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261112-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Antrag: Autochthone Arten vor Verdrängung durch Neozoen schützen

Nummer
261112-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.07.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 30.09.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261112 BBB-Antrag: Autochthone Arten vor Verdrängung durch Neozoen schützen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261112-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
BBB-Antrag: Autochthone Arten vor Verdrängung
durch Neozoen schützen
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
30.09.2026 Kenntnisnahme
Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung teilt zu den einzelnen Punkten folgendes mit:
Zu 1. Asiatische Hornisse
Seit 2025 hat sich die Rechtslage hinsichtlich der Asiatischen Hornisse (Vespa
velutina) geändert. Die Stadtverwaltung ist nicht mehr grundsätzlich verpflichtet,
alle Nester zu beseitigen. Eine Bekämpfung beziehungsweise Nestentfernung
ist nur noch dann erforderlich, wenn eine Gefahr für die biologische Vielfalt oder
die öffentliche Sicherheit besteht. Hintergrund ist die Einstufung der Art als
mittlerweile weit verbreitet in Deutschland, sodass eine flächendeckende
Bekämpfung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung nicht mehr als
zielführend angesehen wird.
Die Stadt Bonn beseitigt daher Nester der Asiatischen Hornisse ausschließlich
auf städtischen Grundstücken. Für private Grundstücke sind die jeweiligen
Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich. Eine Ausweitung der
städtischen Maßnahmen auf Privatgrundstücke ist insbesondere vor dem
Hintergrund der angespannten Haushaltslage derzeit nicht vorgesehen.
Derzeit erfolgt die Bekämpfung auf städtischen Flächen gezielt dort, wo eine
Gefährdung der biologischen Vielfalt besteht, insbesondere in Bereichen mit
bekannten Vorkommen sensibler seltener Insektenarten. Darüber hinaus
werden Maßnahmen an Orten ergriffen, an denen die menschliche Sicherheit
gefährdet sein könnte, beispielsweise im Umfeld von Kindertagesstätten,
Schulen, Krankenhäusern oder vergleichbaren Einrichtungen.
Die bisherige Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung über die Asiatische
Hornisse wird fortgeführt. Eine Intensivierung der Kampagne ist aktuell jedoch
aus personellen Gründen nicht geplant.
Zu 2. Kanada- und Nilgänse
Derzeit sind keine Maßnahmen zur Eindämmung invasiver Kanada- und
Nilgänse in der Rheinaue geplant. Auch wenn entsprechende Maßnahmen aus
naturschutzfachlicher Sicht grundsätzlich sinnvoll wären, handelt es sich hierbeiSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
um eine jagdrechtliche Angelegenheit. Da die betroffenen Arten dem Jagdrecht
unterliegen und die Flächen einem Jagdbezirk zugeordnet sind, wären
entsprechende Maßnahmen im Rahmen der Ausübung der Jagd zu prüfen.
Zu 3. Nutria-Management
Das Nutria-Management wird entsprechend der hierzu gefassten politischen
Beschlüsse fortgeführt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de