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261094 · Antrag

Grünen-Antrag: Ablehnung der Entfristung der Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Köln/Bonn

Nummer
261094
Art
Antrag
Veröffentlicht
03.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 03.06.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 09.07.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 261094-02 ST Grünen-Antrag: Ablehnung der Entfristung der Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Köln/Bonn

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Antrag
öffentlich
261094
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Beate Bänsch-Baltruschat
02.06.2026
Grünen-Antrag: Ablehnung der Entfristung der
Nachtflugbeschränkungen am Flughafen
Köln/Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
23.06.2026 Empfehlung
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Ministerium für Umwelt,
Naturschutz und Verkehr eine ausdrücklich ablehnende Stellungnahme
zum Antrag der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB GmbH) auf
Entfristung der Nachtflugbeschränkungen abzugeben.
Begründung
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB GmbH) hat am 10.03.2026 einen
Antrag auf Entfristung der bestehenden Nachtflugbeschränkungen beim
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr als zuständiger
Genehmigungsbehörde gestellt. Durch den Antrag der FKB GmbH ist ein
formelles Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt worden.
Grundsätzlich verfügt der Flughafen Köln/Bonn aus historischen Gründen über
eine 24/7- Betriebserlaubnis. Seit 1997 besteht eine Regelung, wonach diese
Betriebsgenehmigung eingeschränkt ist (Teilwiderruf der vollständigen
Genehmigung). Diese Beschränkung beinhaltet den Ausschluss bestimmter
Flugzeugmuster und Vorgaben zur Nutzung der Bahnen. Diese Regelung aus
dem Jahr 1997 wurde im 2008 verlängert und bis 2030 befristet.
Seit dem Beginn der zivilen Nutzung als Passagier- und Frachtflughafen ist
dessen Flugaufkommen drastisch gestiegen. Zwar ist ein großer Teil der
Maschinen mittlerweile leiser, dieser Effekt wird jedoch durch die große
Zunahme der Flugbewegungen zu Nichte gemacht.
Die Ausweitung von Nachtflügen ist mit erheblichen Belastungen für die
betroffenen Anwohner*innen verbunden. Wie wissenschaftliche Studien
belegen, steigt das Risiko z.B. für Herz- und Kreislauferkrankungen und
Schlaganfall durch den nächtlichen Fluglärm erheblich an (s. hierzu FluglärmSeite 1 von 2
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macht krank | Umweltbundesamt). Schlafstörungen und chronischer Stress
führen zu einer unzumutbaren Minderung der Lebensqualität in den betroffenen
Wohngebieten. Besonders betroffen sind hiervon die an dem Flughafen
angrenzenden Kommunen. Je nach gewählter Flugroute, die von der
herrschenden Windsituation abhängig ist, sind aber aber Stadtteile von Bonn
betroffen (Bonner Norden, Heiderhof). Ein Schutz der Nachtruhe ist ein
essentielles Grundbedürfnis und muss Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen
des Flughafenbetreibers haben.
Darüber hinaus widerspricht die Entfristung der Nachtflugbeschränkungen
durch zusätzliche Emissionen den Klimaschutzzielen, zu denen die
Bundesregierung verpflichtet ist. Im Sinne eines konsequenten Klimaschutzes
ist eine Intensivierung des Flugbetriebs, insbesondere in den sensiblen
Nachtstunden, politisch daher nicht vertretbar.
Auch führt der Nachtbetrieb zu negativen wirtschaftlichen Folgen.
Arbeitnehmende, deren Schlaf Nacht für Nacht gestört wird, sind auf Dauer
nicht leistungsfähig. Immobilien verlieren an Wert oder sind sogar
unveräußerbar.
Wir fordern die Verwaltung daher auf, die oben genannten Aspekte in der
Stellungnahme an das Ministerium klar zu benennen, sich für eine ambitionierte
Lärmobergrenze, die einen klaren Pfad zu einer weiteren Lärmreduktion mit
Bezug auf die aktuellen Lärmzahlen aufzeigt, einzusetzen und auf ein
Nachtflugverbot, insbesondere für Passagierflugzeuge, hinzuwirken.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 08:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de