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261281-01 AA · Änderungsantrag

Grüner Änderungsantrag: Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 261281

Nummer
261281-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
14.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 22.09.2026 Anhörung
  2. Sitzung des Sportausschusses 02.09.2026 Empfehlung
  3. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 08.09.2026 Empfehlung
  5. Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Anhörung
  7. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 261281 Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft

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Änderungsantrag
öffentlich
261281-01 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
Dr. Daniel Rutte
Lee Cornelissen
13.07.2026 gez. Bonnie, gez. Yildiz, gez. Rudolph, gez. Schada von Borzyskowski
Grüner Änderungsantrag: Fortschreibung des
Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner
Bäderlandschaft
Antrag zur Vorlage 261281
Beratungsfolge
Sportausschuss 14.07.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Anhörung
Betriebsausschuss SGB 08.09.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 22.09.2026 Anhörung
Rat 24.09.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Sämtliche Freibäder im Stadtgebiet werden dauerhaft erhalten.
Zur Gegenfinanzierung des Erhalts und der Sanierung der Bonner Bäder wird
die Verwaltung beauftragt, eine Reduzierung des derzeit vorgesehenen
Umfangs der Stadthaussanierung vorzunehmen.
Vor der Beschlussfassung wird die Verwaltung gebeten, folgende Dinge zu
verwirklichen:
1. Vor der Entscheidung bezüglich des Frankenbads werden den
beschlussfassenden Gremien umfassende Daten und Zahlen zu
Verfügung gestellt, die die erwartbaren Kosten zwischen Errichtung
Kombibad am Standort des Römerbads und der denkmalgerechten
Sanierung des Frankenbades mit anschließender öffentlicher
Nachnutzung beinhalten. Das Nachnutzungskonzept muss dabei in den
Kosten berücksichtigt werden.
Das Frankenbad wird mindestens solange weiter betrieben bis ein
Ersatz mit vergleichbarer Wasserfläche zur Verfügung steht.
2. Vor einer Entscheidung über eine mögliche Übertragung der
Betriebsführung an Dritte werden den beschlussfassenden Gremien
umfassende Daten und Zahlen zur Verfügung gestellt. DieseSeite 1 von 3
Seite 2
1. beinhalten einen Wirtschaftsplan für die nächste fünf Jahre,
2. berücksichtigen anstehende Sanierungen/Reparaturen,
3. betrachten die Herausforderung des Betriebs mit ausreichend
Fachpersonal und
4. beinhalten einen Alternativplan, wie das Bad weiter betrieben
werden kann, sollte die Betriebsführung durch Dritte sich als
nicht machbar herausstellen.
3. Vor einer Entscheidung prüft die Stadt weitere Modelle, die
Einsparpotenzial bieten (z. B. Städtische Bäder GmbH, Anstalt
öffentlichen Rechts, städtischer Eigenbetrieb).
4. Zusätzlich wird vor der Entscheidung eine umfassende
Bürgerbeteiligung gemäß DS-261314 durchgeführt.
5. Die Verwaltung stellt in Kürze den aktuellen Stand der Planung eines
privat betriebenen Badeschiffes vor, so dass diese Schwimmfläche in
das Bäderkonzept mit einbezogen werden kann, wenn sie sich
realisieren lässt.
Begründung
Die Bonner Schwimmbäder sind wichtig für sehr viele Bonner*innen . Daher
braucht es eine breite Beteiligung der Stadtgesellschaft, insbesondere der
betroffenenStadtbezirke (Bonn und Bad Godesberg), Schulen, Sport- und
Schwimmvereine, Fördervereine der Bäder, Initiativen, Menschen mit
Behinderungen sowie der interessierten Stadtgesellschaft (inklusive Kindern
und Jugendlichen). Die Beteiligung richtet sich nach den Leitlinien
Bürgerbeteiligung und erfolgt vor einer endgültigen Änderung desRahmenplans
zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft.
Eine endgültige Entscheidung über die Zukunft der Bonner Bäder darf erst
getroffen werden, wennbelastbare und vergleichbare Kosten für die
unterschiedlichen Handlungsoptionen vorliegen. Die Kosten müssen dabei alle
Optionen inklusive einer festgelegten Nachnutzung berücksichtigen und
müssen insbesondere die in der Vorlage angesprochenen Einsparungen
deutlich und mit Fakten belegen. Erst auf dieser Grundlage kann der Rat eine
wirtschaftlich und sachlich fundierte Entscheidung treffen.
Zur Finanzierung des Erhalts der Bonner Bäder sollen Einsparpotenziale bei
der geplanten Stadthaussanierung erzielt werden. Es scheint nicht
verhältnismäßig, die Stadthaussanierung für weit über 500 Millionen Euro
vorzusehen und gleichzeitig Bäder zu schließen. Im architektonischen
Wettbewerb wurden andere, günstigere Konzepte vorgeschlagen, auf diese
kann zurückgegriffen werden.Seite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 12:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de