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261220-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Antrag-Grüne: Maßnahmen zur Bewältigung des gestiegenen Drogenkonsums (insbes. Crack) und zur Stärkung der Versorgungs- und Beratungsstrukturen in Bonn

Nummer
261220-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.09.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Prinz-Albert-Straße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Königstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Poppelsdorfer Allee Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Kaiserplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Hauptausschusses 17.09.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 15.09.2026 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 13.10.2026 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz 15.10.2026 Kenntnisnahme
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  1. 261220 Antrag-Grüne: Maßnahmen zur Bewältigung des gestiegenen Drogenkonsums (insbes. Crack) und zur Stärkung der Versorgungs- und Beratungsstrukturen in Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261220-04 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Antrag-Grüne: Maßnahmen zur Bewältigung des
gestiegenen Drogenkonsums (insbes. Crack) und
zur Stärkung der Versorgungs- und
Beratungsstrukturen in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
15.09.2026 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 17.09.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 13.10.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und
Bevölkerungsschutz
15.10.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein interdisziplinäres Konzept zur
Bewältigung der aktuellen Entwicklung beim Drogenkonsum –
insbesondere des stark gestiegenen Crack-Konsums- und -handels in der
Bonner Innenstadt – zu entwickeln.
Die Arbeit zur Thematik erfolgt bereits interdisziplinär. Seit jeher ist eine enge
Vernetzung der Akteure in der Suchthilfe mit den maßgeblichen Stellen der
Bonner Stadtverwaltung (Soziales, Gesundheit, Sicherheit und Ordnung) und
der Polizei mit dem Ziel der bedarfsgerechten Anpassung der Angebote und
Steuerungsmöglichkeiten in Bonn etabliert. Diese Akteure wirken, gemeinsam
mit dem UKB, seit April 2024 in dem Projekt AWARE (Abwasseranalyse zur
Rauschgift-Evaluation) mit. Ziel ist es, über Abwasseruntersuchungen
Kenntnisse zu Konsumtrends von illegalen Betäubungsmitteln frühzeitig zu
erkennen und mit entsprechenden Präventions- und Hilfsangeboten darauf zu
reagieren.
Es besteht zudem der AK Offene Szene, in dem sich Akteure aus der
Stadtverwaltung, der Polizei, der ambulanten Suchthilfe sowie Akteure aus dem
Sozial- und Gesundheitsbereich zu Themen des Drogenkonsums in Bonn
austauschen und Entwicklungsansätze besprechen.
Die Stadtverwaltung steht außerdem in engem Kontakt und regelmäßigem
Austausch mit dem Verein für Gefährdetenhilfe (VFG) und der ambulanten
Suchthilfe von Diakonie und Caritas.
Durch diese interdisziplinäre und engmaschige Vernetzung mit verschiedenen
Akteuren werden Veränderungen in der offenen Drogenszene betreffend den
Drogenmarkt, die vorhandenen Substanzen, ihre Wirkung auf dieSeite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Konsumierenden und den öffentlichen Raum regelmäßig ausgewertet und
geeignete Maßnahmen geprüft und umgesetzt. Bezüglich der Crack-
Konsumierenden besteht die Herausforderung, dass diese einem hohen Sucht-
und Beschaffungsdruck ausgesetzt sind aufgrund der kurzen Wirkungsdauer
von Crack und den damit verbundenen kurzen Konsumintervallen. Dies
erschwert insbesondere den sozialarbeiterischen Zugang. Hinzu kommt, dass
bisher noch keine Substitutionsprogramme, wie etwa für Heroin-abhängige
Personen, bestehen. Im Betreuungszentrum und dem Drogenkonsumraum des
VFG erhalten die Crack-Konsumierenden sowohl sozialarbeiterische als auch
medizinische und pflegerische Unterstützung. Dies erfolgt auch im Rahmen der
aufsuchenden Sozialarbeit (Streetworker).
Zu 2. Die Verwaltung wird gebeten, für die aktuelle Situation in der Prinz-
Albert-Straße kurzfristige Akutmaßnahmen umzusetzen, u.a. unter
Einbeziehung des Ordnungsamtes und des VfG.
Beim Verein für Gefährdetenhilfe wurden zusätzliche Plätze zum geschützten
Konsum im Drogenkonsumraum eingerichtet sowie dessen Öffnungszeiten
erweitert, um die Belastung für den öffentlichen Raum zu reduzieren. Eine
zusätzliche Erweiterung der Konsumplätze im Drogenkonsumraum ist in
Planung.
Sowohl das Ordnungsamt als auch die Polizei kontrollieren die Prinz-Albert-
Straße regelmäßig bei ihren Rundgängen. Ebenso suchen die Streetworker der
ambulanten Suchthilfe die Drogenkonsumierenden hier auf. Die Bonner Feger
reinigen aktuell auch die Prinz-Albert-Straße bis zur Ecke Königstraße, um die
Sauberkeit dort zu erhöhen.
