261281 · Beschlussvorlage
Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft
Kerndaten
- Nummer
- 261281
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Sportpark Nord
- Hardtbergbad
- Friesdorf
- Rüngsdorf
- Tannenbusch
- Beuel
- Bonn
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
Dateien
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Untergeordnet
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 261281 Der Oberbürgermeister Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft Beratungsfolge Sportausschuss 14.07.2026 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anhörung Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Anhörung Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Anhörung Betriebsausschuss SGB 08.09.2026 Empfehlung Bezirksvertretung Hardtberg 22.09.2026 Anhörung Rat 24.09.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rat der Stadt Bonn beschließt die Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft. Die Fortschreibung beinhaltet folgende Eckpunkte: Stadtbezirk Bonn - Alternativ zur Generalsanierung des Frankenbades wird die Errichtung eines Kombibades am Standort des Römerbades geprüft. Bis zur Vorlage eines Ergebnisses und einer finalen Entscheidung werden die Planungen zur Sanierung des Frankenbades nicht fortgesetzt. Bis dahin werden die zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendigen, soweit möglichen Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Gebäude des Frankenbades ein Nachnutzungskonzept zu entwickeln. Dies beinhaltet auch die Prüfung einer Teillösung mit Erhalt des separaten Lehrschwimmbeckens als barrierefreies Therapiebecken. - Die Schwimmhalle im Sportpark Nord wird so saniert, dass der Betrieb in der derzeitigen Form sichergestellt werden kann. Auf die ursprünglich vorgesehene Erweiterung der Wasserfläche wird verzichtet, sofern sich für die Errichtung eines wettkampftauglichen Bades an anderer Stelle entschieden wird. - Das Melbbad wird dauerhaft aufgegeben und nicht saniert. Das Areal wird als ganzjährig nutzbare Sport- und Bewegungsfläche entwickelt und die Verwaltung wird beauftragt, ein Nachnutzungskonzept zu entwickeln. - Das Lehrschwimmbecken in der Schule am Hügel wird nicht wieder in Betrieb genommen. Auf die Sanierung wird verzichtet. Stadtbezirk Bad GodesbergSeite 1 von 23 Seite 2 - Das Kurfürstenbad wird abgerissen und am gleichen Standort durch einen Neubau mit einem 25 m-Schwimmbecken, einem Lehrschwimmbecken, einem Multifunktions- und Gesundheitsbecken und einem Saunabereich ersetzt. Das neue Kurfürstenbad wird ganzjährig betrieben. - Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten der Übertragung des Betriebes des Freibades Friesdorf an einen Dritten (z.B. die Freibad-Freunde Friesdorf) zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Kurfürstenbades zu prüfen sowie die Kosten für eine perspektivisch anstehende Sanierung des Freibades zu ermitteln. Der städtische Betrieb des Freibades Friesdorf wird so lange aufrechterhalten, bis ein tragfähiges Konzept zur Übernahme durch Dritte vorliegt und beschlossen ist. - Die Betriebsführung des Panoramabades Rüngsdorf wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt an einen Dritten übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit dem Ziel einer Betriebsübertragung zu führen und die Kosten für eine perspektivisch anstehende Sanierung des Freibades zu ermitteln. - Der Betrieb des Lehrschwimmbeckens in der Bodelschwingschule wird mit Inbetriebnahme des Kurfürstenbades eingestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendigen, soweit möglichen Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Stadtbezirk Beuel - Am Standort des Ennertbades wird ein Kombibad mit einem 25 m- Schwimmbecken und einem Lehrschwimmbecken errichtet. - Mit Inbetriebnahme des Kombibades wird der Betrieb der Beueler Bütt eingestellt und das Grundstück veräußert. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendigen, soweit möglichen Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Stadtbezirk Hardtberg - Das Hardtbergbad (einschließlich des Freibades) wird saniert und um ein Lehrschwimmbecken, ein Multifunktionsbecken und einen Rutschenturm erweitert. - Der Betrieb des Lehrschwimmbeckens in der Ludwig-Richter-Schule wird mit Inbetriebnahme des sanierten Hardtbergbades eingestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendigen, soweit möglichen Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Interimslösungen - Zur Sicherstellung des Schul- und Vereinsschwimmens während der anstehenden Sanierungs- und Neubaumaßnahmen wird auf der Werferwiese im Sportpark Nord ein Interimsschwimmbad mit einem 25 m-Schwimmbecken und einem Lehrschwimmbecken errichtet. - Außerdem wird temporär ein mobiler Schwimmcontainer eingesetzt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die für eine Umsetzung bzw. Fortführung der unter 1. beschlossenen Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel zum Haushaltsplan 2027/28 sowie der mittelfristigen Finanzplanung anzumelden. 3. Auf eine Anmietung des noch zu sanierenden Schwimmbades im Gustav-Heinemann-Haus wird verzichtet.Seite 2 von 23 Seite 3 Hinweis: Im nachfolgenden Dokument sind genannte Euro-Beträge immer brutto-Beträge Begründung zu 1: Fortschreibung des Rahmenplans zur Neugestaltung der Bonner Bäderlandschaft 1. Rechtliche Vorgaben zum Betrieb von Bädern Die Bundesstadt Bonn ist als Trägerin von Schulen verpflichtet, den Schulen die zur Durchführung des Unterrichtes notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen (§ 79 des Schulgesetzes NRW). Der Schwimmunterricht ist als Teil des Sportunterrichtes in den Lehrplänen für die einzelnen Schulformen verbindlich vorgeschrieben. Mit der Bereitstellung von Wasserflächen an Schulen erfüllt die Bundesstadt Bonn somit eine kommunale Pflichtaufgabe. Eine aktuelle Aufstellung der Bedarfe an Wasserzeiten für die Bonner Schulen hat ergeben, dass für einen lehrplankonformen Schulschwimmunterricht aller Schulen für jeden Schultag Kapazitäten in Höhe von 102 Stunden vorzuhalten sind. Eine Unterschreitung dieser Kapazitäten würde gegen landesrechtliche Vorgaben verstoßen. Für die Durchführung einer Unterrichtsstunde Schulschwimmen sind grundsätzlich zwei Schwimmbahnen erforderlich. Bei den Grundschulen ist aufgrund des Anteils an Nichtschwimmer*innen zusätzlich zu den zwei Schwimmbahnen ein Lehrschwimmbecken erforderlich. Für das Schulschwimmen steht grundsätzlich der Zeitraum zwischen 8:00 Uhr und 15:00 Uhr zur Verfügung. Unter Berücksichtigung organisatorischer Abläufe, Wechselzeiten und praktischer Einschränkungen ist von einer effektiven Nutzungszeit von 6,5 Stunden täglich auszugehen. Aus dem täglichen Gesamtbedarf von 102 Stunden ergibt sich bei einem Ansatz von zwei Bahnen je Schulschwimmstunde ein rechnerischer Mindestbedarf von 31 Schwimmbahnen. Für die Grundschulen ergibt sich aufgrund des zusätzlichen Bedarfs an Lehrschwimmbecken ein rechnerischer Mindestbedarf von 5 Lehrschwimmbecken. