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261154 · Beschlussvorlage

Sperrung der Nordbrücke: Erste Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV, Sicherung des Fuß- und Radverkehrs sowie Erhöhung des Durchflusses für den KFZ- und Schwerlastverkehr

Nummer
261154
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Hermann-Wandersleb-Ring Straße· Endenich, Bonn Hauptort
  • Friedrich-Ebert-Brücke Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Steinweg Straße· Endenich, Bonn
  • Effertzstraße Straße· Endenich, Bonn
  • Endenicher Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Frongasse Straße· Endenich, Bonn
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Kasernenstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Adenauerallee Straße· Südstadt, Bonn
  • Kaiserstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Weberstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Rathausgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Hofgarten Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Willy-Brandt-Allee Straße· Gronau, Bonn
  • Husarenstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Maarhofplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Maxstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Wilhelmstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Alten Friedhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bertha-von-Suttner-Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Reuterstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Bundeskanzlerplatz Straße· Gronau, Bonn
  • Welckerstraße Straße· Gronau, Bonn
  • Hans-Böckler-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Moltkestraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Mondorfer Fähre Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Römerstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Augustusring Straße· Nordstadt, Bonn
  • Augustinum Straße· Nordstadt, Bonn
  • Vilich Ortsteil· Beuel
  • Pützchen Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung des Rates 11.06.2026 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 261154-02 AA BBB-Änderungsantrag Sperrung der Nordbrücke: Erste Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV, Sicherung des Fuß- und Radverkehrs sowie Erhöhung des Durchflusses für den KFZ- und Schwerlastverkehr Antrag zur Vorlage 261154
  2. 261154-03 Sachstandsbericht zum Beschluss: Sperrung der Nordbrücke: Erste Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV, Sicherung des Fuß- und Radverkehrs sowie Erhöhung des Durchflusses für den KFZ- und Schwerlastverkehr
  3. 261154-01 AA Änderungsantrag GRÜNE-Fraktion - Sperrung der Nordbrücke: Erste Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV, Sicherung des Fuß- und Radverkehrs sowie Erhöhung des Durchflusses für den KFZ- und Schwerlastverkehr Antrag zur Vorlage 261154

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Beschlussvorlage
öffentlich
261154
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Dezernat III
Dezernat:
Dez. III
Sperrung der Nordbrücke: Erste Maßnahmen zur
Förderung des ÖPNV, Sicherung des Fuß- und
Radverkehrs sowie Erhöhung des Durchflusses für
den KFZ- und Schwerlastverkehr
Beratungsfolge
Rat 11.06.2026 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Am Mittwoch, den 03.06.2026 hat die Autobahn GmbH des Bundes die
Friedrich-Ebert-Brücke (A565/Nordbrücke) mit sofortiger Wirkung vollständig
und auf unbestimmte Zeit für KFZ-, LKW-, Rad- und Fußverkehr gesperrt.
Durch die Sperrung werden erhebliche Verkehrsmengen auf die beiden
verbleibenden Rheinquerungen Kennedybrücke (B56) und Konrad-Adenauer-
Brücke (A562/Südbrücke) sowie die ihnen vor- und nachgelagerten
Umleitungsrouten verlagert.
Erste Anpassungsmaßnahmen im innerstädtischen Verkehrsnetz erfordern eine
umgehende politische Beratung und Beschlussfassung, um den Schaden für
Bonn und die Region abzumildern. Eine spätere Beschlussfassung hat nicht
nur wirtschaftlich negative Folgen für die Wirtschaft und die Bürgerinnen und
Bürger.
Beschlussvorschlag
Die im Folgenden zu beschließenden Maßnahmen haben alle das gemeinsame
Ziel, die Auswirkungen der Nordbrücken-Sperrung bestmöglich abzumildern.
Gleichzeitig bestehen aufgrund der zu erwartenden Eingewöhnungsphasen
gewisse Unsicherheiten im Hinblick auf die konkrete Entwicklung der Verkehre.
Dennoch sind Sofortmaßnahmen erforderlich. Die zu beschließenden
Maßnahmen werden deshalb temporär betrachtet und unterliegen einer
fortlaufenden Beobachtung ihrer Wirksamkeit sowie, wo notwendig, einer
Nachjustierung.
1. Zur Förderung des ÖPNV, zur sicheren Führung von Fuß- und Radverkehren
im Bonner Stadtgebiet sowie zur Erhöhung der Kapazitäten für KFZ- und
Schwerlastverkehren auf den Umleitungsrouten während der Vollsperrung der
Friedrich-Ebert-Brücke (A565/Nordbrücke) beschließt der Rat der BundesstadtSeite 1 von 11
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Bonn:
1.1. Der per Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters ()
eingerichtete Shuttle-Bus-Verkehr zwischen der Pützchens Markt Wiese
und der Linie 66, Haltestelle Vilich wird bis zum 19.07.2026 (Beginn
Aufbau Pützchens Markt) fortgeführt.Der Shuttle-Bus-Verkehr kann je
nach Auslastung des P & R-Angebotes in der Anzahl der eingesetzten
Busse wie auch zeitlich angepasst werden.
