261055-01 AA · Änderungsantrag
FDP-Änderungsantrag: Aufforstung im FFH- und Naturschutzgebiet Ennert Antrag zur Vorlage 261055
Kerndaten
- Nummer
- 261055-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 23.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Ennert Hauptort
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 261055-01 AA Antragsteller/in: FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Wolfgang Heedt Dr. Dominique Löbach 23.06.2026 FDP-Änderungsantrag: Aufforstung im FFH- und Naturschutzgebiet Ennert Antrag zur Vorlage 261055 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Anhörung Inhalt des Änderungsantrags Die Vorlage wird mit folgender Maßgabe vertagt: 1. Die in der früheren Vorlage DS 230704-03 ST, Seite 3, behauptete unauffällige Anwesenheit von Blei und Arsen im Jahre 1991 wird in einer für Bodenuntersuchungen üblichen Konzentrationsangabe vorgelegt. 2. Die in der aktuellen Vorlage behauptete erhöhte Anwesenheit von Blei und Arsen aus einer Probenentnahme in 2024 wird mit derselben Konzentrationsangabe vorgelegt. 3. Die Verwaltung legt plausibel dar, warum für dasselbe Untersuchungsgebiet zwei unabhängige Untersuchungen völlig entgegengesetzte Beurteilungen von UNAUFFÄLLIG zu ÜBERHÖHT ergeben 4. Die Untere Umweltbehörde legt dar, was in der chemischen Analytik „Unauffällig“ und „Überhöht“ bedeuten und welche Kompetenz im Bereich chemischer Analytik in der Umweltbehörde vorhanden ist. 5. Warum hat die Verwaltung in 2024 nicht eine Untersuchung auf Dioxine veranlasst, da sie selbst davon ausgeht, dass erhöhte Schwermetallgehalte bei dieser Art von Tennenböden einen Hinweis auf die Anwesenheit von Dioxinen geben. (Siehe DS 230704-03ST) 6. Die untere Umweltbehörde legt dar, warum trotz einer behaupteten Versiegelung des Platzes nach Starkregen oder längeren Regenfällen es nie Pfützen auf dem Platz oder der Laufbahn gegeben hat. 7. Die untere Umweltbehörde legt dar, wieviel Tonnen CO2 durch das Auskoffern, die Entsorgung des belasteten Bodens, das Verfüllen mit geeignetem Boden einschließlich aller Transporte bis zum Abschluss der Pflanzmaßnahmen freigesetzt werden und wie diese Emissionen in Bonn bilanziert werden. 8. Die untere Umweltbehörde legt dar, welche Kosten nur für das Auskoffern und Wiederauffüllen des Platzes entstehen. 9. Die untere Umweltbehörde legt dar, ab welchem Jahr nach AbschlussSeite 1 von 2 Seite 2 der geplanten Maßnahme tatsächlich Ökopunkte veräußert werden können und ob die Zahl der Ökopunkte mit dem weiteren Aufwuchs der Bäume zunimmt. Begründung Erfolgt mündlich Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de