← Vorlagen

261207 · Beschlussvorlage

Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung einer Teilfläche an der Kennedyallee 72 im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf (Bau-Turbo)

Nummer
261207
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.08.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Kennedyallee Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg Hauptort
  • Plittersdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 30.09.2026 Anhörung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 2,4 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 261207-01 AA Änderungsantrag CDU-SPD-FDP: Nutzungsänderung der Bauteile A und B1 von Büro- zur Wohnnutzung - Antrag zur Vorlage 261207

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (28.284 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
261207
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss
gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung einer
Teilfläche an der Kennedyallee 72 im Stadtbezirk
Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf (Bau-Turbo)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
30.09.2026 Anhörung
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
17.11.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Dem Vorhaben mit dem Ziel einer wohnbaulichen Entwicklung der
Liegenschaft an der Kennedyallee 72 im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil
Plittersdorf wird zugestimmt. Es wird in die Kategorie 2 gemäß der „Bonner
Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ und zur Zustimmung nach § 36a
Baugesetzbuch“ eingeordnet. Die Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch ist
unter der Bedingung erteilt, dass insbesondere hinsichtlich der
Lärmimmissionen und Freiflächenqualität bei dem Vorhaben „Kennedyallee 72“
gesunde Wohnverhältnisse geschaffen werden, die verkehrlichen
Auswirkungen verträglich sind und die nachbarlichen Interessen gewahrt
bleiben.
2. Der in Kategorie 2 notwendigen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6918-
6 „Kennedyallee 72“ als Ersatz für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
6918-4 "Kennedyallee 62-72" im MU-Gebiet wird zugestimmt. Als Maßnahme
der Innenentwicklung erfolgt das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des §
13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren).
3. Der Antragsteller hat städtebauliche Varianten (mind. drei) zu erstellen. Nach
Vorberatung in der Verwaltung werden die Qualitäten durch die Beratung im
Städtebau- und Gestaltungsbeirat sichergestellt.
4. Für das Vorhaben „Kennedyallee 72“ wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung
analog zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
durchgeführt.Seite 1 von 13
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Begründung
Für das Areal Kennedyallee 62-72 wurde im Jahr 2019 ein städtebaulicher und
hochbaulicher Realisierungswettbewerb für eine Wohn- und Bürobebauung
durchgeführt. Auf Grundlage des Siegerentwurfes des Büros
casparmohrschmitzkramer wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.
6918-4 „Kennedyallee 62-72“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil
Plittersdorf, am 10.02.2022 durch den Rat beschlossen (DS-Nr. 211954) und
erlangte am 06.04.2022 Rechtskraft.
Seit einigen Jahren ist jedoch ein deutlicher Rückgang der Nachfrage nach
Büroflächen in Bonn zu verzeichnen. Die ursprünglich vorgesehene
Bürobebauung auf der Teilfläche an der Kennedyallee (sh. Anlage
Vorhabengrundstück) ist aufgrund der Gebäudestruktur und -tiefe für eine
Wohnnutzung nicht geeignet.
Vor diesem Hintergrund hat die Vorhabenträgerin die Anwendung des
Bauturbos (DS-Nr. 260201) zugunsten einer wohnbaulichen Nutzung für den
Teilbereich angefragt.
Beschreibung des Vorhabengrundstücks
Das ca. 5000 m² große Plangebiet, Parzellen Nrn. 852 und 853, Flur 13, liegt
im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf südlich der Kennedyallee in
unmittelbarer Nähe zum Wissenschaftszentrum. Das Plangebiet und das
angrenzende Areal waren mit einem zusammenhängenden Bürokomplex aus
den 1970er Jahren- bebaut. Dieser wurde mittlerweile niedergelegt, sodass die
Liegenschaft aktuell brach liegt.
Nördlich der Kennedyallee, sowie direkt nordöstlich an das
Vorhabengrundstück angrenzend, sind weitere fünf- bis achtgeschossige Büro-
und Wohngebäude vorzufinden. Außerdem schließen östlich ein- bis
zweigeschossige Einfamilienhäuser an das Vorhabengrundstück an.
Südlich und westlich des Plangebietes ist weiterhin die Entwicklung einer
Wohnbebauung mit Kindertagesstätte geplant. Dieses Wohngebiet war im
Zusammenhang mit dem hier betreffenden Plangebiet Bestandteil der
städtebaulichen Planung und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6918-4
in 2022.
