261154 · Beschlussvorlage
Sperrung der Nordbrücke: Erste Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV, Sicherung des Fuß- und Radverkehrs sowie Erhöhung des Durchflusses für den KFZ- und Schwerlastverkehr
Kerndaten
- Nummer
- 261154
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Hermann-Wandersleb-Ring Hauptort
- Friedrich-Ebert-Brücke
- Markt
- Steinweg
- Effertzstraße
- Endenicher Straße
- Frongasse
- Kölnstraße
- Bornheimer Straße
- Kasernenstraße
- Adenauerallee
- Kaiserstraße
- Rheinufer
- Weberstraße
- Rathausgasse
- Am Hofgarten
- Willy-Brandt-Allee
- Husarenstraße
- Hauptbahnhof
- Maarhofplatz
- Maxstraße
- Wilhelmstraße
- Am Alten Friedhof
- Bertha-von-Suttner-Platz
- Reuterstraße
- Bundeskanzlerplatz
- Welckerstraße
- Hans-Böckler-Straße
- Moltkestraße
- Mondorfer Fähre
- Römerstraße
- Augustusring
- Augustinum
- Vilich
- Pützchen
- Bonn
- Beuel
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- BBB-Änderungsantrag Sperrung der Nordbrücke: Erste Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV, Sicherung des Fuß- und Radverkehrs sowie Erhöhung des Durchflusses für den KFZ- und Schwerlastverkehr Antrag zur Vorlage 261154
- Sachstandsbericht zum Beschluss: Sperrung der Nordbrücke: Erste Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV, Sicherung des Fuß- und Radverkehrs sowie Erhöhung des Durchflusses für den KFZ- und Schwerlastverkehr
- Änderungsantrag GRÜNE-Fraktion - Sperrung der Nordbrücke: Erste Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV, Sicherung des Fuß- und Radverkehrs sowie Erhöhung des Durchflusses für den KFZ- und Schwerlastverkehr Antrag zur Vorlage 261154
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (28.419 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 261154 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Dezernat III Dezernat: Dez. III Sperrung der Nordbrücke: Erste Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV, Sicherung des Fuß- und Radverkehrs sowie Erhöhung des Durchflusses für den KFZ- und Schwerlastverkehr Beratungsfolge Rat 11.06.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Am Mittwoch, den 03.06.2026 hat die Autobahn GmbH des Bundes die Friedrich-Ebert-Brücke (A565/Nordbrücke) mit sofortiger Wirkung vollständig und auf unbestimmte Zeit für KFZ-, LKW-, Rad- und Fußverkehr gesperrt. Durch die Sperrung werden erhebliche Verkehrsmengen auf die beiden verbleibenden Rheinquerungen Kennedybrücke (B56) und Konrad-Adenauer- Brücke (A562/Südbrücke) sowie die ihnen vor- und nachgelagerten Umleitungsrouten verlagert. Erste Anpassungsmaßnahmen im innerstädtischen Verkehrsnetz erfordern eine umgehende politische Beratung und Beschlussfassung, um den Schaden für Bonn und die Region abzumildern. Eine spätere Beschlussfassung hat nicht nur wirtschaftlich negative Folgen für die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger. Beschlussvorschlag Die im Folgenden zu beschließenden Maßnahmen haben alle das gemeinsame Ziel, die Auswirkungen der Nordbrücken-Sperrung bestmöglich abzumildern. Gleichzeitig bestehen aufgrund der zu erwartenden Eingewöhnungsphasen gewisse Unsicherheiten im Hinblick auf die konkrete Entwicklung der Verkehre. Dennoch sind Sofortmaßnahmen erforderlich. Die zu beschließenden Maßnahmen werden deshalb temporär betrachtet und unterliegen einer fortlaufenden Beobachtung ihrer Wirksamkeit sowie, wo notwendig, einer Nachjustierung. 1. Zur Förderung des ÖPNV, zur sicheren Führung von Fuß- und Radverkehren im Bonner Stadtgebiet sowie zur Erhöhung der Kapazitäten für KFZ- und Schwerlastverkehren auf den Umleitungsrouten während der Vollsperrung der Friedrich-Ebert-Brücke (A565/Nordbrücke) beschließt der Rat der BundesstadtSeite 1 von 11 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bonn: 1.1. Der per Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters () eingerichtete Shuttle-Bus-Verkehr zwischen der Pützchens Markt Wiese und der Linie 66, Haltestelle Vilich wird bis zum 19.07.2026 (Beginn Aufbau Pützchens Markt) fortgeführt.Der Shuttle-Bus-Verkehr kann je nach Auslastung des P & R-Angebotes in der Anzahl der eingesetzten Busse wie auch zeitlich angepasst werden. 