1.2. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche P+R Flächen prioritär in
der Nähe von Hauptverkehrsstraßen in der Nähe des ÖPNV im Bonner
Stadtgebiet und im Rhein-Sieg-Kreis zu identifizieren, umzusetzen bzw.
Gespräche mit den Kommunen aufzunehmen, um zusätzliche
Umstiegspunkte zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu
ermöglichen.
1.3. Die Nutzung der Straßenbahntrasse auf der Kennedybrücke (B56)
für Linienbusse wird geprüft und sofern möglich, realisiert. Notwendige
bauliche Maßnahmen sollen möglichst in den Nachtstunden erfolgen.
1.4 Für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist im Stadtgebiet
Bonn für die Nutzung von Bussen, Straßen- und Stadtbahnen ab sofort
bis Ende Juni kein Fahrschein erforderlich. Falls personelle Kapazitäten
aus entfallenden Fahrscheinkontrollen verfügbar werden, sollen diese zur
Unterstützung der Fahrgäste an wesentlichen Ein- und Umstieg-Punkten
des ÖPNV eingesetzt werden. Eine Erstattung für bestehende
Ticketinhaber/innen wird es nicht geben.
1.5. Die Umweltspuren auf dem Hermann-Wandersleb-Ring werden in
beide Richtungen in Busspuren umgewandelt. Die Busspuren werden
nicht für andere Verkehre als dem ÖPNV (Bus und Taxi) freigegeben. Als
erforderliche Parallelrouten für den Radverkehr werden Maßnahmen zur
sicheren, durchgängigen und attraktiven Radverkehrsführung
beispielsweise auf den Straßen Steinweg, Effertzstraße sowie der
Endenicher Straße (zwischen Regertstraße und Frongasse) priorisiert
weiterentwickelt (vgl. Beschluss zur DS-Nr. 210302-09 N.
1.6. Die Verwaltung wird beauftragt, die B56 im Abschnitt Kölnstraße bis
Bornheimer Straße und in der Verlängerung bis zum Kreisverkehr Am
Alten Friedhof (Fahrtrichtung Westen) so umzugestalten, dass auf
größtmöglicher Länge zwei Spuren für den MIV zur Verfügung gestellt
werden können. Das Vorgehen ist mit der anzuhörenden Polizei
abzustimmen. Mögliche Einschränkungen für ÖPNV, Rad- und
Fußverkehr sowie Feuerwehr und Rettungsdienst sind abzuwägen. Sollte
der Radverkehr nicht (rechts-)sicher auf einem Radfahrstreifen und/oder
einem Radschutzstreifen geführt werden können, soll der Radverkehr
untersagt werden. Für diesen Fall sind Umleitungsrouten für die sichere,
durchgängige und attraktive Führung des Radverkehrs mit einer hohen
Erkennbarkeit einzurichten und in die Anordnung entsprechend
aufzunehmen. Die temporäre Umsetzung erfolgt durch Gelb-Markierung.
1.7.Die Verwaltung wird beauftragt, die Straße vom Kreisverkehr Am
Alten Friedhof und im weiteren Verlauf die B56 von der Einmündung
Bornheimer Straße bis zur Kasernenstraße (Fahrtrichtung Osten) soSeite 2 von 11
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
umzugestalten, dass auf größtmöglicher Länge zwei Spuren für den MIV
zur Verfügung gestellt werden können. Das Vorgehen ist mit der
anzuhörenden Polizei abzustimmen. Mögliche Einschränkungen für
ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sowie Feuerwehr und Rettungsdienst sind
abzuwägen. Sollte der Radverkehr nicht (rechts-)sicher auf einem
Radfahrstreifen und/oder einem Radschutzstreifen geführt werden
können, soll der Radverkehr untersagt werden. Für diesen Fall sind
Umleitungsrouten für die sichere, durchgängige und attraktive Führung
des Radverkehrs mit einer hohen Erkennbarkeit einzurichten und in die
Anordnung entsprechend aufzunehmen. Die temporäre Umsetzung
erfolgt durch Gelb-Markierung.