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der schlechten Schwimmfähigkeit vieler Kinder auch in den Jahrgangsstufen 5 und 6 häufig noch ein Lehrschwimmbecken benötigt wird. Der genaue Bedarf kann insoweit nur geschätzt werden, da er stark von der jeweiligen Schule sowie vom jeweiligen Jahrgang abhängig ist. Zur planerischen Berücksichtigung kann hierfür ein zusätzlicher Bedarf von nochmals 25 Stunden täglich angenommen werden. Unter Einbeziehung dieses zusätzlichen Bedarfs ergibt sich insgesamt einSeite 3 von 23 Seite 4 rechnerischer Mindestbedarf von 8 Lehrschwimmbecken. Zur Sicherstellung des Schulschwimmens werden somit — unabhängig von der konkreten Verteilung auf einzelne Standorte - rechnerisch mindestens 31 Schwimmbahnen sowie 8 Lehrschwimmbecken benötigt. 2. Beschlusslage vom 18.06.2020 In der Sitzung des Rates am 18.06.2020 wurde der Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft beschlossen (DS 200671). Der Rahmenplan sieht ein dezentrales Bäderkonzept vor. In allen Stadtbezirken soll es Hallen- und Freibäder geben. Mit diesem Beschluss ist die Verwaltung beauftragt worden, zur Sicherstellung eines Angebotes für Schul-, Vereins- und Individualschwimmen die in der Vorlage beschriebenen Infrastrukturmaßnahmen zu prüfen, weiterzuentwickeln und zum jeweils nächstmöglichen Zeitpunkt Beschlussvorlagen vorzulegen. Im Einzelnen beinhaltete der Auftrag an die Verwaltung folgende sechs Maßnahmen: Stadtbezirk Bonn - Generalsanierung des Frankenbades - Sanierung und Erweiterung der Schwimmhalle im Sportpark Nord - Errichtung eines temporären Schwimmbeckens Stadtbezirk Bad Godesberg - Abriss und Neubau des Kurfürstenbades Stadtbezirk Beuel - Errichtung eines Kombibades am Standort des Ennertbades Stadtbezirk Hardtberg - Sanierung und Erweiterung des Hardtbergbades Außerdem wurde beschlossen, dass die Standorte der Freibäder erhalten bleiben und diese saniert werden. Zum damaligen Zeitpunkt lagen für keine der vorgenannten Maßnahmen Kostenschätzungen bzw. Kostenberechnungen vor. Diese sollten erst im Rahmen der noch zu beauftragenden Vorplanungen ermittelt werden. Dennoch wurden Annahmen zum Finanzrahmen getroffen, um eine erste Orientierung zu den anfallenden Investitionskosten geben zu können. Auf Basis der in der Vorlage dargestellten Annahmen wurde ein Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 130 Mio. € ermittelt. In dieserSeite 4 von 23 Seite 5 Größenordnung wurden Ansätze im Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung in der sog. Bäderpauschale gebildet. 3. Änderungen durch politische Beschlüsse zu den Raumprogrammen, Anforderungen durch den Klimaplan und allgemeine Kostensteigerungen Bereits in der Sitzung des Rates am 18.06.2020 sind nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretungen gegenüber dem Verwaltungsvorschlag Änderungen in den Raumprogrammen der Bäder beschlossen worden. So soll das Kurfürstenbad in Bad Godesberg zusätzlich ein Multifunktions-/Gesundheitsbecken sowie eine Sauna erhalten. Auch ist der Maßnahmenumfang beim Hardtbergbad durch die BV Hardtberg (DS 221322- 02 AA) geändert und erweitert worden. Die durch diese gewünschten Erweiterungen entstehenden Mehrkosten haben jedoch bislang nicht zu einer Erhöhung der Bäderpauschale geführt. Auch durch den Beschluss des Rates zum Klimaplan im Jahr 2023 (DS 222006) sind die Anforderungen an die Sanierung und den Neubau von Bädern vor dem Hintergrund der angestrebten Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erhöht worden. Nach diesen Vorgaben sollen Bäder künftig, soweit das technisch möglich ist, ohne fossile Energieträger betrieben werden. Diese Vorgaben sind bei der Neubauplanung für das Kurfürstenbad umgesetzt worden, ohne dass hierfür zusätzliche Mittel eingeplant wurden. Auch bei den weiteren Maßnahmen ist vorgesehen, auf fossile Energieträger zu verzichten, soweit das möglich ist. Darüber hinaus hat sich in den letzten Jahren eine allgemeine Kostenentwicklung ergeben, die in diesem Ausmaß bei der Beschlussfassung im Jahr 2020 nicht erwartet werden konnte. 4. Aktueller Stand der Bäderpauschale Eine Dynamisierung der Bäderpauschale ist – abgesehen von einer Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung in den Jahren 2028 und 2029 – bisher nicht vorgenommen worden. Aufgrund der oben dargestellten Entwicklungen ist die Bäderpauschale der Höhe nach nicht ausreichend, um alle Maßnahmen in dem beschlossenen Umfang umsetzen zu können. In der Bäderpauschale stehen bis 2029 insgesamt 150 Mio. € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: - Ansatz 2026 und Haushaltsreste (Teilleistungen bereits berücksichtigt): 97 Mio. € - MFP 2027 und 2028: jeweils 19 Mio. €Seite 5 von 23 Seite 6 - MFP 2029: 15 Mio. € 5. Aktueller Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen Im Folgenden wird der jeweilige Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen beschrieben: Stadtbezirk Bonn Frankenbad Die Verwaltung hatte eine Machbarkeitsstudie zur Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Frankenbades in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sind den politischen Vertretern im vergangenen Jahr als Mitteilungsvorlage (DS 253608) vorgelegt worden. Nach der Machbarkeitsstudie ist beim Frankenbad eine Sanierung möglich. Die zu erwartenden Kosten belaufen sich unter Berücksichtigung von Baupreissteigerungen auf rund 73 Mio. €. Die Bezirksvertretung Bonn hat am 02.09.2025 den Beschluss gefasst, auf der Grundlage dieser Machbarkeitsstudie die weitere Planung zu beauftragen. Planungsleistungen sind bisher noch nicht ausgeschrieben worden. Sportpark Nord Der Rat hat am 08.05.2025 (DS 252572) entschieden, von einer Erweiterung der Schwimmfläche im Sportpark Nord derzeit abzusehen. Stattdessen sollen die dringend notwendigen Sanierungsbedarfe im Bestand zur Sicherstellung bzw. Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit des Sportparks Nord festgestellt werden. Hierzu soll ein Sanierungsplan erstellt und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Zur Umsetzung dieses Beschlusses ist ein Generalplaner beauftragt worden. Ein Kick-Off mit allen Beteiligten hat bereits stattgefunden. Aussagen zur weiteren Zeitplanung und den entstehenden Kosten sind derzeit noch nicht möglich. Das Gebäude ist beim SGB bilanziert. Deshalb soll diese Maßnahme aus dem Wirtschaftsplan des SGB finanziert werden. In der Bäderpauschale ist somit hierfür kein Ansatz vorzusehen. Interimsschwimmbad Zur ausreichenden Versorgung mit Schwimmflächen insbesondere während der geplanten Sanierungs- und Neubaumaßnamen soll ein temporäres Schwimmbad entstehen. Dieses Schwimmbad hat die Funktion, das Schul- und Vereinsschwimmen während der Sanierungsmaßnahmen an den vorgenannten Standorten sicherzustellen und auch für die Öffentlichkeit ein Mindestmaß an Wasserflächen zur Verfügung zu stellen. Die Bezirksvertretung Bonn hat am 05.11.2024 (DS 241522) die Errichtung eines