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261281 · Beschlussvorlage

Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft

Nummer
261281
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Sportpark Nord Straße· Castell, Bonn
  • Hardtbergbad Straße· Hardthöhe, Hardtberg
  • Friesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Rüngsdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 22.09.2026 Anhörung
  2. Sitzung des Sportausschusses 02.09.2026 Empfehlung
  3. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 08.09.2026 Empfehlung
  4. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Anhörung
  6. Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
  7. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 261281-06 AA Interfraktioneller Änderungsantrag GRÜNE-BBB-FDP: Gleichwertige Versorgung aller Bonner Stadtbezirke mit Freibädern
  2. 261281-04 AA BBB-Änderungsantrag: Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft
  3. 261281-01 AA Grüner Änderungsantrag: Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 261281
  4. 261281-07 AA CDU-Änderungsantrag: Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 261281
  5. 261281-10 AA BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 261281-01 AA Bonner Bäderlandschaft
  6. 261281-09 AA Grüne-Änderungsantrag: Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 261281
  7. 261281-08 AA Volt-Änderungsantrag zu Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Antrag zur Vorlage 261281
  8. 261281-05 AA Interfraktioneller Änderungsantrag GRÜNE-BBB-FDP: Gleichwertige Versorgung aller Bonner Stadtbezirke mit Freibädern- Auswirkungen des geplanten ganzjährigen Betriebs des Kurfürstenbades
  9. 261281-02 AA Volt-Änderungsantrag: Bäderlandschaft sichern! Antrag zur Vorlage 261281
  10. 261281-11 AA BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 261281 Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft

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Beschlussvorlage
öffentlich
261281
Der Oberbürgermeister
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung
der Bonner Bäderlandschaft
Beratungsfolge
Sportausschuss 14.07.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Anhörung
Betriebsausschuss SGB 08.09.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 22.09.2026 Anhörung
Rat 24.09.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Bonn beschließt die Fortschreibung des
Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft.
Die Fortschreibung beinhaltet folgende Eckpunkte:
Stadtbezirk Bonn
- Alternativ zur Generalsanierung des Frankenbades wird die Errichtung
eines Kombibades am Standort des Römerbades geprüft. Bis zur Vorlage eines
Ergebnisses und einer finalen Entscheidung werden die Planungen zur
Sanierung des Frankenbades nicht fortgesetzt. Bis dahin werden die zur
Aufrechterhaltung des Betriebes notwendigen, soweit möglichen
Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Mittel
werden im Haushalt bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, für das
Gebäude des Frankenbades ein Nachnutzungskonzept zu entwickeln. Dies
beinhaltet auch die Prüfung einer Teillösung mit Erhalt des separaten
Lehrschwimmbeckens als barrierefreies Therapiebecken.
- Die Schwimmhalle im Sportpark Nord wird so saniert, dass der Betrieb
in der derzeitigen Form sichergestellt werden kann. Auf die ursprünglich
vorgesehene Erweiterung der Wasserfläche wird verzichtet, sofern sich für die
Errichtung eines wettkampftauglichen Bades an anderer Stelle entschieden
wird.
- Das Melbbad wird dauerhaft aufgegeben und nicht saniert. Das Areal
wird als ganzjährig nutzbare Sport- und Bewegungsfläche entwickelt und die
Verwaltung wird beauftragt, ein Nachnutzungskonzept zu entwickeln.
- Das Lehrschwimmbecken in der Schule am Hügel wird nicht wieder in
Betrieb genommen. Auf die Sanierung wird verzichtet.
Stadtbezirk Bad GodesbergSeite 1 von 23
Seite 2
- Das Kurfürstenbad wird abgerissen und am gleichen Standort durch
einen Neubau mit einem 25 m-Schwimmbecken, einem Lehrschwimmbecken,
einem Multifunktions- und Gesundheitsbecken und einem Saunabereich
ersetzt. Das neue Kurfürstenbad wird ganzjährig betrieben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten der Übertragung des
Betriebes des Freibades Friesdorf an einen Dritten (z.B. die Freibad-Freunde
Friesdorf) zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Kurfürstenbades zu prüfen
sowie die Kosten für eine perspektivisch anstehende Sanierung des Freibades
zu ermitteln. Der städtische Betrieb des Freibades Friesdorf wird so lange
aufrechterhalten, bis ein tragfähiges Konzept zur Übernahme durch Dritte
vorliegt und beschlossen ist.
- Die Betriebsführung des Panoramabades Rüngsdorf wird zum
nächstmöglichen Zeitpunkt an einen Dritten übertragen. Die Verwaltung wird
beauftragt, Gespräche mit dem Ziel einer Betriebsübertragung zu führen und
die Kosten für eine perspektivisch anstehende Sanierung des Freibades zu
ermitteln.
- Der Betrieb des Lehrschwimmbeckens in der Bodelschwingschule wird
mit Inbetriebnahme des Kurfürstenbades eingestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt
werden die zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendigen, soweit möglichen
Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt.
Stadtbezirk Beuel
- Am Standort des Ennertbades wird ein Kombibad mit einem 25 m-
Schwimmbecken und einem Lehrschwimmbecken errichtet.
- Mit Inbetriebnahme des Kombibades wird der Betrieb der Beueler Bütt
eingestellt und das Grundstück veräußert. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die
zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendigen, soweit möglichen
Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt.
Stadtbezirk Hardtberg
- Das Hardtbergbad (einschließlich des Freibades) wird saniert und um
ein Lehrschwimmbecken, ein Multifunktionsbecken und einen Rutschenturm
erweitert.
- Der Betrieb des Lehrschwimmbeckens in der Ludwig-Richter-Schule
wird mit Inbetriebnahme des sanierten Hardtbergbades eingestellt. Bis zu
diesem Zeitpunkt werden die zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendigen,
soweit möglichen Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt.
Interimslösungen
- Zur Sicherstellung des Schul- und Vereinsschwimmens während der
anstehenden Sanierungs- und Neubaumaßnahmen wird auf der Werferwiese
im Sportpark Nord ein Interimsschwimmbad mit einem 25 m-Schwimmbecken
und einem Lehrschwimmbecken errichtet.
- Außerdem wird temporär ein mobiler Schwimmcontainer eingesetzt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die für eine Umsetzung bzw.
Fortführung der unter 1. beschlossenen Maßnahmen erforderlichen
Haushaltsmittel zum Haushaltsplan 2027/28 sowie der mittelfristigen
Finanzplanung anzumelden.
3. Auf eine Anmietung des noch zu sanierenden Schwimmbades im
Gustav-Heinemann-Haus wird verzichtet.Seite 2 von 23
Seite 3
Hinweis: Im nachfolgenden Dokument sind genannte Euro-Beträge immer
brutto-Beträge
Begründung
zu 1: Fortschreibung des Rahmenplans zur Neugestaltung der Bonner
Bäderlandschaft
1. Rechtliche Vorgaben zum Betrieb von Bädern
Die Bundesstadt Bonn ist als Trägerin von Schulen verpflichtet, den Schulen
die zur Durchführung des Unterrichtes notwendigen Ressourcen zur Verfügung
zu stellen (§ 79 des Schulgesetzes NRW). Der Schwimmunterricht ist als Teil
des Sportunterrichtes in den Lehrplänen für die einzelnen Schulformen
verbindlich vorgeschrieben. Mit der Bereitstellung von Wasserflächen an
Schulen erfüllt die Bundesstadt Bonn somit eine kommunale Pflichtaufgabe.
Eine aktuelle Aufstellung der Bedarfe an Wasserzeiten für die Bonner Schulen
hat ergeben, dass für einen lehrplankonformen Schulschwimmunterricht aller
Schulen für jeden Schultag Kapazitäten in Höhe von 102 Stunden vorzuhalten
sind. Eine Unterschreitung dieser Kapazitäten würde gegen landesrechtliche
Vorgaben verstoßen.
Für die Durchführung einer Unterrichtsstunde Schulschwimmen sind
grundsätzlich zwei Schwimmbahnen erforderlich. Bei den Grundschulen ist
aufgrund des Anteils an Nichtschwimmer*innen zusätzlich zu den zwei
Schwimmbahnen ein Lehrschwimmbecken erforderlich.
Für das Schulschwimmen steht grundsätzlich der Zeitraum zwischen 8:00 Uhr
und 15:00 Uhr zur Verfügung. Unter Berücksichtigung organisatorischer
Abläufe, Wechselzeiten und praktischer Einschränkungen ist von einer
effektiven Nutzungszeit von 6,5 Stunden täglich auszugehen.