1.8. Der Verkehrsversuch auf der Adenauerallee wird beendet. Die
Datenerhebung wird fortgeführt, um die Entwicklung der
Verkehrsmengen eng beobachten zu können. Die Verwaltung wird
beauftragt, eine rechtskonforme 4-spurige Führung des KFZ-Verkehrs
auf der Adenauerallee (2 Fahrstreifen je Fahrtrichtungen) inkl.
richtlinienkonformer Radverkehrsführung umzusetzen. Das Vorgehen ist
eng mit der Bezirksregierung Köln als Oberer Verkehrsbehörde und der
Polizei abzustimmen. Mögliche Einschränkungen für den ÖPNV, den
Fuß- und Radverkehr sowie Feuerwehr und Rettungsdienst sind
abzuwägen.
Sollte der Radverkehr nicht von Beginn an (rechts-)sicher auf einem
Radfahrstreifen und/oder einem Radschutzstreifen geführt werden
können, soll der Radverkehr auf gesamter Länge übergangsweise
untersagt werden. Für diesen Fall sind Optimierungen der
Umleitungsrouten für eine sichere, durchgängige und attraktive Führung
des Radverkehrs mit einer hohen Erkennbarkeit einzurichten und in die
Anordnung entsprechend aufzunehmen. Sollte dauerhaft keine sichere
Radführung auf einer 4-spurigen Adenauerallee möglich sein, wird die
Radverkehrsführung beispielsweise auf Kaiserstraße, Rheinufer und
Weberstraße priorisiert weiterentwickelt
1.9. Um die Ausfahrt der KFZ aus den Tiefgaragen der Innenstadt zu
beschleunigen und damit auch einen, den Busverkehr behindernden
Rückstau in der Rathausgasse zu reduzieren, wird die Verwaltung
beauftragt, testweise einen zweispurigen Rechtsabbiegers aus der
Straße Am Hofgarten unter Entfall des Linksabbiegers in Richtung
Koblenzer Tor auf die Adenauerallee umzusetzen.
2. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung u.a.
die folgenden Sofortmaßnahmen bereits eingeleitet bzw. geprüft hat:
2.1. Verschiebung der Fahrbahnerneuerung auf der Willy-Brandt-Allee
2.2. Prüfung einer Verschiebung der Wartungsarbeiten des Godesberger
Straßentunnels
2.3. Ausweitung der Home-Office Regelungen für die städtischen
MitarbeitendenSeite 3 von 11
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
2.4. Bereitstellung zusätzlicher Desk-Sharing-Arbeitsplätze an
dezentralen Standorten in Beuel und Bad Godesberg für städtische
Mitarbeitende
2.5. Anpassung der Einsatzkonzepte und probeweise Vorverlegung der
Wachwechsel-Zeiten bei Feuerwehr und Rettungsdienstes sowie des
kommunalen Ordnungsdienstes
2.6. Prüfung der Abbindung von Buslinien
2.7. Zeitliche Verlagerung der Einsatzzeiten der Müllabfuhr
2.8. Kommunikation an die Arbeitgebenden im Rahmen des Programms
moveBonn sowie über die Wirtschaftsförderung
2.9. Gespräche zur Ausweitung der Fährverkehre
2.10. Sicherstellung der Schülerverkehre
2.11. Umleitung der Buslinien 600/601 durch die Husarenstraße
Begründung
Zu 1.1 Shuttle-Bus-Verkehr zwischen Pützchens Markt und Haltestelle
Vilich
Als kurzfristig zu realisierende Maßnahme wurde per
Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters ein P+R Platz auf der
Pützchens Markt Wiese eingerichtet. Um für die Nutzer des P+R Platzes eine
attraktive Anbindung an den ÖPNV sicherzustellen, wurde ein Shuttle-Verkehr
mit Bussen zur Haltestelle Vilich eingerichtet. Dort ist ein Umstieg auf die
Stadtbahnlinie 66 möglich. Der Shuttle-Verkehr wird in folgenden Zeitfenstern
angeboten:
Mo-Fr: 6.00 – 19:00 Uhr und Sa: 10:30 – 18:30 Uhr
Zu allen Zeiten steht weiterhin das reguläre Angebot der Linien 516, 529, 603,
608 und 609 an der Haltestelle „Pützchen Schule“ zur Verfügung. Verwaltung
und SWB schlagen vor, dass zusätzliche Shuttle-Angebot bis zum 19.07.2026
zu verlängern. Ab dem 20.07.2026 beginnen die ersten Aufbauarbeiten für
Pützchens Markt. Das Angebot muss daher ab diesem Zeitpunkt an dieser
Stelle eingestellt werden.
Die Kosten für eine Woche Shuttle-Verkehr zwischen belaufen sich auf rund
75.000 €.
