261238 · Antrag
Antrag-Grüne: Umsetzung des Bund-Länder-Startchancen-Programms für bessere Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit an Bonner Schulen mit hohem Sozialindex
Kerndaten
- Nummer
- 261238
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- Umsetzung des Bund-Länder-Startchancen-Programms für bessere Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit an Bonner Schulen mit hohem Sozialindex
- Änderungsantrag der Kooperation: Antrag-Grüne: Umsetzung des Bund-Länder-Startchancen-Programms für bessere Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit an Bonner Schulen mit hohem Sozialindex Antrag zur Vorlage 261238
Volltext
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Antrag öffentlich 261238 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Berit Keiser Dr. Tobias Henson Rausch 17.06.2026 Antrag-Grüne: Umsetzung des Bund-Länder- Startchancen-Programms für bessere Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit an Bonner Schulen mit hohem Sozialindex Beratungsfolge Schulausschuss 08.07.2026 Empfehlung Rat 09.07.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags Der Rat 1. beauftragt die Verwaltung, die in Fördersäule I (Investitionsbudget) für die Stadt Bonn bereit gestellten Fördermittel Bund/Land bis zum Ende der Programmlaufzeit 2034 so weit wie möglich abzurufen. 2. beauftragt die Verwaltung, den im Rahmen der Fördersäule I zu erbringenden Eigenanteil über die gesamte Laufzeit bereitzustellen. 3. bestätigt, dass zur Schaffung lernförderlicher Umgebungen an den Bonner Startchancen-Schulen im Rahmen von Säule I fachlich-inhaltlich insbesondere auf die drei grundlegenden Arbeitspakete 1. „Flexible und Multifunktionale Raumausstattung“, 2. „Klimafreundliche Gestaltung von Schulhöfen als Lern- und Lebensorte“ sowie 3. „Baumaßnahmen für zusätzliche Raumgewinne, insbesondere Umbau im Bestand“ abgehoben wird. 4. beauftragt die Verwaltung, wie im Programm vorgesehen, für die einzelnen Startchancen-Schulen Zielvereinbarungen von Schule, Schulträger und Schulaufsicht für Säule I abzuschließen, sukzessive Förderanträge bei der Bezirksregierung Köln zu stellen und die Fördermittel abzurufen sowie den politischen Gremien regelmäßig über den Umsetzungsstand zu berichten. Begründung Das Programm bietet der Bundesstadt Bonn die Möglichkeit, gezielt dort zu investieren, wo Bildungsbenachteiligung besonders wirksam ausgeglichen werden kann. Die beantragten Maßnahmen sind fachlich erforderlich, um lernförderliche, zeitgemäße und inklusive Lernumgebungen an den BonnerSeite 1 von 2 Seite 2 Startchancen-Schulen zu schaffen. Dazu zählen insbesondere flexible Raum- und Möblierungskonzepte, Verbesserungen der schulischen Ausstattung, Maßnahmen zur Aufwertung von Schulhöfen sowie bauliche und räumliche Anpassungen im Bestand. Diese Investitionen unterstützen die Schul- und Unterrichtsentwicklung unmittelbar und schaffen bessere Voraussetzungen für individuelle Förderung, soziales Lernen und gelingende Übergänge. Die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils ist auch wirtschaftlich geboten, da nur dadurch die für Bonn vorgesehenen Bundes- und Landesmittel aus dem Investitionsbudget abgerufen werden können. Ohne den städtischen Anteil würden Fördermittel ungenutzt bleiben, obwohl an den betroffenen Schulen konkrete Bedarfe bestehen. Die Maßnahmen leisten zugleich einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Bonner Schullandschaft und können bestehende kommunale Aufgaben sinnvoll mit Fördermitteln verbinden. Neben der Verbesserung der Bildungsinfrastruktur ergeben sich positive Effekte für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung, insbesondere durch Entsiegelung, Begrünung, Verschattung und die klimaangepasste Gestaltung von Schulhöfen. Schulgelände werden dadurch stärker als Lern-, Lebens- und Bewegungsräume nutzbar gemacht. Die Umsetzung des Startchancen-Programms in Bonn soll in enger Abstimmung zwischen Schulen, Schulaufsicht und Schulträger erfolgen. Grundlage sind schulindividuelle Bedarfe und Zielvereinbarungen. Ziel ist es, die verfügbaren Fördermittel wirksam, sozial gerecht und bedarfsorientiert einzusetzen und damit einen nachhaltigen Beitrag zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit in Bonn zu leisten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de