Bereits jetzt finden mehrmals täglich Präsenzstreifen im Bereich des
Kaiserplatzes und der Poppelsdorfer Allee statt. Zudem besteht seit Januar
2026 eine Streife des kommunalen Ordnungsdienstes die zwischen dem
Hofgarten und dem Poppelsdorfer Schloss Kontrollen durchführt.
Das Gelände des ehemaligen Hotel Bristol ist dem kommunalen
Ordnungsdienst bereits bekannt. Die Mitarbeitenden der Wache GABI haben
das Bauordnungsamt über die Situation auf dem Gelände des ehemaligen
Hotel Bristol Gebäudes informiert. Das Bauordnungsamt hat den Investor
aufgefordert, das Gelände bzw. die Baustelle besser gegen unbefugten Zutritt
zu sichern. Dem ist der Investor gefolgt. Auch sind die baulichen Entwicklungen
auf dem ehemaligen Gelände des Bristol-Hotels in Vorbereitung und werden
bald umgesetzt. Aktuell wird der Bauzaun von der verantwortlichen Firma auf
mögliche Zugänglichkeiten kontrolliert. Es werden zudem weitere Schlösser an
dem Torelement an der Bahnhaltestelle Prinz Albert Str. oder an der
Poppelsdorfer Allee angebracht, so dass dieses nicht mehr aufgeschoben
werden kann.
Die Mitarbeitenden der Wache GABI und des kommunalen Ordnungsdienstes
werden die zugesagten Maßnahmen kontrollieren und gegebenenfalls erneut
Kontakt zum Bauordnungsamt aufnehmen.
In der Vergangenheit wurden auf Hotspotmeldungen der Polizei an die
Verwaltung durch Rückschnitte im unteren Bereich von Sträuchern und
Bäumen reagiert, um bessere Einsicht und damit bessere soziale Kontrolle zu
schaffen. Daher sind Grünanlagen im benannten Bereich bereits durch dieses
Schnittbild deutlich geprägt. Weitere Verbesserungen sind daher auf diese
Weise nur noch an wenigen Stellen möglich, weswegen immer seltener
Hinweise dieser Art seitens der Polizei gegeben werden. Diese gut
funktionierende Praxis wird die Verwaltung fortführen.
Das Suchthilfesystem der Stadt Bonn ist insofern nicht statisch, sondern wirdSeite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
kontinuierlich der Bedarfslage angepasst. Entsprechend wird auch das Thema
der Verbesserung der Situation in der Prinz-Albert-Straße innerhalb der
Stadtverwaltung und mit den Kooperationspartner*innen weiterentwickelt.
Zudem werden die Ansätze anderer Kommunen, das sogenannte Zürcher
Modell1 zu etablieren, verfolgt und perspektivisch geprüft, ob einzelne Elemente
des Modells auch auf Bonn übertragbar sind.
Zu 3. Der Oberbürgermeister wird gebeten, umgehend mit dem Landrat
des Rhein- Sieg-Kreises (RSK) in Dialog zu treten, um zu prüfen, inwieweit
finanzielle Mittel des RSK der Stadt Bonn bereitgestellt werden können,
um eine Versorgung der von dort stammenden Konsument*innen zu
ermöglichen (betrifft eine Vielzahl der Abhängigen/Konsument*innen vor
Ort bzw. der Nutzer*innen der VfG Einrichtungen), bzw. andere
Maßnahmen, die die Versorgung und Eindämmung der „auswärtigen"
Konsumierenden in der Bonner Innenstadt regeln, damit das Klientel hier
vor Ort nicht alleine gelassen wird.
Zunächst muss die beschriebene Situation überprüft und mit belastbaren
Zahlen hinterlegt werden. Der Oberbürgermeister wird dann entsprechende
Gespräche führen.
Zu 4. Die Stadt Bonn wird gebeten als mittelfristige Lösung die
Dezentralisierung und Ausweitung von Versorgungs- und Konsumräumen
des VfG bzw. anderer Träger auch an anderen Standorten zu prüfen.
Die Erweiterung der Drogenkonsumplätze beim VFG ist derzeit in Abhängigkeit
von verfügbaren Haushaltsmitteln in Prüfung. Ebenso steht die Stadtverwaltung
zur besonderen Situation der Crack-Konsumierenden mit dem Verein im
Austausch. Wie oben beschrieben stellt sich die Unterstützungssituation für
diese Gruppe der suchtkranken Menschen als besonders herausfordernd dar.
Entscheidungen hinsichtlich des Betriebs des Drogenkonsumraumes (z.B.