Interimsschwimmbades auf der Werferwiese am Sportpark Nord im WegeSeite 6 von 23 Seite 7 einer Vergabe an einen Totalübernehmer beschlossen. Das Interimsschwimmbad soll über ein 25 m-Schwimmbecken mit sechs Bahnen sowie ein Lehrschwimmbecken verfügen. Die Errichtung dieses Bades ist aus Sicht der Verwaltung zwingend notwendig, da alle derzeit noch in Betrieb befindlichen Bestandsbäder (Frankenbad, Beueler Bütt, Sportpark Nord) stark sanierungsbedürftig sind und jederzeit ausfallen könnten. Dann wäre die Stadt Bonn nicht mehr in der Lage, das gesetzlich vorgeschriebene Schulschwimmen sicherzustellen. Das EU-weite Vergabeverfahren steht kurz vor dem Abschluss. Eine Beauftragung ist zeitnah vorgesehen. Allerdings zeichnet es sich ab, dass die zunächst angenommene Kostenobergrenze von 15 Mio. € überschritten wird. Stadtbezirk Bad Godesberg Abriss und Neubau des Kurfürstenbades Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat am 06.09.2023 (DS 231408) den Abriss und den Neubau des Kurfürstenbades im Wege einer Totalunternehmer- Vergabe beschlossen. Diesem Beschluss lagen Vorplanungen sowie eine Kostenschätzung für Abriss und Neubau in Höhe von rund 46,5 Mio. € zugrunde. Die Verwaltung hat im Januar 2026 einen Totalunternehmer mit der Durchführung sämtlicher Maßnahmen beauftragt. Die Auftragssumme beläuft sich auf 53,5 Mio. €. Die vorbereitenden Arbeiten für den Abbruch des alten Bades haben begonnen. Nach dem vom Totalunternehmer vorgelegten Zeitplan soll das neue Kurfürstenbad im Frühjahr 2030 in Betrieb genommen werden können. Die Verantwortung für dieses Projekt ist mittlerweile an das SGB übertragen worden. Im Rahmen der Projektübernahmevereinbarung wurde seitens des SGB ein erforderliches Projektbudget ermittelt. Das Projektbudget beträgt ca. 59,5 Mio. €. Stadtbezirk Beuel Errichtung eines Kombibades am Standort des Ennertbades Die Bezirksvertretung Beuel hat am 29.01.2025 (DS 241625) den Auftrag bestätigt, ein Kombibad am Standort des Ennertbades zu errichten. Nach der vorliegenden Machbarkeitsstudie ergaben sich bei einer Vergabe an einen Totalunternehmer Kosten in Höhe von 46,65 Mio. €. Nach der Inbetriebnahme des Kombibades soll der Betrieb der Beueler Bütt eingestellt werden. Das Grundstück soll dann veräußert werden. Der Veräußerungserlös sollte als Einnahme in die Bäderpauschale fließen.Seite 7 von 23 Seite 8 Die Verwaltung hatte auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 11.12.2025 (DS 253986) eine Projektskizze für diese Maßnahme zum Förderprogramm des Bundes zur Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) eingereicht. Das Projekt wurde allerdings nicht zur Förderung ausgewählt. Inzwischen wurden die Planungen fortgeführt und weitere Untersuchungen durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse liegen nunmehr vor. Die Verwaltung beabsichtigt, die Leistungen im Wege einer TU-Vergabe auszuschreiben. Zu den Ergebnissen der bisherigen Prüfungen, dem weiteren Vorgehen sowie der aktuellen Kostenentwicklung wird auf die Beschlussvorlage DS 241625-01 verwiesen. Auf Basis der überarbeiteten Machbarkeitsstudie ergibt sich ein Gesamtaufwand von rund 48,5 Mio. €. Stadtbezirk Hardtberg Sanierung und Erweiterung des Hardtbergbades Die Bezirksvertretung Hardtberg hatte in der Sitzung am 30.08.2022 (DS 221322) die Realisierung aller Module (1-7) beschlossen. Die Baumaßnahme hat begonnen. Aus dem Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur wird der erste Bauabschnitt (Sanierung des Gebäudes und Erweiterung um ein Lehrschwimmbecken) mit 6 Mio. € gefördert. Dieser geförderte Teil der Maßnahmen soll bis zum Ende des Jahres 2027 baulich fertiggestellt werden. Im Verlauf der Planungen hat sich herausgestellt, dass der Sanierungsumfang im Freibad größer ist als bisher angenommen. Die Bezirksvertretung Hardtberg hatte deshalb in ihrer Sitzung am 27.01.2026 den erweiterten Sanierungsumfang für das Freibad beschlossen (DS 253293) Für diese Sanierungen entstehen weitere Kosten in Höhe von 5,791 Mio. €. Somit erhöht sich der Gesamtaufwand für das Hardtbergbad auf rund 57,5 Mio. €. Nach dem bisherigen Bauverlauf ist eine bauliche Fertigstellung der geförderten Maßnahme bis Ende 2027 noch möglich, eine Wiedereröffnung des Hardtbergbades wird allerdings erst im Verlauf des Jahres 2028 realistisch sein. Die Wiedereröffnung des Freibades wird voraussichtlich erst zur Saison 2029 erfolgen können. Für die Sanierung des Freibades hat die Verwaltung Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beantragt (DS 253293-02). Freibäder Nach dem Beschluss vom 18.06.2020 sollen alle Freibäder erhalten bleiben und saniert werden. Für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen sind in der Bäderpauschale 5 Mio. € eingeplant worden.Seite 8 von 23 Seite 9 Die Stadt Bonn verfügt über folgende Freibadstandorte: - Römerbad - Melbbad - Panoramabad Rüngsdorf - Freibad Friesdorf - Ennertbad - Hardtbergbad (als Bestandteil des Kombibades) Für die Freibäder, die Bestandteile von Kombistandorten sind (Hardtbergbad) oder künftig werden sollen (Ennertbad) ist die Umsetzung bereits angelaufen bzw. wird die Planung der Sanierungsmaßnahmen zukünftig berücksichtigt. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel sind in den jeweiligen Maßnahmen enthalten. Für das Römerbad, das Panoramabad Rüngsdorf und das Freibad Friesdorf bestehen derzeit keine Investitionsplanungen. Das Melbbad ist seit August 2020 aufgrund eines Starkregenereignisses außer Betrieb. Für dieses Bad ist zwingend ein neues Funktionsgebäude erforderlich, da das alte Gebäude nach den Ergebnissen eines Gutachtens des TÜV nicht mehr standsicher ist. In einem Bürgerentscheid im November 2020 hatten die Bürgerinnen und Bürger mit großer Mehrheit entschieden, dass das Melbbad in seiner jetzigen Form ohne eine Wohnbebauung erhalten bleiben soll. Der Rat hatte am 25.08.2022 die Verwaltung auf Basis einer zweiten Machbarkeitsstudie mit der Vorplanung beauftragt (DS 221653). Die Verwaltung hat die in dieser Studie kalkulierten Kosten in Höhe von rund 10 Mio. € gesondert (außerhalb der Bäderpauschale) in den Haushalt eingestellt. Hiervon stehen – unter Berücksichtigung der Aufwendungen für bereits erbrachte Planungsleistungen - noch 4 Mio. € zur Verfügung, da ein Teil der Mittel nicht als Haushaltsausgabereste übertragen werden konnte. Zum Umsetzungsstand hatte die Verwaltung zuletzt in der DS 230728-07 berichtet. In der zweiten Machbarkeitsstudie waren nicht alle für eine Wiedereröffnung des Bades notwendigen Maßnahmen erfasst. Im Rahmen der Leistungsphasen 1 und 2 wurde erkennbar, dass sowohl das gesamte Gelände des Melbbades, Kinderbecken, Brücken, Zaunanlagen, Stromversorgung wie Mittelspannung sowie Wirtschaftsgebäude in die Betrachtung aufgenommen werden müssen. Die Kosten der technischen Anlagen (KG 400) liegen deutlich höher als in der Machbarkeitsstudie 2022 angesetzt. Nach der aktuellen um die oben genannten Punkte erweiterten Kostenschätzung des beauftragen Generalplaners ergeben sich Kosten für die Errichtung eines neuen Funktionsgebäudes einschließlich des notwendigen technischen AusbausSeite 9 von 23 Seite 10 sowie der Außenlangen in Höhe von 20,71 Mio. €. Hierin sind Baupreissteigerungen und Risikozuschläge noch nicht berücksichtigt. 