261220-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Antrag-Grüne: Maßnahmen zur Bewältigung des gestiegenen Drogenkonsums (insbes. Crack) und zur Stärkung der Versorgungs- und Beratungsstrukturen in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 261220-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.09.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Prinz-Albert-Straße Hauptort
- Königstraße
- Poppelsdorfer Allee
- Kaiserplatz
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261220-04 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Antrag-Grüne: Maßnahmen zur Bewältigung des gestiegenen Drogenkonsums (insbes. Crack) und zur Stärkung der Versorgungs- und Beratungsstrukturen in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 15.09.2026 Kenntnisnahme Hauptausschuss 17.09.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 13.10.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz 15.10.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein interdisziplinäres Konzept zur Bewältigung der aktuellen Entwicklung beim Drogenkonsum – insbesondere des stark gestiegenen Crack-Konsums- und -handels in der Bonner Innenstadt – zu entwickeln. Die Arbeit zur Thematik erfolgt bereits interdisziplinär. Seit jeher ist eine enge Vernetzung der Akteure in der Suchthilfe mit den maßgeblichen Stellen der Bonner Stadtverwaltung (Soziales, Gesundheit, Sicherheit und Ordnung) und der Polizei mit dem Ziel der bedarfsgerechten Anpassung der Angebote und Steuerungsmöglichkeiten in Bonn etabliert. Diese Akteure wirken, gemeinsam mit dem UKB, seit April 2024 in dem Projekt AWARE (Abwasseranalyse zur Rauschgift-Evaluation) mit. Ziel ist es, über Abwasseruntersuchungen Kenntnisse zu Konsumtrends von illegalen Betäubungsmitteln frühzeitig zu erkennen und mit entsprechenden Präventions- und Hilfsangeboten darauf zu reagieren. Es besteht zudem der AK Offene Szene, in dem sich Akteure aus der Stadtverwaltung, der Polizei, der ambulanten Suchthilfe sowie Akteure aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich zu Themen des Drogenkonsums in Bonn austauschen und Entwicklungsansätze besprechen. Die Stadtverwaltung steht außerdem in engem Kontakt und regelmäßigem Austausch mit dem Verein für Gefährdetenhilfe (VFG) und der ambulanten Suchthilfe von Diakonie und Caritas. Durch diese interdisziplinäre und engmaschige Vernetzung mit verschiedenen Akteuren werden Veränderungen in der offenen Drogenszene betreffend den Drogenmarkt, die vorhandenen Substanzen, ihre Wirkung auf dieSeite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Konsumierenden und den öffentlichen Raum regelmäßig ausgewertet und geeignete Maßnahmen geprüft und umgesetzt. Bezüglich der Crack- Konsumierenden besteht die Herausforderung, dass diese einem hohen Sucht- und Beschaffungsdruck ausgesetzt sind aufgrund der kurzen Wirkungsdauer von Crack und den damit verbundenen kurzen Konsumintervallen. Dies erschwert insbesondere den sozialarbeiterischen Zugang. Hinzu kommt, dass bisher noch keine Substitutionsprogramme, wie etwa für Heroin-abhängige Personen, bestehen. Im Betreuungszentrum und dem Drogenkonsumraum des VFG erhalten die Crack-Konsumierenden sowohl sozialarbeiterische als auch medizinische und pflegerische Unterstützung. Dies erfolgt auch im Rahmen der aufsuchenden Sozialarbeit (Streetworker). Zu 2. Die Verwaltung wird gebeten, für die aktuelle Situation in der Prinz- Albert-Straße kurzfristige Akutmaßnahmen umzusetzen, u.a. unter Einbeziehung des Ordnungsamtes und des VfG. Beim Verein für Gefährdetenhilfe wurden zusätzliche Plätze zum geschützten Konsum im Drogenkonsumraum eingerichtet sowie dessen Öffnungszeiten erweitert, um die Belastung für den öffentlichen Raum zu reduzieren. Eine zusätzliche Erweiterung der Konsumplätze im Drogenkonsumraum ist in Planung. Sowohl das Ordnungsamt als auch die Polizei kontrollieren die Prinz-Albert- Straße regelmäßig bei