261216-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zur CDU-Großen Anfrage: Sachstand Elektrifizierung S 23 und Verlängerung RB 30
Kerndaten
- Nummer
- 261216-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Bahnhofstraße
- Ladestraße
- Alfterer Straße
- Alter Heerweg
- Lessenicher Straße
- Duisdorf Bahnhof
- Mehlem
- Duisdorf
- Tannenbusch
- Hardtberg
- Bonn
- Kottenforst
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261216-02 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zur CDU-Großen Anfrage: Sachstand Elektrifizierung S 23 und Verlängerung RB 30 Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 22.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung wurde gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wäre es möglich, jede Stunde 1 Fahrt der S 23 über Bonn Hbf. hinaus bis Bad Godesberg Bf. oder Bf. Mehlem fahren zu lassen? Wenn ja, welche Mehrkosten würden durch diese Maßnahme entstehen? 2. Wäre es – ggf. alternativ – möglich, die RB 30 über Bonn Hbf. hinaus bis Duisdorf Bf. oder ggf. als Ersatz für die S 23 bis Bad Münstereifel fahren zu lassen? Wenn ja, welche Kosten würden durch diese Maßnahme entstehen? Zu 1. & 2.: go.Rheinland antwortet wie folgt: „Eine Verlängerung der Züge aus Euskirchen nach Bad Godesberg ist nicht möglich, da die Züge die Streckengleise der Linken Rheinstrecke kreuzen müssten und dafür keine Trasse zur Verfügung stehen. Dies gilt ebenfalls für die Verlängerung der RB 30 nach Duisdorf. Langfristig ist ein mehrgleisiger Ausbau des Streckenabschnitts Bonn Hbf – Bonn-Mehlem einschließlich der Beseitigung aller Bahnübergänge geplant. Mit dieser Maßnahme wäre es dann möglich, die S 23 von Euskirchen über Bonn Hbf bis Mehlem zu verlängern und damit alle linksrheinischen Bahnhöfe und Haltepunkte im Stadtgebiet Bonn zu verbinden.“. 3. In den Drucksachen 252662 und 252877 berichtet die Verwaltung über eine Elektrifizierung der S 23 bis 2033. In einer Pressemitteilung vom 15. Dezember 2025 (https://www.deutschebahn.com/de/presse/presse-regional/pr- duesseldorf-de/presseinformationen-regional/Bad-Muenstereifel-S-23-faehrt- nach-der-Jahrhundertflut-wieder-auf-der-Erfttalbahn-13701696) informiert die DB AG über einen Abschluss der Elektrifizierung bis Ende 2028. Wir bitten um Auskunft, bis wann die Elektrifizierung der S 23 abgeschlossen sein soll. Zu 3.: go.Rheinland antwortet wie folgt: „Die Elektrifizierung der Voreifelbahn soll bis Ende 2028 abgeschlossen werden.”. 4. Nach Abschluss der Elektrifizierung der S 23: Ab wann soll der Betrieb der S 23 mit elektrisch betriebenen Treibwägen erfolgen?Seite 1 von 4 Seite 2 Zu 4.: go.Rheinland antwortet wie folgt: „Mit Abschluss der Elektrifizierung Ende 2028 wird dann der Betrieb der S 23 auf elektrische Traktion zunächst mit Gebrauchtfahrzeugen umgestellt. Mit dem neuen Verkehrsvertrag ab Dezember 2033 erfolgt dann der Einsatz von Neufahrzeugen.”. 5. Nach Abschluss der Elektrifizierung der S 23: Ab wann soll eine Taktverdichtung auf der S 23 erfolgen? Zu 5.: go.Rheinland antwortet wie folgt: „Taktverdichtungen sind erst mit einem Ausbau der bisher eingleisigen Abschnitte Witterschlick – Kottenforst und Rheinbach – Euskirchen-Kuchenheim der Voreifelbahn gemäß Zielnetz 2040 NRW möglich. Planungen für diese Ausbaumaßnahmen sind mangels Planungskapazitäten bislang nicht eingeleitet worden. Zurzeit beobachtet go.Rheinland aber keine Kapazitätsprobleme in den derzeit verkehrenden Fahrzeugen.”. 