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261207-01 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag CDU-SPD-FDP: Nutzungsänderung der Bauteile A und B1 von Büro- zur Wohnnutzung - Antrag zur Vorlage 261207

Nummer
261207-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
02.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Kennedyallee Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg Hauptort
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Empfehlung
  3. Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 261207 Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung einer Teilfläche an der Kennedyallee 72 im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf (Bau-Turbo)

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Änderungsantrag
öffentlich
261207-01 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
Bert Moll
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
Gabriel Kunze
FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Frank Thomas
02.09.2026, gez. Yildiz
Änderungsantrag CDU-SPD-FDP:
Nutzungsänderung der Bauteile A und B1 von
Büro- zur Wohnnutzung - Antrag zur Vorlage
261207
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
30.09.2026 Anhörung
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
29.09.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt,
die Genehmigung der Nutzungsänderung der Bauteile A und B1 von Büro- zur
Wohnnutzung abweichend von der Festsetzung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nummer 6918-4 der Stadt Bonn auf der Grundlage des
Beschlusses des Stadtrates zu den Bonner Leitlinien zum Bau Turbo unter
folgenden Voraussetzungen nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
zu erteilen:
Abweichend von dem am 14. Dezember 2022 gestellten Bauantrag und dem
mit der Verwaltung der Stadt Bonn unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung
des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz nach Kategorie 2 der
Bonner Leitlinien zum Bau Turbo abgestimmten Neubauszenario V7.7 werden
1. die Höhen der Baukörper
- des Gebäuderiegels mit Front zur Kennedyallee auf 5 Vollgeschosse mit
Staffelgeschoss,
- des Gebäuderiegels mit Front zur Quartiersstraße auf 4 Vollgeschoss mit
Staffelgeschoss,Seite 1 von 3
Seite 2
- des Punkthauses im Innenbereich der vorgenannten Gebäuderiegel auf 4
Vollgeschosse,
sowie
2. die Grundfläche des Punkthauses auf eine Fläche von 20 × 20 m² zugunsten
einer Verbreiterung des Innenbereichs der vorgesetzten Gebäuderiegel
begrenzt.
3. 50 % der Wohnungen der unter Ziff. 1 genannten Gebäude werden
entsprechend dem Bonner Baulandmodell als sozial förderfähig geplant und
gebaut. Abhängig von der Bewilligung von Fördermitteln für den sozial
geförderten Wohnungsbau werden diese Wohnungen als sozial geförderte
Wohnungen, ansonsten frei, vermietet.
Begründung
Der Projektträger hat die Absicht die in seinem Bauantrag vom 14. Dezember
2022 benannten Bauteile abweichend von der Festsetzung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 6918-4 der Stadt Bonn
zukünftig für Wohnnutzung anstatt der im Bebauungsplan ausgewiesenen
Büro- und Kitanutzung zu entwickeln.
Zur Beschleunigung dieses Projektes zur Wohnnutzung sollen die Regelungen
der Bonner Leitlinien zum Bau Turbo Anwendung finden.
Abweichend von der Vorabstimmung mit der Verwaltung handelt es sich nicht
um ein Projekt der Kategorie 1., sondern um ein Vorhaben der Kategorie 2.
nach den Bonner Leitlinien zum Bau Turbo, da es dem Ausschuss für Planen,
Bauen und Denkmalschutz vorbehalten bleiben soll, zur Verbesserung der
Wohnqualität Änderungen des Neubauszenarios V7.7 nach Art und Maß der
Bebauung vorzunehmen.
Dies betrifft insbesondere die Höhe der beiden Gebäuderiegel, die sich anders
als in der Planung des Projektträgers in ihrer Höhenentwicklung sowie durch
Staffelgeschosse nach Art und Maß und damit geringeren baulichen Massivität
in das Neubaugebiet und die umliegende Gebietsbebauung besser einfügen
sollen.Seite 2 von 3
Seite 3
Zur Verbesserung der Wohnqualität soll auch die Grundfläche des
Punkthauses im Innenbereich der Gebäuderiegel zugunsten der
städtebaulichen Aufwertung des Areals von 25 × 20 auf 20 × 20 m² reduziert
werden.
Das Bonner Baulandmodell soll unter Berücksichtigung der aktuell geringen
Quote der Bewilligung von Fördermitteln für den sozial geförderten
Wohnungsbau Anwendung finden. Sofern keine Fördermittel bewilligt werden,
können die förderfähigen Wohnungen frei vermietet werden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de