Zu 1.2 Zusätzliche P+R Flächen in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis
Die Verwaltung hat mit der Identifikation von geeigneten Flächen für eine
Einrichtung von zusätzlichen P&R-Angeboten begonnen. Hierbei werden neben
städtischen Flächen auch Flächen in Privatbesitz betrachtet.
Primär werden Flächen betrachtet, welche sich in der Nähe derSeite 4 von 11
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Haupteinfahrtstraßen befinden und einen ÖPNV-Anschluss im direkten Umfeld
besitzen. In Ergänzung zu den bestehenden ÖPNV-Anbindungen wird auch die
Einrichtung von Shuttle-Bus-Anbindungen (vgl. Ziffer 1.1.) geprüft. Hierbei
könnten auch mehrere Flächen von einem Shuttle-Bus-System bedient werden.
Neben bereits vorhandenen Parkplätzen werden darüber hinaus auch
Freiflächen geprüft, die für eine Nutzung als P&R-Fläche noch baulich
ertüchtigt werden müssten. Bei erfolgreicher Überprüfung der Machbarkeit
einzelner Flächen wird die Verwaltung der Politik, sofern erforderlich,
entsprechende Beschlussvorlagen zur Beratung unterbreiten.
Zu 1.3 Busse auf der Straßenbahntrasse der Kennedybrücke
Um einen ausreichend breiten Querschnitt herzustellen, soll geprüft werden, ob
und mit welchem Aufwand durch eine Versetzung der seitlich begrenzenden
Bordanlage, die weiter in die überbreiten Fahrbahnen verlegt wird, der
erforderliche Raum geschaffen werden kann. Die notwendige Anpassung der
Lichtsignalanlagen ohne Beeinträchtigung des Bahnverkehrs ist zu
veranlassen.
Zu 1.4 Fahrscheinloser ÖPNV
Mit der Maßnahme soll der aktuellen Verkehrssituation im Stadtgebiet Bonn
entgegengewirkt werden. Dass zeitlich befristete kostenlose Angebot soll den
Autofahrern/innen einen Anreiz bieten, dass eigene Fahrzeug stehenzulassen
bzw. einen der ausgewiesenen P&R-Plätze zu nutzen und auf den ÖPNV
umzusteigen. Das Ziel ist, den städtischen Verkehr zu entzerren und einen
größtmöglichen Verkehrsfluss zu ermöglichen. Die Kosten belaufen sich nach
überschlägiger Schätzung auf ca. 350 T€ pro Woche.
Zu 1.5 Busspuren Hermann-Wandersleb-Ring
Durch die Umwandlung der Umweltspur auf dem Hermann-Wandersleb-Ring in
eine Busspur wird der ÖPNV auf diesem Abschnitt beschleunigt. Davon
profitieren sowohl die regulären Buslinien, die über den Streckenabschnitt
verkehren, als auch der geplante Shuttle-Verkehr zwischen einem möglichen
P+R-Platz am Telekom Dome und dem Hauptbahnhof. Taxis sind dabei auf der
Busspur zugelassen und profitieren ebenfalls von der Maßnahme. Der
Radverkehr muss in diesem Bereich auf attraktive Parallelrouten umgeleitet
werden. Für diese Parallelrouten für den Radverkehr werden durch die
Verwaltung die im Beschlusspunkt genannten Maßnahmen zur Erhöhung der
Rechtssicherheit der Anordnung vorgeschlagen.
Zu 1.6 Zwei-Spurigkeit für den MIV zwischen Kölnstraße und Am Alten
Friedhof, B 56 - Fahrtrichtung Westen
Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen grundsätzlich der Erhöhung des
Durchsatzes im MIV. Hierbei sollen die Kapazitäten auf den genannten
Streckenabschnitten sowie an den angrenzenden Knotenpunkten erhöht
werden. Gleichzeitig soll eine sichere Radverkehrsführung gewährleistet
werden. Dort wo dem Radverkehr attraktive und kurze Alternativrouten
angeboten werden können, kann dieser entsprechend umgeleitet werden.
Dabei ist insbesondere auf die Sicherheit des Radverkehrs sowie des
Fußverkehrs zu achten. U.a. sind dabei die vorherrschenden Verkehrsstärken
maßgeblich.Seite 5 von 11
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die temporäre Umsetzung erfolgt durch Gelb-Markierung.
Nach aktuellem Stand der Prüfung sollen beispielsweise folgende Maßnahmen
priorisiert weiterentwickelt werden:
• Zwischen Maarhofplatz und Maxstraße (Fahrtrichtung Westen) wird der
Radverkehr entweder auf einem Schutzstreifen oder in Teilen in der
Nebenanlage (ab Wilhelmstraße) geführt. Dazu ist ggf. der Entfall einer
Ladezone zwischen Maarhofplatz und Wilhelmstraße erforderlich.
