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261094-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grünen-Antrag: Ablehnung der Entfristung der Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Köln/Bonn

Nummer
261094-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Kenntnisnahme
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  1. 261094 Grünen-Antrag: Ablehnung der Entfristung der Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Köln/Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261094-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Grünen-Antrag: Ablehnung der Entfristung der
Nachtflugbeschränkungen am Flughafen
Köln/Bonn
Beratungsfolge
Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Flughafen Köln/Bonn verfügt aufgrund der Zulassungsentscheidungen vom
03.01.1959 und dem 16.03.1961 über eine unbefristete Betriebsgenehmigung,
auch für den Nachtflugverkehr. Befristet bis zum 31.10.2030 sind allein die
verfügten Beschränkungen des nächtlichen Flugbetriebs. Sie würden mit Ablauf
der Befristung entfallen.
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) hat im März 2026 beim
Verkehrsministerium NRW einen Antrag auf unbefristete Verlängerung der
noch bis 2030 verfügten Beschränkungen der Nachtflugregelung gestellt. Der
Antrag des Flughafens zielte eben darauf ab, die bisherige Befristung der
Auflagen der Nachtflugregelungen zu entfristen, um Investoren am Flughafen
eine gewisse Planungssicherheit zu geben. Es gibt Unternehmen am Standort,
die weiter investieren wollen, brauchen dazu aber Planungssicherheit. Diese
Investitionen in den Standort sind für die Weiterentwicklung des Standorts von
wesentlicher Bedeutung.
In der Sitzung am 23.03.2026 der Fluglärmkommission (FLK) wurde
beschlossen, zu diesem Antrag eine gemeinsame Stellungnahme der
Kommission zu erarbeiten.
Der entsprechende Entwurf der Stellungnahme wurde den Mitgliedern der FLK
zur Prüfung vorgelegt. Die FLK tagte hierzu in einer außerordentlichen Sitzung
am 02.07.2026. Die vorgelegte Stellungnahme berücksichtigt nach Auffassung
der Mehrheit der FLK sowohl die Belange des Lärmschutzes der betroffenen
Bevölkerung als auch die wirtschaftlichen und verkehrlichen
Rahmenbedingungen des Flughafens in angemessener Weise. In dieser
Sitzung wurde über den Entwurf abgestimmt (Ja:9; Enthaltungen: 5; Nein: 5).
Dem Entwurf wurde mehrheitlich zugestimmt, sodass dieser nun dem
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-
Westfalen übermittelt wird. Die Vertretung der Stadt Bonn hat sich bei der
Abfrage enthalten.
Unabhängig von der gemeinsamen Stellungnahme der FLK ist die Stadt BonnSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
aufgefordert, bis zum 17.07.2026 eine eigene Stellungnahme zu dem Antrag
des Flughafens Köln/Bonn abzugeben. Vor diesem Hintergrund und im Sinne
des im AUKLA beschlossenen Antrags schlägt die Verwaltung vor, folgende
Stellungnahme der Stadt Bonn nachzureichen:
Der Flughafen Köln/Bonn ist ein bedeutender Wirtschafts- und
Beschäftigungsstandort der Region. Bei der FKB und den
Flughafenunternehmen sind ca. 14.000 Personen unmittelbar beschäftigt.
Hinzukommen etwa 31.000 weitere Arbeitsplätze, die indirekt oder induziert
vom Flughafen abhängen. Allein rd. 470 Bonnerinnen und Bonner sowie 3.142
Personen aus dem Rhein-Sieg-Kreis sind unmittelbar am Flughafen Köln/Bonn
beschäftigt. Die Wertschöpfung am Standort beträgt ca. 1,3 Mrd. Euro,
hinzukommen weitere 2.2 Mrd. Euro indirekter und induzierter Wertschöpfung.
Darüber hinaus hat der FKB v.a. für die in Bonn ansässigen DAX-
Unternehmen, UN-Organisationen und Regierungsorganisationen eine
besondere Bedeutung für den Standort und mit der durchgängigen
Erreichbarkeit, auch im Passagierflugverkehr, ein wichtiges
Alleinstellungsmerkmal für Bonn.
Bereits heute dürfen zwischen 22:00 – 06:00 Uhr nur besonders lärmarme
zugelassene Flugzeugtypen landen. Der Flughafen hat in den vergangenen
Jahren bereits rd. 78,2 Mio. € an über 32.000 Wohneinheiten in der Region
ausbezahlt, um zusätzliche individuelle Lärmschutzinvestitionen zu
unterstützen.
Die „Neuregelung der Nachflugbeschränkungen auf dem Verkehrsflughafen
Köln/Bonn“ vom 26.08.1997, unverändert übernommen im Bescheid vom
07.02.2008, ist unter Berücksichtigung der nachfolgenden Forderungen der
Stadt Bonn neu zu fassen:
1. In der erneuten Nachtflugregelung sind verbindliche, dynamische
und überprüfbare Lärmminderungsvorschriften zu integrieren. Wie
maximal zulässige Lärmkontingente, Obergrenzen für Maximalpegel
und eine zeitgemäße Kategorisierung der Flugzeugtypen in
Lärmklassen. Es bedarf behördlich vorgegebene, zumutbare und
messbare Lärmgrenzen.
2. Eine Nachtflugregelung mit unbefristeten Beschränkungen sollte
weiterhin die Möglichkeit enthalten, auch künftig entschädigungsfrei
Anpassungen an neue technische Entwicklungen und Erkenntnisse
zu ermöglichen, sowie Anreize für Lärmminderungen zu verankern.
3. Ein neuer Bescheid muss eindeutige Formulierungen im Hinblick auf
die erforderliche weitere Verminderung von Nachtfluglärm
beinhalten. Unklarheiten und Auslegungsspielräume wie etwa im
Rahmen der Definition des Begriffs „signifikante Lärmminderung“ in
den bisherigen Regelungen sind zu vermeiden.
4. Das Erfordernis einer belastbaren und rechtssicheren Aktualisierung
der Studie zur Gesundheitsgefährdung durch Nachtfluglärm im
Umfeld des Flughafens Köln/Bonn im Antrag des
Umweltbundsamtes ist die Grundlage für eine zukünftige Absenkung
der Grenzwerte im Rahmen einer neuen Nachtflugregelung zu
verankern.Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 12:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de