstadt Hannover zu nennen. Mit Frankfurt fand ein intensiver
fachlicher Austausch statt, an die Stadtkämmerer der beiden Städte im
direkten Austausch standen. Grundlage des ZBB ist, dass die
Budgetverantwortlichen nicht über eine fortgeschriebene Haushaltsplanung
(basierend auf der Finanzplanung aktueller Haushaltsdaten) ansetzen,
sondern vielmehr dazu aufgefordert waren, jede Position des gesamten
Haushalts zu prüfen, zu dokumentieren und zu begründen. Hierbei wurden
explizit keine Bereiche oder Aufgaben ausgeklammert. Also alle 16
Produktbereiche wurden dieser Methodik unterzogen. In die Überlegungen
wurden auch die Ergebnisse des Projektes zur Aufgabenkritik
aufgenommen. Lediglich die Planung der Stiftungen bilden eine Ausnahme.
Für die Umsetzung des ZBB sind und werden keine zusätzlichen Kosten
(extern z.B. Beratung) entstehen. Es ist aber klar, dass dieses Verfahren in
seiner Umsetzung in den budgetführenden Ämtern einen zeitlichen
Mehraufwand bedeuten. Aus diesem Grund wurde den
Budgetverantwortlichen auch deutlich mehr Zeit für die Erstellung der
Anmeldungen gewährt.
16. Nach welcher Methodik erfolgt die Bewertung der einzelnen
Produkte und Aufgaben im Rahmen des Zero-Based Budgeting?
Ausgangspunkt des ZBB ist nicht die Fortschreibung des bisherigen
Budgets, sondern die aufgabenkritische Prüfung und anschließende
nachvollziehbare Begründung der erforderlichen Planansätze.Seite 5 von 12
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Bewertung erfolgt auf mehreren Ebenen:
• fachliche Prüfung und Priorisierung im Amt,
• dezernatsweite Priorisierung innerhalb des Eckwerts,
• Prüfung durch die Kämmerei,
• gesamtstädtische Bewertung durch den
Verwaltungsvorstand.
Die einzelnen Aufgaben wurden dazu im Rahmen der Aufgabenkritik erfasst
und entlang verschiedener Kriterien bewertet (vgl. Antwort zu Frage 17).
Hierbei wurde an den strategischen und operativen Zielen des
Wirkungsorientierten Haushalts angesetzt. Begleitet wurde das Verfahren
mit einer umfangreichen Handreichung, die allen Fachbereichen zur
Verfügung gestellt wurde.
Ein besonderer Fokus lag dabei – insbesondere im Pflichtbereich – auf der
Überprüfung des Aufgabenumfangs. Hierzu wurde ein Workshopformat
entwickelt, den Fachbereichen zur Verfügung gestellt und im Rahmen einer
Führungskräftetagung sowie einer offenen Schulungsveranstaltung
vorgestellt und erprobt.
Abschließende finanzwirtschaftliche und politische Entscheidungen bleiben
den zuständigen Verwaltungs- und Ratsgremien vorbehalten.
17. Nach welchen Kriterien entscheidet die Verwaltung, ob Aufgaben
reduziert, eingestellt oder fortgeführt werden?
Im Rahmen der Aufgabenkritik wurde eine verwaltungsweite
Aufgabeninventur durchgeführt, die die folgenden Kriterien abdeckte:
• Auftragsgrundlage(n)
• Gesamtstädtische Relevanz (des strategischen Ziels) der
Produktgruppe
• Relevanz des (operativen Ziels) des Produkts
• Wirkungsgrad
• Auswirkung eines Aufgabenverzichts
• Maximales Einsparungspotenzial in EUR
• Besteht ein Stelleinsparpotenzial?
• Absenkung Umfang
• Substituierbarkeit der Aufgabe
• Digitalisierungspotenzial
• Optimierungspotenzial
• Synergiepotenzial
• Kosteneffizienz
Die Bearbeitungstiefe erfolgte sehr unterschiedlich. Eine flächendeckende,
tiefergehende Qualitätssicherung und Validierung durch das Projektteam
war aufgrund der engen Personaldecke und unzureichenden Zeit nicht
möglich.
Im Rahmen der Verantwortung der Dezernenten und
Budgetverantwortlichen wurden die Ergebnisse der aufgabenkritischen
Untersuchungen bewertet und bei den Anmeldungen im Zero-Based-
Verfahren berücksichtigt.Seite 6 von 12
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Größere verwaltungsübergreifende Entscheidungen werden weiterhin durch
den VV unter politischer Beteiligung im HH-Planverfahren getroffen.
