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261125-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Containerstandort Parkplatz Auf dem Godesberg – Prüfauftrag Verlegung, Wartungsintervall und Kontrollmechanismus

Nummer
261125-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.06.2026
Letzte Änderung
26.10.2026
  • Auf dem Godesberg Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261125 Volt-Antrag: Containerstandort Parkplatz Auf dem Godesberg – Prüfauftrag Verlegung, Wartungsintervall und Kontrollmechanismus

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261125-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Containerstandort Parkplatz Auf dem Godesberg –
Prüfauftrag Verlegung, Wartungsintervall und
Kontrollmechanismus
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die bonnorange AöR teilt zum Antrag Folgendes mit:
1. ob die auf dem Parkplatz Auf dem Godesberg befindlichen Kleider-
und Abfallcontainer an einen geeigneteren Standort verlegt werden
können;
Aufgrund der hohen Bewohnerdichte im Stadtgebiet kann auf den dortigen
Containerstandplatz grundsätzlich nicht verzichtet werden. Im näheren Umfeld
gibt es keine geeigneten Alternativflächen, auf die die Container verlegt werden
könnten. Der Standort muss daher beibehalten werden.
2. sofern eine Verlegung nicht möglich ist, ob das Kontrollintervall für
den Standort erhöht und eine verbindliche Regelung zur zeitnahen
Beseitigung von Nebenablagerungen eingeführt werden kann;
Um der erhöhten Vermüllung entgegenzuwirken, kann die reguläre Reinigung
des Standortes bei Bedarf von der bisherigen einmaligen auf eine zweimalige
wöchentliche Frequenz umgestellt werden.
3. ob über das Amt für Stadtgrün oder andere regelmäßig am und im
näheren Umfeld des Burgfriedhofs tätige Stellen ein niedrigschwelli-
ger Meldemechanismus eingerichtet werden kann, der das Ord-
nungsamt bei Nebenablagerungen zeitnah informiert, damit diese
möglichst schnell entfernt werden.
Eine Ausweitung der „Kontrollintervalle“ oder die Einrichtung eines zusätzli-
chen, niederschwelligen Meldemechanismus wird hingegen als nicht ziel-
führend erachtet. Eine Erhöhung der reinen Meldefrequenz führt aus logisti-
schen Gründen nicht zu einer noch schnelleren oder häufigeren Sonderanfahrt
des Standortes.“
Anlage/n
KeineSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de