• Die Umweltspur zwischen Landgericht und Bornheimer Straße entfällt.
• Der Radfahrstreifen zwischen Bornheimer Straße und Kreisel Am Alten
Friedhof wird in einen Radschutzstreifen umgewandelt oder entfällt.
Zur fachlichen Unterscheidung von Radfahrstreifen und Radschutzstreifen
werden die wesentlichen Merkmale im Folgenden kurz beschrieben.
Radfahrstreifen
• Mindestbreite = 1.85 (inkl. Markierung)
• Markierung = Durchgezogene Linie (Zeichen 295)
• Befahren durch KFZ = Verboten, außer zum Abbiegen oder Einfahren in
Grundstücke
• Halten & Parken = Absolutes Halteverbot
• Überholen = ohne definierten Sicherheitsabstand möglich
Radschutzstreifen
• Mindestbreite = 1.25 (inkl. Markierung)
• Markierung = Gestrichelte Linie (Zeichen 340)
• Befahren durch KFZ = Erlaubt bei Bedarf
• Halten & Parken = Absolutes Halteverbot
• Überholen = innerorts 1,5m
Zu 1.7 Zwei-Spurigkeit für den MIV zwischen Am Alten Friedhof und
Kasernenstraße, B 56 - Fahrtrichtung Osten
Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen grundsätzlich der Erhöhung des
Durchsatzes im MIV. Hierbei sollen die Kapazitäten auf den genannten
Streckenabschnitten sowie an den angrenzenden Knotenpunkten erhöht
werden. Die Umweltspur zwischen Kasernenstraße und Bertha-von-Suttner-
Platz liegt auf einer Hauptachse des ÖPNV. Insgesamt 18 städtische und
regionale Buslinien verkehren auf dieser Achse und profitieren von der
Umweltspur. Zur Stärkung und Beschleunigung des ÖPNV soll die Umweltspur
in diesem Bereich erhalten bleiben.
Nach aktuellem Stand der Prüfung sollen beispielsweise folgende Maßnahmen
priorisiert weiterentwickelt werden:
• Der Radfahrstreifen auf der Straße Am Alten Friedhof wird aufgehoben.
• Der Abschnitt zwischen Einmündung Bornheimer Straße und
Kasernenstraße bedarf einer vertieften Prüfung.
• Die Umweltspur zwischen Kasernenstraße und Bertha-von-Suttner-
Platz wird beibehalten.Seite 6 von 11
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die temporäre Umsetzung erfolgt durch Gelb-Markierung.
Zu 1.8 Vier-Spurigkeit der Adenauerallee für den MIV
Abgesehen davon, dass die Adenauerallee eine wichtige Verbindung
zwischen Nord und Südbrücke darstellt, die als solche, insbesondere im
Kontext der Sperrung der Nordbrücke, eine möglichst hohe
Leistungsfähigkeit für den MIV aufweisen sollte, kommt der
vorgeschlagenen Änderung der Querschnittsaufteilung eine weitere
Bedeutung zu.. In der Straße Am Hofgarten kommt es unter bestimmten
Verkehrsbedingungen zu einer extrem hohen Verkehrsbelastung, wie in der
Vergangenheit häufiger zu beobachten war. Es kam zu
Rückstauerscheinungen bis in die Marktgarage und zu erheblichen
Behinderungen des ÖPNV in der Rathausgasse. Der zweistreifige
Rechtsabbieger aus der Straße Am Hofgarten und der Verzicht auf eine
Linksabbiegemöglichkeit in Richtung Norden wird diesen Staueffekten deutlich
entgegen wirken. Hierdurch ist eine deutliche Erhöhung der Verkehrsbelastung
der Adenauerallee in Fahrtrichtung Süden zu erwarten, wenn es erneut zu einer
entsprechenden Verkehrslage kommt.
Um kurzfristig eine rechtssichere Anordnung einer 4-spurigen Verkehrsführung
der Adenauerallee zu ermöglichen, soll der Radverkehr in einem ersten Schritt
auf der Adenauerallee untersagt und auf Parallelrouten verlagert werden. Bei
Erfolg der Maßnahme wird die Verwaltung erarbeiten, mit welchen baulichen
Maßnahmen der Verkehr im 2-spurigen MIV und Radverkehr je Fahrtrichtung
geführt werden kann.
Zur Umleitung des Radverkehrs auf attraktive Parallelrouten empfiehlt die
Verwaltung die Prüfung der im Beschlusspunkt genannten Maßnahmen. Mit
den Maßnahmen können dem Radverkehr im Nebenstraßennetz des Kfz-
Verkehrs attraktive Routen angeboten werden. Durch die deutlich erkennbare
Ausgestaltung der Parallelrouten für den Radverkehr werden Routen im
Nebenstraßennetz auch für Menschen erkenntlich sein, die im Zuge der
Nordbrückensperrung auf das Fahrrad umsteigen und wenig Kenntnis
bezüglich geeigneter und sicherer Radverkehrsrouten abseits der Hauptstraßen
verfügen.