Umbau- und Ausbaumaßnahmen, Erweiterungen von Konsumplatzzahl und
Öffnungszeiten, usw.) müssen einvernehmlich von der Ordnungs- und
Sozialpartnerschaft getroffen werden. Diese ist ein zwingendes Begleitgremium
zu Drogenkonsumräumen, so auch in Bonn. Es setzt sich zusammen aus
Ordnungs-, Gesundheits- und Sozialbehörde sowie Polizei und
Staatsanwaltschaft und Vertreter*innen des VFG. Insbesondere Polizei,
Staatsanwaltschaft und Ordnungsamt haben sich bisher gegen eine Öffnung
des Drogenkonsumraums für auswärtige Personen ausgesprochen. Das
Sozial- und Gesundheitsamt haben sich aus Gründen der gesundheitlichen und
sozialen Stabilisierung sowie Sicherheit der Konsument*innen für eine Öffnung
ausgesprochen. Für Polizei, Staatsanwaltschaft und Ordnungsamt soll sich der
Fokus jedoch zunächst darauf richten, mehr Bonner Konsumierende aus dem
öffentlichen Raum an den Drogenkonsumraum anzubinden. Der Konsum- und
Beschaffungsdruck bei Crackgebrauch ist jedoch so hoch, dass schon aufgrund
der Öffnungszeiten nicht jeder Konsumvorgang im Drogenkonsumraum
1 Das Zürcher Modell sieht niedrigschwellige, dezentrale Angebote vor (u.a.
Konsumräume, Kontakt- und Beratungsstellen, Dusch- und Waschmöglichkeiten,
Schlafmöglichkeit während der Öffnungszeiten). Die Drogenkonsumräume befinden
sich an drei Standorten in der Stadt. Durch unterschiedliche Öffnungszeiten „wandert“
die Szene im Laufe des Tages innerhalb der Stadt, wodurch der konstante Aufenthalt
an einem Ort verhindert wird. Ziel ist es, Konsum und Szene aus dem öffentlichen
Raum in kontrollierte Strukturen zu verlagern.Seite 3 von 4
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
stattfinden kann. Nach Einschätzung von VFG und Sozialamt bestehen derzeit
keine Hinweise darauf, dass eine Öffnung des Drogenkonsumraumes für Nicht-
Bonner*innen zusätzliche Nicht-Bonner*innen anziehen und damit negative
Auswirkungen auf das Kriminalitätsgeschehen oder die Drogenszene haben
würde. Nach einer Erhebung der Ordnungsbehörde und der Polizei werden 2/3
der Ordnungswidrigkeiten mit Bezug zum Drogenkonsum sowie rund 44% der
entsprechenden Straftaten von Bonner*innen begangen. Insofern lässt sich der
Eindruck der konsumierenden Szene im öffentlichen Raum sicher nicht alleine
durch die Öffnung des Drogenkonsumraums für Nicht-Bonner*innen verändern.
Im Falle der Öffnung des Drogenkonsumraums für Nicht-Bonner*innen müssten
die personellen Ressourcen spätestens mit einer dann erforderlichen weiteren
Ausweitung der Öffnungszeiten erhöht werden. Schon jetzt bilden sich
wartende Gruppierungen am Rande der Öffnungszeiten. Die Ausweitung der
Öffnungszeiten ist aus Sicht des VFG bereits zum jetzigen Zeitpunkt angezeigt.
Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es in Troisdorf einen Drogenkonsumraum, Träger
Diakonisches Werk An Sieg und Rhein, der 24 Stunden pro Woche (d.h. Mo-
Sa, 4 Stunden tgl.) mit 7 Konsumplätzen geöffnet hat. In Bonn öffnet der
Drogenkonsumraum 52 Stunden pro Woche (Mo-Fr 10-18 Uhr, Sa/So 11-17
Uhr, zusätzlich 6 Stunden an Feiertagen) aktuell mit 12 Konsumplätzen.
Das Betreuungszentrum bietet tagsüber Aufenthaltsmöglichkeiten für alle
Geschlechter an. In den städtischen Unterkünften werden auch Plätze
vorgehalten, die sich ausschließlich an Frauen richten.
Zu 5. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Kurzkonzept zur funktionalen
Aufwertung der betroffenen innerstädtischen Räume und Parks sowie des
Swiss-Life- Geländes (ehm. Hotel Bristol) zu erarbeiten.
Die Verwaltung wird mit dem Eigentümer Gespräche aufnehmen, um ggf.
gemeinsame Maßnahmen zu entwickeln.
Der Kaiserplatz wurde für die Städtebauförderung angemeldet und soll nach
Bewilligung ab 2031 umgebaut werden. Die Planung soll 2026/2027 starten.
Das Thema Angstraum wird dabei unter anderem berücksichtigt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de