18. Welche finanziellen und personellen Kosten entstehen durch die
Einführung des Zero-Based Budgeting?
Die Einführung des Verfahrens hat keine direkten Mehraufwendungen
ausgelöst, da auf eine externe Begleitung durch Berater verzichtet wurde.
Die Mehrbelastung der Fachämter im Rahmen ihrer Ämteranmeldungen
unter den Vorgaben des ZBB sind nicht bezifferbar, da hierzu keine
„Selbstaufschreibung“ erfolgt. Im Zusammenhang mit dem Projekt
Aufgabenkritik haben folgende Punkte zu Mehrbelastungen in den Ämtern
geführt:
• Aufgabeninventur,
• Workshops, Informationsveranstaltungen, Tagungen
• Datenlieferungen,
• Teilprojektarbeit,
• Haushaltsanmeldungen,
• Prüfungen und Abstimmungen
• Durchführung und Prüfung des ZBB Verfahrens durch die
Kämmerei
Aber: Dem Aufwand steht der Aufbau dauerhaft nutzbarer Methoden und
Instrumente gegenüber, darunter insbesondere:
• Ergebnisse von Aufgabeninventur, Zweck- und
Vollzugskritik, Teilprojekte
• Detaillierte Begründungen / Berechnungen der HH-
Ansätze im ZBB-Verfahren
• Investitionspriorisierung,
• Ermittlung eines Verfahrens zur Steuerung der
Digitalrendite,
• Personalsteuerungskonzept
• Immobilien-Portfoliomanagement.
19: Welche externen Beratungsunternehmen oder Sachverständigen
wurden hierfür beauftragt?
Um die Durchführung des Projektes Aufgabenkritik methodisch und inhaltlich
zu unterstützen, wurde KPMG im Zeitraum Oktober 2025 bis März 2026
beauftragt.
Ergänzend wurde die Moderation einer Führungskräftetagung beauftragt.
Für das ZBB-Verfahren wurde keine externe Beratung beauftragt.
20. Welche Gesamtkosten sind hierfür bislang entstanden?
Kosten KPMG: 128.501,78 Euro
Kosten Moderation: 3.533,35 Euro
21. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand des Zero-Based-Seite 7 von 12
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Budgeting-Verfahrens?
Die Ämteranmeldungen liegen vollständig vor und wurden durch die
Kämmerei auf ihre Plausibilität geprüft. Im weiteren Verlauf wurden
Ämtergespräche zur Klärung offener Fragen durchgeführt und alle
Ergebnisse dem Verwaltungsvorstand für seine Klausur Mitte Juli 2026 zur
Verfügung gestellt. Über die Ergebnisse wurde im Ratsnewsletter 266
informiert.
22. Welche Produktbereiche werden vollständig nach dem
ZBB- Verfahren überprüft?
Grundsätzlich wurden keine Produktbereiche von der Begründungs- und
Priorisierungslogik ausgenommen.
Die Einführung des Verfahrens bedeutet nicht automatisch, dass jede
Aufgabe und Einzelposition mit der gleichen Tiefe untersucht und auch
bereits abschließend zentral validiert wurde.
Die bisherigen Arbeiten dienen daher auch als Datengrundlage für den
Aufbau einer dauerhaften Aufgabenkritik.
Das Verfahren muss nach Abschluss evaluiert werden.
23. Welche Produktbereiche wurden hiervon ausgenommen
und aus welchen Gründen?
Siehe Antwort zu Frage 22
25. Wie werden die Ergebnisse der Aufgabenkritik in die
Haushaltsplanung 2027/2028 einbezogen?
Aufgabenkritik ist kein ausschließlich kurzfristig angelegtes
Sparprogramm, sondern verbindet kurzfristige Konsolidierung mit einer
mittelfristigen strukturellen Weiterentwicklung der Verwaltungs-,
Haushalts- und Ressourcensteuerung.
Die bisher vorliegenden Ergebnisse der Aufgabenkritik sollten durch die
Budgetverantwortlichen entsprechend bei der Anmeldung berücksichtigt
werden.
Maßnahmen mit hinreichender Entscheidungsreife werden in den
Haushaltsentwurf beziehungsweise in begleitende
Entscheidungsvorlagen überführt.
