261207 · Beschlussvorlage
Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung einer Teilfläche an der Kennedyallee 72 im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf (Bau-Turbo)
Kerndaten
- Nummer
- 261207
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.08.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Kennedyallee Hauptort
- Plittersdorf
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 261207 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung einer Teilfläche an der Kennedyallee 72 im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf (Bau-Turbo) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 30.09.2026 Anhörung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 17.11.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Vorhaben mit dem Ziel einer wohnbaulichen Entwicklung der Liegenschaft an der Kennedyallee 72 im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf wird zugestimmt. Es wird in die Kategorie 2 gemäß der „Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ und zur Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch“ eingeordnet. Die Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch ist unter der Bedingung erteilt, dass insbesondere hinsichtlich der Lärmimmissionen und Freiflächenqualität bei dem Vorhaben „Kennedyallee 72“ gesunde Wohnverhältnisse geschaffen werden, die verkehrlichen Auswirkungen verträglich sind und die nachbarlichen Interessen gewahrt bleiben. 2. Der in Kategorie 2 notwendigen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6918- 6 „Kennedyallee 72“ als Ersatz für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 "Kennedyallee 62-72" im MU-Gebiet wird zugestimmt. Als Maßnahme der Innenentwicklung erfolgt das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren). 3. Der Antragsteller hat städtebauliche Varianten (mind. drei) zu erstellen. Nach Vorberatung in der Verwaltung werden die Qualitäten durch die Beratung im Städtebau- und Gestaltungsbeirat sichergestellt. 4. Für das Vorhaben „Kennedyallee 72“ wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung analog zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt.Seite 1 von 13 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Begründung Für das Areal Kennedyallee 62-72 wurde im Jahr 2019 ein städtebaulicher und hochbaulicher Realisierungswettbewerb für eine Wohn- und Bürobebauung durchgeführt. Auf Grundlage des Siegerentwurfes des Büros casparmohrschmitzkramer wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6918-4 „Kennedyallee 62-72“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, am 10.02.2022 durch den Rat beschlossen (DS-Nr. 211954) und erlangte am 06.04.2022 Rechtskraft. Seit einigen Jahren ist jedoch ein deutlicher Rückgang der Nachfrage nach Büroflächen in Bonn zu verzeichnen. Die ursprünglich vorgesehene Bürobebauung auf der Teilfläche an der Kennedyallee (sh. Anlage Vorhabengrundstück) ist aufgrund der Gebäudestruktur und -tiefe für eine Wohnnutzung nicht geeignet. Vor diesem Hintergrund hat die Vorhabenträgerin die Anwendung des Bauturbos (DS-Nr. 260201) zugunsten einer wohnbaulichen Nutzung für den Teilbereich angefragt. Beschreibung des Vorhabengrundstücks Das ca. 5000 m² große Plangebiet, Parzellen Nrn. 852 und 853, Flur 13, liegt im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf südlich der Kennedyallee in unmittelbarer Nähe zum Wissenschaftszentrum. Das Plangebiet und das angrenzende Areal waren mit einem zusammenhängenden Bürokomplex aus den 1970er Jahren- bebaut. Dieser wurde mittlerweile niedergelegt, sodass die Liegenschaft aktuell brach liegt. Nördlich der Kennedyallee, sowie direkt nordöstlich an das Vorhabengrundstück angrenzend, sind weitere fünf- bis achtgeschossige Büro- und Wohngebäude vorzufinden. Außerdem schließen östlich ein- bis zweigeschossige Einfamilienhäuser an das Vorhabengrundstück an. Südlich und westlich des Plangebietes ist weiterhin die Entwicklung einer Wohnbebauung mit Kindertagesstätte geplant. Dieses Wohngebiet war im Zusammenhang mit dem hier betreffenden Plangebiet Bestandteil der städtebaulichen Planung und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6918-4 in 2022. Lediglich das hier beschriebene Vorhabengrundstück, welches ursprünglich für ein