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261121-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu Grüne-Antrag auf mehrsprachige Information, transparente Beteiligung beim geplanten Ausbau der A565/A59 in Bonn

Nummer
261121-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
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  1. 261121 Grüne-Antrag auf mehrsprachige Information, transparente Beteiligung beim geplanten Ausbau der A565/A59 in Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261121-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Stellungnahme zu Grüne-Antrag auf
mehrsprachige Information, transparente
Beteiligung beim geplanten Ausbau der A565/A59
in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und
Integration
01.10.2026 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 05.11.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Nach Prüfung der Verwaltung fallen die folgenden von den Antragsstellenden
vorgeschlagenen Maßnahmen in die Zuständigkeit der Verwaltung:
1. Mehrsprachige Information
Die Stadt Bonn stellt Informationen zu den Planungen in verständlicher
und barrierearmer Form bereit. Wesentliche Informationen sollen
mindestens in deutscher, türkischer, arabischer, englischer, russischer
und farsi/persischer Sprache verfügbar gemacht werden.
Die Informationen sollen insbesondere enthalten:
• Auswirkungen der Planungen auf Wohnraum und Umfeld,
• Rechte von Mieterinnen und Eigentümerinnen,
• Ablauf möglicher Beteiligungs- und Enteignungsverfahren,
• bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Mehrsprachige Informationen können i.d.R. auf der Internetseite bonn.de
eingestellt werden. Die Internetseite kann neben Deutsch in weiteren zehn
Fremdsprachen genutzt werden. Dazu verweist die Verwaltung auf die
Mitteilungsvorlage 252684 (im Integrationsausschuss am 1. April 2025).
2. Niedrigschwellige Beteiligung
Die Verwaltung organisiert frühzeitige Informations- und
Beteiligungsveranstaltungen in den betroffenen Stadtteilen. Dabei soll bei
Bedarf eine sprachliche Unterstützung durch Dolmetscher*innen
gewährleistet werden.
Planungsunterlagen und relevante Informationen sollen öffentlich, digital
zugänglich und in verständlicher Sprache bereitgestellt werden.
Die Verwaltung stellt bei Bedarf und individueller Prüfung eine sprachliche
Unterstützung im Rahmen des Sprachenpools des Amtes für Integration undSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Vielfalt zur Verfügung. Die übrigen Maßnahmen liegen nach Einschätzung der
Verwaltung in der Verantwortung des Bundes/der Autobahn GmbH.
3. Prüfung alternativer und flächensparender Lösungen
Vor dem Hintergrund aktueller verkehrs- und klimapolitischer
Zielsetzungen wird die Verwaltung gebeten zu prüfen,
• ob flächensparendere Varianten gegenüber einem umfassenden
Autobahnausbau möglich sind,
• welche Maßnahmen des Lärmschutzes und der Verkehrslenkung
Alternativen zu zusätzlichen Fahrspuren darstellen können,
• wie die Planungen mit den Klimaschutzzielen der Stadt Bonn vereinbar
sind,
• welche Auswirkungen die Vorhaben auf Wohnraum, Grünflächen und die
Lebensqualität in den betroffenen Stadtteilen haben.
Dabei sollen auch moderne Mobilitätskonzepte, insbesondere die
Förderung des öffentlichen Nahverkehrs, des Radverkehrs und
barrierefreier Mobilität, berücksichtigt werden.
Die Maßnahmen liegen nach Einschätzung der Verwaltung in der
Verantwortung des Bundes/der Autobahn GmbH. Ergänzend weist die
Verwaltung auf die Drucksachengruppe 241968 hin.
4. Sozialverträgliche Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,
• welche Maßnahmen zur Vermeidung sozialer Härten möglich sind,
• wie betroffene Mieter*innen besser unterstützt werden können,
• wie Verdrängungseffekte minimiert werden können,
• wie bestehender Wohnraum in den betroffenen Stadtteilen geschützt
werden kann.
Die kommunale Wohnraumschutz- bzw. Zweckentfremdungssatzung kann den
Abriss oder Verlust von Wohnraum im Rahmen einer solchen öffentlichen
Großmaßnahme in der Regel nicht verhindern. Zwar schützt eine solche
Satzung Wohnraum grundsätzlich vor Abriss und Leerstand, jedoch greifen bei
übergeordneten Infrastrukturprojekten wie dem Neubau einer Brücke rechtliche
Mechanismen, die der kommunalen Satzung übergeordnet sind. Auch
bestünde bei einer beantragten Zweckentfremdung (Leerstand und späterer
Abriss) ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Maßnahme.
Aus Sicht der Verwaltung liegt die Verantwortung beim Vorhabenträger (bei der
Nordbrücke die Autobahn GmbH des Bundes), sich gemeinsam mit den
Eigentümern und den betroffenen Mieterinnen und Mietern um
sozialverträgliche Lösungen zu bemühen. Dazu gehören häufig Unterstützung
bei der Wohnungssuche, Umzugshilfen oder freiwillige
Entschädigungsvereinbarungen. Solche Leistungen könnten sich aus dem
Grunderwerb und den Verhandlungen ergeben.
5. Beratungsangebote
Die Verwaltung prüft gemeinsam mit geeigneten Stellen die Einrichtung
eines niedrigschwelligen Beratungsangebots für betroffene
Bewohner*innen, insbesondere zu mietrechtlichen, sozialen und
verfahrensbezogenen Fragen.Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Wenn der Verwaltung nähere Informationen vorliegen, können die
Bewohnerinnen und Bewohner informiert und sensibilisiert werden, um den
Vorhabenträger zu unterstützen. Die Beratungsangebote der städtischen
Wohnungsvermittlung stehen allen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern
zur Verfügung. Hierbei ist allerdings zu bedenken, dass für ein
Wohnungsangebot aus dem der Stadt zur Verfügung stehenden ohnehin zu
geringem Bestand in der Regel die Voraussetzungen für den Erwerb eines
Wohnberechtigungsscheins vorliegen müssen.
Sofern von dem geplanten Ausbauvorhaben der A565/A59 Menschen mit
Behinderung oder ältere und pflegebedürftige Bürgerinnen und Bürger betroffen
sind, besteht zudem sowohl durch die Koordinierungsstelle für die Belange von
Menschen mit Behinderung als auch durch die Fachstelle Alter und Pflege die
niedrigschwellige Möglichkeit, Betroffene ergänzend bedarfsspezifisch zu
beraten. Die Behindertengemeinschaft als unsere Behindertenbeauftragte sollte
bei den Planungen einer städtischen Veranstaltung hinzugezogen werden,
damit eine barrierefreie Veranstaltung die Teilhabe aller Menschen in Bonn
ermöglicht und alle Menschen die Chance auf Information haben.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de