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261112 · Antrag

BBB-Antrag: Autochthone Arten vor Verdrängung durch Neozoen schützen

Nummer
261112
Art
Antrag
Veröffentlicht
03.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 03.06.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 15.07.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.07.2026 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 94,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 261112-02 AA Änderungsantrag Linke: Autochthone Arten vor Verdrängung durch Neozoen schützen, Antrag zur Vorlage 261112
  2. 261112-01 ST BBB-Antrag: Autochthone Arten vor Verdrängung durch Neozoen schützen

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Antrag
öffentlich
261112
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Jutta Acar
Alfred Mutinelli
Marcel Schmitt
Johannes Schott
02.06.2026
BBB-Antrag: Autochthone Arten vor Verdrängung
durch Neozoen schützen
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
23.06.2026 Empfehlung
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auch weiterhin alle in ihrem
Einflussbereich liegenden Maßnahmen zu ergreifen, um die zunehmende
Ausbreitung der asiatischen Hornisse (Vespa velutina) zu bekämpfen. Hierzu
zählt u.a.
- die ausnahmslose Entfernung von Nestern der asiatischen Hornisse auf
öffentlichem und privatstädtischem Grund der Stadt Bonn
- eine Öffentlichkeitskampagne, in der aufbauend auf den bisherigen
städtischen Publikationen zur sprunghaften Ausbreitung der asiatischen
Hornisse die Bürgerschaft darauf hingewiesen wird, dass
a. Nester der asiatischen Hornisse auf Privatgrundstücken auf Grund der
Einschätzung als etablierte Art nunmehr zwar nicht mehr zwingend beseitigt
werden müssen, diese aber zum Schutze der heimischen Arten und somit der
Biodiversität weiterhin rasch entfernt werden sollten,
b. Nester der asiatischen Hornisse, die die öffentliche Sicherheit gefährden -
etwa weil sie sich in der Nähe einer Bushaltestelle, eines Kindergartens, einer
Schule oder sich an sonstigen vulnerablen Stellen befinden-, entfernt werden
müssen,
c. die fachgerechte Entfernung der Nester der asiatischen Hornisse durch
geschulte Imker vom Land NRW mit 150 bis 300 Euro und daher in den
meisten Fällen kostendeckend bezuschusst wird.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie die Überpopulation der
Kanada- und Nilgänse in der Bonner Rheinaue so weit eingedämmt werden
kann, dass die von diesen invasiven Arten ausgehende Verdrängung der
heimischen Tierwelt und die beeinträchtigende Verschmutzung des Parks
durch deren Ausscheidungen möglichst effektiv rückgeführt werden kann. Auf
Grund des Prüfergebnisses erstellt die Stadtverwaltung einen entsprechendenSeite 1 von 3
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Beschlussvorschlag zur nachhaltigen Verringerung der Besiedlungsdichte der
Rheinaue durch vorgenannte Neozoen, den der Oberbürgermeister dem
Stadtrat zur Beschlussfassung unterbreitet.
3. Das von der Stadtverwaltung per Pressemitteilung vom 11. Mai 2026
veröffentlichte Management zur Verringerung der Nutria-Population in der
Rheinaue wird ungeändert fortgeführt.
Begründung
Zur Begründung wird der Einfachheit halber auf den ersten Absatz aus der
Mitteilung (DS 240259) der ausgeschiedenen Oberbürgermeisterin in der
Sitzung des Umweltausschusses vom 5. März 2024 verwiesen: "Durch den
Menschen wurde im Laufe der Zeit eine Vielzahl gebietsfremder Tier- und
Pflanzenarten aus allen Teilen der Welt in unsere heimischen Naturräume
eingebracht. Diese invasiven Organismen verdrängen durch ihr Vorkommen
und ihre Ausbreitung heimische Arten und verursachen unwiderrufliche
Veränderungen und Lebensbedingungen von Biotopen. Sie stellen weltweit
eine große Bedrohung für die biologische Vielfalt dar."
Die im Beschlusstext aufgeführte Pressemitteilung der Stadt Bonn zum
Umgang mit der schädlichen Besiedlung der Rheinaue durch Biberratten lautet
wie folgt:
Nutria-Bestand am Rheinauensee
muss wieder reduziert werden
11.05.2026
Um die hohe Nutria-Population rund um den Rheinauensee zu verringern,
werden in den kommenden Frühlings- und Sommermonaten wieder
Jäger*innen in der linksrheinischen Rheinaue im Einsatz sein. Das ist
notwendig, um zu verhindern, dass sich die Nagetiere immer weiter ausbreiten
und dem Ökosystem schaden.
Eine kontinuierliche Bejagung der Nutrias soll helfen, die Populationsgröße am
Rheinauensee möglichst auf niedrigem Niveau zu halten. Nachdem 2022 und
2023 bereits in der Rheinaue gejagt worden war, wurden im Herbst 2023
weniger als zehn Tiere gezählt. Bei systematischen Zählungen im Jahr 2025
wurden wieder mehr als 80 Tiere nachgewiesen, so dass die Stadt erneut tätig
werden muss. Mit der Bejagung der Nutrias setzt die Stadt die gesetzliche
Verpflichtung aus der EU-Verordnung und dem Bundesnaturschutzgesetz zur
Eindämmung der Verbreitung invasiver Arten um.Seite 2 von 3
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Nutrias zählen zu den invasiven Arten
Die auch als Biberratten bezeichneten Nutrias gehören in Deutschland und der
Europäischen Union zu den sogenannten invasiven Arten. Die ursprünglich aus
Südamerika stammenden Nagetiere haben hier keine natürlichen Feinde, so
dass sie sich sehr stark vermehren können. An vielen Gewässern in
Deutschland ist die Nutria-Population so stark gewachsen, dass die Tiere große
Schäden anrichten und heimische Tier- und Pflanzenarten gefährden.
Auch am Rheinauensee in Bonn haben sich die Nutrias in den vergangenen
Jahren etabliert. Für die Errichtung ihrer Bauten durchgraben sie Uferbereiche
und richten hier große Schäden an. Die Tiere fressen Baumrinde ab, was zum
Absterben einzelner Bäume führen kann. Besonders problematisch ist, dass sie
die nützlichen Unterwasserpflanzen im Rheinauensee abfressen. Die
sogenannten Makroalgen wurden im Rahmen einer aufwändigen und
kostenintensiven Seesanierung eigens gepflanzt und spielen für die Stabilität
des sensiblen Ökosystems eine wichtige Rolle.
Im Sinne des Tierschutzes: Tiere dürfen nicht
gefüttert werden!
Die Stadt appelliert dringend an alle Bürger*innen, mitzuhelfen, die Nutria-
Population einzudämmen, indem sie sich an das Fütterungsverbot halten: Das
Füttern ist im Sinne des Tierschutzes nicht sinnvoll und kann mit einem
Bußgeld geahndet werden. Weitere Informationen unter www.bonn.de/nutrias.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 06:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de