1.2. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche P+R Flächen prioritär in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen in der Nähe des ÖPNV im Bonner Stadtgebiet und im Rhein-Sieg-Kreis zu identifizieren, umzusetzen bzw. Gespräche mit den Kommunen aufzunehmen, um zusätzliche Umstiegspunkte zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu ermöglichen. 1.3. Die Nutzung der Straßenbahntrasse auf der Kennedybrücke (B56) für Linienbusse wird geprüft und sofern möglich, realisiert. Notwendige bauliche Maßnahmen sollen möglichst in den Nachtstunden erfolgen. 1.4 Für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist im Stadtgebiet Bonn für die Nutzung von Bussen, Straßen- und Stadtbahnen ab sofort bis Ende Juni kein Fahrschein erforderlich. Falls personelle Kapazitäten aus entfallenden Fahrscheinkontrollen verfügbar werden, sollen diese zur Unterstützung der Fahrgäste an wesentlichen Ein- und Umstieg-Punkten des ÖPNV eingesetzt werden. Eine Erstattung für bestehende Ticketinhaber/innen wird es nicht geben. 1.5. Die Umweltspuren auf dem Hermann-Wandersleb-Ring werden in beide Richtungen in Busspuren umgewandelt. Die Busspuren werden nicht für andere Verkehre als dem ÖPNV (Bus und Taxi) freigegeben. Als erforderliche Parallelrouten für den Radverkehr werden Maßnahmen zur sicheren, durchgängigen und attraktiven Radverkehrsführung beispielsweise auf den Straßen Steinweg, Effertzstraße sowie der Endenicher Straße (zwischen Regertstraße und Frongasse) priorisiert weiterentwickelt (vgl. Beschluss zur DS-Nr. 210302-09 N. 1.6. Die Verwaltung wird beauftragt, die B56 im Abschnitt Kölnstraße bis Bornheimer Straße und in der Verlängerung bis zum Kreisverkehr Am Alten Friedhof (Fahrtrichtung Westen) so umzugestalten, dass auf größtmöglicher Länge zwei Spuren für den MIV zur Verfügung gestellt werden können. Das Vorgehen ist mit der anzuhörenden Polizei abzustimmen. Mögliche Einschränkungen für ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sowie Feuerwehr und Rettungsdienst sind abzuwägen. Sollte der Radverkehr nicht (rechts-)sicher auf einem Radfahrstreifen und/oder einem Radschutzstreifen geführt werden können, soll der Radverkehr untersagt werden. Für diesen Fall sind Umleitungsrouten für die sichere, durchgängige und attraktive Führung des Radverkehrs mit einer hohen Erkennbarkeit einzurichten und in die Anordnung entsprechend aufzunehmen. Die temporäre Umsetzung erfolgt durch Gelb-Markierung. 1.7.Die Verwaltung wird beauftragt, die Straße vom Kreisverkehr Am Alten Friedhof und im weiteren Verlauf die B56 von der Einmündung Bornheimer Straße bis zur Kasernenstraße (Fahrtrichtung Osten) soSeite 2 von 11 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) umzugestalten, dass auf größtmöglicher Länge zwei Spuren für den MIV zur Verfügung gestellt werden können. Das Vorgehen ist mit der anzuhörenden Polizei abzustimmen. Mögliche Einschränkungen für ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sowie Feuerwehr und Rettungsdienst sind abzuwägen. Sollte der Radverkehr nicht (rechts-)sicher auf einem Radfahrstreifen und/oder einem Radschutzstreifen geführt werden können, soll der Radverkehr untersagt werden. Für diesen Fall sind Umleitungsrouten für die sichere, durchgängige und attraktive Führung des Radverkehrs mit einer hohen Erkennbarkeit einzurichten und in die Anordnung entsprechend aufzunehmen. Die temporäre Umsetzung erfolgt durch Gelb-Markierung. 