Lediglich das hier beschriebene Vorhabengrundstück, welches ursprünglich für
ein Bürogebäude vorgesehen war, ist im Eigentum der Gerch Bonn Jackie K. 1-
4 GmbH verblieben. Für diese Projektgesellschaften wurde jeweils ein
vorläufiges Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht – Insolvenzgericht –
Düsseldorf angeordnet. Hierzu wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Die übrigen Bereiche innerhalb des Bebauungsplans Nr. 6918-4 werden von
einer anderen Eigentümerin entwickelt, an welche diese Flächen in der
Vergangenheit veräußert worden sind.Seite 2 von 13
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Planungsziel / Vorhaben
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt eine Wohnbebauung zu errichten, welche
sich aufgrund der geänderten Nutzung bezüglich der Kubatur und der
Freiflächenqualitäten von der bisher geplanten Bürobebauung unterscheiden
muss. Insgesamt ist von einem höheren Freiflächenanteil auszugehen.
Der bisher solitäre Baukörper mit geschlossenem Innenhof soll geöffnet
werden, sodass Freiraumqualitäten im Innenhof und ein stärkerer Bezug zur
angrenzend geplanten Wohnbebauung entsteht.
Die Stellplätze werden in einer eigenständigen Tiefgarage unter dem Gebäude
untergebracht, welche, im Gegensatz zur bisherigen Planung, in keinem
funktionalen Zusammenhang mit dem angrenzenden Plangebiet steht. Die Zu-
und Ausfahrt soll unverändert über die Kennedyallee erfolgen.
Die oberirdischen Freiräume des Quartiers sollen vom motorisierten
Individualverkehr freigehalten werden, um qualitätsvolle Aufenthaltsbereiche für
die Bewohnerinnen und Bewohner zu schaffen.
Die Außenanlagen sind in einem qualifizierten Grünflächengestaltungsplan
darzustellen und müssen darüber hinaus, nach Bestimmungen der
Landesbauordnung, mit Kinderspielflächen ausgestattet sein.
Das im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6918-4 erarbeitete
Mobilitätskonzept zur Förderung nachhaltiger Mobilität ist anzupassen.
Im Vorhabengebiet ist ausschließlich Wohnnutzung mit mehr als 100
Wohneinheiten in unterschiedlichen Wohnungsgrößen vorgesehen. Das
Bonner Baulandmodell findet Anwendung, sodass mind. 50% der BGF Wohnen
als geförderter Wohnraum hergestellt werden.
Ob durch das Vorhaben ein weiterer Bedarf an Kita-Plätzen entstehen wird und
dieser in der im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 6918-4 geplanten Kita
gedeckt werden kann, wird im Rahmen einer vorläufigen
Angemesssenheitsprüfung untersucht
Planungsrechtliche Vorgaben
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln (September 2025) legt für das
Vorhabengrundstück Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) fest.
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt das
Vorhabengrundstück als gemischte Baufläche dar.
Sofern im Bedarfsfall ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren aufgestellt werden muss, ist der FNP entsprechend
zu berichtigen (§ 13a (2) Nr. 2 BauGB). Bei der Genehmigung des Vorhabens
auf Grundlage der §§ 31 (3) bzw. 246e BauGB stellen die Darstellungen des
FNP einen öffentlicher Belang dar, welcher im Rahmen der Zustimmung nach §
36a BauGB zu prüfen ist. Maßstab dabei ist die Frage, ob das Vorhaben denSeite 3 von 13
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
städtebaulichen Vorstellungen für das Gemeindegebiet entspricht. Im Regelfall
dürften einem Vorhaben widersprechende Darstellungen im FNP nicht
entgegenzuhalten sein. Im konkreten Fall wird das Vorhaben als vereinbar mit
den städtebaulichen Vorstellungen für das Gemeindegebiet angesehen, da nur
sehr untergeordnet eine von den Darstellungen des FNP abweichende Nutzung
realisiert werden soll und dies die Zielvorstellungen des FNP nicht in in Frage
stellt.
Bebauungsplan Nr. 6918-4
Verbindliches Planungsrecht besteht für das Areal in Form des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6918-4, der im Jahre 2022
Rechtskraft erlangt hat. Dieser setzt das Plangebiet als Urbanes Gebiet (MU)
fest. Der dazugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan sieht ein
quadratisches Bürogebäude mit unterschiedlichen Geschossigkeiten (V, VI und
VII) vor. Notwendige Stellplätze für den Kfz-Verkehr sind in einer gemeinsamen
Tiefgarage mit der südöstlich geplanten Wohnbebauung vorgesehen.