Bürogebäude vorgesehen war, ist im Eigentum der Gerch Bonn Jackie K. 1- 4 GmbH verblieben. Für diese Projektgesellschaften wurde jeweils ein vorläufiges Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Düsseldorf angeordnet. Hierzu wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Die übrigen Bereiche innerhalb des Bebauungsplans Nr. 6918-4 werden von einer anderen Eigentümerin entwickelt, an welche diese Flächen in der Vergangenheit veräußert worden sind.Seite 2 von 13 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Planungsziel / Vorhaben Die Vorhabenträgerin beabsichtigt eine Wohnbebauung zu errichten, welche sich aufgrund der geänderten Nutzung bezüglich der Kubatur und der Freiflächenqualitäten von der bisher geplanten Bürobebauung unterscheiden muss. Insgesamt ist von einem höheren Freiflächenanteil auszugehen. Der bisher solitäre Baukörper mit geschlossenem Innenhof soll geöffnet werden, sodass Freiraumqualitäten im Innenhof und ein stärkerer Bezug zur angrenzend geplanten Wohnbebauung entsteht. Die Stellplätze werden in einer eigenständigen Tiefgarage unter dem Gebäude untergebracht, welche, im Gegensatz zur bisherigen Planung, in keinem funktionalen Zusammenhang mit dem angrenzenden Plangebiet steht. Die Zu- und Ausfahrt soll unverändert über die Kennedyallee erfolgen. Die oberirdischen Freiräume des Quartiers sollen vom motorisierten Individualverkehr freigehalten werden, um qualitätsvolle Aufenthaltsbereiche für die Bewohnerinnen und Bewohner zu schaffen. Die Außenanlagen sind in einem qualifizierten Grünflächengestaltungsplan darzustellen und müssen darüber hinaus, nach Bestimmungen der Landesbauordnung, mit Kinderspielflächen ausgestattet sein. Das im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6918-4 erarbeitete Mobilitätskonzept zur Förderung nachhaltiger Mobilität ist anzupassen. Im Vorhabengebiet ist ausschließlich Wohnnutzung mit mehr als 100 Wohneinheiten in unterschiedlichen Wohnungsgrößen vorgesehen. Das Bonner Baulandmodell findet Anwendung, sodass mind. 50% der BGF Wohnen als geförderter Wohnraum hergestellt werden. Ob durch das Vorhaben ein weiterer Bedarf an Kita-Plätzen entstehen wird und dieser in der im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 6918-4 geplanten Kita gedeckt werden kann, wird im Rahmen einer vorläufigen Angemesssenheitsprüfung untersucht Planungsrechtliche Vorgaben Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln (September 2025) legt für das Vorhabengrundstück Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) fest. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt das Vorhabengrundstück als gemischte Baufläche dar. Sofern im Bedarfsfall ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden muss, ist der FNP entsprechend zu berichtigen (§ 13a (2) Nr. 2 BauGB). Bei der Genehmigung des Vorhabens auf Grundlage der §§ 31 (3) bzw. 246e BauGB stellen die Darstellungen des FNP einen öffentlicher Belang dar, welcher im Rahmen der Zustimmung nach § 36a BauGB zu prüfen ist. Maßstab dabei ist die Frage, ob das Vorhaben denSeite 3 von 13 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) städtebaulichen Vorstellungen für das Gemeindegebiet entspricht. Im Regelfall dürften einem Vorhaben widersprechende Darstellungen im FNP nicht entgegenzuhalten sein. Im konkreten Fall wird das Vorhaben als vereinbar mit den städtebaulichen Vorstellungen für das Gemeindegebiet angesehen, da nur sehr untergeordnet eine von den Darstellungen des FNP abweichende Nutzung realisiert werden soll und dies die Zielvorstellungen des FNP nicht in in Frage stellt. Bebauungsplan Nr. 6918-4 Verbindliches Planungsrecht besteht für das Areal in Form des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6918-4, der im Jahre 2022 Rechtskraft erlangt hat. Dieser setzt das Plangebiet als Urbanes Gebiet (MU) fest. Der dazugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan sieht ein quadratisches Bürogebäude mit unterschiedlichen Geschossigkeiten (V, VI und VII) vor. Notwendige Stellplätze für den Kfz-Verkehr sind in einer gemeinsamen Tiefgarage mit der südöstlich geplanten Wohnbebauung vorgesehen. Verfahrensvorschlag Das Vorhaben wird gemäß den "Bonner Leitlinien zur Anwendung des "Bau- Turbo" und zur Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch" (DS-Nr. 