Die Berücksichtigung im Haushalt setzt voraus, dass:
o der Betrag belastbar quantifiziert,
o der Realisierungszeitpunkt festgelegt,
o die Verantwortlichkeit bestimmt,
o gegebenenfalls ein politischer Beschluss
vorbereitet wird und
o die Wirkung haushaltsrechtlich
veranschlagungsfähig ist.
Eine vollständige Aufgabenkritik ist in der kurzen Durchführungsphase
des Projekts nicht möglich. Der Haushaltsplan kann deshalb nur einen
Teil der strukturellen Projektpotenziale unmittelbar abbilden.Seite 8 von 12
Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Daher ist eine Verstetigung der Aufgabenkritik als Daueraufgabe nötig.
Die Verwaltung erarbeitet momentan einen Abschlussbericht des
Projekts, der der Politik vorgelegt wird. Basierend auf diesen
Ergebnissen wird ein Konzept zur weiteren Verstetigung und
Institutionalisierung der Aufgabenkritik erarbeitet.
Noch nicht abschließend geprüfte Potenziale müssen als Prüf- oder
Umsetzungsaufträge weiterbearbeitet werden.
26. Welche organisatorischen oder personellen
Herausforderungen ergeben sich bei der Einführung des ZBB-
Verfahrens?
• hoher zusätzlicher Arbeitsaufwand gegenüber dem klassischen
Aufstellungsverfahren
• unterschiedliche Ausgangslagen und Steuerungskompetenzen
in den Fachbereichen,
• begrenzte Datenverfügbarkeit und uneinheitliche Datenqualität,
• fehlende Zuordnung von Aufgaben, Aufgabenumfang, Stellen,
Personalkosten und Wirkungen,
• hoher Abstimmungsbedarf zwischen Fachämtern, Dezernaten,
Kämmerei, Personal- und Organisationsamt und zentraler
Steuerung,
• begrenzte zentrale Kapazitäten und Zeit für Qualitätssicherung,
Monitoring und Nachsteuerung in der Projektsteuerung,
• notwendige Akzeptanz- und Veränderungsbereitschaft bei allen
Beteiligten,
• Risiko, dass kurzfristige Haushaltsanforderungen die für
strukturelle Veränderungen notwendigen Vorarbeiten
verdrängen.
IV. Personal
27. Welche Auswirkungen erwartet die Verwaltung auf,
• den Personalbestand/Stellenabbau:
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist es erforderlich, die
Personalkosten nachhaltig zu begrenzen. Hierdurch verfolgt die
Verwaltung das Ziel, den weiteren Stellenaufwuchs deutlich zu
begrenzen und den vorhandenen Stellenbestand stärker an den
finanziellen Rahmenbedingungen auszurichten. Der bestehende
Stellenbestand wird dabei grundsätzlich als Obergrenze
verstanden. Zusätzliche Stellen sollen nur noch in eng
begrenzten Ausnahmefällen eingerichtet werden und
kostenneutral durch Kompensation innerhalb des jeweiligen
Dezernats oder durch vollständige Refinanzierung erfolgen. Es
wird jedoch nicht auf pauschale und kurzfristige Einsparungen
gesetzt, sondern die demografische Entwicklung und die
natürliche Fluktuation genutzt. Der Stellenabbau erfolgt auf
Grundlage fachlicher und organisatorischer Erwägungen und wird
entsprechend begleitet. Ziel ist es, Einsparpotentiale
insbesondere dort zu realisieren, wo Aufgaben, Prozesse undSeite 9 von 12
Seite 10Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
organisatorische Strukturen dies ermöglichen. Vor diesem
Hintergrund ist eine belastbare Quantifizierung der Auswirkungen
zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
• Stellenvakanzen:
Durch die Einführung einer Wiederbesetzungssperre bleiben
freiwerdende Stellen grundsätzlich länger vakant. Dies führt für
die Dauer der Sperrfrist zu einer unmittelbaren Reduzierung der
Personalaufwendungen und leistet damit einen kurzfristigen
Konsolidierungsbeitrag. Zugleich kann die Vakanz (insbesondere
im Bereich der freiwilligen Aufgaben) genutzt werden, um zu
prüfen, ob eine Nachbesetzung weiterhin erforderlich ist oder
durch organisatorische Veränderungen ganz oder teilweise
darauf verzichtet werden kann. Ist eine Stelle dauerhaft
entbehrlich, kann hieraus zusätzlich ein struktureller
Konsolidierungsbeitrag entstehen.