6. Gesamtkosten und Fehlbetrag Für die Durchführung der Sanierungs- und Neubaumaßnahmen in den Hallenbädern ist von folgenden Gesamtkosten auszugehen: - Hardtbergbad 57,5 Mio. € (einschl. Sanierung des Freibades) - Kurfürstenbad 59,5 Mio. € - Ennertbad 48,5 Mio. € (siehe DS 241625-01 einschl. Sanierung des Freibades) - Frankenbad 73 Mio. € - Interimsbad 18 Mio. € Gesamt 256,5 Mio. € Die Sanierungsleistungen im Schwimmbad des Sportparks Nord werden in dieser Übersicht nicht dargestellt, da die Maßnahme als Bestandteil der Liegenschaft aus dem Wirtschaftsplan des SGB finanziert werden soll. Bei einem aktuellen Bestand der Bäderpauschale in Höhe von 150 Mio. € ergibt sich somit ein Fehlbetrag von rund 106,5 Mio. € zur Umsetzung aller Maßnahmen. In dieser Summe sind die perspektivisch erforderlichen Sanierungsaufwendungen in den Freibädern noch nicht, im Falle des Melbbades nicht vollständig, enthalten. Für die Sanierungen in den Freibädern wären im Haushalt somit weitere Mittel bereitzustellen. 7. Notwendigkeit einer Fortschreibung des Bäderkonzeptes Aus mehreren Gründen ist eine vollständige Umsetzung des Bäderkonzeptes aus dem Jahr 2020 nicht möglich: a) Wie bereits dargestellt stehen im Haushalt nicht ausreichend investive Mittel zur Verfügung. Aus heutiger Sicht müssten mindestens 106,5 Mio. € in den nächsten Jahren für die Sanierungs- und Neubaumaßnahmen in den Hallenbädern zusätzlich veranschlagt werden. Die Sanierungsmaßnahmen in den Freibädern sind bei diesem Fehlbetrag noch nicht enthalten. b) Zur Erreichung eines genehmigungsfähigen Haushaltes sind im konsumtiven Bereich erhebliche Einsparungen notwendig. Die Sportverwaltung kann die Einsparvorgaben von 386.000 € für 2029, 455.000 € für 2030 und 530.000 € für 2031 nur dann erfüllen, wenn Standorte vollständig aufgegeben, zusammengelegt oder zumindest haushaltsentlastendeSeite 10 von 23 Seite 11 Betriebsführungsmodelle entwickelt werden. c) Ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb der vorgesehenen Bäderstandorte setzt eine ausreichende personelle Ausstattung mit Fachkräften im Bäderbetrieb voraus. Dies betrifft insbesondere die Aufsicht, den Badebetrieb, die Wasseraufsicht, die technische Überwachung sowie die Sicherstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit Der Bäderbetrieb verfügt bereits seit Jahren nicht mehr über eine ausreichende Anzahl an Fachkräfte. Dies hat deshalb in der Vergangenheit wiederholt zu Einschränkungen im Betrieb (z.B. verkürzte Öffnungszeiten) geführt Dieser Mangel an Fachkräften im Bäderbereich wird auch perspektivisch fortbestehen. Ausschreibungen bleiben regelmäßig ohne Bewerbungen. Durch den demografischen Wandel und dem altersbedingten Ausscheiden weiterer Fachkräfte in den nächsten Jahren wird sich diese Situation noch verschärfen. Mit dem aktuell und perspektivisch zur Verfügung stehenden Fachpersonal wird es nicht möglich sein, alle bisherigen Badstandorte in Bonn betreiben zu können. Die Umsetzung des ursprünglichen Rahmenplans zur Neugestaltung der Bonner Bäderlandschaft würde für den Sommerbetrieb von sechs Freibädern sowie des Kurfürstenbades einen Personalbedarf von insgesamt 43 Vollzeitstellen im Bäderbetrieb erfordern. Dieser Personalumfang ist unter den aktuellen und absehbaren Rahmenbedingungen nicht realistisch erreichbar. Der aktuelle Stellenplan des Bäderbetriebs verfügt über insgesamt 28 Stellen. Hiervon sind derzeit 21,82 Vollzeitäquivalente (VZÄ) besetzt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Beschäftigten in Teilzeit tätig ist. Die Anzahl der beschäftigten Personen entspricht daher nicht dem tatsächlich verfügbaren Beschäftigungsumfang. Im laufenden Jahr werden zudem zwei Kolleg*innen aufgrund von Renteneintritten ausscheiden. Da es sich hierbei um Vollzeitkräfte handelt, reduziert sich der derzeit besetzte Umfang von 21,82 VZÄ auf absehbar 19,82 VZÄ. Eine Aufstockung des Personalumfangs auf 43 Vollzeitstellen, wie sie für die Umsetzung des ursprünglichen Rahmenplans erforderlich wäre, ist auch durch erhöhte Anstrengungen in der Ausbildung nicht darstellbar. Dies gilt nicht nur kurz- und mittelfristig, sondern auch langfristig. Hintergrund ist insbesondere der bundesweit bestehende Fachkräftemangel in der Bäderbranche. Qualifiziertes Personal steht nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Der Bäderbetrieb hat zwar die Anzahl der Ausbildungsplätze in den letzten Jahren deutlich erhöht, die Ausbildungsmaßnahmen entfalten ihre Wirkung jedoch erst mit erheblichem zeitlichem Vorlauf und können den erforderlichen Personalaufwuchs auf 43 Vollzeitstellen nicht in dem notwendigen Umfang kompensieren. Die personelle Ausgangslage macht deutlich, dass der ursprüngliche Rahmenplan in seiner bisherigen Form betrieblich nicht umsetzbar ist. Die Anpassung des Rahmenplans ist daher auch aus personalwirtschaftlicher Sicht erforderlich, um die künftige Bäderstruktur an einen realistisch erreichbaren und dauerhaft tragfähigen Personalbestand anzupassen.Seite 11 von 23 Seite 12 Diese Erkenntnisse machen eine Fortschreibung des Rahmenplans unerlässlich. Insbesondere eine Konzentration auf die Sicherstellung der kommunalen Pflichtaufgabe Schulschwimmen führt zu der Notwendigkeit, Bäderstandorte aufzugeben, zusammenzulegen oder in eine andere Betriebsführung zu übergeben. 8. Zielsetzung einer Fortschreibung und neue Bäderstruktur Der Rahmenplan aus 2020 hat sich an folgenden Leitlinien orientiert (Big Five): 1. Moderne barrierefreie Profil-Bäder in den Stadtbezirken! 2. Sicherstellung und Optimierung des Schulschwimmens! 3. Mehr Schwimmzeiten für alle (Vereine, Schüler*innen, Freizeitschwimmer) durch Ausweitung der Öffnungszeiten! 4. Klimafreundliche Bäder! Niedriger Energieverbrauch und nachhaltiges Bauen! 5. Stärkung der WIR-Kultur! Bäder als Begegnungsorte! Die aus finanziellen und betrieblichen Gründen notwendige Fortschreibung des Rahmenplans verfolgt unter Beachtung dieser Leitlinien folgende Ziele: 1. Es sind ganzjährig betreibbare Standorte anzustreben, um verlässliche und attraktive Angebote für Schulen, Vereine und Öffentlichkeit zu gewährleisten. 2. Das Bäderangebot soll weiterhin dezentral ausgestaltet sein, d.h. es soll in jedem Stadtbezirk einen Badstandort geben. 3. Der personelle Betrieb der Standorte in städtischer Trägerschaft sollte dauerhaft leistbar sein. 4. Die Umsetzung der erforderlichen investiven Maßnahmen ist im Haushalt finanziell gesichert. 