260201) in Kategorie 2 eingeordnet. In diese Kategorie fallen all die Vorhaben, welche sich zu Beginn zwischen eingeschränkter Genehmigungsfähigkeit und echter Planungsbedürftigkeit bewegen. Da keine sichere Prognose über das Verfahren gegeben werden kann, soll dieses flexibel gestaltet werden. Optionen und Korrekturmöglichkeiten bleiben im weiteren Verlauf offen. Das heißt: In der Kategorie 2 soll der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz sowohl den hier vorliegenden Zielbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans fassen als auch die Ermächtigung zu einer späteren, dann möglicherweise doch sachgerechten Anwendung des „Bau-Turbo-Verfahrens“. Im Rahmen der Zustimmung definiert der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz zudem die Bedingungen, unter denen die „Abkürzung“ zum „Bau-Turbo“ im konkreten Einzelfall möglich wäre (sh. Beschlusspunkt 2 dieser Zielbeschlussvorlage). Zeigt sich das Vorhaben im Laufe des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens als planungsbedürftig, so wird dieses Verfahren wie gewohnt und ohne Einsatz des „BauTurbo“ fortgeführt. Erweist sich im Fortgang der Planung und der entsprechenden Beteiligungsverfahren analog zu § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB jedoch, dass die durch das Projekt ausgelösten städtebaulichen Folgen und die Beeinträchtigung öffentlicher Belange überschaubar sind und somit eine Verkürzung des Verfahrens über den „BauTurbo“ doch möglich und sinnvoll ist, so wird das Bebauungsplanverfahren nicht fortgeführt und die Baugenehmigung auf Basis der bis dato erarbeiteten Grundlagen und gewonnenen Erkenntnisse nach Sicherstellung aller öffentlichen und privaten Belange sowie der städtischen Interessen ohne weitere Einbindung des Stadtrats wie in Kategorie 1 auf der Grundlage des § 246e BauGB erteilt. Sofern die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich bleibt, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit §Seite 4 von 13 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der Flächennutzungsplan ist zu berichtigen. In jedem Fall wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung analog zu § 3 Abs. 1 BauGB und eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange analog zu § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen. Das aufgrund des vorherigen Bebauungsplanverfahrens vorliegende Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept wird aktualisiert. Es ist von einer reduzierten Anzahl an notwendigen PKW-Stellplätzen im Vergleich zur vorher geplanten Büronutzung auszugehen. Einschätzung des Vorhabens Quantität Mit dem Vorhaben können mehr als 100 Wohneinheiten (WE) geschaffen werden, womit ein Beitrag zur Umsetzung des städtischen Ziels, Wohnraum zu schaffen, geleistet wird. Die städtischen Dichtezielwerte von 60-100+ WE/ha Bruttobauland werden erfüllt. Eine genauere Zahl der WE wird sich durch das Ergebnis der Qualifizierung (Variantenbetrachtung) ergeben. Modellcharakter oder Fördermittel und Befristungen Nein. Bedeutung für die Gesamtstadt Es handelt sich, aufgrund der Anzahl der Wohneinheiten und der Lage, um ein Vorhaben von gesamtstädtischer Bedeutung. Infrastruktur Art und Ausmaß der Auswirkungen des Vorhabens auf die technische, soziale und sonstige Infrastruktur sind im weiteren Verfahren zu prüfen. Das Vorhaben liegt nicht innerhalb des Standortgefüges des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (DS-Nr.: 252458). Zukünftige Bewohner*innen können über das Nahversorgungszentren Amerikanische Siedlung und das Quartierszentrum Plittersdorf versorgt werden. Eine ergänzende Nahversorgung innerhalb des Vorhabengrundstücks sowie weitere Einzelhandelsansiedlung sind entsprechend nicht notwendig und zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche sowie der Nahversorgungsstrukturen in Bonn entsprechend des BEZK im Planverfahren nicht vorzusehen. Städtisches Interesse Aufgrund des hohen Wohnflächenbedarfes in der Stadt Bonn besteht an der mit der Planung verbundenen Möglichkeit zur Schaffung von Wohnbauflächen – insbesondere auch für öffentlich geförderten Wohnungsbau – ein hohes städtisches Interesse. Gleichzeitig ist das Vorhaben eine Entwicklung einerSeite 5 von 13 