1.8. Der Verkehrsversuch auf der Adenauerallee wird beendet. Die Datenerhebung wird fortgeführt, um die Entwicklung der Verkehrsmengen eng beobachten zu können. Die Verwaltung wird beauftragt, eine rechtskonforme 4-spurige Führung des KFZ-Verkehrs auf der Adenauerallee (2 Fahrstreifen je Fahrtrichtungen) inkl. richtlinienkonformer Radverkehrsführung umzusetzen. Das Vorgehen ist eng mit der Bezirksregierung Köln als Oberer Verkehrsbehörde und der Polizei abzustimmen. Mögliche Einschränkungen für den ÖPNV, den Fuß- und Radverkehr sowie Feuerwehr und Rettungsdienst sind abzuwägen. Sollte der Radverkehr nicht von Beginn an (rechts-)sicher auf einem Radfahrstreifen und/oder einem Radschutzstreifen geführt werden können, soll der Radverkehr auf gesamter Länge übergangsweise untersagt werden. Für diesen Fall sind Optimierungen der Umleitungsrouten für eine sichere, durchgängige und attraktive Führung des Radverkehrs mit einer hohen Erkennbarkeit einzurichten und in die Anordnung entsprechend aufzunehmen. Sollte dauerhaft keine sichere Radführung auf einer 4-spurigen Adenauerallee möglich sein, wird die Radverkehrsführung beispielsweise auf Kaiserstraße, Rheinufer und Weberstraße priorisiert weiterentwickelt 1.9. Um die Ausfahrt der KFZ aus den Tiefgaragen der Innenstadt zu beschleunigen und damit auch einen, den Busverkehr behindernden Rückstau in der Rathausgasse zu reduzieren, wird die Verwaltung beauftragt, testweise einen zweispurigen Rechtsabbiegers aus der Straße Am Hofgarten unter Entfall des Linksabbiegers in Richtung Koblenzer Tor auf die Adenauerallee umzusetzen. 2. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung u.a. die folgenden Sofortmaßnahmen bereits eingeleitet bzw. geprüft hat: 2.1. Verschiebung der Fahrbahnerneuerung auf der Willy-Brandt-Allee 2.2. Prüfung einer Verschiebung der Wartungsarbeiten des Godesberger Straßentunnels 2.3. Ausweitung der Home-Office Regelungen für die städtischen MitarbeitendenSeite 3 von 11 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2.4. Bereitstellung zusätzlicher Desk-Sharing-Arbeitsplätze an dezentralen Standorten in Beuel und Bad Godesberg für städtische Mitarbeitende 2.5. Anpassung der Einsatzkonzepte und probeweise Vorverlegung der Wachwechsel-Zeiten bei Feuerwehr und Rettungsdienstes sowie des kommunalen Ordnungsdienstes 2.6. Prüfung der Abbindung von Buslinien 2.7. Zeitliche Verlagerung der Einsatzzeiten der Müllabfuhr 2.8. Kommunikation an die Arbeitgebenden im Rahmen des Programms moveBonn sowie über die Wirtschaftsförderung 2.9. Gespräche zur Ausweitung der Fährverkehre 2.10. Sicherstellung der Schülerverkehre 2.11. Umleitung der Buslinien 600/601 durch die Husarenstraße Begründung Zu 1.1 Shuttle-Bus-Verkehr zwischen Pützchens Markt und Haltestelle Vilich Als kurzfristig zu realisierende Maßnahme wurde per Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters ein P+R Platz auf der Pützchens Markt Wiese eingerichtet. Um für die Nutzer des P+R Platzes eine attraktive Anbindung an den ÖPNV sicherzustellen, wurde ein Shuttle-Verkehr mit Bussen zur Haltestelle Vilich eingerichtet. Dort ist ein Umstieg auf die Stadtbahnlinie 66 möglich. Der Shuttle-Verkehr wird in folgenden Zeitfenstern angeboten: Mo-Fr: 6.00 – 19:00 Uhr und Sa: 10:30 – 18:30 Uhr Zu allen Zeiten steht weiterhin das reguläre Angebot der Linien 516, 529, 603, 608 und 609 an der Haltestelle „Pützchen Schule“ zur Verfügung. Verwaltung und SWB schlagen vor, dass zusätzliche Shuttle-Angebot bis zum 19.07.2026 zu verlängern. Ab dem 20.07.2026 beginnen die ersten Aufbauarbeiten für Pützchens Markt. Das Angebot muss daher ab diesem Zeitpunkt an dieser Stelle eingestellt werden. Die Kosten für eine Woche Shuttle-Verkehr zwischen belaufen sich auf rund 75.000 €. Zu 1.2 Zusätzliche P+R Flächen in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis Die Verwaltung hat mit der Identifikation von geeigneten Flächen für eine Einrichtung von zusätzlichen P&R-Angeboten begonnen. Hierbei werden neben städtischen Flächen auch Flächen in Privatbesitz betrachtet. Primär werden Flächen betrachtet, welche sich in der Nähe derSeite 4 von 11 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Haupteinfahrtstraßen befinden und einen ÖPNV-Anschluss im direkten Umfeld besitzen. In Ergänzung zu den bestehenden ÖPNV-Anbindungen wird auch die Einrichtung von Shuttle-Bus-Anbindungen (vgl. Ziffer 1.1.) geprüft. Hierbei könnten auch mehrere Flächen von einem Shuttle-Bus-System bedient werden. Neben bereits vorhandenen Parkplätzen werden darüber hinaus auch Freiflächen geprüft, die für eine Nutzung als P&R-Fläche noch baulich ertüchtigt werden müssten. Bei erfolgreicher Überprüfung der Machbarkeit einzelner Flächen wird die Verwaltung der Politik, sofern erforderlich, entsprechende Beschlussvorlagen zur Beratung unterbreiten. Zu 1.3 Busse auf der Straßenbahntrasse der Kennedybrücke Um einen ausreichend breiten Querschnitt herzustellen, soll geprüft werden, ob und mit welchem Aufwand durch eine Versetzung der seitlich begrenzenden Bordanlage, die weiter in die überbreiten Fahrbahnen verlegt wird, der erforderliche Raum geschaffen werden kann. Die notwendige Anpassung der Lichtsignalanlagen ohne Beeinträchtigung des Bahnverkehrs ist zu veranlassen. Zu 1.4 Fahrscheinloser ÖPNV Mit der Maßnahme soll der aktuellen Verkehrssituation im Stadtgebiet Bonn entgegengewirkt werden. Dass zeitlich befristete kostenlose Angebot soll den Autofahrern/innen einen Anreiz bieten, dass eigene Fahrzeug stehenzulassen bzw. einen der ausgewiesenen P&R-Plätze zu nutzen und auf den ÖPNV umzusteigen. Das Ziel ist, den städtischen Verkehr zu entzerren und einen größtmöglichen Verkehrsfluss zu ermöglichen. Die Kosten belaufen sich nach überschlägiger Schätzung auf ca. 350 T€ pro Woche. Zu 1.5 Busspuren Hermann-Wandersleb-Ring Durch die Umwandlung der Umweltspur auf dem Hermann-Wandersleb-Ring in eine Busspur wird der ÖPNV auf diesem Abschnitt beschleunigt. Davon profitieren sowohl die regulären Buslinien, die über den Streckenabschnitt verkehren, als auch der geplante Shuttle-Verkehr zwischen einem möglichen P+R-Platz am Telekom Dome und dem Hauptbahnhof. Taxis sind dabei auf der Busspur zugelassen und profitieren ebenfalls von der Maßnahme. Der Radverkehr muss in diesem Bereich auf attraktive Parallelrouten umgeleitet werden. Für diese Parallelrouten für den Radverkehr werden durch die Verwaltung die im Beschlusspunkt genannten Maßnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit der Anordnung vorgeschlagen. Zu 1.6 Zwei-Spurigkeit für den MIV zwischen Kölnstraße und Am Alten Friedhof, B 56 - Fahrtrichtung Westen Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen grundsätzlich der Erhöhung des Durchsatzes im MIV. Hierbei sollen die Kapazitäten auf den genannten Streckenabschnitten sowie an den angrenzenden Knotenpunkten erhöht werden. Gleichzeitig soll eine sichere Radverkehrsführung gewährleistet werden. Dort wo dem Radverkehr attraktive und kurze Alternativrouten angeboten werden können, kann dieser entsprechend umgeleitet werden. Dabei ist insbesondere auf die Sicherheit des Radverkehrs sowie des Fußverkehrs zu achten. U.a. sind dabei die vorherrschenden Verkehrsstärken maßgeblich.Seite 5 von 11 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die temporäre Umsetzung erfolgt durch Gelb-Markierung. Nach aktuellem Stand der Prüfung sollen beispielsweise folgende Maßnahmen priorisiert weiterentwickelt werden: • Zwischen Maarhofplatz und Maxstraße (Fahrtrichtung Westen) wird der Radverkehr entweder auf einem Schutzstreifen oder in Teilen in der Nebenanlage (ab Wilhelmstraße) geführt. Dazu ist ggf. der Entfall einer Ladezone