• Arbeitsverdichtung:
Die Konsolidierung der Personalkosten wird organisatorisch
begleitet, um frühzeitig tragfähige Lösungen in den
Arbeitsbereichen zu entwickeln. Ziel ist es, Arbeitsabläufe zu
verbessern, bestehende Standards zu überprüfen und digitale
Möglichkeiten verstärkt zu nutzen. Dadurch sollen die
Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden
möglichst begrenzt werden.
•
• Krankenstand:
Ob und in welchem Umfang sich die Maßnahmen auf den
Krankenstand auswirken, lässt sich derzeit nicht belastbar
prognostizieren. Mögliche Belastungswirkungen werden im
weiteren Konsolidierungsprozess fortlaufend bewertet und bei der
Umsetzung berücksichtigt.
•
• Sowie die Leistungsfähigkeit der Verwaltung?:
• Ziel ist es, auch unter schwierigen finanziellen
Rahmenbedingungen die Leistungs- und Handlungsfähigkeit der
Kommune dauerhaft zu sichern. Daher wird die demografische
Entwicklung genutzt, um Aufgaben und Strukturen gezielt
weiterzuentwickeln, ohne die Qualität der Dienstleistungen für die
Bürgerinnen und Bürger aus dem Blick zu verlieren. Priorität
haben dabei die öffentliche Sicherheit, der Schutz vulnerabler
Personengruppen und zentrale Aufgaben der Daseinsvorsorge
•
V. Aktuelle Haushaltsentwicklung / Großprojekte
Zusammenfassende Antwort
Hier wird auf die Ausgangslage und die o.g.Seite 10 von 12
Seite 11Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Antworten/Ausführungen verwiesen. Mit der Einbringung des
Planentwurfes werden die Gremien informiert, da diese
Entscheidungen noch nicht final getroffen wurden. Auf die
Erstinformation des Ratsnewsletter 266 wird verwiesen.
38. Wie bewertet die Verwaltung das Risiko, trotz aller
Konsolidierungsmaßnahmen ein Haushaltssicherungskonzept
aufstellen zu müssen?
Über das Konstrukt des Verlustvortrages konnte im Doppelhaushalt
2025/2026 die Einhaltung der 5%-Grenze erreicht werden. Die
Zuführungen zum Verlustvortrag betragen im Plan für 2026 ca. 66,5
Mio. EUR, für 2027 ca. 80,2 Mio. EUR, für 2028 ca. 66 Mio. EUR und für
2029 ca. 109,7 Mio. EUR. Die Verlustvorträge müssen nach drei Jahren
seit ihrer Einbuchung im Rahmen des Jahresabschlusses gegen das
Eigenkapital ausgebucht werden.
Das Risiko ist angesichts der strukturellen Defizite, des
Eigenkapitalverzehrs, der Zinsentwicklung und der nur schrittweise
realisierbaren Konsolidierungswirkungen weiterhin als erheblich
einzustufen.
Ein Teil der Aufgabenkritikmaßnahmen wirkt erst mittel- bis langfristig
und kann die kurzfristige Haushaltslücke daher nicht vollständig
schließen.
Die tatsächliche Entwicklung hängt ebenfalls von nicht oder nur
eingeschränkt kommunal steuerbaren Faktoren ab, insbesondere:
• Sozial- und Jugendhilfeaufwendungen,
• Tarif- und Preisentwicklung,
• Zinsen,
• Steuererträge (Gewerbesteuerprognose, Grundsteuerbeschluss
des Rates)
• kommunalem Finanzausgleich,
• Aufgabenübertragungen durch Bund und Land.
Aufgabenkritik und ZBB können das HSK-Risiko reduzieren, aber nicht
ausschließen.
Erforderlich sind sowohl eigene Konsolidierungsentscheidungen als auch
eine aufgabenadäquate Finanzausstattung und die konsequente
Einhaltung des Konnexitätsprinzips.
VI. Ausblick
Die Antwort ergibt sich aus den Stellungnahmen der Vorpunkte und kann
zum jetzigen Zeitpunkt nicht detaillierter ausgeführt werden.Seite 11 von 12
Seite 12Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 12 von 12

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Datenstand: 03.11.2026, 08:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de