Aus dem täglichen Gesamtbedarf von 102 Stunden ergibt sich bei einem
Ansatz von zwei Bahnen je Schulschwimmstunde ein rechnerischer
Mindestbedarf von 31 Schwimmbahnen. Für die Grundschulen ergibt sich
aufgrund des zusätzlichen Bedarfs an Lehrschwimmbecken ein rechnerischer
Mindestbedarf von 5 Lehrschwimmbecken.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der schlechten
Schwimmfähigkeit vieler Kinder auch in den Jahrgangsstufen 5 und 6 häufig
noch ein Lehrschwimmbecken benötigt wird. Der genaue Bedarf kann insoweit
nur geschätzt werden, da er stark von der jeweiligen Schule sowie vom
jeweiligen Jahrgang abhängig ist. Zur planerischen Berücksichtigung kann
hierfür ein zusätzlicher Bedarf von nochmals 25 Stunden täglich angenommen
werden.
Unter Einbeziehung dieses zusätzlichen Bedarfs ergibt sich insgesamt einSeite 3 von 23
Seite 4
rechnerischer Mindestbedarf von 8 Lehrschwimmbecken.
Zur Sicherstellung des Schulschwimmens werden somit — unabhängig von der
konkreten Verteilung auf einzelne Standorte - rechnerisch mindestens 31
Schwimmbahnen sowie 8 Lehrschwimmbecken benötigt.
2. Beschlusslage vom 18.06.2020
In der Sitzung des Rates am 18.06.2020 wurde der Rahmenplan zur
Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft beschlossen (DS 200671). Der
Rahmenplan sieht ein dezentrales Bäderkonzept vor. In allen Stadtbezirken soll
es Hallen- und Freibäder geben.
Mit diesem Beschluss ist die Verwaltung beauftragt worden, zur Sicherstellung
eines Angebotes für Schul-, Vereins- und Individualschwimmen die in der
Vorlage beschriebenen Infrastrukturmaßnahmen zu prüfen, weiterzuentwickeln
und zum jeweils nächstmöglichen Zeitpunkt Beschlussvorlagen vorzulegen.
Im Einzelnen beinhaltete der Auftrag an die Verwaltung folgende sechs
Maßnahmen:
Stadtbezirk Bonn
- Generalsanierung des Frankenbades
- Sanierung und Erweiterung der Schwimmhalle im Sportpark Nord
- Errichtung eines temporären Schwimmbeckens
Stadtbezirk Bad Godesberg
- Abriss und Neubau des Kurfürstenbades
Stadtbezirk Beuel
- Errichtung eines Kombibades am Standort des Ennertbades
Stadtbezirk Hardtberg
- Sanierung und Erweiterung des Hardtbergbades
Außerdem wurde beschlossen, dass die Standorte der Freibäder erhalten
bleiben und diese saniert werden.
Zum damaligen Zeitpunkt lagen für keine der vorgenannten Maßnahmen
Kostenschätzungen bzw. Kostenberechnungen vor. Diese sollten erst im
Rahmen der noch zu beauftragenden Vorplanungen ermittelt werden. Dennoch
wurden Annahmen zum Finanzrahmen getroffen, um eine erste Orientierung zu
den anfallenden Investitionskosten geben zu können.
Auf Basis der in der Vorlage dargestellten Annahmen wurde ein
Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 130 Mio. € ermittelt. In dieserSeite 4 von 23
Seite 5
Größenordnung wurden Ansätze im Haushalt und in der mittelfristigen
Finanzplanung in der sog. Bäderpauschale gebildet.
3. Änderungen durch politische Beschlüsse zu den Raumprogrammen,
Anforderungen durch den Klimaplan und allgemeine Kostensteigerungen
Bereits in der Sitzung des Rates am 18.06.2020 sind nach vorheriger
Empfehlung durch die Bezirksvertretungen gegenüber dem
Verwaltungsvorschlag Änderungen in den Raumprogrammen der Bäder
beschlossen worden. So soll das Kurfürstenbad in Bad Godesberg zusätzlich
ein Multifunktions-/Gesundheitsbecken sowie eine Sauna erhalten. Auch ist der
Maßnahmenumfang beim Hardtbergbad durch die BV Hardtberg (DS 221322-
02 AA) geändert und erweitert worden. Die durch diese gewünschten
Erweiterungen entstehenden Mehrkosten haben jedoch bislang nicht zu einer
Erhöhung der Bäderpauschale geführt.
Auch durch den Beschluss des Rates zum Klimaplan im Jahr 2023 (DS
222006) sind die Anforderungen an die Sanierung und den Neubau von Bädern
vor dem Hintergrund der angestrebten Klimaneutralität bis zum Jahr 2035
erhöht worden. Nach diesen Vorgaben sollen Bäder künftig, soweit das
technisch möglich ist, ohne fossile Energieträger betrieben werden. Diese
Vorgaben sind bei der Neubauplanung für das Kurfürstenbad umgesetzt
worden, ohne dass hierfür zusätzliche Mittel eingeplant wurden. Auch bei den
weiteren Maßnahmen ist vorgesehen, auf fossile Energieträger zu verzichten,
soweit das möglich ist.
Darüber hinaus hat sich in den letzten Jahren eine allgemeine
Kostenentwicklung ergeben, die in diesem Ausmaß bei der Beschlussfassung
im Jahr 2020 nicht erwartet werden konnte.
4. Aktueller Stand der Bäderpauschale
Eine Dynamisierung der Bäderpauschale ist – abgesehen von einer
Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung in den Jahren 2028 und
2029 – bisher nicht vorgenommen worden.
Aufgrund der oben dargestellten Entwicklungen ist die Bäderpauschale der
Höhe nach nicht ausreichend, um alle Maßnahmen in dem beschlossenen
Umfang umsetzen zu können.
In der Bäderpauschale stehen bis 2029 insgesamt 150 Mio. € zur Verfügung.
Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Ansatz 2026 und Haushaltsreste (Teilleistungen bereits berücksichtigt):
97 Mio. €
- MFP 2027 und 2028: jeweils 19 Mio. €Seite 5 von 23
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- MFP 2029: 15 Mio. €
5. Aktueller Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen
Im Folgenden wird der jeweilige Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen
beschrieben:
Stadtbezirk Bonn
Frankenbad
Die Verwaltung hatte eine Machbarkeitsstudie zur Sanierung des unter
Denkmalschutz stehenden Frankenbades in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse
der Machbarkeitsstudie sind den politischen Vertretern im vergangenen Jahr
als Mitteilungsvorlage (DS 253608) vorgelegt worden.
Nach der Machbarkeitsstudie ist beim Frankenbad eine Sanierung möglich. Die
zu erwartenden Kosten belaufen sich unter Berücksichtigung von
Baupreissteigerungen auf rund 73 Mio. €.
Die Bezirksvertretung Bonn hat am 02.09.2025 den Beschluss gefasst, auf der
Grundlage dieser Machbarkeitsstudie die weitere Planung zu beauftragen.
Planungsleistungen sind bisher noch nicht ausgeschrieben worden.
Sportpark Nord
Der Rat hat am 08.05.2025 (DS 252572) entschieden, von einer Erweiterung
der Schwimmfläche im Sportpark Nord derzeit abzusehen. Stattdessen sollen
die dringend notwendigen Sanierungsbedarfe im Bestand zur Sicherstellung
bzw. Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit des Sportparks Nord festgestellt
werden. Hierzu soll ein Sanierungsplan erstellt und dem Rat zur
Beschlussfassung vorgelegt werden. Zur Umsetzung dieses Beschlusses ist
ein Generalplaner beauftragt worden. Ein Kick-Off mit allen Beteiligten hat
bereits stattgefunden. Aussagen zur weiteren Zeitplanung und den
entstehenden Kosten sind derzeit noch nicht möglich.
Das Gebäude ist beim SGB bilanziert. Deshalb soll diese Maßnahme aus dem
Wirtschaftsplan des SGB finanziert werden. In der Bäderpauschale ist somit
hierfür kein Ansatz vorzusehen.
