261125-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Containerstandort Parkplatz Auf dem Godesberg – Prüfauftrag Verlegung, Wartungsintervall und Kontrollmechanismus
Kerndaten
- Nummer
- 261125-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.06.2026
- Letzte Änderung
- 26.10.2026
Orte
- Auf dem Godesberg Hauptort
- Alt-Godesberg
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261125-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Containerstandort Parkplatz Auf dem Godesberg – Prüfauftrag Verlegung, Wartungsintervall und Kontrollmechanismus Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die bonnorange AöR teilt zum Antrag Folgendes mit: 1. ob die auf dem Parkplatz Auf dem Godesberg befindlichen Kleider- und Abfallcontainer an einen geeigneteren Standort verlegt werden können; Aufgrund der hohen Bewohnerdichte im Stadtgebiet kann auf den dortigen Containerstandplatz grundsätzlich nicht verzichtet werden. Im näheren Umfeld gibt es keine geeigneten Alternativflächen, auf die die Container verlegt werden könnten. Der Standort muss daher beibehalten werden. 2. sofern eine Verlegung nicht möglich ist, ob das Kontrollintervall für den Standort erhöht und eine verbindliche Regelung zur zeitnahen Beseitigung von Nebenablagerungen eingeführt werden kann; Um der erhöhten Vermüllung entgegenzuwirken, kann die reguläre Reinigung des Standortes bei Bedarf von der bisherigen einmaligen auf eine zweimalige wöchentliche Frequenz umgestellt werden. 3. ob über das Amt für Stadtgrün oder andere regelmäßig am und im näheren Umfeld des Burgfriedhofs tätige Stellen ein niedrigschwelli- ger Meldemechanismus eingerichtet werden kann, der das Ord- nungsamt bei Nebenablagerungen zeitnah informiert, damit diese möglichst schnell entfernt werden. Eine Ausweitung der „Kontrollintervalle“ oder die Einrichtung eines zusätzli- chen, niederschwelligen Meldemechanismus wird hingegen als nicht ziel- führend erachtet. Eine Erhöhung der reinen Meldefrequenz führt aus logisti- schen Gründen nicht zu einer noch schnelleren oder häufigeren Sonderanfahrt des Standortes.“ Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de