261112-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Antrag: Autochthone Arten vor Verdrängung durch Neozoen schützen
Kerndaten
- Nummer
- 261112-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Rheinaue Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261112-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III BBB-Antrag: Autochthone Arten vor Verdrängung durch Neozoen schützen Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 30.09.2026 Kenntnisnahme Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung teilt zu den einzelnen Punkten folgendes mit: Zu 1. Asiatische Hornisse Seit 2025 hat sich die Rechtslage hinsichtlich der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) geändert. Die Stadtverwaltung ist nicht mehr grundsätzlich verpflichtet, alle Nester zu beseitigen. Eine Bekämpfung beziehungsweise Nestentfernung ist nur noch dann erforderlich, wenn eine Gefahr für die biologische Vielfalt oder die öffentliche Sicherheit besteht. Hintergrund ist die Einstufung der Art als mittlerweile weit verbreitet in Deutschland, sodass eine flächendeckende Bekämpfung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung nicht mehr als zielführend angesehen wird. Die Stadt Bonn beseitigt daher Nester der Asiatischen Hornisse ausschließlich auf städtischen Grundstücken. Für private Grundstücke sind die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich. Eine Ausweitung der städtischen Maßnahmen auf Privatgrundstücke ist insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage derzeit nicht vorgesehen. Derzeit erfolgt die Bekämpfung auf städtischen Flächen gezielt dort, wo eine Gefährdung der biologischen Vielfalt besteht, insbesondere in Bereichen mit bekannten Vorkommen sensibler seltener Insektenarten. Darüber hinaus werden Maßnahmen an Orten ergriffen, an denen die menschliche Sicherheit gefährdet sein könnte, beispielsweise im Umfeld von Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern oder vergleichbaren Einrichtungen. Die bisherige Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung über die Asiatische Hornisse wird fortgeführt. Eine Intensivierung der Kampagne ist aktuell jedoch aus personellen Gründen nicht geplant. Zu 2. Kanada- und Nilgänse Derzeit sind keine Maßnahmen zur Eindämmung invasiver Kanada- und Nilgänse in der Rheinaue geplant. Auch wenn entsprechende Maßnahmen aus naturschutzfachlicher Sicht grundsätzlich sinnvoll wären, handelt es sich hierbeiSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) um eine jagdrechtliche Angelegenheit. Da die betroffenen Arten dem Jagdrecht unterliegen und die Flächen einem Jagdbezirk zugeordnet sind, wären entsprechende Maßnahmen im Rahmen der Ausübung der Jagd zu prüfen. Zu 3. Nutria-Management Das Nutria-Management wird entsprechend der hierzu gefassten politischen Beschlüsse fortgeführt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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