zwischen Maarhofplatz und Wilhelmstraße erforderlich. • Die Umweltspur zwischen Landgericht und Bornheimer Straße entfällt. • Der Radfahrstreifen zwischen Bornheimer Straße und Kreisel Am Alten Friedhof wird in einen Radschutzstreifen umgewandelt oder entfällt. Zur fachlichen Unterscheidung von Radfahrstreifen und Radschutzstreifen werden die wesentlichen Merkmale im Folgenden kurz beschrieben. Radfahrstreifen • Mindestbreite = 1.85 (inkl. Markierung) • Markierung = Durchgezogene Linie (Zeichen 295) • Befahren durch KFZ = Verboten, außer zum Abbiegen oder Einfahren in Grundstücke • Halten & Parken = Absolutes Halteverbot • Überholen = ohne definierten Sicherheitsabstand möglich Radschutzstreifen • Mindestbreite = 1.25 (inkl. Markierung) • Markierung = Gestrichelte Linie (Zeichen 340) • Befahren durch KFZ = Erlaubt bei Bedarf • Halten & Parken = Absolutes Halteverbot • Überholen = innerorts 1,5m Zu 1.7 Zwei-Spurigkeit für den MIV zwischen Am Alten Friedhof und Kasernenstraße, B 56 - Fahrtrichtung Osten Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen grundsätzlich der Erhöhung des Durchsatzes im MIV. Hierbei sollen die Kapazitäten auf den genannten Streckenabschnitten sowie an den angrenzenden Knotenpunkten erhöht werden. Die Umweltspur zwischen Kasernenstraße und Bertha-von-Suttner- Platz liegt auf einer Hauptachse des ÖPNV. Insgesamt 18 städtische und regionale Buslinien verkehren auf dieser Achse und profitieren von der Umweltspur. Zur Stärkung und Beschleunigung des ÖPNV soll die Umweltspur in diesem Bereich erhalten bleiben. Nach aktuellem Stand der Prüfung sollen beispielsweise folgende Maßnahmen priorisiert weiterentwickelt werden: • Der Radfahrstreifen auf der Straße Am Alten Friedhof wird aufgehoben. • Der Abschnitt zwischen Einmündung Bornheimer Straße und Kasernenstraße bedarf einer vertieften Prüfung. • Die Umweltspur zwischen Kasernenstraße und Bertha-von-Suttner- Platz wird beibehalten.Seite 6 von 11 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die temporäre Umsetzung erfolgt durch Gelb-Markierung. Zu 1.8 Vier-Spurigkeit der Adenauerallee für den MIV Abgesehen davon, dass die Adenauerallee eine wichtige Verbindung zwischen Nord und Südbrücke darstellt, die als solche, insbesondere im Kontext der Sperrung der Nordbrücke, eine möglichst hohe Leistungsfähigkeit für den MIV aufweisen sollte, kommt der vorgeschlagenen Änderung der Querschnittsaufteilung eine weitere Bedeutung zu.. In der Straße Am Hofgarten kommt es unter bestimmten Verkehrsbedingungen zu einer extrem hohen Verkehrsbelastung, wie in der Vergangenheit häufiger zu beobachten war. Es kam zu Rückstauerscheinungen bis in die Marktgarage und zu erheblichen Behinderungen des ÖPNV in der Rathausgasse. Der zweistreifige Rechtsabbieger aus der Straße Am Hofgarten und der Verzicht auf eine Linksabbiegemöglichkeit in Richtung Norden wird diesen Staueffekten deutlich entgegen wirken. Hierdurch ist eine deutliche Erhöhung der Verkehrsbelastung der Adenauerallee in Fahrtrichtung Süden zu erwarten, wenn es erneut zu einer entsprechenden Verkehrslage kommt. Um kurzfristig eine rechtssichere Anordnung einer 4-spurigen Verkehrsführung der Adenauerallee zu ermöglichen, soll der Radverkehr in einem ersten Schritt auf der Adenauerallee untersagt und auf Parallelrouten verlagert werden. Bei Erfolg der Maßnahme wird die Verwaltung erarbeiten, mit welchen baulichen Maßnahmen der Verkehr im 2-spurigen MIV und Radverkehr je Fahrtrichtung geführt werden kann. Zur Umleitung des Radverkehrs auf attraktive Parallelrouten empfiehlt die Verwaltung die Prüfung der im Beschlusspunkt genannten Maßnahmen. Mit den Maßnahmen können dem Radverkehr im Nebenstraßennetz des Kfz- Verkehrs attraktive Routen angeboten werden. Durch die deutlich erkennbare Ausgestaltung der Parallelrouten für den Radverkehr