Interimsschwimmbad
Zur ausreichenden Versorgung mit Schwimmflächen insbesondere während
der geplanten Sanierungs- und Neubaumaßnamen soll ein temporäres
Schwimmbad entstehen. Dieses Schwimmbad hat die Funktion, das Schul- und
Vereinsschwimmen während der Sanierungsmaßnahmen an den vorgenannten
Standorten sicherzustellen und auch für die Öffentlichkeit ein Mindestmaß an
Wasserflächen zur Verfügung zu stellen.
Die Bezirksvertretung Bonn hat am 05.11.2024 (DS 241522) die Errichtung
eines Interimsschwimmbades auf der Werferwiese am Sportpark Nord im WegeSeite 6 von 23
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einer Vergabe an einen Totalübernehmer beschlossen. Das
Interimsschwimmbad soll über ein 25 m-Schwimmbecken mit sechs Bahnen
sowie ein Lehrschwimmbecken verfügen.
Die Errichtung dieses Bades ist aus Sicht der Verwaltung zwingend notwendig,
da alle derzeit noch in Betrieb befindlichen Bestandsbäder (Frankenbad,
Beueler Bütt, Sportpark Nord) stark sanierungsbedürftig sind und jederzeit
ausfallen könnten. Dann wäre die Stadt Bonn nicht mehr in der Lage, das
gesetzlich vorgeschriebene Schulschwimmen sicherzustellen.
Das EU-weite Vergabeverfahren steht kurz vor dem Abschluss. Eine
Beauftragung ist zeitnah vorgesehen. Allerdings zeichnet es sich ab, dass die
zunächst angenommene Kostenobergrenze von 15 Mio. € überschritten wird.
Stadtbezirk Bad Godesberg
Abriss und Neubau des Kurfürstenbades
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat am 06.09.2023 (DS 231408) den
Abriss und den Neubau des Kurfürstenbades im Wege einer Totalunternehmer-
Vergabe beschlossen. Diesem Beschluss lagen Vorplanungen sowie eine
Kostenschätzung für Abriss und Neubau in Höhe von rund 46,5 Mio. €
zugrunde.
Die Verwaltung hat im Januar 2026 einen Totalunternehmer mit der
Durchführung sämtlicher Maßnahmen beauftragt. Die Auftragssumme beläuft
sich auf 53,5 Mio. €.
Die vorbereitenden Arbeiten für den Abbruch des alten Bades haben
begonnen. Nach dem vom Totalunternehmer vorgelegten Zeitplan soll das
neue Kurfürstenbad im Frühjahr 2030 in Betrieb genommen werden können.
Die Verantwortung für dieses Projekt ist mittlerweile an das SGB übertragen
worden. Im Rahmen der Projektübernahmevereinbarung wurde seitens des
SGB ein erforderliches Projektbudget ermittelt. Das Projektbudget beträgt ca.
59,5 Mio. €.
Stadtbezirk Beuel
Errichtung eines Kombibades am Standort des Ennertbades
Die Bezirksvertretung Beuel hat am 29.01.2025 (DS 241625) den Auftrag
bestätigt, ein Kombibad am Standort des Ennertbades zu errichten. Nach der
vorliegenden Machbarkeitsstudie ergaben sich bei einer Vergabe an einen
Totalunternehmer Kosten in Höhe von 46,65 Mio. €.
Nach der Inbetriebnahme des Kombibades soll der Betrieb der Beueler Bütt
eingestellt werden. Das Grundstück soll dann veräußert werden. Der
Veräußerungserlös sollte als Einnahme in die Bäderpauschale fließen.Seite 7 von 23
Seite 8
Die Verwaltung hatte auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 11.12.2025
(DS 253986) eine Projektskizze für diese Maßnahme zum Förderprogramm des
Bundes zur Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) eingereicht. Das Projekt
wurde allerdings nicht zur Förderung ausgewählt.
Inzwischen wurden die Planungen fortgeführt und weitere Untersuchungen
durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse liegen nunmehr vor. Die
Verwaltung beabsichtigt, die Leistungen im Wege einer TU-Vergabe
auszuschreiben.
Zu den Ergebnissen der bisherigen Prüfungen, dem weiteren Vorgehen sowie
der aktuellen Kostenentwicklung wird auf die Beschlussvorlage DS 241625-01
verwiesen. Auf Basis der überarbeiteten Machbarkeitsstudie ergibt sich ein
Gesamtaufwand von rund 48,5 Mio. €.
Stadtbezirk Hardtberg
Sanierung und Erweiterung des Hardtbergbades
Die Bezirksvertretung Hardtberg hatte in der Sitzung am 30.08.2022 (DS
221322) die Realisierung aller Module (1-7) beschlossen. Die Baumaßnahme
hat begonnen. Aus dem Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur wird der erste
Bauabschnitt (Sanierung des Gebäudes und Erweiterung um ein
Lehrschwimmbecken) mit 6 Mio. € gefördert. Dieser geförderte Teil der
Maßnahmen soll bis zum Ende des Jahres 2027 baulich fertiggestellt werden.
Im Verlauf der Planungen hat sich herausgestellt, dass der Sanierungsumfang
im Freibad größer ist als bisher angenommen. Die Bezirksvertretung Hardtberg
hatte deshalb in ihrer Sitzung am 27.01.2026 den erweiterten
Sanierungsumfang für das Freibad beschlossen (DS 253293) Für diese
Sanierungen entstehen weitere Kosten in Höhe von 5,791 Mio. €.
Somit erhöht sich der Gesamtaufwand für das Hardtbergbad auf rund 57,5 Mio.
€.
Nach dem bisherigen Bauverlauf ist eine bauliche Fertigstellung der
geförderten Maßnahme bis Ende 2027 noch möglich, eine Wiedereröffnung des
Hardtbergbades wird allerdings erst im Verlauf des Jahres 2028 realistisch
sein. Die Wiedereröffnung des Freibades wird voraussichtlich erst zur Saison
2029 erfolgen können.
Für die Sanierung des Freibades hat die Verwaltung Fördermittel aus dem
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beantragt (DS
253293-02).
Freibäder
Nach dem Beschluss vom 18.06.2020 sollen alle Freibäder erhalten bleiben
und saniert werden. Für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen sind in der
Bäderpauschale 5 Mio. € eingeplant worden.Seite 8 von 23
Seite 9
Die Stadt Bonn verfügt über folgende Freibadstandorte:
- Römerbad
- Melbbad
- Panoramabad Rüngsdorf
- Freibad Friesdorf
- Ennertbad
- Hardtbergbad (als Bestandteil des Kombibades)
Für die Freibäder, die Bestandteile von Kombistandorten sind (Hardtbergbad)
oder künftig werden sollen (Ennertbad) ist die Umsetzung bereits angelaufen
bzw. wird die Planung der Sanierungsmaßnahmen zukünftig berücksichtigt. Die
hierfür notwendigen finanziellen Mittel sind in den jeweiligen Maßnahmen
enthalten.
Für das Römerbad, das Panoramabad Rüngsdorf und das Freibad Friesdorf
bestehen derzeit keine Investitionsplanungen.
Das Melbbad ist seit August 2020 aufgrund eines Starkregenereignisses außer
Betrieb. Für dieses Bad ist zwingend ein neues Funktionsgebäude erforderlich,
da das alte Gebäude nach den Ergebnissen eines Gutachtens des TÜV nicht
mehr standsicher ist.
In einem Bürgerentscheid im November 2020 hatten die Bürgerinnen und
Bürger mit großer Mehrheit entschieden, dass das Melbbad in seiner jetzigen
Form ohne eine Wohnbebauung erhalten bleiben soll.
Der Rat hatte am 25.08.2022 die Verwaltung auf Basis einer zweiten
Machbarkeitsstudie mit der Vorplanung beauftragt (DS 221653). Die
Verwaltung hat die in dieser Studie kalkulierten Kosten in Höhe von rund 10
Mio. € gesondert (außerhalb der Bäderpauschale) in den Haushalt eingestellt.
Hiervon stehen – unter Berücksichtigung der Aufwendungen für bereits
erbrachte Planungsleistungen - noch 4 Mio. € zur Verfügung, da ein Teil der
Mittel nicht als Haushaltsausgabereste übertragen werden konnte.
Zum Umsetzungsstand hatte die Verwaltung zuletzt in der DS 230728-07
berichtet.
In der zweiten Machbarkeitsstudie waren nicht alle für eine Wiedereröffnung
des Bades notwendigen Maßnahmen erfasst. Im Rahmen der Leistungsphasen
1 und 2 wurde erkennbar, dass sowohl das gesamte Gelände des Melbbades,
Kinderbecken, Brücken, Zaunanlagen, Stromversorgung wie Mittelspannung
sowie Wirtschaftsgebäude in die Betrachtung aufgenommen werden müssen.