Die temporäre Umsetzung erfolgt durch Gelb-Markierung.
Die Beibehaltung der Messung liefert wertvolle Vergleichsdaten zur
Dokumentation der Sondersituation. Die Qualität und die Aussagekraft der
Datenreihe nimmt durch die Sondersituation nochmals zu. Darüber hinaus
können diese Daten auch dazu genutzt werden, um Maßnahmen zur
Kanalisierung von Verkehren auf Hauptverkehrsstraßen zu begründen. Ein
Austausch mit übergeordneten Behörden (LANUV) ist unabhängig von der
Sondersituation für die nächsten Monate im Rahmen der Freigabe
Schwerverkehr Reuterstraße vereinbart worden.
Zu 1.9 Beschleunigung des Abflusses aus den Tiefgaragen der Innenstadt
durch zweispurigen Rechtsabbieger Am Hofgarten
Zur Beschleunigung der abfließenden Verkehre aus den Tiefgaragen Uni und
Markt soll ein zweispuriges Rechtsabbiegen Am Hofgarten testweise umgesetztSeite 7 von 11
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
werden.
Die temporäre Umsetzung erfolgt durch Gelb-Markierung.
Zu 2.1 Verschiebung der Fahrbahnerneuerung auf der Willy-Brandt-Allee
Die ursprünglich ab Montag, 8. Juni 2026, geplante Instandsetzung der
mittleren Fahrspuren der Willy-Brandt-Allee (Bundesstraße 9) in Fahrtrichtung
Süden zwischen Bundeskanzlerplatz und Welckerstraße wird aufgrund der
Sperrung der Nordbrücke verschoben.
Zu 2.2 Prüfung einer Verschiebung der Wartungsarbeiten des
Godesberger Straßentunnels.
Vorgesehen ist die Ausführung der 3. Baustufe der sicherheitstechnischen
Nachrüstung des Straßentunnels, da die vorhandenen Komponenten der
Verkehrstechnik ihre Lebensdauer erreicht haben und zunehmend die Gefahr
von Tunnelsperrungen durch Ausfall wichtiger Teile der Anlage besteht.
Für diese Arbeiten soll –wie bereits vor einigen Jahren erfolgreich praktiziert-
jeweils 1 Tunnelröhre gesperrt und der Verkehr im Gegenverkehrsbetrieb in die
verbleibende Röhre verlagert werden. Da diese Arbeiten mit einer
wechselseitigen Sperrung der Wegeverbindung zwischen B9 und Bonner
Straße einhergehen, diese Wegebeziehung aber eine der Umleitungsstrecken
für den Verkehr der gesperrten Nordbrücke darstellt, soll geprüft werden, ob
und zu welchen Bedingungen die Arbeiten nicht wie vorgesehen ab Juli 2026
ausgeführt werden. Die Verwaltung wird zunächst abwarten, ob es nach
entsprechenden Prüfungen durch die Autobahn GmbH bei einer Vollsperrung
der Nordbrücke bleibt. Sollte eine Freigabe mindestens eines Fahrstreifens je
Richtung realisierbar sein, könnten die Arbeiten im Tunnel wie geplant
ausgeführt werden.
Zu 2.3 Ausweitung der Home-Office Regelungen für die städtischen
Mitarbeitenden
Zur Reduzierung zusätzlicher Verkehrsbelastungen während der Sperrung der
Nordbrücke werden die bestehenden Möglichkeiten der mobilen Arbeit
konsequent genutzt und bei Bedarf erweitert. Führungskräfte werden gebeten,
die im Rahmen der geltenden Regelungen vorhandenen Spielräume großzügig
auszuschöpfen und betroffene Beschäftigte bestmöglich zu unterstützen.
Sofern dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen, können dabei auch
flexible, an die aktuelle Verkehrssituation angepasste Lösungen vereinbart
werden. Hierdurch sollen zusätzliche Pendlerverkehre vermieden und die
Auswirkungen der Verkehrseinschränkungen für die Beschäftigten reduziert
werden. Die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs bleibt dabei jederzeit
gewährleistet.
