261238-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Umsetzung des Bund-Länder-Startchancen-Programms für bessere Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit an Bonner Schulen mit hohem Sozialindex
Kerndaten
- Nummer
- 261238-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261238-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Umsetzung des Bund-Länder-Startchancen- Programms für bessere Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit an Bonner Schulen mit hohem Sozialindex Beratungsfolge Schulausschuss 08.07.2026 Kenntnisnahme Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Stadt Bonn erhält aus dem Startchancen-Programm für die Fördersäule I insgesamt eine Förderung von 18.634.964 EUR. Unter Berücksichtigung des zu erbringenden Eigenanteils i. H. v. 30 % (rd. 7,98 Mio. EUR) ergibt sich ein Gesamtvolumen von 26.621.377 EUR. Die Mittel werden als Förderbudget bereitgestellt und können bis zum 31.07.2034 verausgabt werden. Das Startchancen-Programm zielt darauf ab, Bildungschancen von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schüler nachhaltig zu verbessern, indem Schulen mit besonderen Herausforderungen gezielt gestärkt und strukturell unterstützt werden. Es eröffnet damit über mehrere Jahre zusätzliche finanzielle und strukturelle Handlungsspielräume. In Bonn nehmen 21 Schulen mit insgesamt rd. 6.300 Schülerinnen und Schüler am Startchancen-Programm teil. Die Verwaltung bewertet das Startchancen-Programm als eine wichtige Chance, die Bildungsinfrastruktur an den teilnehmenden Schulen nachhaltig zu stärken und die Bildungsgerechtigkeit weiter zu verbessern. Aktuell werden bereits im Bereich der Möblierung die ersten Maßnahmen aus dem Startchancenprogramm umgesetzt, der erste Förderantrag wurde kürzlich bereits bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Unabhängig vom vorliegenden Antrag beabsichtigt die Verwaltung, die zur Verfügung stehenden Fördermittel im Sinne der Programmziele vollständig und zweckentsprechend in Anspruch zu nehmen und innerhalb des Förderzeitraums zu verausgaben. Die konkrete Maßnahmenplanung erfolgt dabei unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedarfe und Rahmenbedingungen an den einzelnen Schulstandorten. Zu Ziffer 3 weist die Verwaltung darauf hin, dass die Umsetzung der Fördersäule I nicht schematisch, sondern mit Fokus auf die konkreten Bedarfe der einzelnen Schulen und Standorte erfolgen soll. Maßgeblich sind dabei jeweils die bauliche und räumliche Ausgangssituation vor Ort sowie die tatsächliche Umsetzbarkeit der Maßnahmen im Bestand. Zudem sollen dieSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Maßnahmen der Fördersäule I die pädagogische Ausrichtung der Schule durch die Umsetzung einer lernförderlichen Umgebung unterstützen. Ganz maßgeblich für Investitionen aus Säule I ist also die in der Zielvereinbarung dokumentierten pädagogische Ausrichtung der Schule. Insofern ist eine pauschale Anwendung aller drei Arbeitspakete an jedem Standort aus fachlicher Sicht nicht in jedem Fall sachgerecht und realisierbar. Das Budget der jeweiligen Schule ist zu beachten und mit einer gewünschten baulichen Maßnahme finanziell abzugleichen. Vor einer baulichen Umsetzung ist daher die Finanzierung zu klären. Zu Ziffer 4 weist die Verwaltung darauf hin, dass bereits jetzt entsprechend verfahren und eine regelmäßige Berichterstattung über den Umsetzungsstand an die politischen Gremien erfolgen wird. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de