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261238 · Antrag

Antrag-Grüne: Umsetzung des Bund-Länder-Startchancen-Programms für bessere Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit an Bonner Schulen mit hohem Sozialindex

Nummer
261238
Art
Antrag
Veröffentlicht
17.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 17.06.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 13.07.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 13.07.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Schulausschusses 08.07.2026 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 261238-01 ST Umsetzung des Bund-Länder-Startchancen-Programms für bessere Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit an Bonner Schulen mit hohem Sozialindex
  2. 261238-02 AA Änderungsantrag der Kooperation: Antrag-Grüne: Umsetzung des Bund-Länder-Startchancen-Programms für bessere Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit an Bonner Schulen mit hohem Sozialindex Antrag zur Vorlage 261238

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Text anzeigen (3.502 Zeichen)
Antrag
öffentlich
261238
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Berit Keiser
Dr. Tobias Henson Rausch
17.06.2026
Antrag-Grüne: Umsetzung des Bund-Länder-
Startchancen-Programms für bessere
Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit
an Bonner Schulen mit hohem Sozialindex
Beratungsfolge
Schulausschuss 08.07.2026 Empfehlung
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Der Rat
1. beauftragt die Verwaltung, die in Fördersäule I (Investitionsbudget) für
die Stadt Bonn bereit gestellten Fördermittel Bund/Land bis zum Ende
der Programmlaufzeit 2034 so weit wie möglich abzurufen.
2. beauftragt die Verwaltung, den im Rahmen der Fördersäule I zu
erbringenden Eigenanteil über die gesamte Laufzeit bereitzustellen.
3. bestätigt, dass zur Schaffung lernförderlicher Umgebungen an den
Bonner Startchancen-Schulen im Rahmen von Säule I fachlich-inhaltlich
insbesondere auf die drei grundlegenden Arbeitspakete
1. „Flexible und Multifunktionale Raumausstattung“,
2. „Klimafreundliche Gestaltung von Schulhöfen als Lern- und
Lebensorte“ sowie
3. „Baumaßnahmen für zusätzliche Raumgewinne, insbesondere
Umbau im Bestand“ abgehoben wird.
4. beauftragt die Verwaltung, wie im Programm vorgesehen, für die
einzelnen Startchancen-Schulen Zielvereinbarungen von Schule,
Schulträger und Schulaufsicht für Säule I abzuschließen, sukzessive
Förderanträge bei der Bezirksregierung Köln zu stellen und die
Fördermittel abzurufen sowie den politischen Gremien regelmäßig über
den Umsetzungsstand zu berichten.
Begründung
Das Programm bietet der Bundesstadt Bonn die Möglichkeit, gezielt dort zu
investieren, wo Bildungsbenachteiligung besonders wirksam ausgeglichen
werden kann. Die beantragten Maßnahmen sind fachlich erforderlich, um
lernförderliche, zeitgemäße und inklusive Lernumgebungen an den BonnerSeite 1 von 2
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Startchancen-Schulen zu schaffen. Dazu zählen insbesondere flexible Raum-
und Möblierungskonzepte, Verbesserungen der schulischen Ausstattung,
Maßnahmen zur Aufwertung von Schulhöfen sowie bauliche und räumliche
Anpassungen im Bestand. Diese Investitionen unterstützen die Schul- und
Unterrichtsentwicklung unmittelbar und schaffen bessere Voraussetzungen für
individuelle Förderung, soziales Lernen und gelingende Übergänge.
Die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils ist auch wirtschaftlich
geboten, da nur dadurch die für Bonn vorgesehenen Bundes- und Landesmittel
aus dem Investitionsbudget abgerufen werden können. Ohne den städtischen
Anteil würden Fördermittel ungenutzt bleiben, obwohl an den betroffenen
Schulen konkrete Bedarfe bestehen. Die Maßnahmen leisten zugleich einen
Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Bonner Schullandschaft und können
bestehende kommunale Aufgaben sinnvoll mit Fördermitteln verbinden.
Neben der Verbesserung der Bildungsinfrastruktur ergeben sich positive
Effekte für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung, insbesondere durch
Entsiegelung, Begrünung, Verschattung und die klimaangepasste Gestaltung
von Schulhöfen. Schulgelände werden dadurch stärker als Lern-, Lebens- und
Bewegungsräume nutzbar gemacht.
Die Umsetzung des Startchancen-Programms in Bonn soll in enger
Abstimmung zwischen Schulen, Schulaufsicht und Schulträger erfolgen.
Grundlage sind schulindividuelle Bedarfe und Zielvereinbarungen. Ziel ist es,
die verfügbaren Fördermittel wirksam, sozial gerecht und bedarfsorientiert
einzusetzen und damit einen nachhaltigen Beitrag zu mehr Bildungs- und
Chancengerechtigkeit in Bonn zu leisten.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de