Die Kosten der technischen Anlagen (KG 400) liegen deutlich höher als in der
Machbarkeitsstudie 2022 angesetzt. Nach der aktuellen um die oben
genannten Punkte erweiterten Kostenschätzung des beauftragen
Generalplaners ergeben sich Kosten für die Errichtung eines neuen
Funktionsgebäudes einschließlich des notwendigen technischen AusbausSeite 9 von 23
Seite 10
sowie der Außenlangen in Höhe von 20,71 Mio. €. Hierin sind
Baupreissteigerungen und Risikozuschläge noch nicht berücksichtigt.
6. Gesamtkosten und Fehlbetrag
Für die Durchführung der Sanierungs- und Neubaumaßnahmen in den
Hallenbädern ist von folgenden Gesamtkosten auszugehen:
- Hardtbergbad 57,5 Mio. € (einschl. Sanierung des Freibades)
- Kurfürstenbad 59,5 Mio. €
- Ennertbad 48,5 Mio. € (siehe DS 241625-01 einschl.
Sanierung des Freibades)
- Frankenbad 73 Mio. €
- Interimsbad 18 Mio. €
Gesamt 256,5 Mio. €
Die Sanierungsleistungen im Schwimmbad des Sportparks Nord werden in
dieser Übersicht nicht dargestellt, da die Maßnahme als Bestandteil der
Liegenschaft aus dem Wirtschaftsplan des SGB finanziert werden soll.
Bei einem aktuellen Bestand der Bäderpauschale in Höhe von 150 Mio. € ergibt
sich somit ein Fehlbetrag von rund 106,5 Mio. € zur Umsetzung aller
Maßnahmen.
In dieser Summe sind die perspektivisch erforderlichen
Sanierungsaufwendungen in den Freibädern noch nicht, im Falle des
Melbbades nicht vollständig, enthalten. Für die Sanierungen in den Freibädern
wären im Haushalt somit weitere Mittel bereitzustellen.
7. Notwendigkeit einer Fortschreibung des Bäderkonzeptes
Aus mehreren Gründen ist eine vollständige Umsetzung des Bäderkonzeptes
aus dem Jahr 2020 nicht möglich:
a) Wie bereits dargestellt stehen im Haushalt nicht ausreichend investive
Mittel zur Verfügung. Aus heutiger Sicht müssten mindestens 106,5 Mio. € in
den nächsten Jahren für die Sanierungs- und Neubaumaßnahmen in den
Hallenbädern zusätzlich veranschlagt werden. Die Sanierungsmaßnahmen in
den Freibädern sind bei diesem Fehlbetrag noch nicht enthalten.
b) Zur Erreichung eines genehmigungsfähigen Haushaltes sind im
konsumtiven Bereich erhebliche Einsparungen notwendig. Die Sportverwaltung
kann die Einsparvorgaben von 386.000 € für 2029, 455.000 € für 2030 und
530.000 € für 2031 nur dann erfüllen, wenn Standorte vollständig aufgegeben,
zusammengelegt oder zumindest haushaltsentlastendeSeite 10 von 23
Seite 11
Betriebsführungsmodelle entwickelt werden.
c) Ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb der vorgesehenen
Bäderstandorte setzt eine ausreichende personelle Ausstattung mit Fachkräften
im Bäderbetrieb voraus. Dies betrifft insbesondere die Aufsicht, den
Badebetrieb, die Wasseraufsicht, die technische Überwachung sowie die
Sicherstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit
Der Bäderbetrieb verfügt bereits seit Jahren nicht mehr über eine ausreichende
Anzahl an Fachkräfte. Dies hat deshalb in der Vergangenheit wiederholt zu
Einschränkungen im Betrieb (z.B. verkürzte Öffnungszeiten) geführt Dieser
Mangel an Fachkräften im Bäderbereich wird auch perspektivisch fortbestehen.
Ausschreibungen bleiben regelmäßig ohne Bewerbungen. Durch den
demografischen Wandel und dem altersbedingten Ausscheiden weiterer
Fachkräfte in den nächsten Jahren wird sich diese Situation noch verschärfen.
Mit dem aktuell und perspektivisch zur Verfügung stehenden Fachpersonal wird
es nicht möglich sein, alle bisherigen Badstandorte in Bonn betreiben zu
können.
Die Umsetzung des ursprünglichen Rahmenplans zur Neugestaltung der
Bonner Bäderlandschaft würde für den Sommerbetrieb von sechs Freibädern
sowie des Kurfürstenbades einen Personalbedarf von insgesamt 43
Vollzeitstellen im Bäderbetrieb erfordern. Dieser Personalumfang ist unter den
aktuellen und absehbaren Rahmenbedingungen nicht realistisch erreichbar.
Der aktuelle Stellenplan des Bäderbetriebs verfügt über insgesamt 28 Stellen.
Hiervon sind derzeit 21,82 Vollzeitäquivalente (VZÄ) besetzt. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass ein Teil der Beschäftigten in Teilzeit tätig ist. Die Anzahl
der beschäftigten Personen entspricht daher nicht dem tatsächlich verfügbaren
Beschäftigungsumfang.
Im laufenden Jahr werden zudem zwei Kolleg*innen aufgrund von
Renteneintritten ausscheiden. Da es sich hierbei um Vollzeitkräfte handelt,
reduziert sich der derzeit besetzte Umfang von 21,82 VZÄ auf absehbar 19,82
VZÄ.
Eine Aufstockung des Personalumfangs auf 43 Vollzeitstellen, wie sie für die
Umsetzung des ursprünglichen Rahmenplans erforderlich wäre, ist auch durch
erhöhte Anstrengungen in der Ausbildung nicht darstellbar. Dies gilt nicht nur
kurz- und mittelfristig, sondern auch langfristig. Hintergrund ist insbesondere
der bundesweit bestehende Fachkräftemangel in der Bäderbranche.
Qualifiziertes Personal steht nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Der
Bäderbetrieb hat zwar die Anzahl der Ausbildungsplätze in den letzten Jahren
deutlich erhöht, die Ausbildungsmaßnahmen entfalten ihre Wirkung jedoch erst
mit erheblichem zeitlichem Vorlauf und können den erforderlichen
Personalaufwuchs auf 43 Vollzeitstellen nicht in dem notwendigen Umfang
kompensieren.
Die personelle Ausgangslage macht deutlich, dass der ursprüngliche
Rahmenplan in seiner bisherigen Form betrieblich nicht umsetzbar ist. Die
Anpassung des Rahmenplans ist daher auch aus personalwirtschaftlicher Sicht
erforderlich, um die künftige Bäderstruktur an einen realistisch erreichbaren und
dauerhaft tragfähigen Personalbestand anzupassen.Seite 11 von 23
Seite 12
Diese Erkenntnisse machen eine Fortschreibung des Rahmenplans
unerlässlich. Insbesondere eine Konzentration auf die Sicherstellung der
kommunalen Pflichtaufgabe Schulschwimmen führt zu der Notwendigkeit,
Bäderstandorte aufzugeben, zusammenzulegen oder in eine andere
Betriebsführung zu übergeben.
8. Zielsetzung einer Fortschreibung und neue Bäderstruktur
Der Rahmenplan aus 2020 hat sich an folgenden Leitlinien orientiert (Big Five):
1. Moderne barrierefreie Profil-Bäder in den Stadtbezirken!
2. Sicherstellung und Optimierung des Schulschwimmens!
3. Mehr Schwimmzeiten für alle (Vereine, Schüler*innen,
Freizeitschwimmer) durch Ausweitung der Öffnungszeiten!
4. Klimafreundliche Bäder! Niedriger Energieverbrauch und nachhaltiges
Bauen!
5. Stärkung der WIR-Kultur! Bäder als Begegnungsorte!
Die aus finanziellen und betrieblichen Gründen notwendige Fortschreibung des
Rahmenplans verfolgt unter Beachtung dieser Leitlinien folgende Ziele:
1. Es sind ganzjährig betreibbare Standorte anzustreben, um verlässliche
und attraktive Angebote für Schulen, Vereine und Öffentlichkeit zu
gewährleisten.