5. Die modernisierte Bäderlandschaft trägt durch die dauerhafte Senkung der Betriebskosten zur notwendigen Haushaltskonsolidierung bei und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt. Um diese Ziele zu erreichen, schlägt die Verwaltung die Entwicklung folgender Standorte vor, die ganzjährig betrieben werden sollen: - Kombibad Hardtbergbad - Kombibad am Standort des Ennertbades - Kurfürstenbad - Kombibad am Standort des Römerbad, soweit umsetzbarSeite 12 von 23 Seite 13 Außerdem stehen im Sportpark Nord ein 50 m-Schwimmbecken sowie ein Lehrschwimmbecken zur Verfügung. Dieses Schwimmbecken wird nach den aktuellen vertraglichen Regelungen von den Schwimm- und Sportfreunden Bonn (SSF) betrieben. Für dieses Schwimmbecken verfügt die Stadt über ein Belegungsrecht für das Schulschwimmen (5 Bahnen wochentags in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr). Darüber hinaus ist der weitere Betrieb von Lehrschwimmbecken in Schulen erforderlich. Zur Konkretisierung der vorgesehenen Bäderstruktur wird nachfolgend dargestellt, wie sich die zur Deckung des Schulschwimmbedarfs erforderlichen Wasserflächen auf die künftig vorgesehenen Standorte verteilen. Die Übersicht zeigt die Verteilung der Schwimmbahnen und Lehrschwimmbecken auf die einzelnen Standorte und verdeutlicht, dass mit der angestrebten Bäderstruktur der unter Ziffer 1 dargestellte Bedarf von 31 Schwimmbahnen und 8 Lehrschwimmbecken ganzjährig abgedeckt werden kann. Schwimmbad Bahnen Lehrschwimmbecken Kombibad Römerbad 11 1 Kombibad Hardtbergbad 5 2 Kombibad Ennertbad 5 1 Kurfürstenbad 5 2 Sportpark Nord 5 1 Konrad-Adenauer-Gymnasium 1 Derletalschule 1 Summe 31 9 Der bauliche Zustand der noch in Betrieb befindlichen Schwimmbäder (Frankenbad, Beueler Bütt, Lehrschwimmbecken Bodelschwinghschule und Ludwig-Richter-Schule) entspricht überwiegend dem Erbauerjahr, hier vor allem die technischen Anlagen. Die Sicherstellung eines durchgängigen Schwimmbetriebs bis zur geplanten Schließung kann daher nicht gewährleistet werden. In diesen Liegenschaften werden bis zur Außerbetriebnahme nur noch die notwendigen Reparatur-/ Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die während der Schließzeiten geleistet werden können. Ferner müssen die notwendigen Investitionen in einem vertretbaren Verhältnis zur restlichen Nutzungsdauer stehen. Zur Sicherstellung des Schwimmunterrichtes der Schulen – insbesondere zur Überbrückung der baulichen Maßnahmen und zur Absicherung einesSeite 13 von 23 Seite 14 ungeplanten Ausfalls eines der noch in Betrieb befindlichen Bäder - sind deshalb Interimslösungen (insbesondere das auf der Werferwiese am Sportpark Nord geplante Interimsschwimmbad) und mobile Schwimmcontainer einzusetzen. Der Förderverein der Sparkasse KölnBonn hat den Städten Köln und Bonn für eine Projektlaufzeit von fünf Jahren unentgeltlich einen mobilen Schwimmcontainer zur Verfügung gestellt. Dieser mobile Schwimmcontainer soll in Bonn temporär eingesetzt werden. Je nach Bedarf ist der Einsatz von weiteren mobilen Schwimmcontainern vorstellbar. 9. Auswirkungen der Fortschreibung Die Verwaltung schlägt folgende Maßnahmen vor, die eine Änderung bisheriger Beschlüsse bedeutet: a) Prüfung eines Kombibades am Römerbad und Einstellung des Betriebes des Frankenbades Als Alternative zur Sanierung des Frankenbades soll der Neubau eines Kombibades am Standort des Römerbades geprüft werden. Dies sieht bereits der Beschluss DS 260371 so vor. Dieser Prüfauftrag war ursprünglich ein Vorschlag der Verwaltung in der DS 200671, aufgrund des mehrheitlichen Beschlusses des Rates im Jahr 2020 sollte die Prüfung eines Neubaus am Römerbad jedoch unterbleiben. Die Errichtung eines Kombibades hätte deutliche Vorteile in der Betriebsführung und positive Auswirkungen im Hinblick auf den Personaleinsatz. Bei einem Kombibad ist ohne zusätzliche Fachkräfte ein gleichzeitiger Betrieb von Frei- und Hallenbad möglich. Dies würde auch das Dienstleistungsangebot des Bäderbetriebes deutlich verbessern und es könnte auch in den Sommermonaten im Hallenbad Schul- und Vereinsschwimmen stattfinden. Dies ist in den bisher räumlich getrennten Standorten nicht möglich. Für ein Kombibad als Ersatz des Frankenbades hatte die Verwaltung bereits in der Anlage 3 zur DS 200671-6 eine Flächenbedarfsermittlung vorgenommen. Danach ergibt sich ein umbauter Raum von rund 28.500 m³. Das Frankenbad verfügt im Vergleich hierzu über einen umbauten Raum von 49.225 m³. Der Baukörper für ein Kombibad am Römerbad könnte somit wesentlich kleiner gestaltet werden als der Bestand des Frankenbades mit den vielen Räumlichkeiten, die für den Betrieb nicht erforderlich sind. Bei der Bedarfsplanung für diesen Kombibadstandort ist die notwendige Wasserfläche zur Sicherstellung des Schul- und Vereinsschwimmens zugrunde zu legen. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass zur Erreichung der Wettkampfkategorie B ein 25 m-Schwimmbecken mit 8 Bahnen vorgesehen wird. Ein saniertes Frankenbad, welches nur über ein Schwimmbecken mit 6 Bahnen verfügt, kann diese Kategorie nicht erreichen. Die Verwaltung wird im Rahmen einer Machbarkeitsstudie prüfen, unter welchen Bedingungen, zu welchen Kosten und in welcher zeitlichen Hinsicht am Standort des Römerbades ein Kombibad mit dem erforderlichenSeite 14 von 23 Seite 15 Raumprogramm realisiert werden könnte. Bis zu einer Entscheidung über die wirtschaftlichere Lösung ist anzustreben, den Betrieb des Frankenbades möglichst sicherzustellen. Hierfür werden in einem erheblichem Umfang Unterhaltungskosten anfallen, die konsumtiv bereitgestellt werden müssten. Mit Vorlage des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie Kombibad am Römerbad wird ein Konzept erarbeitet, ob und mit welchen Maßnahmen einschließlich der hierfür notwendigen Kosten der Betrieb des Frankenbades möglichst lange aufrecht erhalten werden kann. Im Hinblick auf den bestehenden Denkmalschutz ist das Gebäude des Frankenbades auch dann zu erhalten, wenn der Schwimmbetrieb aufgegeben wird. Die Verwaltung wird daher parallel zur Machbarkeitsstudie Nachnutzungskonzepte für das Gebäude des Frankenbades entwickeln. Das Nachnutzungskonzept beinhaltet auch die Prüfung einer Teillösung mit Erhalt des separaten Lehrschwimmbeckens als barrierefreies Therapiebecken. Die Verwaltung führt bereits jetzt ein standardisiertes Beteiligungsverfahren zur Nutzung des Frankenbadvorplatzes durch. Diese Bürgerbeteiligungsformate sollten für eine Nachnutzung des Gebäudes weiterentwickelt werden. Bei einem Verbleib der Immobilie in städtischer Trägerschaft, müssten die notwendigen Investitionen für eine Nachnutzung im Haushalt veranschlagt werden. Diese Investitionen sind somit bei der Ermittlung der wirtschaftlich sinnvolleren Lösung zu berücksichtigen Die neue Bäderstruktur und damit die Konzentration auf vier Ganzjahresstandorte hat zur Folge, dass der Betrieb der übrigen Standorte in städtischer Regie eingestellt werden soll. Der Betrieb von Freibädern gehört nicht zu den kommunalen Pflichtaufgaben, da diese nicht zur Sicherstellung des Schwimmunterrichtes der Schulen benötigt werden. Der Schwimmunterricht findet überwiegend in Schwimmhallen statt. Das bedeutet im Einzelnen: b) Das Melbbad wird