ihren Rundgängen. Ebenso suchen die Streetworker der ambulanten Suchthilfe die Drogenkonsumierenden hier auf. Die Bonner Feger reinigen aktuell auch die Prinz-Albert-Straße bis zur Ecke Königstraße, um die Sauberkeit dort zu erhöhen. Bereits jetzt finden mehrmals täglich Präsenzstreifen im Bereich des Kaiserplatzes und der Poppelsdorfer Allee statt. Zudem besteht seit Januar 2026 eine Streife des kommunalen Ordnungsdienstes die zwischen dem Hofgarten und dem Poppelsdorfer Schloss Kontrollen durchführt. Das Gelände des ehemaligen Hotel Bristol ist dem kommunalen Ordnungsdienst bereits bekannt. Die Mitarbeitenden der Wache GABI haben das Bauordnungsamt über die Situation auf dem Gelände des ehemaligen Hotel Bristol Gebäudes informiert. Das Bauordnungsamt hat den Investor aufgefordert, das Gelände bzw. die Baustelle besser gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Dem ist der Investor gefolgt. Auch sind die baulichen Entwicklungen auf dem ehemaligen Gelände des Bristol-Hotels in Vorbereitung und werden bald umgesetzt. Aktuell wird der Bauzaun von der verantwortlichen Firma auf mögliche Zugänglichkeiten kontrolliert. Es werden zudem weitere Schlösser an dem Torelement an der Bahnhaltestelle Prinz Albert Str. oder an der Poppelsdorfer Allee angebracht, so dass dieses nicht mehr aufgeschoben werden kann. Die Mitarbeitenden der Wache GABI und des kommunalen Ordnungsdienstes werden die zugesagten Maßnahmen kontrollieren und gegebenenfalls erneut Kontakt zum Bauordnungsamt aufnehmen. In der Vergangenheit wurden auf Hotspotmeldungen der Polizei an die Verwaltung durch Rückschnitte im unteren Bereich von Sträuchern und Bäumen reagiert, um bessere Einsicht und damit bessere soziale Kontrolle zu schaffen. Daher sind Grünanlagen im benannten Bereich bereits durch dieses Schnittbild deutlich geprägt. Weitere Verbesserungen sind daher auf diese Weise nur noch an wenigen Stellen möglich, weswegen immer seltener Hinweise dieser Art seitens der Polizei gegeben werden. Diese gut funktionierende Praxis wird die Verwaltung fortführen. Das Suchthilfesystem der Stadt Bonn ist insofern nicht statisch, sondern wirdSeite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) kontinuierlich der Bedarfslage angepasst. Entsprechend wird auch das Thema der Verbesserung der Situation in der Prinz-Albert-Straße innerhalb der Stadtverwaltung und mit den Kooperationspartner*innen weiterentwickelt. Zudem werden die Ansätze anderer Kommunen, das sogenannte Zürcher Modell1 zu etablieren, verfolgt und perspektivisch geprüft, ob einzelne Elemente des Modells auch auf Bonn übertragbar sind. Zu 3. Der Oberbürgermeister wird gebeten, umgehend mit dem Landrat des Rhein- Sieg-Kreises (RSK) in Dialog zu treten, um zu prüfen, inwieweit finanzielle Mittel des RSK der Stadt Bonn bereitgestellt werden können, um eine Versorgung der von dort stammenden Konsument*innen zu ermöglichen (betrifft eine Vielzahl der Abhängigen/Konsument*innen vor Ort bzw. der Nutzer*innen der VfG Einrichtungen), bzw. andere Maßnahmen, die die Versorgung und Eindämmung der „auswärtigen" Konsumierenden in der Bonner Innenstadt regeln, damit das Klientel hier vor Ort nicht alleine gelassen wird. Zunächst muss die beschriebene Situation überprüft und mit belastbaren Zahlen hinterlegt werden. Der Oberbürgermeister wird dann entsprechende Gespräche führen. Zu 4. Die Stadt Bonn wird gebeten als mittelfristige Lösung die Dezentralisierung und Ausweitung von Versorgungs- und Konsumräumen des VfG bzw. anderer Träger auch an anderen Standorten zu prüfen. Die Erweiterung der Drogenkonsumplätze beim VFG ist derzeit in Abhängigkeit von verfügbaren Haushaltsmitteln in Prüfung. Ebenso steht die Stadtverwaltung zur besonderen Situation der Crack-Konsumierenden mit dem Verein im Austausch. Wie oben beschrieben stellt sich die Unterstützungssituation für diese Gruppe der suchtkranken Menschen als besonders herausfordernd