Verfahrensvorschlag
Das Vorhaben wird gemäß den "Bonner Leitlinien zur Anwendung des "Bau-
Turbo" und zur Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch" (DS-Nr. 260201) in
Kategorie 2 eingeordnet.
In diese Kategorie fallen all die Vorhaben, welche sich zu Beginn zwischen
eingeschränkter Genehmigungsfähigkeit und echter Planungsbedürftigkeit
bewegen. Da keine sichere Prognose über das Verfahren gegeben werden
kann, soll dieses flexibel gestaltet werden. Optionen und
Korrekturmöglichkeiten bleiben im weiteren Verlauf offen. Das heißt: In der
Kategorie 2 soll der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz sowohl
den hier vorliegenden Zielbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans
fassen als auch die Ermächtigung zu einer späteren, dann möglicherweise
doch sachgerechten Anwendung des „Bau-Turbo-Verfahrens“. Im Rahmen der
Zustimmung definiert der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz
zudem die Bedingungen, unter denen die „Abkürzung“ zum „Bau-Turbo“ im
konkreten Einzelfall möglich wäre (sh. Beschlusspunkt 2 dieser
Zielbeschlussvorlage). Zeigt sich das Vorhaben im Laufe des eingeleiteten
Bebauungsplanverfahrens als planungsbedürftig, so wird dieses Verfahren wie
gewohnt und ohne Einsatz des „BauTurbo“ fortgeführt. Erweist sich im
Fortgang der Planung und der entsprechenden Beteiligungsverfahren analog
zu § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB jedoch, dass die durch das Projekt
ausgelösten städtebaulichen Folgen und die Beeinträchtigung öffentlicher
Belange überschaubar sind und somit eine Verkürzung des Verfahrens über
den „BauTurbo“ doch möglich und sinnvoll ist, so wird das
Bebauungsplanverfahren nicht fortgeführt und die Baugenehmigung auf Basis
der bis dato erarbeiteten Grundlagen und gewonnenen Erkenntnisse nach
Sicherstellung aller öffentlichen und privaten Belange sowie der städtischen
Interessen ohne weitere Einbindung des Stadtrats wie in Kategorie 1 auf der
Grundlage des § 246e BauGB erteilt.
Sofern die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich bleibt, wird ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit §Seite 4 von 13
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten
Verfahren aufgestellt. Der Flächennutzungsplan ist zu berichtigen.
In jedem Fall wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung
analog zu § 3 Abs. 1 BauGB und eine frühzeitige Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange analog zu § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen.
Das aufgrund des vorherigen Bebauungsplanverfahrens vorliegende
Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept wird aktualisiert. Es ist von einer
reduzierten Anzahl an notwendigen PKW-Stellplätzen im Vergleich zur vorher
geplanten Büronutzung auszugehen.
Einschätzung des Vorhabens
Quantität
Mit dem Vorhaben können mehr als 100 Wohneinheiten (WE) geschaffen
werden, womit ein Beitrag zur Umsetzung des städtischen Ziels, Wohnraum zu
schaffen, geleistet wird. Die städtischen Dichtezielwerte von 60-100+ WE/ha
Bruttobauland werden erfüllt. Eine genauere Zahl der WE wird sich durch das
Ergebnis der Qualifizierung (Variantenbetrachtung) ergeben.
Modellcharakter oder Fördermittel und Befristungen
Nein.
Bedeutung für die Gesamtstadt
Es handelt sich, aufgrund der Anzahl der Wohneinheiten und der Lage, um ein
Vorhaben von gesamtstädtischer Bedeutung.
Infrastruktur
Art und Ausmaß der Auswirkungen des Vorhabens auf die technische, soziale
und sonstige Infrastruktur sind im weiteren Verfahren zu prüfen.
Das Vorhaben liegt nicht innerhalb des Standortgefüges des Bonner
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (DS-Nr.: 252458). Zukünftige
Bewohner*innen können über das Nahversorgungszentren Amerikanische
Siedlung und das Quartierszentrum Plittersdorf versorgt werden. Eine
ergänzende Nahversorgung innerhalb des Vorhabengrundstücks sowie weitere
Einzelhandelsansiedlung sind entsprechend nicht notwendig und zum Schutz
der zentralen Versorgungsbereiche sowie der Nahversorgungsstrukturen in
Bonn entsprechend des BEZK im Planverfahren nicht vorzusehen.