2. Das Bäderangebot soll weiterhin dezentral ausgestaltet sein, d.h. es soll
in jedem Stadtbezirk einen Badstandort geben.
3. Der personelle Betrieb der Standorte in städtischer Trägerschaft sollte
dauerhaft leistbar sein.
4. Die Umsetzung der erforderlichen investiven Maßnahmen ist im
Haushalt finanziell gesichert.
5. Die modernisierte Bäderlandschaft trägt durch die dauerhafte Senkung
der Betriebskosten zur notwendigen Haushaltskonsolidierung bei und leistet
gleichzeitig einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt.
Um diese Ziele zu erreichen, schlägt die Verwaltung die Entwicklung folgender
Standorte vor, die ganzjährig betrieben werden sollen:
- Kombibad Hardtbergbad
- Kombibad am Standort des Ennertbades
- Kurfürstenbad
- Kombibad am Standort des Römerbad, soweit umsetzbarSeite 12 von 23
Seite 13
Außerdem stehen im Sportpark Nord ein 50 m-Schwimmbecken sowie ein
Lehrschwimmbecken zur Verfügung. Dieses Schwimmbecken wird nach den
aktuellen vertraglichen Regelungen von den Schwimm- und Sportfreunden
Bonn (SSF) betrieben. Für dieses Schwimmbecken verfügt die Stadt über ein
Belegungsrecht für das Schulschwimmen (5 Bahnen wochentags in der Zeit
von 8.00 bis 15.00 Uhr).
Darüber hinaus ist der weitere Betrieb von Lehrschwimmbecken in Schulen
erforderlich.
Zur Konkretisierung der vorgesehenen Bäderstruktur wird nachfolgend
dargestellt, wie sich die zur Deckung des Schulschwimmbedarfs erforderlichen
Wasserflächen auf die künftig vorgesehenen Standorte verteilen. Die Übersicht
zeigt die Verteilung der Schwimmbahnen und Lehrschwimmbecken auf die
einzelnen Standorte und verdeutlicht, dass mit der angestrebten Bäderstruktur
der unter Ziffer 1 dargestellte Bedarf von 31 Schwimmbahnen und 8
Lehrschwimmbecken ganzjährig abgedeckt werden kann.
Schwimmbad Bahnen Lehrschwimmbecken
Kombibad Römerbad 11 1
Kombibad Hardtbergbad 5 2
Kombibad Ennertbad 5 1
Kurfürstenbad 5 2
Sportpark Nord 5 1
Konrad-Adenauer-Gymnasium 1
Derletalschule 1
Summe 31 9
Der bauliche Zustand der noch in Betrieb befindlichen Schwimmbäder
(Frankenbad, Beueler Bütt, Lehrschwimmbecken Bodelschwinghschule und
Ludwig-Richter-Schule) entspricht überwiegend dem Erbauerjahr, hier vor allem
die technischen Anlagen. Die Sicherstellung eines durchgängigen
Schwimmbetriebs bis zur geplanten Schließung kann daher nicht gewährleistet
werden.
In diesen Liegenschaften werden bis zur Außerbetriebnahme nur noch die
notwendigen Reparatur-/ Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die während
der Schließzeiten geleistet werden können. Ferner müssen die notwendigen
Investitionen in einem vertretbaren Verhältnis zur restlichen Nutzungsdauer
stehen.
Zur Sicherstellung des Schwimmunterrichtes der Schulen – insbesondere zur
Überbrückung der baulichen Maßnahmen und zur Absicherung einesSeite 13 von 23
Seite 14
ungeplanten Ausfalls eines der noch in Betrieb befindlichen Bäder - sind
deshalb Interimslösungen (insbesondere das auf der Werferwiese am
Sportpark Nord geplante Interimsschwimmbad) und mobile Schwimmcontainer
einzusetzen. Der Förderverein der Sparkasse KölnBonn hat den Städten Köln
und Bonn für eine Projektlaufzeit von fünf Jahren unentgeltlich einen mobilen
Schwimmcontainer zur Verfügung gestellt. Dieser mobile Schwimmcontainer
soll in Bonn temporär eingesetzt werden. Je nach Bedarf ist der Einsatz von
weiteren mobilen Schwimmcontainern vorstellbar.
9. Auswirkungen der Fortschreibung
Die Verwaltung schlägt folgende Maßnahmen vor, die eine Änderung bisheriger
Beschlüsse bedeutet:
a) Prüfung eines Kombibades am Römerbad und Einstellung des Betriebes
des Frankenbades
Als Alternative zur Sanierung des Frankenbades soll der Neubau eines
Kombibades am Standort des Römerbades geprüft werden. Dies sieht bereits
der Beschluss DS 260371 so vor. Dieser Prüfauftrag war ursprünglich ein
Vorschlag der Verwaltung in der DS 200671, aufgrund des mehrheitlichen
Beschlusses des Rates im Jahr 2020 sollte die Prüfung eines Neubaus am
Römerbad jedoch unterbleiben.
Die Errichtung eines Kombibades hätte deutliche Vorteile in der
Betriebsführung und positive Auswirkungen im Hinblick auf den
Personaleinsatz. Bei einem Kombibad ist ohne zusätzliche Fachkräfte ein
gleichzeitiger Betrieb von Frei- und Hallenbad möglich. Dies würde auch das
Dienstleistungsangebot des Bäderbetriebes deutlich verbessern und es könnte
auch in den Sommermonaten im Hallenbad Schul- und Vereinsschwimmen
stattfinden. Dies ist in den bisher räumlich getrennten Standorten nicht möglich.
Für ein Kombibad als Ersatz des Frankenbades hatte die Verwaltung bereits in
der Anlage 3 zur DS 200671-6 eine Flächenbedarfsermittlung vorgenommen.
Danach ergibt sich ein umbauter Raum von rund 28.500 m³. Das Frankenbad
verfügt im Vergleich hierzu über einen umbauten Raum von 49.225 m³.
Der Baukörper für ein Kombibad am Römerbad könnte somit wesentlich kleiner
gestaltet werden als der Bestand des Frankenbades mit den vielen
Räumlichkeiten, die für den Betrieb nicht erforderlich sind.
Bei der Bedarfsplanung für diesen Kombibadstandort ist die notwendige
Wasserfläche zur Sicherstellung des Schul- und Vereinsschwimmens zugrunde
zu legen. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass zur Erreichung der
Wettkampfkategorie B ein 25 m-Schwimmbecken mit 8 Bahnen vorgesehen
wird. Ein saniertes Frankenbad, welches nur über ein Schwimmbecken mit 6
Bahnen verfügt, kann diese Kategorie nicht erreichen.
Die Verwaltung wird im Rahmen einer Machbarkeitsstudie prüfen, unter
welchen Bedingungen, zu welchen Kosten und in welcher zeitlichen Hinsicht
am Standort des Römerbades ein Kombibad mit dem erforderlichenSeite 14 von 23
Seite 15
Raumprogramm realisiert werden könnte.
Bis zu einer Entscheidung über die wirtschaftlichere Lösung ist anzustreben,
den Betrieb des Frankenbades möglichst sicherzustellen. Hierfür werden in
einem erheblichem Umfang Unterhaltungskosten anfallen, die konsumtiv
bereitgestellt werden müssten. Mit Vorlage des Ergebnisses der
Machbarkeitsstudie Kombibad am Römerbad wird ein Konzept erarbeitet, ob
und mit welchen Maßnahmen einschließlich der hierfür notwendigen Kosten der
Betrieb des Frankenbades möglichst lange aufrecht erhalten werden kann.
Im Hinblick auf den bestehenden Denkmalschutz ist das Gebäude des
Frankenbades auch dann zu erhalten, wenn der Schwimmbetrieb aufgegeben
wird. Die Verwaltung wird daher parallel zur Machbarkeitsstudie
Nachnutzungskonzepte für das Gebäude des Frankenbades entwickeln. Das
Nachnutzungskonzept beinhaltet auch die Prüfung einer Teillösung mit Erhalt
des separaten Lehrschwimmbeckens als barrierefreies Therapiebecken.
Die Verwaltung führt bereits jetzt ein standardisiertes Beteiligungsverfahren zur
Nutzung des Frankenbadvorplatzes durch. Diese Bürgerbeteiligungsformate
sollten für eine Nachnutzung des Gebäudes weiterentwickelt werden.