dar. Entscheidungen hinsichtlich des Betriebs des Drogenkonsumraumes (z.B. Umbau- und Ausbaumaßnahmen, Erweiterungen von Konsumplatzzahl und Öffnungszeiten, usw.) müssen einvernehmlich von der Ordnungs- und Sozialpartnerschaft getroffen werden. Diese ist ein zwingendes Begleitgremium zu Drogenkonsumräumen, so auch in Bonn. Es setzt sich zusammen aus Ordnungs-, Gesundheits- und Sozialbehörde sowie Polizei und Staatsanwaltschaft und Vertreter*innen des VFG. Insbesondere Polizei, Staatsanwaltschaft und Ordnungsamt haben sich bisher gegen eine Öffnung des Drogenkonsumraums für auswärtige Personen ausgesprochen. Das Sozial- und Gesundheitsamt haben sich aus Gründen der gesundheitlichen und sozialen Stabilisierung sowie Sicherheit der Konsument*innen für eine Öffnung ausgesprochen. Für Polizei, Staatsanwaltschaft und Ordnungsamt soll sich der Fokus jedoch zunächst darauf richten, mehr Bonner Konsumierende aus dem öffentlichen Raum an den Drogenkonsumraum anzubinden. Der Konsum- und Beschaffungsdruck bei Crackgebrauch ist jedoch so hoch, dass schon aufgrund der Öffnungszeiten nicht jeder Konsumvorgang im Drogenkonsumraum 1 Das Zürcher Modell sieht niedrigschwellige, dezentrale Angebote vor (u.a. Konsumräume, Kontakt- und Beratungsstellen, Dusch- und Waschmöglichkeiten, Schlafmöglichkeit während der Öffnungszeiten). Die Drogenkonsumräume befinden sich an drei Standorten in der Stadt. Durch unterschiedliche Öffnungszeiten „wandert“ die Szene im Laufe des Tages innerhalb der Stadt, wodurch der konstante Aufenthalt an einem Ort verhindert wird. Ziel ist es, Konsum und Szene aus dem öffentlichen Raum in kontrollierte Strukturen zu verlagern.Seite 3 von 4 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) stattfinden kann. Nach Einschätzung von VFG und Sozialamt bestehen derzeit keine Hinweise darauf, dass eine Öffnung des Drogenkonsumraumes für Nicht- Bonner*innen zusätzliche Nicht-Bonner*innen anziehen und damit negative Auswirkungen auf das Kriminalitätsgeschehen oder die Drogenszene haben würde. Nach einer Erhebung der Ordnungsbehörde und der Polizei werden 2/3 der Ordnungswidrigkeiten mit Bezug zum Drogenkonsum sowie rund 44% der entsprechenden Straftaten von Bonner*innen begangen. Insofern lässt sich der Eindruck der konsumierenden Szene im öffentlichen Raum sicher nicht alleine durch die Öffnung des Drogenkonsumraums für Nicht-Bonner*innen verändern. Im Falle der Öffnung des Drogenkonsumraums für Nicht-Bonner*innen müssten die personellen Ressourcen spätestens mit einer dann erforderlichen weiteren Ausweitung der Öffnungszeiten erhöht werden. Schon jetzt bilden sich wartende Gruppierungen am Rande der Öffnungszeiten. Die Ausweitung der Öffnungszeiten ist aus Sicht des VFG bereits zum jetzigen Zeitpunkt angezeigt. Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es in Troisdorf einen Drogenkonsumraum, Träger Diakonisches Werk An Sieg und Rhein, der 24 Stunden pro Woche (d.h. Mo- Sa, 4 Stunden tgl.) mit 7 Konsumplätzen geöffnet hat. In Bonn öffnet der Drogenkonsumraum 52 Stunden pro Woche (Mo-Fr 10-18 Uhr, Sa/So 11-17 Uhr, zusätzlich 6 Stunden an Feiertagen) aktuell mit 12 Konsumplätzen. Das Betreuungszentrum bietet tagsüber Aufenthaltsmöglichkeiten für alle Geschlechter an. In den städtischen Unterkünften werden auch Plätze vorgehalten, die sich ausschließlich an Frauen richten. Zu 5. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Kurzkonzept zur funktionalen Aufwertung der betroffenen innerstädtischen Räume und Parks sowie des Swiss-Life- Geländes (ehm. Hotel Bristol) zu erarbeiten. Die Verwaltung wird mit dem Eigentümer Gespräche aufnehmen, um ggf. gemeinsame Maßnahmen zu entwickeln. Der Kaiserplatz wurde für die Städtebauförderung angemeldet und soll nach Bewilligung ab 2031 umgebaut werden. Die Planung soll 2026/2027 starten. Das Thema Angstraum wird dabei unter anderem berücksichtigt. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de