Städtisches Interesse
Aufgrund des hohen Wohnflächenbedarfes in der Stadt Bonn besteht an der mit
der Planung verbundenen Möglichkeit zur Schaffung von Wohnbauflächen –
insbesondere auch für öffentlich geförderten Wohnungsbau – ein hohes
städtisches Interesse. Gleichzeitig ist das Vorhaben eine Entwicklung einerSeite 5 von 13
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
derzeit brachliegenden Fläche im Innenbereich.
Kosten für die Stadt Bonn
Über den Personalaufwand hinaus fallen der Verwaltung keine zusätzlichen
Kosten an.
Umwelt, Natur- und Artenschutz
Gemäß § 31 Abs. 3 und § 246e BauGB sind die durch das Vorhaben zu
erwartenden Umweltauswirkungen überschlägig zu prüfen.
Das Vorhabengrundstück ist im aktuellen Zustand unbebaut bzw. brachliegend.
In der Vergangenheit umfasste es bereits Bebauung. Es liegt außerhalb von
Natur- und Landschaftsschutzgebieten, gesetzlich geschützten oder
schutzwürdigen Biotopen. Im Jahr 2024 hat der Bonner Freiraumplan das
integrierte Freiraumsystem der Stadt Bonn von 2012 abgelöst. Der
Freiraumplan sieht auf der Fläche neben der Aktivierung Blau-Grüner Straßen
(Förderung autofreier/-armer Viertel; Anwendung des Schwammstadtprinzips)
die Entwicklung eines „klimaresilienten Viertels“ vor (sh. DS-Nr. 231965).
Innerhalb des brachliegenden Vorhabengrundstücks befinden sich entlang der
Kennedyallee Bäume, die als Grünkulisse ebenso wie die geschützte Allee im
angrenzenden öffentlichen Straßenraum der Kennedyallee, erhalten bleiben
müssen.
Das Vorhabengrundstück liegt außerhalb von gesetzlich festgesetzten
Überschwemmungsgebieten oder Hochwasserrisikogebieten.
Im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6918-4
„Kennedyallee 62-72“ wurden vor mehr als fünf Jahren sowohl eine
Artenschutzprüfung I sowie eine vertiefende Artenschutzprüfung II
durchgeführt. Die bisherigen Ergebnisse sind mittels Plausibilitätskontrolle auf
ihre Aktualität zu überprüfen. Die Ergebnisse der Kontrolle sind zu
berücksichtigen.
Es ist ein Begrünungskonzept im Sinne eines qualifizierten
Freiflächengestaltungsplans zu erarbeiten, welcher anschließend Bestandteil
des Bauantrags und somit der Baugenehmigung wird.
Bei der Freiflächengestaltung ist auf die Anlage von Grünflächen mit Anschluss
an gewachsenen Boden zwingend zu achten. Der Versiegelungsgrad ist
möglichst gering zu halten. Die Gestaltung sollte unter den Aspekten des Natur-
und Artenschutzes, der Biodiversitätsförderung sowie des
Niederschlagsmanagements erfolgen.
Für das Vorhabengrundstück wurde im Zusammenhang mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 6918-4 eine vorläufige Überflutungsbetrachtung
durchgeführt. Der darin enthaltenen Empfehlung des Einbaus von
Retentionsboxen muss weiterhin gefolgt werden.
Das Plangebiet ist von einer Altlast betroffen, die im Altlastenkataster der Stadt
Bonn unter dem Zeichen AS 8018-091 geführt wird. In einer orientierendenSeite 6 von 13
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Baugrunduntersuchung im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6981-4
wurden keine Bodenverunreinigungen nachgewiesen, die Nutzung des
Geländes als Wohnstandort laut BBodSchV (Bundes-Bodenschutz- und
Altlastenverordnung) ist zulässig. Nachteilige Beeinträchtigungen konnten nicht
festgestellt werden.
