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261220-03 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Maßnahmen zur Bewältigung des gestiegenen Drogenkonsums (insbes. Crack) und zur Stärkung der Versorgungs- und Beratungsstrukturen in Bonn Antrag zur Vorlage 261220

Nummer
261220-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
31.08.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Prinz-Albert-Straße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz 15.10.2026 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 15.09.2026 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 13.10.2026 Anhörung
  4. Sitzung des Hauptausschusses 17.09.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 261220 Antrag-Grüne: Maßnahmen zur Bewältigung des gestiegenen Drogenkonsums (insbes. Crack) und zur Stärkung der Versorgungs- und Beratungsstrukturen in Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
261220-03 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
Jutta Acar
Robert Viebahn
28.08.2026 gez. Bonnie
BBB-Änderungsantrag: Maßnahmen zur
Bewältigung des gestiegenen Drogenkonsums
(insbes. Crack) und zur Stärkung der Versorgungs-
und Beratungsstrukturen in Bonn
Antrag zur Vorlage 261220
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Anhörung
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
15.09.2026 Empfehlung
Hauptausschuss 17.09.2026 Entscheidung
Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und
Bevölkerungsschutz
15.10.2026 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Antragstext wird im Wortlaut wie folgt ersetzt:
1. Die Verwaltung wird gebeten, über die Handlungsempfehl-
ungen des Arbeitskreises Offene Szene zur aktuellen Entwicklung des
Drogenmillieus in der Bonner Innenstadt zu berichten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, unter vorheriger Einbeziehung des
Arbeitskreises Offene Szene kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um gegen die
aktuell in der Prinz-Albert-Straße vorherrschenden Verhältnisse wirksam
vorzugehen.
3. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, umgehend mit dem Landrat des
Rhein-Sieg-Kreises (RSK) mit dem Ziel in Dialog zu treten, die dem Kreis
angehörigen Kommunen dazu anzuhalten, dort gesundheitliche Hilfe für deren
von Sucht betroffene Einwohnern einzurichten.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend die Dezentralisierung von
Versorgungs- und Konsumräumen zu prüfen. Eine räumliche
Angebotskonzentration insbesondere in Wohngebieten ist dabei zu vermeiden.
Bei allen vorzuschlagenden Standorten sind die Belange von Anwohnern zu
berücksichtigen, Anwohnende sind im Voraus zu beteiligen. Die Standorte
sollen allein für Bonner Einwohner vorgesehen werden.
5. Die vorgeschlagene Verortung der Drogen- und Alkoholszene am neu zuSeite 1 von 2
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schaffenden Zentralen Omnibusbahnhof Bonn wird nicht umgesetzt.
„Brennpunkte“ sind – wie im Ursprungsantrag unter Ziffer 4 genannt – strikt zu
vermeiden.
Begründung
Die Antragsteller sehen bzgl. der dramatischen Entwicklung der offenen
Drogenszene rund um den Bonner Hauptbahnhof dringenden
Handlungsbedarf. Das ständige Anwachsen des angesprochenen
Personenkreises – mit hohem Anteil an Nicht-Bonnern – und die
besorgniserregende Zunahme an Crack-Konsum führen zu einer schnell um
sich greifenden Verelendung der Betroffenen und mithin zu einer massiven
Belastung des öffentlichen Raumes. Zur Hilfe der Suchtpatienten und zum
Schutz der Bevölkerung vor nicht mehr steuerungs-
fähigen Rauschgiftabhängigen sollten daher entsprechende Maßnahmen
ergriffen werden. Es existiert bereits ein Arbeitskreis (AK Offene Szene),
welcher die im Ursprungsantrag unter Ziffer 1 genannten Akteure und weitere
beinhaltet. Es muss also nicht ein neues und weiteres Gremium geschaffen
werden. Über die Arbeit des AK, seine Forderungen und Lösungsansätze sollte
berichtet werden. Auch besteht schon seit langem die Forderung (DS254272),
die Hilfssysteme in den umliegenden Kommunen anzustoßen. Hier ist der
Oberbürgermeister aufgefordert, den Aufbau von Hilfsstrukturen in den
Umlandkommunen dort anzumahnen und aktuell im Übergang die
auskömmliche finanzielle Beteiligung der Umlandkommunen an hiesigen
Angebotsstrukturen einzufordern. Die künftige Angebotsausrichtung, die
Standortsuche und die Versorgungslage darf sich insbesondere mit Blick auf
die städtische Haushaltslage nur auf Einwohner der Stadt Bonn beschränken.
Wie im Ursprungsantrag richtigerweise zum Ausdruck gebracht, ist bei allen
Prüfungen die Vermeidung von Hot-Spots und Brennpunkten vorauszustellen.
Der Schutz der Bonner Bürgerinnen und Bürger – insbesondere der von
Kindern und Jugendlichen – geht allen Bestrebungen voran.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de