Zu 2.4 Bereitstellung zusätzlicher Desk-Sharing-Arbeitsplätze an
dezentralen Standorten
Mitarbeitende sollen entlastet werden, die aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens in Bonn mit langen Anreisezeiten konfrontiert sind –
insbesondere, wenn sie nicht im Homeoffice arbeiten können oder darauf
angewiesen sind, mit Kolleg*innen räumlich zusammenzuarbeiten.Seite 8 von 11
Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Bereits seit Freitag, dem 05.06.2026 wurden die Mitarbeitenden von einem
möglichen Angebot in Kenntnis gesetzt und gebeten, Bedarfe zu melden. Im
ersten Schritt werden in der Hans-Böckler-Str. 5 bis zu 10 Arbeitsplätze
eingerichtet. In der Moltkestr. 2 (Lindeblock) werden zunächst 9 Arbeitsplätze
bereitgestellt. Sollte der Bedarf die Kapazitäten übersteigen, werden weitere
buchbare Arbeitsplätze für diesen Zweck geschaffen.
Zu 2.5 Anpassung der Einsatzkonzepte und probeweise Vorverlegung der
Wachwechsel-Zeiten bei Feuerwehr und Rettungsdienst sowie des
kommunalen Ordnungsdienstes
Die Einsatzstellen im Stadtgebiet können ganz überwiegend weiterhin von den
bestehenden Wachstandorten im ersten Zugriff erreicht werden und sind von
der Sperrung grundsätzlich nicht betroffen. Ergänzende Einheiten bei
bestimmten Einsatzszenarien wurden aufgrund der Sperrung neu zugeordnet.
Bei Einsätzen auf der Nordbrücke kann diese von Feuerwehr und
Rettungsdienst von der rechtsrheinischen Seite bis zum Beginn der
linksrheinischen Vorlandbrücke weiterhin befahren werden. Der Dienstbeginn
der Wachabteilungen wurde auf sechs Uhr vorverlegt. Dies wird beobachtet
und dann ggf. sehr bald auch wieder zurückgeführt.
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD)hat sich auf die erhöhte
Verkehrsbelastung bereits organisatorisch eingestellt. Die Einsatzmittel
(Streifen) werden im Stadtgebiet auf die Stadtbezirke aufgeteilt und diese
werden innerhalb des jeweiligen Stadtbezirkes disponiert. Ziel ist es, dass die
Anfahrtswege und damit auch die Anfahrtszeiten verkürzt und die Einsatzmittel
möglichst wenige Rheinquerungen zu bewältigen haben.
Zu 2.6 Prüfung der Abbindung von Buslinien
Die städtischen und regionalen Buslinien, die die Bonner Innenstadt anfahren,
sind stark von der zusätzlichen Verkehrsbelastung betroffen. Ziel muss es
daher sein, Beschleunigungsmaßnahmen für den Busverkehr umzusetzen, um
die Zuverlässigkeit des ÖPNV-Angebotes zu gewährleisten. Ist dies in
bestimmten Bereichen nicht möglich, prüft die Verwaltung, inwiefern Buslinien
an geeigneten Stellen abgebunden werden können. Hierbei ist zu beachten,
dass ein Umstieg auf einen leistungsfähigen schienengebunden ÖPNV
sichergestellt sein muss, sodass Fahrgäste weiterhin eine Anbindung in die
Innenstadt haben. Sobald diesbezüglich Prüfergebnisse vorliegen, wird die
Verwaltung den politischen Gremien Maßnahmen zur Beschlussfassung
vorlegen.
Zu 2.7 Zeitliche Verlagerung der Einsatzzeiten der Müllabfuhr
Die bonnorange beabsichtigt zur Verkehrsentlastung die Abfallentsorgung
bereits ab 5 Uhr statt um 6 Uhr zu starten. Unter der Voraussetzung einer
immissionsschutzrechtlichen Erlaubnis wird eine dafür notwendige
entsprechende Änderung der Abfallsatzung durch den Verwaltungsrat der
bonnorange AÖR (ggf. per Dringlichkeitsentscheidung) angestrebt.
Zu 2.8 Kommunikation an die Arbeitgebenden im Rahmen des Programms
moveBonn sowie über die Wirtschaftsförderung
moveBonn erreicht über seine 50 Arbeitgebenden fast 80.000 Beschäftigte.Seite 9 von 11
Seite 10Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Schulungs- und Beratungsmaßnahmen aus den letzten Jahren greifen bereits
jetzt in der Krisensituation. Die Maßnahmen tragen dazu bei, Verkehr zu
vermeiden, zu verringern und zu verlagern, um so die Nutzung des MIV zu
reduzieren. Viele Arbeitgebende verfügen über die nötigen Werkzeuge, um
flexibel zu reagieren. Nun soll geprüft werden, wie die Kapazitäten gebündelt
und gemeinsame Lösungen umgesetzt werden können, z.B. Die Einrichtung
von Co-Working Spaces oder Initiativen für mehr Homeoffice. Hinzu kommt ein
hoher Informationsbedarf, weswegen die Kommunikation stark in den Fokus
genommen wird. Dies trägt auch zur Entlastung der restlichen Verwaltung bei.