Es ist in den weiteren Planungen zu berücksichtigen, dass die im Zuge der
Niederlegung der Bestandsgebäude gefällten satzungsgeschützten Bäume
innerhalb des Vorhabengrundstücks ausgeglichen werden müssen. Der
Bebauungsplan Nr. 6918-4 setzte, im größeren damaligen Plangebiet,
insgesamt 55 Einzelbäume zum Anpflanzen fest, davon 20 Bäume mit
Bodenanschluss – und 67 ergänzende Großstrauchpflanzungen. Im
Bebauungsplan wurde eine intensive Begrünung der TG-Decke und eine
extensive Begrünung der Dachflächen und an geeigneten Stellen
Fassadenbegrünung, sowie die Beibehaltung – wenn auch Reduzierung - der
künftig nicht unterbauten seitlichen Grünbereiche, festgesetzt.
Klimaschutz, Klimaanpassung und Stadtklima
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich
kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten
im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen
wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und
Klimaanpassung (DS-Nr. 190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen.
Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz
(z.B. CO2-Bilanzierung, Suffizienz-Strategien, Energieeffizienzstandard,
Energieversorgung, solarenergetische Optimierung) und Klimaanpassung (z.B.
Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung, Umgang mit Starkregen)
formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind.
Die am 13.02.2025 beschlossenen Energieleitlinien „Bonner Standards für
klimafreundlichen Neubau" (DS-Nr. 242211) werden berücksichtigt.
Mit dem Zielbeschluss zur Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 231893) bestätigte der
Rat der Stadt Bonn im Dezember 2023 die Notwendigkeit, die Aktivitäten der
Stadt Bonn zur Klimaanpassung weiter zu verstärken, insbesondere die
Zielsetzungen für die Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge sowie zur
Reduktion von Hitze-Vulnerabilität, sowie die Nutzung von Synergien mit den
Bereichen Klimaschutz und Biodiversität.
Auf Basis der Variantenbetrachtung wird ein qualifizierter Freianlagenplan inkl.
Fassaden und Dachbegrünung zur Darstellung der Aufenthaltsmöglichkeiten
und Grünkulisse für die zukünftige Bewohnerschaft erarbeitet.
Nachhaltigkeitscheckliste
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im
Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nr. 1812770)
sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis
zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in
Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden.Seite 7 von 13
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit
von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck
durchgeführt (DS-Nr. 220501).
Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt
zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich
bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der
Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS-Nr. 220501) wurde für diesen Beschluss
angewendet und ist als Anlage beigefügt.
Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt
keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte
Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar.
Priorität
Die erhebliche Anzahl von parallellaufenden Verfahren und Projekten mit einer
unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordert eine
Prioritätensetzung. Das Verfahren wird, aufgrund der hohen Anzahl an
entstehenden Wohneinheiten, mit hoher Priorität eingestuft.
Anlage/n
1 6918-6_Übersichtsplan (öffentlich)
2 NaPla_Checkliste_Kennedyallee72 (öffentlich)Seite 8 von 13
Seite 9 von 13
Zum Zielbeschluss
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 1
Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Spalte1
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen
des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird
es geben?
Verkehrsgutachten Schüßler-Plan liegt aktualisiert im Entwurf vor. Aufgrund der
Nutzungsänderung Büro zu Wohnen wird ein um 45% (-300 Kfz Fahrten/Tag)
geringeres tägliches Fahrtenaufkommen im Pkw-Verkehr erwartet. Auch in den
Spitzestunden ist eine deutlich geringere Anzahl von Pkw-Fahrten (-30 bis -40 Kfz-
Fahrten / Stunde) zu erwarten.
Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung
im Projekt / für das Quartier möglich?
keine Nutzungsmischung (reines Wohnen)
Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein
zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert
werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den
Umweltverbund zu verlagern?
Mobilitätskonzept im Durchführungsvertrag des vorherigen
Bebauuungsplanverfahrens Nr. 6918-4 vereinbart. Es ist aufgrund der
Wohnnutzung anzupassen.
Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den
Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV)
grundsätzlich gegeben?
ja (autofreies Quartier)
Kennedyallee 72, Ortsteil Plittersdorf, Stadtbezirk Bad Godesberg
Nr. 6918-6 "Kennedyallee 72"
Wohnen
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 10 von 13
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Spalte1
Ein Beitrag zu den SDG's : Allgemein Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt
Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung
kommuniziert?
ja, wurde im vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 geprüft.
Wurde der Vorhabenträger über öffentlich
zugängliche Informationen für das Handlungsfeld
informiert? Bspw. über Planungshinweiskarten Hitze,
Starkregengefahrenkarten, kommunale
Wärmeplanung (sobald vorliegend).
ja, wurde im vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 geprüft.
