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261154-02 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag Sperrung der Nordbrücke: Erste Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV, Sicherung des Fuß- und Radverkehrs sowie Erhöhung des Durchflusses für den KFZ- und Schwerlastverkehr Antrag zur Vorlage 261154

Nummer
261154-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
12.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Pützchen Ortsteil· Beuel Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Hermann-Wandersleb-Ring Straße· Endenich, Bonn
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Bonngasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Friedrichstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Adenauerallee Straße· Südstadt, Bonn
  • Rathausgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Hofgarten Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Vilich Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 11.06.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 261154 Sperrung der Nordbrücke: Erste Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV, Sicherung des Fuß- und Radverkehrs sowie Erhöhung des Durchflusses für den KFZ- und Schwerlastverkehr

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Änderungsantrag
öffentlich
261154-02 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Jutta Acar
Marcel Schmitt
Johannes Schott
11.06.2026
BBB-Änderungsantrag Sperrung der Nordbrücke:
Erste Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV,
Sicherung des Fuß- und Radverkehrs sowie
Erhöhung des Durchflusses für den KFZ- und
Schwerlastverkehr
Antrag zur Vorlage 261154
Beratungsfolge
Rat 11.06.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird durch die nachstehende Fassung
ersetzt:
Zur vorläufigen Kompensation der Sperrung der Nordbrücke beschließt der
Stadtrat folgende Maßnahmen:
1.1. Der per Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters eingerichtete
Shuttle-Bus-Verkehr zwischen der Pützchens Markt Wiese und der Linie 66,
Haltestelle Vilich wird bis zum 19.07.2026 (Beginn Aufbau Pützchens Markt)
fortgeführt. Der Shuttle-Bus-Verkehr kann je nach Auslastung des P & R-
Angebotes in der Anzahl der eingesetzten Busse wie auch zeitlich angepasst
werden.
1.2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Ausnahme des Parkplatzes an der
Rigal´schen Wiese mögliche P+R Flächen prioritär in der Nähe von
Hauptverkehrsstraßen in der Nähe des ÖPNV im Bonner Stadtgebiet und im
Rhein-Sieg-Kreis zu identifizieren, umzusetzen bzw. Gespräche mit den
Kommunen aufzunehmen, um zusätzliche Umstiegspunkte zum öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) zu ermöglichen.
1.3. Die Nutzung der Straßenbahntrasse auf der Kennedybrücke (B56) für
Linienbusse wird geprüft und sofern möglich, realisiert. Notwendige bauliche
Maßnahmen sollen möglichst in den Nachtstunden erfolgen.Seite 1 von 3
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1.4. Die Umweltspuren auf dem Hermann-Wandersleb-Ring werden ab sofort
wieder für den allgemeinen Verkehr freigegeben.
1.5. Die Verwaltung wird beauftragt, die B56 im Abschnitt Kölnstraße bis
Bornheimer Straße und in der Verlängerung bis zum Kreisverkehr Am Alten
Friedhof (Fahrtrichtung Westen) so umzugestalten, dass auf voller Länge zwei
Spuren für den MIV zur Verfügung gestellt werden können. Das Vorgehen ist
mit der anzuhörenden Polizei abzustimmen. Mögliche Einschränkungen für
ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sowie Feuerwehr und Rettungsdienst sind
abzuwägen. Sollte der Radverkehr nicht (rechts-)sicher auf einem
Radfahrstreifen und/oder einem Radschutzstreifen geführt werden können, soll
der Radverkehr untersagt werden. Für diesen Fall sind Umleitungsrouten für
die sichere, durchgängige und attraktive Führung des Radverkehrs mit einer
hohen Erkennbarkeit einzurichten und in die Anordnung entsprechend
aufzunehmen. Die temporäre Umsetzung erfolgt durch Gelb-Markierung.
1.6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Straße vom Kreisverkehr Am Alten
Friedhof und im weiteren Verlauf die B56 von der Einmündung Bornheimer
Straße bis zur Kreuzung Bonngasse/Kölnstraße (Fahrtrichtung Osten) so
umzugestalten, dass auf voller Länge zwei Spuren für den MIV zur Verfügung
gestellt werden können. Die Durchfahrt für den Radverkehr wird auf Grund der
dort für diesen nicht sicheren Führung und dem parallelen Angebot z.B. in der
Friedrichstraße gesperrt. Die temporäre Umsetzung erfolgt durch Gelb-
Markierung.
1.7. Der Verkehrsversuch auf der Adenauerallee wird beendet. Die
Datenerhebung wird fortgeführt, um die Entwicklung der Verkehrsmengen eng
beobachten zu können. Die Verwaltung wird beauftragt, eine rechtskonforme 4-
spurige Führung des KFZ-Verkehrs auf der Adenauerallee (2 Fahrstreifen je
Fahrtrichtungen) ohne eine Radverkehrsführung umzusetzen. Das Vorgehen ist
eng mit der Bezirksregierung Köln als Oberer Verkehrsbehörde und der Polizei
abzustimmen. Mögliche Einschränkungen für den ÖPNV, den Fußverkehr
sowie Feuerwehr und Rettungsdienst sind abzuwägen.
1.8. Um die Ausfahrt der KFZ aus den Tiefgaragen der Innenstadt zu
beschleunigen und damit auch einen, den Busverkehr behindernden Rückstau
in der Rathausgasse zu reduzieren, wird die Verwaltung beauftragt, testweise
einen zweispurigen Rechtsabbiegers aus der Straße Am Hofgarten unter Entfall
des Linksabbiegers in Richtung Koblenzer Tor auf die Adenauerallee
umzusetzen.
Begründung
Erfolgt mündlich und erklärt sich im Übrigen durch Antragstellung.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 10:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de