werden Routen im Nebenstraßennetz auch für Menschen erkenntlich sein, die im Zuge der Nordbrückensperrung auf das Fahrrad umsteigen und wenig Kenntnis bezüglich geeigneter und sicherer Radverkehrsrouten abseits der Hauptstraßen verfügen. Die temporäre Umsetzung erfolgt durch Gelb-Markierung. Die Beibehaltung der Messung liefert wertvolle Vergleichsdaten zur Dokumentation der Sondersituation. Die Qualität und die Aussagekraft der Datenreihe nimmt durch die Sondersituation nochmals zu. Darüber hinaus können diese Daten auch dazu genutzt werden, um Maßnahmen zur Kanalisierung von Verkehren auf Hauptverkehrsstraßen zu begründen. Ein Austausch mit übergeordneten Behörden (LANUV) ist unabhängig von der Sondersituation für die nächsten Monate im Rahmen der Freigabe Schwerverkehr Reuterstraße vereinbart worden. Zu 1.9 Beschleunigung des Abflusses aus den Tiefgaragen der Innenstadt durch zweispurigen Rechtsabbieger Am Hofgarten Zur Beschleunigung der abfließenden Verkehre aus den Tiefgaragen Uni und Markt soll ein zweispuriges Rechtsabbiegen Am Hofgarten testweise umgesetztSeite 7 von 11 Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) werden. Die temporäre Umsetzung erfolgt durch Gelb-Markierung. Zu 2.1 Verschiebung der Fahrbahnerneuerung auf der Willy-Brandt-Allee Die ursprünglich ab Montag, 8. Juni 2026, geplante Instandsetzung der mittleren Fahrspuren der Willy-Brandt-Allee (Bundesstraße 9) in Fahrtrichtung Süden zwischen Bundeskanzlerplatz und Welckerstraße wird aufgrund der Sperrung der Nordbrücke verschoben. Zu 2.2 Prüfung einer Verschiebung der Wartungsarbeiten des Godesberger Straßentunnels. Vorgesehen ist die Ausführung der 3. Baustufe der sicherheitstechnischen Nachrüstung des Straßentunnels, da die vorhandenen Komponenten der Verkehrstechnik ihre Lebensdauer erreicht haben und zunehmend die Gefahr von Tunnelsperrungen durch Ausfall wichtiger Teile der Anlage besteht. Für diese Arbeiten soll –wie bereits vor einigen Jahren erfolgreich praktiziert- jeweils 1 Tunnelröhre gesperrt und der Verkehr im Gegenverkehrsbetrieb in die verbleibende Röhre verlagert werden. Da diese Arbeiten mit einer wechselseitigen Sperrung der Wegeverbindung zwischen B9 und Bonner Straße einhergehen, diese Wegebeziehung aber eine der Umleitungsstrecken für den Verkehr der gesperrten Nordbrücke darstellt, soll geprüft werden, ob und zu welchen Bedingungen die Arbeiten nicht wie vorgesehen ab Juli 2026 ausgeführt werden. Die Verwaltung wird zunächst abwarten, ob es nach entsprechenden Prüfungen durch die Autobahn GmbH bei einer Vollsperrung der Nordbrücke bleibt. Sollte eine Freigabe mindestens eines Fahrstreifens je Richtung realisierbar sein, könnten die Arbeiten im Tunnel wie geplant ausgeführt werden. Zu 2.3 Ausweitung der Home-Office Regelungen für die städtischen Mitarbeitenden Zur Reduzierung zusätzlicher Verkehrsbelastungen während der Sperrung der Nordbrücke werden die bestehenden Möglichkeiten der mobilen Arbeit konsequent genutzt und bei Bedarf erweitert. Führungskräfte werden gebeten, die im Rahmen der geltenden Regelungen vorhandenen Spielräume großzügig auszuschöpfen und betroffene Beschäftigte bestmöglich zu unterstützen. Sofern dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen, können dabei auch flexible, an die aktuelle Verkehrssituation angepasste Lösungen vereinbart werden. Hierdurch sollen zusätzliche Pendlerverkehre vermieden und die Auswirkungen der Verkehrseinschränkungen für die Beschäftigten reduziert werden. Die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs bleibt dabei jederzeit gewährleistet. Zu 2.4 Bereitstellung zusätzlicher Desk-Sharing-Arbeitsplätze an dezentralen Standorten Mitarbeitende sollen entlastet werden, die aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens in Bonn mit langen Anreisezeiten konfrontiert sind – insbesondere, wenn sie nicht im Homeoffice arbeiten können oder darauf angewiesen sind, mit Kolleg*innen räumlich zusammenzuarbeiten.Seite 8 von 11 Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bereits seit Freitag, dem 05.06.2026 wurden die Mitarbeitenden von einem möglichen Angebot in Kenntnis gesetzt und gebeten, Bedarfe zu melden. Im ersten Schritt werden in der Hans-Böckler-Str. 5 bis zu 10 Arbeitsplätze eingerichtet. In der Moltkestr. 