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261322-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP-Große Anfrage – Zukunft der Bad Godesberger Freibäder

Nummer
261322-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Friesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Rüngsdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
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  1. 261322 FDP-Große Anfrage – Zukunft der Bad Godesberger Freibäder

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261322-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
FDP-Große Anfrage – Zukunft der Bad
Godesberger Freibäder
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Die Stadt spricht von Interessenten, die die Gründung einer Betreiber-
GmbH für das Panoramabad Rüngsdorf anstreben. Welche Interessenten
sind dies? Wann und mit wem wurden Gespräche geführt?
Die gemeinnützigen Vereine „Rüngsdorfer KulturBad e.V."“ und
„Schwimmgemeinschaft Wachtberg-Godesberg e.V.“ sowie ein
Unterstützerkreis aus Privatpersonen haben ihr Interesse erklärt, an einer
Lösung zum Fortbestand des Panoramabades Rüngsdorf mitzuwirken. Diese
beiden Vereine sind bereits vor einiger Zeit mit der Absicht an die
Sportverwaltung herangetreten, den Betrieb des Panoramabades Rüngsdorf zu
übernehmen und hierzu eine Betreibergesellschaft, möglicherweise auch in
Form einer gGmbH, zu gründen. Diese Absicht wurde im vergangenen Jahr
bekräftigt.
2. Der Betrieb des Freibads Friesdorf soll an Dritte übergeben werden, als
Beispiel genannt werden die Freibad-Freunde Friesdorf. Wie verträgt sich
diese Idee mit der Tatsache, dass den Freibad-Freunden die Pläne der
Verwaltung vorab nicht bekannt waren und Sie selbst laut eigener
Aussage weder personell noch rechtlich (Stichwort: Haftung) zu einem
Betrieb des Freibades in der Lage wären? Wann und mit wem wurden
Gespräche geführt?
Mit den Freibad-Freunden-Friesdorf (FFF) ist bereits auf der Grundlage eines
Beschlusses des Hauptausschusses vom 20.09.2018 (DS 1811951) eine
wechselseitige Absichtserklärung abgeschlossen worden, um Perspektiven für
eine Übertragung des Freibades Friesdorf an den Verein oder eine von ihm
bestimmte Gesellschaft zu entwickeln. Diese Absichtserklärung gilt nach wie
vor und die seinerzeit geführten Gespräche sollen nunmehr wieder
aufgenommen werden.
3. Nach welchen Kriterien wurden/werden mögliche Betreiber
ausgewählt?
Die Freibäder sollen weiterhin in städtischem Eigentum verbleiben, lediglich die
Betriebsführung soll an die Vereine oder eine von den Vereinen gegründete
Betreibergesellschaft übertragen werden. Eine Anforderung an die
Betriebsführung ist, dass die Freibäder als öffentlich zugängliche Bäder auf der
Grundlage der Richtlinie 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das BadewesenSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
e.V. (Verkehrssicherungs-, Aufsichts- und Organisationspflichten in
öffentlichen Bädern während des Badebetriebes) betrieben werden. Außerdem
ist vorgesehen, dass die Betreiber grundsätzlich den Entgelttarif für die
städtischen Bäder in der jeweils gültigen Fassung zu übernehmen haben.
4. Wer würde bei Privatisierung die Kosten für Reparaturen, Ersatz bei
Technik, Wasseraustausch usw. übernehmen? Wie hoch waren die
Kosten hierfür in den letzten 5 Jahren je Bad?
Eine "Privatisierung" liegt bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen
Konstellation nicht vor. Größerer Sanierungsaufwand wäre durch die Stadt zu
tragen, operative Kosten durch die Betreibergesellschaft. Die genaue
Abgrenzung soll Gegenstand der Verhandlungen zwischen den beteiligten
Parteien sein.
Die primären Betriebskosten (u.a. für Unterhaltung, Energie und
Grundbesitzabgaben) der letzten fünf Jahre betrugen für das Panoramabad
Rüngsdorf
2021 – 334.174 €
2022 – 431.278 €
2023 – 420.941 €
2024 – 503.983 €
2025 – 445.592 €
Für das Freibad Friesdorf im Ganzjahresbetrieb (incl. Miete Traglufthalle)
betrugen die Betriebskosten
2021 – 436.904 €
2022 – 382.843 €
2023 – 368.172 €
2024 – 341.854 €
2025 – 406.151 €
5. Wie hoch schätzt die Verwaltung die jährliche Kostenersparnis durch
das Abstoßen der Freibäder?
Die Verwaltung beabsichtigt nicht, die Freibäder "abzustoßen". Es sollen
vielmehr Perspektiven zur langfristigen Sicherung der beiden Freibäder
entwickelt werden. Zur Höhe der jährlichen Kostenersparnis kann die
Verwaltung derzeit keine Aussage treffen, da auch die Höhe des
Betriebskostenzuschusses Inhalt der noch zu führenden Gespräche sein wird.
6. Wie hoch ist der aktuelle Finanzbedarf für den laufenden Betrieb pro
Jahr und Bad?
Der aktuelle Finanzbedarf für den laufenden Betrieb pro Jahr beträgt 1.183.400
EUR für das Panoramabad Rüngsdorf sowie 1.269.500 EUR für das Freibad
Friesdorf im Ganzjahresbetrieb.
7. Welche Investitionen wurden in den letzten 5 Jahren in den Freibädern
getätigt?
Im Panoramabad Rüngsdorf wurden in den letzten 5 Jahren keine Investitionen
getätigt. Die gerade vorgenommene Sanierung der Sozialräume ist der
laufenden Bauunterhaltung zugeordnet. Im Freibad Friesdorf wurde der
Sprungturm erneuert. Außerdem steht noch die Erneuerung der
Solarabsorberanlage an. Die Folienerneuerung und die Sanierung der
Filtertechnik sind der laufenden Bauunterhaltung zugeordnet.Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
8. Wie hoch ist die jährliche Zahl der Besucher in den letzten 5 Jahren in
den Freibädern jeweils gewesen?
Panoramabad Rüngsdorf
2021 – 74.216
2022 – 99.919
2023 – 66.462
2024 – 78.819
2025 – 90.663
Freibad Friesdorf (nur Freibadsaison)
2021 – 43.163
2022 – 23.796
2023 – 15.398
2024 – 35.186
2025 – 41.271
9. Welcher Umsatz wurde in den letzten 5 Jahren in den beiden Bädern
jeweils erwirtschaftet?
Im Panoramabad Rüngsdorf wurden in den Jahren 2021-2025 insgesamt
1.143.866,86 €, im Freibad Friesdorf 634.922,10 € aus Kartenverkäufen,
Verkaufsartikeln und Pacht erwirtschaftet.
10. Wurden technische Möglichkeiten, wie z.B. KI-Unterstütze
Kamerasysteme, wie bereits vor Jahren angeregt, geprüft, um die
Bademeister in den Hallen- und Freibädern zu entlasten? Falls nein,
warum nicht und wann erfolgt die Prüfung? Falls ja, was waren die
Ergebnisse und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Die Verwaltung prüft regelmäßig die am Markt befindlichen technischen
Systeme auf ihre Einsatzmöglichkeiten in den Bädern. KI-unterstützte
Kamerasysteme (sog. Ertrinkenden-Erkennungssysteme) können nach Ziffer
8.1 der Richtlinie 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen die
Wasseraufsicht unterstützen. Ein Einsatz solcher Systeme führt jedoch nicht zu
einer Verringerung des Personalbedarfes.
***
Hinweis: Alle in dieser Stellungnahme geschilderten, möglichen finanziellen
Auswirkungen erfolgen vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 12:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de