Bei einem Verbleib der Immobilie in städtischer Trägerschaft, müssten die
notwendigen Investitionen für eine Nachnutzung im Haushalt veranschlagt
werden. Diese Investitionen sind somit bei der Ermittlung der wirtschaftlich
sinnvolleren Lösung zu berücksichtigen
Die neue Bäderstruktur und damit die Konzentration auf vier
Ganzjahresstandorte hat zur Folge, dass der Betrieb der übrigen Standorte in
städtischer Regie eingestellt werden soll.
Der Betrieb von Freibädern gehört nicht zu den kommunalen Pflichtaufgaben,
da diese nicht zur Sicherstellung des Schwimmunterrichtes der Schulen
benötigt werden. Der Schwimmunterricht findet überwiegend in Schwimmhallen
statt.
Das bedeutet im Einzelnen:
b) Das Melbbad wird dauerhaft aufgegeben und nicht saniert.
Um das Melbbad wieder in Betrieb zu nehmen, sind Investitionen von
mindestens 20 Mio. € notwendig. Diese Mittel sind im Haushalt nicht
vorhanden. Es müssten zu den bereits genannten und fehlenden Mittel weitere
Mittel bereitgestellt werden. Die notwendige Priorisierung von Maßnahmen und
der Vorrang von Schwimmhallen führt zu der Erkenntnis, dass die Sanierung
des Melbbades nicht durchgeführt werden kann.
Der wesentliche Grund für die Aufgabe des Standortes ist die dargestellte
betriebliche Situation. Selbst im Falle einer Sanierung wäre es für den
Bäderbetrieb nicht möglich, ausreichend Fachpersonal für den Betrieb des
Bades zu stellen.
Um das Melbbad betreiben zu können, sind die dargestellten Investitionen
zwingend durchzuführen. Es ist aus Sicht der Verwaltung unwahrscheinlich,Seite 15 von 23
Seite 16
dass ein privater Betreiber neben dem laufenden Unterhaltsaufwand auch den
einmaligen Investitionsaufwand auf eigene Kosten finanzieren wird. Deshalb
wird die Übertragung der Betriebsführerschaft des Melbbades an einen Dritten
aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht gezogen.
Die Aufgabe des Standortes steht im Widerspruch zu dem Bürgerentscheid aus
November 2020. Seinerzeit hatten 74.955 Bürgerinnen und Bürger (= 77,18 %
der Abstimmenden) die Frage „Soll das Melbbad in seiner jetzigen Form ohne
eine Wohnbebauung erhalten bleiben“ mit „Ja“ abgestimmt. Damit hatte der
Bürgerentscheid Erfolg. Die Bindungswirkung dieses Bürgerentscheides nach §
26 Abs. 8 GO NRW ist jedoch bereits abgelaufen, so dass der Rat nunmehr
eine entgegenstehende Entscheidung treffen kann.
Die Jahre seit der Schließung des Melbbades haben aus Sicht der Verwaltung
deutlich gemacht, dass sich die Besucherinnen und Besucher offensichtlich auf
die übrigen Bonner Freibäder verteilen. Mit dem sanierten Freibad des
Hardtbergbades steht im Bonner Westen künftig wieder ein erreichbares und
attraktives Freibadangebot zur Verfügung. Auch das Römerbad ist in
erreichbarer Entfernung.
Der Betrieb des Melbbades hat bis zu seiner Schließung 2020 abzüglich der
Eintrittsentgelte rund 400.000 € Aufwendungen verursacht. In dieser Höhe
entstehen im Haushalt konsumtive Einsparungen, wenn das Bad nicht wieder in
Betrieb genommen wird.
Das geschlossene Bad verursacht aktuell jährliche Kosten in Höhe von 56.500
€.
Für den Planungsprozess sind bisher Aufwendungen in Höhe von 1,275 Mio. €
entstanden. Der Generalplaner ist bis zur Leistungsphase 7 beauftragt.
Die Verwaltung schlägt vor, das Areal des Melbbades in einem im weiteren
Verfahrensverlauf noch näher zu untersuchenden, planungsrechtlich zulässigen
Umfang in einen ganzjährig und öffentlich zugänglichen Sport- und
Bewegungspark umzugestalten. Es gibt für solche Flächen eine sehr hohe
Nachfrage und bereits die Öffnung des zum Freibad gehörenden
Beachvolleyballfeldes hat deutlich gemacht, dass solche Angebote gut
angenommen werden.
Aus Sicht der Verwaltung sind sportliche und spielerische Nutzungsbereiche
wie z.B. ein Outdoor-Fitness-Bereich mit Slackline und Tischtennis- /
Teqballplatten, einer Freilufthalle für Ballsportarten, einer Ninja / Parkour-
Anlage oder Skatemöglichkeiten an diesem Standort vorstellbar.
Geprüft werden könnte auch die Errichtung eines Wasserspielplatzes oder
Kneipp-Beckens durch die Renaturierung des Engelsbachs und der Erhalt des
Freibad-Charakters durch die Umnutzung des Bestandes oder die Integration
von Original-Elementen.
Im Rahmen der weiteren Prüfungen wird die Verwaltung darstellen, welche
Kosten für eine Umwandlung der Fläche entstehen werden. Für eine
Umgestaltung der Freiflächen könnte das verbleibende, ursprünglich zur
Sanierung vorgesehene investive Budget in Höhe von 4 Mio. € verwendetSeite 16 von 23
Seite 17
werden.
Anstelle des abgängigen Freibadgebäudes könnte eine sportlich-kommerzielle
Nutzung entwickelt werden. Es gibt einige Interessenten für die Errichtung und
den Betrieb von Kletter- oder Padelhallen. Diese sportlichen Angebote gibt es
aktuell in Bonn nicht und es gibt hierzu eine sehr hohe Nachfrage. Bereits 2024
hatte der Hauptausschuss die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob es Flächen
in Bonn gibt, die geeignet für ein Indoor-Padelangebot sind (DS 240329). Eine
kombinierte Nutzung für Klettern und Padel ist aus Sicht der Verwaltung an
diesem Standort grundsätzlich vorstellbar, bedarf aber noch einer näheren
verwaltungsinternen Prüfung. Anzustreben wäre eine Erbpachtlösung für die
Fläche, auf denen sich das abgängige Gebäude befindet. Dieses Gebäude
müsste abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Die Verwaltung
wird entsprechende Gespräche mit Interessenten führen, ein
Nachnutzungskonzept entwickeln und dieses den politischen Gremien zur
Beschlussfassung vorlegen.
c) Der Betrieb des Freibades Friesdorf soll an einen Dritten
übertragen werden.
Das Freibad in Friesdorf wird seit einigen Jahren außerhalb der Freibadsaison
mit einer Traglufthalle versehen. Die Traglufthalle ist angemietet und wird
jährlich im September auf- und im April wieder abgebaut. Hierdurch gibt es im
Stadtbezirk Bad Godesberg ein verlässliches Schwimmangebot für Schulen
und Vereine in diesem Zeitraum. Mit der Inbetriebnahme des neuen
Kurfürstenbades entfällt die Notwendigkeit der Anmietung einer Traglufthalle.
Das Schul- und Vereinsschwimmen würde dann im neuen Kurfürstenbad
sichergestellt.
Das Kurfürstenbad mit seiner erweiterten Wasserfläche und seiner Profilierung
als Gesundheitsbad soll ganzjährig betrieben werden. Aufgrund der
veränderten betrieblichen Rahmenbedingungen und der Haushaltslage schlägt
die Verwaltung vor, nach der Inbetriebnahme des Kurfürstenbades den Betrieb
des Freibades Friesdorf in städtischer Regie einzustellen.
Bereits vor einigen Jahren haben Gespräche zwischen der Sportverwaltung
und den Freibad-Freunden Friesdorf (FFF) stattgefunden, um Perspektiven für
eine teilweise oder komplette Übertragung des Freibades Friesdorf an den
Verein zu entwickeln. Als Ergebnis dieser Gespräche ist auf der Grundlage
eines Beschlusses des Hauptausschusses vom 20.09.2018 (DS 1811951) eine
wechselseitige Absichtserklärung abgeschlossen worden. Die seinerzeit
geführten Gespräche sollen nun wieder aufgenommen werden. Den Freibad-
Freunden Friesdorf soll angeboten werden, den Betrieb des Freibades ab der
Freibadsaison 2030 vollständig zu übernehmen. Für die Betriebsführung wird
die Zahlung eines Betriebskostenzuschusses erforderlich werden. Auch soll
darüber verhandelt werden, wie die perspektivisch anstehenden
Sanierungsmaßnahmen finanziert werden können. Der Umfang der
notwendigen Sanierung und die Kosten hierfür sind bisher nicht ermittelt
worden. Im städtischen Haushalt sind auch noch keine Mittel für eine Sanierung
vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, in Abstimmung mit den Freibad-
Freunden Friesdorf zunächst ein Sanierungskonzept für das Freibad zuSeite 17 von 23
Seite 18
entwickeln.