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) derzeit brachliegenden Fläche im Innenbereich. Kosten für die Stadt Bonn Über den Personalaufwand hinaus fallen der Verwaltung keine zusätzlichen Kosten an. Umwelt, Natur- und Artenschutz Gemäß § 31 Abs. 3 und § 246e BauGB sind die durch das Vorhaben zu erwartenden Umweltauswirkungen überschlägig zu prüfen. Das Vorhabengrundstück ist im aktuellen Zustand unbebaut bzw. brachliegend. In der Vergangenheit umfasste es bereits Bebauung. Es liegt außerhalb von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, gesetzlich geschützten oder schutzwürdigen Biotopen. Im Jahr 2024 hat der Bonner Freiraumplan das integrierte Freiraumsystem der Stadt Bonn von 2012 abgelöst. Der Freiraumplan sieht auf der Fläche neben der Aktivierung Blau-Grüner Straßen (Förderung autofreier/-armer Viertel; Anwendung des Schwammstadtprinzips) die Entwicklung eines „klimaresilienten Viertels“ vor (sh. DS-Nr. 231965). Innerhalb des brachliegenden Vorhabengrundstücks befinden sich entlang der Kennedyallee Bäume, die als Grünkulisse ebenso wie die geschützte Allee im angrenzenden öffentlichen Straßenraum der Kennedyallee, erhalten bleiben müssen. Das Vorhabengrundstück liegt außerhalb von gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten oder Hochwasserrisikogebieten. Im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6918-4 „Kennedyallee 62-72“ wurden vor mehr als fünf Jahren sowohl eine Artenschutzprüfung I sowie eine vertiefende Artenschutzprüfung II durchgeführt. Die bisherigen Ergebnisse sind mittels Plausibilitätskontrolle auf ihre Aktualität zu überprüfen. Die Ergebnisse der Kontrolle sind zu berücksichtigen. Es ist ein Begrünungskonzept im Sinne eines qualifizierten Freiflächengestaltungsplans zu erarbeiten, welcher anschließend Bestandteil des Bauantrags und somit der Baugenehmigung wird. Bei der Freiflächengestaltung ist auf die Anlage von Grünflächen mit Anschluss an gewachsenen Boden zwingend zu achten. Der Versiegelungsgrad ist möglichst gering zu halten. Die Gestaltung sollte unter den Aspekten des Natur- und Artenschutzes, der Biodiversitätsförderung sowie des Niederschlagsmanagements erfolgen. Für das Vorhabengrundstück wurde im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6918-4 eine vorläufige Überflutungsbetrachtung durchgeführt. Der darin enthaltenen Empfehlung des Einbaus von Retentionsboxen muss weiterhin gefolgt werden. Das Plangebiet ist von einer Altlast betroffen, die im Altlastenkataster der Stadt Bonn unter dem Zeichen AS 8018-091 geführt wird. In einer orientierendenSeite 6 von 13 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Baugrunduntersuchung im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6981-4 wurden keine Bodenverunreinigungen nachgewiesen, die Nutzung des Geländes als Wohnstandort laut BBodSchV (Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung) ist zulässig. Nachteilige Beeinträchtigungen konnten nicht festgestellt werden. Es ist in den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass die im Zuge der Niederlegung der Bestandsgebäude gefällten satzungsgeschützten Bäume innerhalb des Vorhabengrundstücks ausgeglichen werden müssen. Der Bebauungsplan Nr. 6918-4 setzte, im größeren damaligen Plangebiet, insgesamt 55 Einzelbäume zum Anpflanzen fest, davon 20 Bäume mit Bodenanschluss – und 67 ergänzende Großstrauchpflanzungen. Im Bebauungsplan wurde eine intensive Begrünung der TG-Decke und eine extensive Begrünung der Dachflächen und an geeigneten Stellen Fassadenbegrünung, sowie die Beibehaltung – wenn auch Reduzierung - der künftig nicht unterbauten seitlichen Grünbereiche, festgesetzt. Klimaschutz, Klimaanpassung und Stadtklima Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS-Nr. 190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. CO2-Bilanzierung, Suffizienz-Strategien, Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung, Umgang mit Starkregen) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Die am 13.02.2025 beschlossenen Energieleitlinien „Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau" (DS-Nr. 242211) werden berücksichtigt. Mit dem Zielbeschluss zur Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 231893) bestätigte der Rat der Stadt Bonn im Dezember 