2 (Lindeblock) werden zunächst 9 Arbeitsplätze bereitgestellt. Sollte der Bedarf die Kapazitäten übersteigen, werden weitere buchbare Arbeitsplätze für diesen Zweck geschaffen. Zu 2.5 Anpassung der Einsatzkonzepte und probeweise Vorverlegung der Wachwechsel-Zeiten bei Feuerwehr und Rettungsdienst sowie des kommunalen Ordnungsdienstes Die Einsatzstellen im Stadtgebiet können ganz überwiegend weiterhin von den bestehenden Wachstandorten im ersten Zugriff erreicht werden und sind von der Sperrung grundsätzlich nicht betroffen. Ergänzende Einheiten bei bestimmten Einsatzszenarien wurden aufgrund der Sperrung neu zugeordnet. Bei Einsätzen auf der Nordbrücke kann diese von Feuerwehr und Rettungsdienst von der rechtsrheinischen Seite bis zum Beginn der linksrheinischen Vorlandbrücke weiterhin befahren werden. Der Dienstbeginn der Wachabteilungen wurde auf sechs Uhr vorverlegt. Dies wird beobachtet und dann ggf. sehr bald auch wieder zurückgeführt. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD)hat sich auf die erhöhte Verkehrsbelastung bereits organisatorisch eingestellt. Die Einsatzmittel (Streifen) werden im Stadtgebiet auf die Stadtbezirke aufgeteilt und diese werden innerhalb des jeweiligen Stadtbezirkes disponiert. Ziel ist es, dass die Anfahrtswege und damit auch die Anfahrtszeiten verkürzt und die Einsatzmittel möglichst wenige Rheinquerungen zu bewältigen haben. Zu 2.6 Prüfung der Abbindung von Buslinien Die städtischen und regionalen Buslinien, die die Bonner Innenstadt anfahren, sind stark von der zusätzlichen Verkehrsbelastung betroffen. Ziel muss es daher sein, Beschleunigungsmaßnahmen für den Busverkehr umzusetzen, um die Zuverlässigkeit des ÖPNV-Angebotes zu gewährleisten. Ist dies in bestimmten Bereichen nicht möglich, prüft die Verwaltung, inwiefern Buslinien an geeigneten Stellen abgebunden werden können. Hierbei ist zu beachten, dass ein Umstieg auf einen leistungsfähigen schienengebunden ÖPNV sichergestellt sein muss, sodass Fahrgäste weiterhin eine Anbindung in die Innenstadt haben. Sobald diesbezüglich Prüfergebnisse vorliegen, wird die Verwaltung den politischen Gremien Maßnahmen zur Beschlussfassung vorlegen. Zu 2.7 Zeitliche Verlagerung der Einsatzzeiten der Müllabfuhr Die bonnorange beabsichtigt zur Verkehrsentlastung die Abfallentsorgung bereits ab 5 Uhr statt um 6 Uhr zu starten. Unter der Voraussetzung einer immissionsschutzrechtlichen Erlaubnis wird eine dafür notwendige entsprechende Änderung der Abfallsatzung durch den Verwaltungsrat der bonnorange AÖR (ggf. per Dringlichkeitsentscheidung) angestrebt. Zu 2.8 Kommunikation an die Arbeitgebenden im Rahmen des Programms moveBonn sowie über die Wirtschaftsförderung moveBonn erreicht über seine 50 Arbeitgebenden fast 80.000 Beschäftigte.Seite 9 von 11 Seite 10Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Schulungs- und Beratungsmaßnahmen aus den letzten Jahren greifen bereits jetzt in der Krisensituation. Die Maßnahmen tragen dazu bei, Verkehr zu vermeiden, zu verringern und zu verlagern, um so die Nutzung des MIV zu reduzieren. Viele Arbeitgebende verfügen über die nötigen Werkzeuge, um flexibel zu reagieren. Nun soll geprüft werden, wie die Kapazitäten gebündelt und gemeinsame Lösungen umgesetzt werden können, z.B. Die Einrichtung von Co-Working Spaces oder Initiativen für mehr Homeoffice. Hinzu kommt ein