dauerhaft aufgegeben und nicht saniert. Um das Melbbad wieder in Betrieb zu nehmen, sind Investitionen von mindestens 20 Mio. € notwendig. Diese Mittel sind im Haushalt nicht vorhanden. Es müssten zu den bereits genannten und fehlenden Mittel weitere Mittel bereitgestellt werden. Die notwendige Priorisierung von Maßnahmen und der Vorrang von Schwimmhallen führt zu der Erkenntnis, dass die Sanierung des Melbbades nicht durchgeführt werden kann. Der wesentliche Grund für die Aufgabe des Standortes ist die dargestellte betriebliche Situation. Selbst im Falle einer Sanierung wäre es für den Bäderbetrieb nicht möglich, ausreichend Fachpersonal für den Betrieb des Bades zu stellen. Um das Melbbad betreiben zu können, sind die dargestellten Investitionen zwingend durchzuführen. Es ist aus Sicht der Verwaltung unwahrscheinlich,Seite 15 von 23 Seite 16 dass ein privater Betreiber neben dem laufenden Unterhaltsaufwand auch den einmaligen Investitionsaufwand auf eigene Kosten finanzieren wird. Deshalb wird die Übertragung der Betriebsführerschaft des Melbbades an einen Dritten aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht gezogen. Die Aufgabe des Standortes steht im Widerspruch zu dem Bürgerentscheid aus November 2020. Seinerzeit hatten 74.955 Bürgerinnen und Bürger (= 77,18 % der Abstimmenden) die Frage „Soll das Melbbad in seiner jetzigen Form ohne eine Wohnbebauung erhalten bleiben“ mit „Ja“ abgestimmt. Damit hatte der Bürgerentscheid Erfolg. Die Bindungswirkung dieses Bürgerentscheides nach § 26 Abs. 8 GO NRW ist jedoch bereits abgelaufen, so dass der Rat nunmehr eine entgegenstehende Entscheidung treffen kann. Die Jahre seit der Schließung des Melbbades haben aus Sicht der Verwaltung deutlich gemacht, dass sich die Besucherinnen und Besucher offensichtlich auf die übrigen Bonner Freibäder verteilen. Mit dem sanierten Freibad des Hardtbergbades steht im Bonner Westen künftig wieder ein erreichbares und attraktives Freibadangebot zur Verfügung. Auch das Römerbad ist in erreichbarer Entfernung. Der Betrieb des Melbbades hat bis zu seiner Schließung 2020 abzüglich der Eintrittsentgelte rund 400.000 € Aufwendungen verursacht. In dieser Höhe entstehen im Haushalt konsumtive Einsparungen, wenn das Bad nicht wieder in Betrieb genommen wird. Das geschlossene Bad verursacht aktuell jährliche Kosten in Höhe von 56.500 €. Für den Planungsprozess sind bisher Aufwendungen in Höhe von 1,275 Mio. € entstanden. Der Generalplaner ist bis zur Leistungsphase 7 beauftragt. Die Verwaltung schlägt vor, das Areal des Melbbades in einem im weiteren Verfahrensverlauf noch näher zu untersuchenden, planungsrechtlich zulässigen Umfang in einen ganzjährig und öffentlich zugänglichen Sport- und Bewegungspark umzugestalten. Es gibt für solche Flächen eine sehr hohe Nachfrage und bereits die Öffnung des zum Freibad gehörenden Beachvolleyballfeldes hat deutlich gemacht, dass solche Angebote gut angenommen werden. Aus Sicht der Verwaltung sind sportliche und spielerische Nutzungsbereiche wie z.B. ein Outdoor-Fitness-Bereich mit Slackline und Tischtennis- / Teqballplatten, einer Freilufthalle für Ballsportarten, einer Ninja / Parkour- Anlage oder Skatemöglichkeiten an diesem Standort vorstellbar. Geprüft werden könnte auch die Errichtung eines Wasserspielplatzes oder Kneipp-Beckens durch die Renaturierung des Engelsbachs und der Erhalt des Freibad-Charakters durch die Umnutzung des Bestandes oder die Integration von Original-Elementen. Im Rahmen der weiteren Prüfungen wird die Verwaltung darstellen, welche Kosten für eine Umwandlung der Fläche entstehen werden. Für eine Umgestaltung der Freiflächen könnte das verbleibende, ursprünglich zur Sanierung vorgesehene investive Budget in Höhe von 4 Mio. € verwendetSeite 16 von 23 Seite 17 werden. Anstelle des abgängigen Freibadgebäudes könnte eine sportlich-kommerzielle Nutzung entwickelt werden. Es gibt einige Interessenten für die Errichtung und den Betrieb von Kletter- oder Padelhallen. Diese sportlichen Angebote gibt es aktuell in Bonn nicht und es gibt hierzu eine sehr hohe Nachfrage. Bereits 2024 hatte der Hauptausschuss die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob es Flächen in Bonn gibt, die geeignet für ein Indoor-Padelangebot sind (DS 240329). Eine kombinierte Nutzung für Klettern und Padel ist aus Sicht der Verwaltung an diesem Standort grundsätzlich vorstellbar, bedarf aber noch einer näheren verwaltungsinternen Prüfung. Anzustreben wäre eine Erbpachtlösung für die Fläche, auf denen sich das abgängige Gebäude befindet. Dieses Gebäude müsste abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Die Verwaltung wird entsprechende Gespräche mit Interessenten führen, ein Nachnutzungskonzept entwickeln und dieses den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen. c) Der Betrieb des Freibades Friesdorf soll an einen Dritten übertragen werden. Das Freibad in Friesdorf wird seit einigen Jahren außerhalb der Freibadsaison mit einer Traglufthalle versehen. Die Traglufthalle ist angemietet und wird jährlich im September auf- und im April wieder abgebaut. Hierdurch gibt es im Stadtbezirk Bad Godesberg ein verlässliches Schwimmangebot für Schulen und Vereine in diesem Zeitraum. Mit der Inbetriebnahme des neuen Kurfürstenbades entfällt die Notwendigkeit der Anmietung einer Traglufthalle. Das Schul- und Vereinsschwimmen würde dann im neuen Kurfürstenbad sichergestellt. Das Kurfürstenbad mit seiner erweiterten Wasserfläche und seiner Profilierung als Gesundheitsbad soll ganzjährig betrieben werden. Aufgrund der veränderten betrieblichen Rahmenbedingungen und der Haushaltslage schlägt die Verwaltung vor, nach der Inbetriebnahme des Kurfürstenbades den Betrieb des Freibades Friesdorf in städtischer Regie einzustellen. Bereits vor einigen Jahren haben Gespräche zwischen der Sportverwaltung und den Freibad-Freunden Friesdorf (FFF) stattgefunden, um Perspektiven für eine teilweise oder komplette Übertragung des Freibades Friesdorf an den Verein zu entwickeln. Als Ergebnis dieser Gespräche ist auf der Grundlage eines Beschlusses des Hauptausschusses vom 20.09.2018 (DS 1811951) eine wechselseitige Absichtserklärung abgeschlossen worden. Die seinerzeit geführten Gespräche sollen nun wieder aufgenommen werden. Den Freibad- Freunden Friesdorf soll angeboten werden, den Betrieb des Freibades ab der Freibadsaison 2030 vollständig zu übernehmen. Für die Betriebsführung wird die Zahlung eines Betriebskostenzuschusses erforderlich werden. Auch soll darüber verhandelt werden, wie die perspektivisch anstehenden Sanierungsmaßnahmen finanziert werden können. Der Umfang der notwendigen Sanierung und die Kosten hierfür sind bisher nicht ermittelt worden. Im städtischen Haushalt sind auch noch keine Mittel für eine Sanierung vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, in Abstimmung mit den Freibad- Freunden Friesdorf zunächst ein Sanierungskonzept für das Freibad zuSeite 17 von 23 Seite 18 entwickeln. Die Verwaltung