6. Welche Schließzeiten entstehen an den Bahnübergängen Lessenicher Straße, Bahnhofstraße und Ladestraße/Alfterer Straße („Weck-Werke“) je Zugdurchfahrt? Bitte getrennt nach Bahnübergängen angeben. Zu 6.: Die DB InfraGO AG Köln antwortet wie folgt: • “BÜ „Lessenicher Strasse“: Der Bahnübergang ist mit Lichtzeichenanlage sowie Halbschranken ausgestattet und die Schließzeiten ergeben sich aus der Annäherungszeit (Errechneter Parameterwert) zzgl. Zeitzuschläge für Durchfahrzeit des Zuges, zzgl. Öffnungsvorgang der Schranken. Der Bahnübergang ist je Zugfahrt durchschnittlich 2:30 Minuten geschlossen. • BÜ „Bahnhofstraße“: Der Bahnübergang ist mit Lichtzeichenanlage sowie Halbschranken ausgestattet und die Schließzeiten ergeben sich aus der Annäherungszeit (Errechneter Parameterwert) zzgl. Zeitzuschläge für Durchfahrzeit des Zuges, zzgl. Öffnungsvorgang der Schranken. Der Bahnübergang ist je Zugfahrt durchschnittlich 2:40 Minuten geschlossen. • BÜ „Alter Heerweg“ (Weck-Werk): Der Bahnübergang ist mit sogenanntem Vollschrankenabschluss ausgestattet. Die Anforderungen für die Durchführung von Zugfahrten sind hier höher als bei Bahnübergängen mit Halbschranken und die Schließzeiten daher länger als bei den beiden o. g. Bahnübergängen. Der Bahnübergang ist je Zugfahrt durchschnittlich 5:30 Minuten geschlossen.”. 7. Gibt es rechtliche Vorgaben für die Dauer der Schließzeiten je Zugdurchfahrt und gibt es im Rahmen der rechtlichen Vorgaben Möglichkeiten, die Schließzeiten zu verkürzen? Zu 7.: Die DB InfraGO AG Köln antwortet wie folgt: • „Für die Bahnübergänge „Lessenicher Strasse“ und „Bahnhofstraße“ ist die Annäherungszeit (Zeitraum ab Einschaltung, bis das der Zug den BÜ erreicht) begrenzt. • Beim BÜ „Alter Heerweg“ (Weck-Werk): Es existieren keine Einschränkungen für die Schließzeiten. Die Bahnübergänge wurden nach einschlägigen Richtlinien geplant, hergestelltSeite 2 von 4 Seite 3 und in Betrieb genommen.“. 8. Welche Auswirkungen auf die Pünktlichkeit der Buslinien haben die Schließzeiten? Zu 8.: Die RVK antwortet über den Rhein-Sieg-Kreis wie folgt: „Die beiden BÜ Lessenicher Straße und Ladestraße/Alfterer Straße werden von der RVK-Linie 884 befahren. Über den BÜ Bahnhofstraße verkehrt keine Linie der RVK. Die Schließzeiten des BÜ Ladestraße/Alfterer Straße sind im Fahrplan der Linie 884 berücksichtigt, um ein Erreichen des nachgelagerten Anschlusses der 884 auf die S23 am Hp BN-Duisdorf in Richtung Bonn sicherstellen zu können. Kritisch sind hier aber nicht die Schließzeiten an sich (diese lassen sich bei pünktlichem Bahnbetrieb fahrplantechnisch wie geschildert abbilden), sondern Fahrplanunregelmäßigkeiten der S23 insbesondere in Zeiträumen des 15‘- Taktes mit ggf. längeren Schrankenschließzeiten, wenn den BÜ zwei Züge nacheinander passieren. Vor diesem Hintergrund wurden die Übergangszeiten der 884 auf die S23 in BN-Duisdorf bereits vor längerer Zeit erhöht, um für den Anschluss mehr Puffer sicherstellen zu können. Beim BÜ Lessenicher Straße sind keine negativen Auswirkungen auf die Pünktlichkeit bekannt.