hoher Informationsbedarf, weswegen die Kommunikation stark in den Fokus genommen wird. Dies trägt auch zur Entlastung der restlichen Verwaltung bei. Ergänzend wird die Wirtschaftsförderung über ihren Verteiler von rund 3.800 Unternehmensdaten weitere Unternehmen in der Stadt Bonn regelmäßig über die Maßnahmen informieren. Zu 2.9 Ausweitung der Fährverkehre Unmittelbar nach der Brückensperrung hat die Verwaltung Kontakt mit der Geschäftsführung des Betreibers der Mondorfer Fähre sowie der Godesberger Fähre aufgenommen. Der Fährbetrieb der Mondorfer Fähre ist zeitlich ausgeweitet worden (6.00 – 21.00 Uhr). Normalerweise ist die Fähre von 6.30 – 20.00 Uhr in Betrieb. Eine zweite Fähre fährt zu den Stoßzeiten von 7.00 – 10.00 Uhr sowie von 15.30 – 19.00 Uhr. Sollte sich herausstellen, dass der Einsatz der zweiten Fähre auch über die Mittagszeit notwendig ist, wird diese auch durchgängig fahren. Die Godesberger Fähre fährt ebenfalls von 6.00 – 21.00 Uhr. Aufgrund der größeren Abmessungen und Kapazität ist hier der Einsatz einer zweiten Fähre aktuell jedoch nicht geplant. Mit dem Fährbetreiber wurde ebenfalls die Möglichkeit der Aufnahme einer zusätzlichen Fährlinie erörtert. Auf Bonner Seite existieren zwei Rampenanlagen am Rheinufer. Eine in Höhe der Beethovenhalle und eine weitere in Höhe des Langer Eugen (ehemals Trajekt), die aber auf der Beueler Seite kein entsprechendes Pendant mehr haben. Insoweit wären ganz erhebliche bauliche Maßnahmen notwendig, um rechtsrheinisch eine Rampenanlage und eine Anbindung an das Straßennetz herzustellen. Das ehemalige Personen-Fährschiff „Rheinnixe“ hat keine Zulassung mehr als Fähre und ist als „Sportboot“ durch den neuen Eigentümer zugelassen worden. Eine erneute Inbetriebnahme als Fährboot scheidet daher aus, ist aber auch wegen fehlender PKW-Abstellmöglichkeiten sowohl am Beueler wie am Bonner Rheinufer für Berufspendler mit PKW keine Option. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Kennedy-Brücke nutzen Fußgänger und Radfahrer generell die Brücke für die Rheinquerung. Zu 2.10 Sicherstellung der Schülerverkehre Die regionalen Schülerverkehre zwischen Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis die bisher über die Nordbrücke geführt werden konnten, sind stark von der Sperrung betroffen. Es handelt sich dabei um die Linien 592 und 595 die beide durch die RSVG betrieben werden. Die Verantwortlichkeit für eine Konzeptentwicklung liegt daher beim Rhein-Sieg-Kreis und der RSVG. Die Stadt Bonn wird sich in diesem Prozess jedoch intensiv einbringen und mögliche Optionen mit allen Beteiligten abstimmen. Infrastrukturelle Maßnahmen in Bonn die zu einer Stärkung des ÖPNV führen, tragen dabeiSeite 10 von 11 Seite 11Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) auch zu einer Sicherstellung und Beschleunigung des Schülerverkehres dar und sollten daher entsprechend priorisiert werden. Zu 2.11 Umleitung der Buslinien 600/601 durch die Husarenstraße Aufgrund der Sperrung der Römerstraße unterhalb der Autobahnbrücke muss der Busverkehr aktuell bereits ab dem Augustusring auf die Graurheindorfer Straße umgeleitet werden. Um die stark frequentierte Haltestelle „Augustinum“ der Linien 600 und 601 weiterhin bedienen zu können, soll der Buslinienverkehr jedoch durch die Husarenstraße umgeleitet werden. Allerdings ist bedingt durch zwei längere Abschnitte mit markierten Schrägparkern der Begegnungsverkehr Bus/Pkw bzw. Bus/Bus bzw. Lkw in der Husarenstraße nur sehr eingeschränkt möglich. Daher werden die Schrägparker temporär in Längsparker umgewandelt, um die nutzbare Fahrbahnbreite zu erweitern und die Begegnungsverkehre entsprechend besser abwickeln zu können.Die temporäre Umsetzung erfolgt durch Gelb-Markierung. Anlage/n KeineSeite 11 von 11
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de