wird den politischen Gremien zu gegebener Zeit einen Pacht- bzw. Betriebsführungsvertrag zur Beschlussfassung vorlegen. Ohne die Zahlung eines jährlichen Betriebskostenzuschusses würden sich ab dem Jahr 2030 konsumtive Einsparungen in Höhe von jährlich rund 400.000 € ergeben. Sollte die Übertragung des Betriebes an die Freibad-Freunde Friesdorf oder einen anderen Dritten nicht möglich sein, wird den politischen Gremien eine Beschlussvorlage über das weitere Vorgehen und den künftigen Betrieb des Freibades zur erneuten Beratung und Entscheidung vorgelegt, die auch die Einstellung des Betriebes des Freibades Friesdorf vorsehen kann. d) Der Betrieb des Panoramabades Rüngsdorf soll an einen Dritten übertragen werden. Der Betrieb des Panoramabades Rüngsdorf im Stadtbezirk Bad Godesberg soll erhalten bleiben. Für das Panoramabad Rüngsdorf liegt der Verwaltung bereits eine Interessensbekundung aus der Godesberger Stadtgesellschaft und lokalen Sportvereinen („Interessenten“) vor, den Betrieb des Bades künftig übernehmen wollen. Die Initiative ist dabei von diesen Interessenten ausgegangen. Diese beabsichtigen, den Betrieb im Rahmen einer zu gründenden Betreiber-GmbH zu führen. Die Interessenten haben der Sportverwaltung bereits eine Absichtserklärung vorgelegt und streben den Abschluss eines Pacht- bzw. eines Betriebsführungsvertrages an. Hierfür wird die Zahlung eines jährlichen Betriebskostenzuschusses erforderlich sein. Dabei ist beabsichtigt, dem Betreiber die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Umsetzung von Wartung, Reparatur und Instandsetzung zu überlassen. Auch soll darüber verhandelt werden, wie die perspektivisch anstehenden Sanierungsmaßnahmen finanziert werden können. Im städtischen Haushalt sind hierfür bisher keine Mittel vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, in Abstimmung mit dem Interessenten zunächst ein Sanierungskonzept für das Freibad zu entwickeln. Die Gespräche zwischen den Interessenten und der Sportverwaltung sollen nunmehr auf Basis der Absichtserklärung fortgeführt werden. Eine Übernahme des Betriebes ab der Freibadsaison 2027 wird von beiden Seiten angestrebt. Beide Seiten sind sich einig, dass nur die Übernahme des Betriebes des Panoramabades Rüngsdorf auf der Grundlage der Richtlinie 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. (Verkehrssicherungs-, Aufsichts- und Organisationspflichten in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes) beabsichtigt wird. Das Eigentum an der Liegenschaft soll weiterhin bei der Stadt verbleiben. Die Verwaltung wird den politischen Gremien einen Pacht- bzw.Seite 18 von 23 Seite 19 Betriebsführungsvertrag zur Beschlussfassung vorlegen. Ein Einspareffekt durch die Übertragung der Betriebsführung ist bisher noch nicht im Haushalt abgebildet. e) Folgende Lehrschwimmbecken sollen geschlossen werden: Im ursprünglichen Rahmenplan zur Neugestaltung der Bonner Bäderlandschaft war vorgesehen, die Lehrschwimmbecken in Schulgebäuden mittelfristig durch Wasserflächen in den öffentlichen Bädern zu ersetzen. Für die perspektivisch zur Schließung vorgesehenen Lehrschwimmbecken sollten durch die Verwaltung gemeinsam mit den Schulen Nachnutzungskonzepte entwickelt werden. Diese Zielsetzung wird im Rahmen der Fortschreibung des Rahmenplans differenziert weiterentwickelt. Weiterhin zur Schließung vorgesehen sind die Lehrschwimmbecken in der Bodelschwinghschule sowie in der Ludwig-Richter-Schule. Das Lehrschwimmbecken in der Schule am Hügel ist bereits seit längerer Zeit außer Betrieb. Hintergrund sind verschiedene bauliche und technische Mängel. Für eine Wiederinbetriebnahme wäre eine umfassende Sanierung des Beckens einschließlich einer Betonsanierung erforderlich. Aufgrund der hierbei anzunehmenden hohen Kosten soll das Bad nicht wieder in Betrieb genommen werden. Die Schulschwimmbäder im Konrad-Adenauer-Gymnasium sowie in der Derletalschule wurden zwischenzeitlich saniert. Sie sollen daher weiterhin für das Schulschwimmen genutzt und nicht geschlossen werden. Gleiches gilt für das Lehrschwimmbecken in der Königin-Juliana-Schule. Dieses Becken wird aufgrund seiner Größe ausschließlich durch die Schule selbst genutzt und soll ebenfalls erhalten bleiben. Mit der Fortschreibung des Rahmenplans wird somit nicht mehr pauschal an der mittelfristigen Aufgabe sämtlicher Lehrschwimmbecken in Schulgebäuden festgehalten. Vielmehr erfolgt eine differenzierte Betrachtung anhand des baulichen Zustands, der bisherigen Investitionen, der schulischen Nutzung sowie der wirtschaftlichen Vertretbarkeit einer weiteren Nutzung. 10. Fazit zu den finanziellen und strukturellen Auswirkungen Die Fortschreibung des Rahmenplans führt zu einer Konzentration der Bonner Bäderlandschaft auf weniger, dafür leistungsfähigere und dauerhaft betriebene Standorte. Die finanziellen und betrieblichen Effekte ergeben sich aus dem Zusammenwirken mehrerer Maßnahmen. Maßgeblich sind insbesondere die geringere Zahl parallel betriebener Sommerstandorte, die Aufgabe bzw. Übertragung einzelner Freibäder, die Sanierung und Erweiterung des Hardtbergbades, der Neubau des Kurfürstenbades sowie die bauliche undSeite 19 von 23 Seite 20 betriebliche Weiterentwicklung des Ennertbades und des Römerbades zu Kombi-Standorten. Während das Hardtbergbad bereits vor der Sanierung als Kombibad betrieben wurde, sollen durch die Zusammenlegung der Standorte Beueler Bütt und Ennertbad sowie Frankenbad und Römerbad zwei weitere bestehende Standorte zu Kombi-Standorten weiterentwickelt werden. Zugleich sollen während der Sommersaison künftig nur noch vier Standorte in städtischer Regie betrieben werden. Dadurch können Personal, technische Betreuung, Reinigung, Wartung, Instandhaltung und Betriebsorganisation stärker konzentriert und Doppelstrukturen reduziert werden. Ein wesentlicher Effekt liegt im geringeren Personalbedarf. Gegenüber dem ursprünglichen Rahmenplan reduziert sich dieser von 43 auf 25 Vollzeitstellen. Diese Reduzierung beruht auf dem Zusammenspiel aus Standortaufgabe bzw. -übertragung, geringerer Parallelbetriebsstruktur während der Sommersaison sowie betrieblichen Synergien durch Kombi-Standorte. Damit wird die Zielstruktur wirtschaftlicher und zugleich realistischer im Hinblick auf die angespannte Fachkräftesituation. Ein weiterer Vorteil der Kombi-Standorte liegt darin, dass Hallenbad- und Freibadteile künftig innerhalb eines Standortes grundsätzlich parallel betrieben werden können. Bisher sind die Hallenbäder während der Freibadsaison geschlossen; in dieser Zeit finden dort insbesondere die jährlichen Grundreinigungen sowie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten statt. Die Kombi-Standorte ermöglichen demgegenüber eine flexiblere Jahresbetriebsplanung, eine verlässlichere Einbindung von Schul- und Vereinsschwimmen während der Freibadsaison sowie eine bessere Auslastung der vorhandenen Wasserflächen. Zur Umsetzung aller Maßnahmen sind Investitionen von rund 256,5 