Klimaanpassung: Wurde dem Vorhabenträger der Zielbeschluss zur
Klimaanpassung kommuniziert (DS 231893)?
ja, der Vorhabenträger hat Kenntnis.
Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter
klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der
Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt:
ja, wurde im vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 geprüft.
Wird das Ziel des Freihaltens von
Kaltluftleitbahnen beachtet?
ja, wurde im vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 geprüft.
Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen
Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer,
Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit
Berücksichtigung folgender Fragestellungen:
ja, wurde im vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 geprüft.
Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? Anforderungen an Strakregenereignisse sind im Verfahren berücksichtigt.
Ausführung von Retentionsboxen zur Wasserspeicherung.
Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? →
Hochwassergefahren- und
Hochwasserrisikokarten geben darüber
Aufschluss
nein / wurde im vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 geprüft
Gibt es Fließgewässer im Gebiet? nein / wurde im vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 geprüft
Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung
im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie?
nein / wurde im vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 geprüft
Welche Bereiche deckt das gesetzlich
festgelegte /vorläufige gesicherte
Überschwemmungsgebiet ab?
nein / wurde im vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 geprüft
Sind für die Planung relevante
Wasserschutzzonen betroffen?
nein / wurde im vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 geprüft
Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende
Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie
(Bsp.: DS 9500876NV2,
DS 252928, DS 242211) kommuniziert worden?
Das "Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung" vom 12.12.2019 (DS 190114)
und die Anwendung der „Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau“
werden gemäß den Beschlüssen vom Februar 2025 und Juli 2026 (DS 242211
und DS 260201) im Verfahren berücksichtigt.
Wurde dem Vorhabenträger kommuniziert, dass
Bestandsschutz eine hohe Bedeutung hat und
überprüft werden muss?
Kein Gebäudebestand vorhanden.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 11 von 13
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Spalte1
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben
Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat?
nein
Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen
Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden?
nein
Finden Flächeninanspruchnahmen von
Schutzgebieten statt oder können
Auswirkungen auf Schutzgebiete nicht
ausgeschlossen werden? (FFH-Gebiete, NSG,
LSG, geschützte oder schutzwürdige Biotope,
Naturdenkmale, geschützte LS-Bestandteile z.B.
Alleen)
nein
Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Seit Abbruch der Bestandsbebauung ist der Planungsraum unversiegelt.
Sind schützenswerte Böden vorhanden? nein / wurde im vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 geprüft
Welche Entscheidung über die Art des B-Plan
Verfahrens wurde getroffen?
§ 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne
Kompensationsmaßnahmen oder im
Vollverfahren mit Eingriffskompensation?
Bauturbo Kategorie 2, d.h. ggf. § 13a BauGB mit Berücksichtigung relevanter
Umweltbelange im Verfahren.
Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? ja
Handelt es sich um eine Arrondierung? nein
Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und
Neubau statt erstmaliger baulicher
Inanspruchnahmen?
Abriss (bereits erfolgt) und Neubau.
Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung
derzeit bebauter Flächen?
nein
Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand
vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann?
ja / wurde im vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 geprüft.
Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz,
erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung
des Orts- und Landschaftsbildes allgemein
angesprochen?
ja / wurde im vorherigen Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 geprüft.
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen
vereinbaren?
über Homeofficetätigkeiten hinaus nicht - im Plangebiet sind Wohnungen
vorgesehen.
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben geschaffen?
nein
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung
sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder
eines öffentlichen Spielplatzes?
In einer Angemessenheitsprüfung wird der Bedarf sozialer Infrastruktur (Kita)
geprüft. In direkter Nachbarschaft soll im Zusammenhang mit dem vorherigen
Bebauuungsplanverfahren Nr. 6918-4 eine Kita entstehen. Wohnortbezogene
Spielflächen sind im Plangebiet vorzusehen.
Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des
Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs,
Ganztagsschule und außerschulische
Bildungseinrichtungen)?
nein
Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung
(Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt?
nein
Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? keine Kenntnis
Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben? Schaffung von Wohnraum
Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für
eine möglichst lange (Um)Nutzung und Lebensdauer?
Durch flexible Grundrissstrukturen, anpassungsfähige Flächenzuschnitte sowie
eine grundsätzlich nutzungsneutrale Gebäudekonzeption können die Flächen bei
veränderten Anforderungen mit überschaubarem Aufwand umgenutzt oder
angepasst werden.
Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? Ja
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 12 von 13
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne
der BNHS Stufe I
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 13 von 13

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de