2023 die Notwendigkeit, die Aktivitäten der Stadt Bonn zur Klimaanpassung weiter zu verstärken, insbesondere die Zielsetzungen für die Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge sowie zur Reduktion von Hitze-Vulnerabilität, sowie die Nutzung von Synergien mit den Bereichen Klimaschutz und Biodiversität. Auf Basis der Variantenbetrachtung wird ein qualifizierter Freianlagenplan inkl. Fassaden und Dachbegrünung zur Darstellung der Aufenthaltsmöglichkeiten und Grünkulisse für die zukünftige Bewohnerschaft erarbeitet. Nachhaltigkeitscheckliste Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nr. 1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden.Seite 7 von 13 Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nr. 220501). Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS-Nr. 220501) wurde für diesen Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt. Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar. Priorität Die erhebliche Anzahl von parallellaufenden Verfahren und Projekten mit einer unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordert eine Prioritätensetzung. Das Verfahren wird, aufgrund der hohen Anzahl an entstehenden Wohneinheiten, mit hoher Priorität eingestuft. Anlage/n 1 6918-6_Übersichtsplan (öffentlich) 2 NaPla_Checkliste_Kennedyallee72 (öffentlich)Seite 8 von 13 Seite 9 von 13 Zum Zielbeschluss Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 1 Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS) Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Spalte1 Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird es geben? Verkehrsgutachten Schüßler-Plan liegt aktualisiert im Entwurf vor. Aufgrund der Nutzungsänderung Büro zu Wohnen wird ein um 45% (-300 Kfz Fahrten/Tag) geringeres tägliches Fahrtenaufkommen im Pkw-Verkehr erwartet. Auch in den Spitzestunden ist eine deutlich geringere Anzahl von Pkw-Fahrten (-30 bis -40 Kfz- Fahrten / Stunde) zu erwarten. Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung im Projekt / für das Quartier möglich? keine Nutzungsmischung (reines Wohnen) Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den Umweltverbund zu verlagern? Mobilitätskonzept im Durchführungsvertrag des vorherigen Bebauuungsplanverfahrens Nr. 6918-4 vereinbart. Es ist aufgrund der Wohnnutzung anzupassen. Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV) grundsätzlich gegeben? ja (autofreies Quartier) Kennedyallee 72, Ortsteil Plittersdorf, Stadtbezirk Bad Godesberg Nr. 6918-6 "Kennedyallee 72" Wohnen # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 10 von 13 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Spalte1 Ein Beitrag zu den SDG's : Allgemein Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung kommuniziert? ja, wurde im vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 geprüft. Wurde der Vorhabenträger über öffentlich zugängliche Informationen für das Handlungsfeld informiert? Bspw. über Planungshinweiskarten Hitze, Starkregengefahrenkarten, kommunale Wärmeplanung (sobald vorliegend). ja, wurde im vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 geprüft. Klimaanpassung: Wurde dem Vorhabenträger der Zielbeschluss zur Klimaanpassung kommuniziert (DS 231893)? ja, der Vorhabenträger hat Kenntnis. Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt: ja, wurde im vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 geprüft. Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen beachtet? ja, wurde im vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 geprüft. Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer, Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit Berücksichtigung folgender Fragestellungen: ja, wurde im vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 geprüft. Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? Anforderungen an Strakregenereignisse sind im Verfahren berücksichtigt. Ausführung von Retentionsboxen zur Wasserspeicherung. Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? → Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten geben darüber Aufschluss nein / wurde im vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 geprüft Gibt es Fließgewässer im Gebiet? nein / wurde im vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 geprüft Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie? nein / wurde im vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 geprüft Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte /vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet ab? nein / wurde im vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 geprüft Sind für die Planung relevante Wasserschutzzonen betroffen? nein / wurde im vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 geprüft Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie (Bsp.: DS 9500876NV2, DS 252928, DS 242211) kommuniziert worden? Das "Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung" vom 12.12.2019 (DS 190114) und die Anwendung der „Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau“ werden gemäß den Beschlüssen vom Februar 2025 und Juli 2026 (DS 242211 und DS 260201) im Verfahren berücksichtigt. Wurde dem Vorhabenträger kommuniziert, dass Bestandsschutz eine hohe Bedeutung hat und überprüft werden muss? Kein Gebäudebestand vorhanden. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 11 von 13 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Spalte1 Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat? nein Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden? nein Finden Flächeninanspruchnahmen von Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden? (FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale, geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen) nein Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Seit Abbruch der Bestandsbebauung ist der Planungsraum unversiegelt. Sind schützenswerte Böden vorhanden? nein / wurde im vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 geprüft Welche Entscheidung über die Art des B-Plan Verfahrens wurde getroffen? § 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen oder im Vollverfahren mit Eingriffskompensation? Bauturbo Kategorie 2, d.h. ggf. § 13a BauGB mit Berücksichtigung relevanter Umweltbelange im Verfahren. Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? ja Handelt es sich um eine Arrondierung? nein Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen? Abriss (bereits erfolgt) und Neubau. Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung derzeit bebauter Flächen? nein Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann? ja / wurde im vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 geprüft. Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz, erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes allgemein angesprochen? ja / wurde im vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 geprüft. Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen vereinbaren? über Homeofficetätigkeiten hinaus nicht - im Plangebiet sind Wohnungen vorgesehen. Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben geschaffen? nein Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder eines öffentlichen Spielplatzes? In einer Angemessenheitsprüfung wird der Bedarf sozialer Infrastruktur (Kita) geprüft. In direkter Nachbarschaft soll im Zusammenhang mit dem vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 eine Kita entstehen. Wohnortbezogene Spielflächen sind im Plangebiet vorzusehen. Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs, Ganztagsschule und außerschulische Bildungseinrichtungen)? nein Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung (Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt? nein Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? keine Kenntnis Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben? Schaffung von Wohnraum Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für eine möglichst lange (Um)Nutzung und Lebensdauer? Durch flexible Grundrissstrukturen, anpassungsfähige Flächenzuschnitte sowie eine grundsätzlich nutzungsneutrale Gebäudekonzeption können die Flächen bei veränderten Anforderungen mit überschaubarem Aufwand umgenutzt oder angepasst werden. Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? Ja # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 12 von 13 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe I # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 13 von 13
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de