“. Die SWB Bus und Bahn antwortet wie folgt: „Der Bahnübergang an der Bahnhofstraße in Bonn-Duisdorf wird von den SWBV-Linien 610 und 630 in beiden Fahrtrichtungen gequert. Die Linie S23 verkehrt hier wochentags in einem 15 min Takt - die Abfahrtszeiten sind jedoch nicht spiegelgleich, sodass sich die Schließzeiten des Bahnübergangs entsprechend verschieben können. Die Linie 610 verkehrt hier in einem 20 min Takt, die Linie 630 in der Hauptverkehrszeit sogar in einem 15 min Takt. Grundsätzlich ist die Situation mit Querung der Eisenbahnstrecke im Fahrplan berücksichtigt. Dennoch ist an einem Bahnübergang immer mit Störsituationen zu rechnen, sodass die hier verkehrenden Buslinien beeinflusst werden. Die Abfahrtszeiten der Linie 610 liegen zeitlich versetzt zu den Abfahrtszeiten der S23, aufgrund des unterschiedlichen Taktschemas ist dies jedoch nicht durchgehend möglich. Auf die Gesamtpünktlichkeit der Linie 610 hat dies aber keinen wesentlichen Einfluss, in Fahrtrichtung Bonn liegt die Abfahrtspünktlichkeit an der Haltestelle „Duisdorf Neuer Friedhof“ nur um 1,8 Prozentpunkte schlechter als an der Starthaltestelle „Duisdorf Bahnhof“. Bei der Linie 630 sind die Abfahrten ab der Haltestelle „Duisdorf Bahnhof“ in Richtung Uniklinik sogar um ca. 9 Prozentpunkte pünktlicher als an der vor dem Bahnübergang liegenden Haltestelle „Duisdorf Neuer Friedhof“. In Fahrtrichtung Tannenbusch nimmt die Pünktlichkeit auf der Linie 630 jedoch spürbar ab: An der Haltestelle „Duisdorf Neuer Friedhof“ liegt die Abfahrtspünktlichkeit um ca. 7 Prozentpunkte unter der Abfahrtspünktlichkeit an der Haltestelle „Duisdorf Bahnhof“. Die Abfahrtszeiten der Linie S23 in Richtung Bonn und der Linie 630 in Richtung Tannenbusch liegen hier nahe beieinander, wodurch die Schließzeiten mehr ins Gewicht fallen können. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Kreuzungssituation grundsätzlich im Fahrplan berücksichtigt ist. Aufgrund der zeitlich nicht durchgehend synchronen Verkehre können sich jedoch die Schließzeiten des Bahnübergangs auf den Linienbusverkehr auswirken.”. 9. Wäre es möglich, den Bahnübergang Bahnhofstraße durch eine Unterführung zu ersetzen? Welche Kosten würden hierfür geschätzt anfallen?Seite 3 von 4 Seite 4 Mit welcher Bauzeit müsste gerechnet werden? Zu 9.: go.Rheinland antwortet wie folgt: „Auch zu dieser Frage ist die DB InfraGO zu befragen sowie die Stadt Bonn als Straßenbaulastträger. Die Beseitigung eines Bahnübergangs und ein Ersatz durch ein Brückenbauwerk werden nach dem Eisenbahn-Kreuzungsgesetz behandelt. Bei der Kostenteilung der kreuzungsbedingten Kosten entfallen 50 % auf den Bund, 33 % auf die DB InfraGO und 17 % auf das Land NRW. Die Stadt Bonn würde bei den kreuzungsbedingten Kosten nicht belastet werden. Es können aber Aufwendungen bei den nicht kreuzungsbedingten Kosten und bei den Planungen auf die Stadt Bonn zukommen.”. Die DB InfraGO AG Köln antwortet wie folgt: „Der Bahnübergang Bahnhofstraße in Bonn-Duisdorf liegt einerseits unmittelbar am Haltepunkt Bonn-Duisdorf. Andererseits befinden sich in direkter Nähe zum Bahnübergang mehrere Straßen, deren Höhenlage an eine mögliche Neuplanung der Bahnhofstraße angepasst werden müsste. Der tatsächliche Umfang einer solchen Maßnahme kann daher nicht ohne Weiteres abgeschätzt werden. Hierfür wäre zunächst die Erstellung einer Machbarkeitsstudie erforderlich. In der Vergangenheit hat die Stadt Bonn bereits für andere Kreuzungspunkte zwischen städtischen Straßen und den Anlagen der Deutschen Bahn entsprechende Studien durch Ingenieurbüros beauftragen lassen. Im Rahmen dieser Untersuchungen wurden auch erste Grobkostenschätzungen erstellt. Aufgrund der Komplexität des Sachverhalts können wir Ihre Frage daher derzeit nicht konkreter beantworten.”. Aufgrund der angespannten Haushaltslage sind derzeit keine Planungen bezüglich einer möglichen Unterführung am BÜ Bahnhofstraße vorgesehen. Die möglich anfallenden Kosten sind nicht im Doppelhaushalt 2027/2028 eingeplant. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de