Mio. € erforderlich. Davon sind rund 150 Mio. € im aktuellen Haushalt einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bereits abgebildet. Der verbleibende Mehrbedarf von rund 106,5 Mio. € wäre bis 2031 zusätzlich zu veranschlagen. Die Auswirkungen auf die jährlichen Betriebskosten können derzeit noch nicht valide beziffert werden, da u.a. wesentliche Parameter der Energiekonzepte noch nicht feststehen. Für das Hardtbergbad werden ab Wiederöffnung jährliche Betriebskosten ohne Personalkosten von rund 500.000 € erwartet; im letzten vollständigen Betriebsjahr lagen diese bei rund 750.000 €. Für das Kurfürstenbad werden künftig rund 400.000 € erwartet; zuletzt lagen die Betriebskosten bei rund 520.000 €. Daraus ergibt sich die Erwartung, dass auch an weiteren Standorten durch moderne Gebäudestrukturen, erneuerte Technik und zeitgemäße Energiekonzepte Einsparungen bei Unterhaltung und Energie erzielt werden können. Für das Melbbad würden bei Aufgabe des Standortes die derzeit bei geschlossenem Bad anfallenden Betriebskosten von 56.500 € jährlich entfallen. Zudem würde eine Wiederinbetriebnahme Investitionen von mindestens 20 Mio. € erfordern, die im Haushalt nicht vorhanden sind. Bei einem Betrieb des Bades müssten außerdem Betriebskosten in Höhe von jährlich rund 400.000 € eingeplant werden. Die Wiederinbetriebnahme des Melbbades würde somit zu erheblichen investiven und konsumtiven Aufwendungen führen.Seite 20 von 23 Seite 21 Insgesamt bildet die Fortschreibung des Rahmenplans eine wesentliche Grundlage, um den künftigen Bäderbetrieb wirtschaftlicher, organisatorisch effizienter und personalwirtschaftlich tragfähiger auszurichten. Die im Rahmen der Abstimmungen und Festlegungen zum fortgeschriebenen Bäderkonzept erforderlichen Maßnahmen an den einzelnen Standorten, sowie die dafür erforderlich werdenden Prüfungen von Machbarkeiten und Nachnutzungen, bedürfen zunächst einer Überprüfung der Personalbemessung im SGB, und diese ist als Grundlage in die Beschlussfassung zur Fortschreibung des Rahmenplans mit aufzunehmen. Der Abgleich der vorhandenen personellen Kapazitäten mit den durchzuführenden Prüfaufträgen erfordert ggf. eine Priorisierung der Maßnahmen innerhalb des Rahmenplans und der weiteren geplanten Sonderprojekte. Die Maßnahmen werden in die Prioritätenliste des SGB aufgenommen und anhand dieser Prioritätenliste umgesetzt. Zu 2: Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel Zur Realisierung aller infrastruktureller Maßnahmen sind aus heutiger Sicht zusätzliche investive Mittel in Höhe von mindestens 106,5 Mio. € erforderlich. Für die Maßnahmen, die an einen Totalunternehmer vergeben sind bzw. noch vergeben werden sollen (Kurfürstenbad, Ennertbad, Interimsschwimmbad), werden noch eine Projektsteuerung sowie eine baubetriebliche und juristische Unterstützung eingesetzt. Die Kosten hierfür sind anteilig in den in Punkt 6 genannten Projektkosten bereits enthalten. Den erforderlichen investiven Mehrbedarf von aktuell rund 106,5 Mio. € sowie die konsumtiven Aufwendungen zum Betrieb der Bäderstandorte wird die Verwaltung zum Haushalt 2027/28 sowie der mittelfristigen Finanzplanung anmelden. Zu 3.: Schwimmbad Gustav-Heinemann-Haus Im Gustav-Heinemann-Haus in Tannenbusch befindet sich ein Schwimmbad, welches im Verbund der Evangelischen Axenfeld Gesellschaft gGmbH von der Gemeinnützigen Gustav-Heinemann-Haus GmbH betrieben worden ist. Aufgrund von technischen Mängeln ist es seit dem Jahr 2020 geschlossen. Dieses barrierefreie Schwimmbad ist speziell auf die Bedürfnisse von behinderten Menschen ausgerichtet. In diesem Schwimmbad hat insbesondere der Schwimmunterricht der LVR-Christophorusschule stattgefunden. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Rahmenplan war noch nicht absehbar, dass der Betrieb des Schwimmbades im Gustav-Heinemann-Haus seitens des Betreibers dauerhaft eingestellt werden soll. Seit dem Jahr 2023 laufen Gespräche zwischen der Stadtverwaltung Bonn, der Axenfeld-Gesellschaft und dem Landschaftsverband Rheinland, um Lösungsmöglichkeiten zur Sanierung des Bades und zur Sicherung desSeite 21 von 23 Seite 22 weiteren Betriebes des Bades zu erörtern. Die Axenfeld Gesellschaft hatte – finanziert aus Mitteln der städtischen Sportförderung - ein Fachplanungsbüro mit den Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Seit dem vergangenen Jahr liegt die Vorplanung zur Sanierung und Umstrukturierung des Schwimmbades einschließlich einer Kostenschätzung vor. Für die Sanierung des Hallenbades ist von Kosten in Höhe von rund 6,3 Mio. € auszugehen. Hierüber wurde der Sportausschuss im Wege einer Mitteilungsvorlage in der Sitzung am 09.07.2025 informiert (DS 253095). Die Axenfeld Gesellschaft ist weiterhin bereit, das Schwimmbad zu sanieren und dieses dann langfristig zu vermieten. Nach den Vorstellungen der Gesellschaft soll eine feste Laufzeit von mindestens 25 Jahren vorgesehen werden. Unter Zugrundelegung der ermittelten Sanierungshöhe ergäben sich nach ersten Berechnungen jährliche Mietaufwendungen in Höhe eines hohen sechsstelligen Betrages zzgl. der Betriebskosten. Seit einiger Zeit laufen Gespräche mit dem LVR hinsichtlich einer Finanzierungsbeteiligung. Selbst bei einer Beteiligung des LVR an den Mietaufwendungen verblieben für die Stadt dauerhaft Kosten, die den Haushalt erheblich belasten würden. Vor dem Hintergrund der Haushaltslage kann der Abschluss eines Mietvertrages mit der Axenfeld-Gesellschaft nicht empfohlen werden. Bei der Ausschreibung des Interimsschwimmbades ist eine vollständige Barrierefreiheit eine Anforderung in der Leistungsbeschreibung. Mit der Inbetriebnahme des Interimsschwimmbades wird es somit in Bonn ein barrierefreies Schwimmangebot geben. Außerdem werden alle übrigen städtischen Bäder im Rahmen der anstehenden Maßnahmen barrierefrei gestaltet, so dass diese auch für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich sein werden. *** Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Aufgrund der Dimension und Komplexität des Vorhabens und noch fehlender Folgekostenberechnungen nimmt die Stadtkämmerei die Vorlage zum jetzigen Zeitpunkt zur Kenntnis und empfiehlt die Vorlage in die Haushaltsberatungen zur gesamtstädtischen Priorisierung zu vertagen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.03 Bereitstellung und Betrieb von Bädern 1.52.00.08.03.01/02 Freibäder/Schwimmhallen/KombibadSeite 22 von 23 Seite 23 Investive Kosten der Maßnahme (Schwimmhallen und Kombibad) Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 256.500.000 € 5520008038000/78.5300 Haushaltsreste aus Vorjahren sowie Anmeldung zum Haushalt 27/28 und zur MFP Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 256.500.000 € Investive Kosten der Maßnahme (Melbbad) Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 4.000.000 € 5520608031025/78.5300 2026 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 4.000.000 € Anlage/n KeineSeite 23 von 23
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