Ergänzend wird die Wirtschaftsförderung über ihren Verteiler von rund 3.800
Unternehmensdaten weitere Unternehmen in der Stadt Bonn regelmäßig über
die Maßnahmen informieren.
Zu 2.9 Ausweitung der Fährverkehre
Unmittelbar nach der Brückensperrung hat die Verwaltung Kontakt mit der
Geschäftsführung des Betreibers der Mondorfer Fähre sowie der Godesberger
Fähre aufgenommen. Der Fährbetrieb der Mondorfer Fähre ist zeitlich
ausgeweitet worden (6.00 – 21.00 Uhr). Normalerweise ist die Fähre von 6.30 –
20.00 Uhr in Betrieb. Eine zweite Fähre fährt zu den Stoßzeiten von 7.00 –
10.00 Uhr sowie von 15.30 – 19.00 Uhr. Sollte sich herausstellen, dass der
Einsatz der zweiten Fähre auch über die Mittagszeit notwendig ist, wird diese
auch durchgängig fahren.
Die Godesberger Fähre fährt ebenfalls von 6.00 – 21.00 Uhr. Aufgrund der
größeren Abmessungen und Kapazität ist hier der Einsatz einer zweiten Fähre
aktuell jedoch nicht geplant.
Mit dem Fährbetreiber wurde ebenfalls die Möglichkeit der Aufnahme einer
zusätzlichen Fährlinie erörtert. Auf Bonner Seite existieren zwei
Rampenanlagen am Rheinufer. Eine in Höhe der Beethovenhalle und eine
weitere in Höhe des Langer Eugen (ehemals Trajekt), die aber auf der Beueler
Seite kein entsprechendes Pendant mehr haben. Insoweit wären ganz
erhebliche bauliche Maßnahmen notwendig, um rechtsrheinisch eine
Rampenanlage und eine Anbindung an das Straßennetz herzustellen.
Das ehemalige Personen-Fährschiff „Rheinnixe“ hat keine Zulassung mehr als
Fähre und ist als „Sportboot“ durch den neuen Eigentümer zugelassen worden.
Eine erneute Inbetriebnahme als Fährboot scheidet daher aus, ist aber auch
wegen fehlender PKW-Abstellmöglichkeiten sowohl am Beueler wie am Bonner
Rheinufer für Berufspendler mit PKW keine Option. Aufgrund der unmittelbaren
Nähe zur Kennedy-Brücke nutzen Fußgänger und Radfahrer generell die
Brücke für die Rheinquerung.
Zu 2.10 Sicherstellung der Schülerverkehre
Die regionalen Schülerverkehre zwischen Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis die
bisher über die Nordbrücke geführt werden konnten, sind stark von der
Sperrung betroffen. Es handelt sich dabei um die Linien 592 und 595 die beide
durch die RSVG betrieben werden. Die Verantwortlichkeit für eine
Konzeptentwicklung liegt daher beim Rhein-Sieg-Kreis und der RSVG. Die
Stadt Bonn wird sich in diesem Prozess jedoch intensiv einbringen und
mögliche Optionen mit allen Beteiligten abstimmen. Infrastrukturelle
Maßnahmen in Bonn die zu einer Stärkung des ÖPNV führen, tragen dabeiSeite 10 von 11
Seite 11Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
auch zu einer Sicherstellung und Beschleunigung des Schülerverkehres dar
und sollten daher entsprechend priorisiert werden.
Zu 2.11 Umleitung der Buslinien 600/601 durch die Husarenstraße
Aufgrund der Sperrung der Römerstraße unterhalb der Autobahnbrücke muss
der Busverkehr aktuell bereits ab dem Augustusring auf die Graurheindorfer
Straße umgeleitet werden. Um die stark frequentierte Haltestelle „Augustinum“
der Linien 600 und 601 weiterhin bedienen zu können, soll der Buslinienverkehr
jedoch durch die Husarenstraße umgeleitet werden. Allerdings ist bedingt durch
zwei längere Abschnitte mit markierten Schrägparkern der Begegnungsverkehr
Bus/Pkw bzw. Bus/Bus bzw. Lkw in der Husarenstraße nur sehr eingeschränkt
möglich. Daher werden die Schrägparker temporär in Längsparker
umgewandelt, um die nutzbare Fahrbahnbreite zu erweitern und die
Begegnungsverkehre entsprechend besser abwickeln zu können.Die temporäre
Umsetzung erfolgt durch Gelb-Markierung.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de