261094 · Antrag
Grünen-Antrag: Ablehnung der Entfristung der Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Köln/Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 261094
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 03.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Heiderhof Hauptort
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Antrag öffentlich 261094 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Beate Bänsch-Baltruschat 02.06.2026 Grünen-Antrag: Ablehnung der Entfristung der Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Köln/Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Empfehlung Rat 09.07.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr eine ausdrücklich ablehnende Stellungnahme zum Antrag der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB GmbH) auf Entfristung der Nachtflugbeschränkungen abzugeben. Begründung Die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB GmbH) hat am 10.03.2026 einen Antrag auf Entfristung der bestehenden Nachtflugbeschränkungen beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr als zuständiger Genehmigungsbehörde gestellt. Durch den Antrag der FKB GmbH ist ein formelles Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt worden. Grundsätzlich verfügt der Flughafen Köln/Bonn aus historischen Gründen über eine 24/7- Betriebserlaubnis. Seit 1997 besteht eine Regelung, wonach diese Betriebsgenehmigung eingeschränkt ist (Teilwiderruf der vollständigen Genehmigung). Diese Beschränkung beinhaltet den Ausschluss bestimmter Flugzeugmuster und Vorgaben zur Nutzung der Bahnen. Diese Regelung aus dem Jahr 1997 wurde im 2008 verlängert und bis 2030 befristet. Seit dem Beginn der zivilen Nutzung als Passagier- und Frachtflughafen ist dessen Flugaufkommen drastisch gestiegen. Zwar ist ein großer Teil der Maschinen mittlerweile leiser, dieser Effekt wird jedoch durch die große Zunahme der Flugbewegungen zu Nichte gemacht. Die Ausweitung von Nachtflügen ist mit erheblichen Belastungen für die betroffenen Anwohner*innen verbunden. Wie wissenschaftliche Studien belegen, steigt das Risiko z.B. für Herz- und Kreislauferkrankungen und Schlaganfall durch den nächtlichen Fluglärm erheblich an (s. hierzu FluglärmSeite 1 von 2 Seite 2 macht krank | Umweltbundesamt). Schlafstörungen und chronischer Stress führen zu einer unzumutbaren Minderung der Lebensqualität in den betroffenen Wohngebieten. Besonders betroffen sind hiervon die an dem Flughafen angrenzenden Kommunen. Je nach gewählter Flugroute, die von der herrschenden Windsituation abhängig ist, sind aber aber Stadtteile von Bonn betroffen (Bonner Norden, Heiderhof). Ein Schutz der Nachtruhe ist ein essentielles Grundbedürfnis und muss Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen des Flughafenbetreibers haben. Darüber hinaus widerspricht die Entfristung der Nachtflugbeschränkungen durch zusätzliche Emissionen den Klimaschutzzielen, zu denen die Bundesregierung verpflichtet ist. Im Sinne eines konsequenten Klimaschutzes ist eine Intensivierung des Flugbetriebs, insbesondere in den sensiblen Nachtstunden, politisch daher nicht vertretbar. Auch führt der Nachtbetrieb zu negativen wirtschaftlichen Folgen. Arbeitnehmende, deren Schlaf Nacht für Nacht gestört wird, sind auf Dauer nicht leistungsfähig. Immobilien verlieren an Wert oder sind sogar unveräußerbar. Wir fordern die Verwaltung daher auf, die oben genannten Aspekte in der Stellungnahme an das Ministerium klar zu benennen, sich für eine ambitionierte Lärmobergrenze, die einen klaren Pfad zu einer weiteren Lärmreduktion mit Bezug auf die aktuellen Lärmzahlen aufzeigt, einzusetzen und auf ein Nachtflugverbot, insbesondere für Passagierflugzeuge, hinzuwirken. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de