Die Verwaltung wird den politischen Gremien zu gegebener Zeit einen Pacht-
bzw. Betriebsführungsvertrag zur Beschlussfassung vorlegen.
Ohne die Zahlung eines jährlichen Betriebskostenzuschusses würden sich ab
dem Jahr 2030 konsumtive Einsparungen in Höhe von jährlich rund 400.000 €
ergeben.
Sollte die Übertragung des Betriebes an die Freibad-Freunde Friesdorf oder
einen anderen Dritten nicht möglich sein, wird den politischen Gremien eine
Beschlussvorlage über das weitere Vorgehen und den künftigen Betrieb des
Freibades zur erneuten Beratung und Entscheidung vorgelegt, die auch die
Einstellung des Betriebes des Freibades Friesdorf vorsehen kann.
d) Der Betrieb des Panoramabades Rüngsdorf soll an einen Dritten
übertragen werden.
Der Betrieb des Panoramabades Rüngsdorf im Stadtbezirk Bad Godesberg soll
erhalten bleiben.
Für das Panoramabad Rüngsdorf liegt der Verwaltung bereits eine
Interessensbekundung aus der Godesberger Stadtgesellschaft und lokalen
Sportvereinen („Interessenten“) vor, den Betrieb des Bades künftig
übernehmen wollen. Die Initiative ist dabei von diesen Interessenten
ausgegangen. Diese beabsichtigen, den Betrieb im Rahmen einer zu
gründenden Betreiber-GmbH zu führen. Die Interessenten haben der
Sportverwaltung bereits eine Absichtserklärung vorgelegt und streben den
Abschluss eines Pacht- bzw. eines Betriebsführungsvertrages an. Hierfür wird
die Zahlung eines jährlichen Betriebskostenzuschusses erforderlich sein. Dabei
ist beabsichtigt, dem Betreiber die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen
Umsetzung von Wartung, Reparatur und Instandsetzung zu überlassen.
Auch soll darüber verhandelt werden, wie die perspektivisch anstehenden
Sanierungsmaßnahmen finanziert werden können. Im städtischen Haushalt
sind hierfür bisher keine Mittel vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, in
Abstimmung mit dem Interessenten zunächst ein Sanierungskonzept für das
Freibad zu entwickeln.
Die Gespräche zwischen den Interessenten und der Sportverwaltung sollen
nunmehr auf Basis der Absichtserklärung fortgeführt werden. Eine Übernahme
des Betriebes ab der Freibadsaison 2027 wird von beiden Seiten angestrebt.
Beide Seiten sind sich einig, dass nur die Übernahme des Betriebes des
Panoramabades Rüngsdorf auf der Grundlage der Richtlinie 94.05 der
Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. (Verkehrssicherungs-,
Aufsichts- und Organisationspflichten in öffentlichen Bädern während des
Badebetriebes) beabsichtigt wird. Das Eigentum an der Liegenschaft soll
weiterhin bei der Stadt verbleiben.
Die Verwaltung wird den politischen Gremien einen Pacht- bzw.Seite 18 von 23
Seite 19
Betriebsführungsvertrag zur Beschlussfassung vorlegen.
Ein Einspareffekt durch die Übertragung der Betriebsführung ist bisher noch
nicht im Haushalt abgebildet.
e) Folgende Lehrschwimmbecken sollen geschlossen werden:
Im ursprünglichen Rahmenplan zur Neugestaltung der Bonner Bäderlandschaft
war vorgesehen, die Lehrschwimmbecken in Schulgebäuden mittelfristig durch
Wasserflächen in den öffentlichen Bädern zu ersetzen. Für die perspektivisch
zur Schließung vorgesehenen Lehrschwimmbecken sollten durch die
Verwaltung gemeinsam mit den Schulen Nachnutzungskonzepte entwickelt
werden.
Diese Zielsetzung wird im Rahmen der Fortschreibung des Rahmenplans
differenziert weiterentwickelt.
Weiterhin zur Schließung vorgesehen sind die Lehrschwimmbecken in der
Bodelschwinghschule sowie in der Ludwig-Richter-Schule.
Das Lehrschwimmbecken in der Schule am Hügel ist bereits seit längerer Zeit
außer Betrieb. Hintergrund sind verschiedene bauliche und technische Mängel.
Für eine Wiederinbetriebnahme wäre eine umfassende Sanierung des Beckens
einschließlich einer Betonsanierung erforderlich. Aufgrund der hierbei
anzunehmenden hohen Kosten soll das Bad nicht wieder in Betrieb genommen
werden.
Die Schulschwimmbäder im Konrad-Adenauer-Gymnasium sowie in der
Derletalschule wurden zwischenzeitlich saniert. Sie sollen daher weiterhin für
das Schulschwimmen genutzt und nicht geschlossen werden. Gleiches gilt für
das Lehrschwimmbecken in der Königin-Juliana-Schule. Dieses Becken wird
aufgrund seiner Größe ausschließlich durch die Schule selbst genutzt und soll
ebenfalls erhalten bleiben.
Mit der Fortschreibung des Rahmenplans wird somit nicht mehr pauschal an
der mittelfristigen Aufgabe sämtlicher Lehrschwimmbecken in Schulgebäuden
festgehalten. Vielmehr erfolgt eine differenzierte Betrachtung anhand des
baulichen Zustands, der bisherigen Investitionen, der schulischen Nutzung
sowie der wirtschaftlichen Vertretbarkeit einer weiteren Nutzung.
10. Fazit zu den finanziellen und strukturellen Auswirkungen
Die Fortschreibung des Rahmenplans führt zu einer Konzentration der Bonner
Bäderlandschaft auf weniger, dafür leistungsfähigere und dauerhaft betriebene
Standorte. Die finanziellen und betrieblichen Effekte ergeben sich aus dem
Zusammenwirken mehrerer Maßnahmen. Maßgeblich sind insbesondere die
geringere Zahl parallel betriebener Sommerstandorte, die Aufgabe bzw.
Übertragung einzelner Freibäder, die Sanierung und Erweiterung des
Hardtbergbades, der Neubau des Kurfürstenbades sowie die bauliche undSeite 19 von 23
Seite 20
betriebliche Weiterentwicklung des Ennertbades und des Römerbades zu
Kombi-Standorten.
Während das Hardtbergbad bereits vor der Sanierung als Kombibad betrieben
wurde, sollen durch die Zusammenlegung der Standorte Beueler Bütt und
Ennertbad sowie Frankenbad und Römerbad zwei weitere bestehende
Standorte zu Kombi-Standorten weiterentwickelt werden. Zugleich sollen
während der Sommersaison künftig nur noch vier Standorte in städtischer
Regie betrieben werden. Dadurch können Personal, technische Betreuung,
Reinigung, Wartung, Instandhaltung und Betriebsorganisation stärker
konzentriert und Doppelstrukturen reduziert werden.
Ein wesentlicher Effekt liegt im geringeren Personalbedarf. Gegenüber dem
ursprünglichen Rahmenplan reduziert sich dieser von 43 auf 25 Vollzeitstellen.
Diese Reduzierung beruht auf dem Zusammenspiel aus Standortaufgabe bzw.
-übertragung, geringerer Parallelbetriebsstruktur während der Sommersaison
sowie betrieblichen Synergien durch Kombi-Standorte. Damit wird die
Zielstruktur wirtschaftlicher und zugleich realistischer im Hinblick auf die
angespannte Fachkräftesituation.
Ein weiterer Vorteil der Kombi-Standorte liegt darin, dass Hallenbad- und
Freibadteile künftig innerhalb eines Standortes grundsätzlich parallel betrieben
werden können. Bisher sind die Hallenbäder während der Freibadsaison
geschlossen; in dieser Zeit finden dort insbesondere die jährlichen
Grundreinigungen sowie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten statt. Die
Kombi-Standorte ermöglichen demgegenüber eine flexiblere
Jahresbetriebsplanung, eine verlässlichere Einbindung von Schul- und
Vereinsschwimmen während der Freibadsaison sowie eine bessere Auslastung
der vorhandenen Wasserflächen.
Zur Umsetzung aller Maßnahmen sind Investitionen von rund 256,5 Mio. €
erforderlich. Davon sind rund 150 Mio. € im aktuellen Haushalt einschließlich
der mittelfristigen Finanzplanung bereits abgebildet. Der verbleibende
Mehrbedarf von rund 106,5 Mio. € wäre bis 2031 zusätzlich zu veranschlagen.
Die Auswirkungen auf die jährlichen Betriebskosten können derzeit noch nicht
valide beziffert werden, da u.a. wesentliche Parameter der Energiekonzepte
noch nicht feststehen. Für das Hardtbergbad werden ab Wiederöffnung
jährliche Betriebskosten ohne Personalkosten von rund 500.000 € erwartet; im
letzten vollständigen Betriebsjahr lagen diese bei rund 750.000 €. Für das
Kurfürstenbad werden künftig rund 400.000 € erwartet; zuletzt lagen die
Betriebskosten bei rund 520.000 €. Daraus ergibt sich die Erwartung, dass
auch an weiteren Standorten durch moderne Gebäudestrukturen, erneuerte
Technik und zeitgemäße Energiekonzepte Einsparungen bei Unterhaltung und
Energie erzielt werden können.
Für das Melbbad würden bei Aufgabe des Standortes die derzeit bei
geschlossenem Bad anfallenden Betriebskosten von 56.500 € jährlich entfallen.
Zudem würde eine Wiederinbetriebnahme Investitionen von mindestens 20
Mio. € erfordern, die im Haushalt nicht vorhanden sind. Bei einem Betrieb des
Bades müssten außerdem Betriebskosten in Höhe von jährlich rund 400.000 €
eingeplant werden. Die Wiederinbetriebnahme des Melbbades würde somit zu
erheblichen investiven und konsumtiven Aufwendungen führen.Seite 20 von 23
Seite 21
Insgesamt bildet die Fortschreibung des Rahmenplans eine wesentliche
Grundlage, um den künftigen Bäderbetrieb wirtschaftlicher, organisatorisch
effizienter und personalwirtschaftlich tragfähiger auszurichten.
Die im Rahmen der Abstimmungen und Festlegungen zum fortgeschriebenen
Bäderkonzept erforderlichen Maßnahmen an den einzelnen Standorten, sowie
die dafür erforderlich werdenden Prüfungen von Machbarkeiten und
Nachnutzungen, bedürfen zunächst einer Überprüfung der Personalbemessung
im SGB, und diese ist als Grundlage in die Beschlussfassung zur
Fortschreibung des Rahmenplans mit aufzunehmen. Der Abgleich der
vorhandenen personellen Kapazitäten mit den
durchzuführenden Prüfaufträgen erfordert ggf. eine Priorisierung der
Maßnahmen innerhalb des Rahmenplans und der weiteren geplanten
Sonderprojekte. Die Maßnahmen werden in die Prioritätenliste des SGB
aufgenommen und anhand dieser Prioritätenliste umgesetzt.
Zu 2: Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel
Zur Realisierung aller infrastruktureller Maßnahmen sind aus heutiger Sicht
zusätzliche investive Mittel in Höhe von mindestens 106,5 Mio. € erforderlich.
Für die Maßnahmen, die an einen Totalunternehmer vergeben sind bzw. noch
vergeben werden sollen (Kurfürstenbad, Ennertbad, Interimsschwimmbad),
werden noch eine Projektsteuerung sowie eine baubetriebliche und juristische
Unterstützung eingesetzt. Die Kosten hierfür sind anteilig in den in Punkt 6
genannten Projektkosten bereits enthalten.
Den erforderlichen investiven Mehrbedarf von aktuell rund 106,5 Mio. € sowie
die konsumtiven Aufwendungen zum Betrieb der Bäderstandorte wird die
Verwaltung zum Haushalt 2027/28 sowie der mittelfristigen Finanzplanung
anmelden.
Zu 3.: Schwimmbad Gustav-Heinemann-Haus
Im Gustav-Heinemann-Haus in Tannenbusch befindet sich ein Schwimmbad,
welches im Verbund der Evangelischen Axenfeld Gesellschaft gGmbH von der
Gemeinnützigen Gustav-Heinemann-Haus GmbH betrieben worden ist.
Aufgrund von technischen Mängeln ist es seit dem Jahr 2020 geschlossen.
Dieses barrierefreie Schwimmbad ist speziell auf die Bedürfnisse von
behinderten Menschen ausgerichtet. In diesem Schwimmbad hat insbesondere
der Schwimmunterricht der LVR-Christophorusschule stattgefunden.
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Rahmenplan war noch nicht
absehbar, dass der Betrieb des Schwimmbades im Gustav-Heinemann-Haus
seitens des Betreibers dauerhaft eingestellt werden soll.
Seit dem Jahr 2023 laufen Gespräche zwischen der Stadtverwaltung Bonn, der
Axenfeld-Gesellschaft und dem Landschaftsverband Rheinland, um
Lösungsmöglichkeiten zur Sanierung des Bades und zur Sicherung desSeite 21 von 23
Seite 22
weiteren Betriebes des Bades zu erörtern.
Die Axenfeld Gesellschaft hatte – finanziert aus Mitteln der städtischen
Sportförderung - ein Fachplanungsbüro mit den Leistungsphasen 1 und 2
beauftragt. Seit dem vergangenen Jahr liegt die Vorplanung zur Sanierung und
Umstrukturierung des Schwimmbades einschließlich einer Kostenschätzung
vor. Für die Sanierung des Hallenbades ist von Kosten in Höhe von rund 6,3
Mio. € auszugehen. Hierüber wurde der Sportausschuss im Wege einer
Mitteilungsvorlage in der Sitzung am 09.07.2025 informiert (DS 253095).
Die Axenfeld Gesellschaft ist weiterhin bereit, das Schwimmbad zu sanieren
und dieses dann langfristig zu vermieten. Nach den Vorstellungen der
Gesellschaft soll eine feste Laufzeit von mindestens 25 Jahren vorgesehen
werden. Unter Zugrundelegung der ermittelten Sanierungshöhe ergäben sich
nach ersten Berechnungen jährliche Mietaufwendungen in Höhe eines hohen
sechsstelligen Betrages zzgl. der Betriebskosten.
Seit einiger Zeit laufen Gespräche mit dem LVR hinsichtlich einer
Finanzierungsbeteiligung. Selbst bei einer Beteiligung des LVR an den
Mietaufwendungen verblieben für die Stadt dauerhaft Kosten, die den Haushalt
erheblich belasten würden. Vor dem Hintergrund der Haushaltslage kann der
Abschluss eines Mietvertrages mit der Axenfeld-Gesellschaft nicht empfohlen
werden.
Bei der Ausschreibung des Interimsschwimmbades ist eine vollständige
Barrierefreiheit eine Anforderung in der Leistungsbeschreibung. Mit der
Inbetriebnahme des Interimsschwimmbades wird es somit in Bonn ein
barrierefreies Schwimmangebot geben.
Außerdem werden alle übrigen städtischen Bäder im Rahmen der anstehenden
Maßnahmen barrierefrei gestaltet, so dass diese auch für Menschen mit
Beeinträchtigungen zugänglich sein werden.
***
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle
Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Aufgrund der Dimension und Komplexität des Vorhabens und noch fehlender
Folgekostenberechnungen nimmt die Stadtkämmerei die Vorlage zum jetzigen
Zeitpunkt zur Kenntnis und empfiehlt die Vorlage in die Haushaltsberatungen
zur gesamtstädtischen Priorisierung zu vertagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.03 Bereitstellung und Betrieb von
Bädern
1.52.00.08.03.01/02 Freibäder/Schwimmhallen/KombibadSeite 22 von 23
Seite 23
Investive Kosten der Maßnahme (Schwimmhallen und Kombibad)
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 256.500.000
€
5520008038000/78.5300 Haushaltsreste
aus Vorjahren
sowie
Anmeldung zum
Haushalt 27/28
und zur MFP
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
256.500.000
€
Investive Kosten der Maßnahme (Melbbad)
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
4.000.000 € 5520608031025/78.5300 2026
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
4.000.000 €
Anlage/n
KeineSeite 23 von 23

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de