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261055-01 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag: Aufforstung im FFH- und Naturschutzgebiet Ennert Antrag zur Vorlage 261055

Nummer
261055-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
23.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Ennert siedlung· Ramersdorf, Beuel Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 30.09.2026 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 261055 Aufforstung im FFH- und Naturschutzgebiet Ennert

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Änderungsantrag
öffentlich
261055-01 AA
Antragsteller/in:
FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Wolfgang Heedt
Dr. Dominique Löbach
23.06.2026
FDP-Änderungsantrag: Aufforstung im FFH- und
Naturschutzgebiet Ennert
Antrag zur Vorlage 261055
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
23.06.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Vorlage wird mit folgender Maßgabe vertagt:
1. Die in der früheren Vorlage DS 230704-03 ST, Seite 3, behauptete
unauffällige Anwesenheit von Blei und Arsen im Jahre 1991 wird in
einer für Bodenuntersuchungen üblichen Konzentrationsangabe
vorgelegt.
2. Die in der aktuellen Vorlage behauptete erhöhte Anwesenheit von Blei
und Arsen aus einer Probenentnahme in 2024 wird mit derselben
Konzentrationsangabe vorgelegt.
3. Die Verwaltung legt plausibel dar, warum für dasselbe
Untersuchungsgebiet zwei unabhängige Untersuchungen völlig
entgegengesetzte Beurteilungen von UNAUFFÄLLIG zu ÜBERHÖHT
ergeben
4. Die Untere Umweltbehörde legt dar, was in der chemischen Analytik
„Unauffällig“ und „Überhöht“ bedeuten und welche Kompetenz im
Bereich chemischer Analytik in der Umweltbehörde vorhanden ist.
5. Warum hat die Verwaltung in 2024 nicht eine Untersuchung auf Dioxine
veranlasst, da sie selbst davon ausgeht, dass erhöhte
Schwermetallgehalte bei dieser Art von Tennenböden einen Hinweis auf
die Anwesenheit von Dioxinen geben. (Siehe DS 230704-03ST)
6. Die untere Umweltbehörde legt dar, warum trotz einer behaupteten
Versiegelung des Platzes nach Starkregen oder längeren Regenfällen
es nie Pfützen auf dem Platz oder der Laufbahn gegeben hat.
7. Die untere Umweltbehörde legt dar, wieviel Tonnen CO2 durch das
Auskoffern, die Entsorgung des belasteten Bodens, das Verfüllen mit
geeignetem Boden einschließlich aller Transporte bis zum Abschluss
der Pflanzmaßnahmen freigesetzt werden und wie diese Emissionen in
Bonn bilanziert werden.
8. Die untere Umweltbehörde legt dar, welche Kosten nur für das
Auskoffern und Wiederauffüllen des Platzes entstehen.
9. Die untere Umweltbehörde legt dar, ab welchem Jahr nach AbschlussSeite 1 von 2
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der geplanten Maßnahme tatsächlich Ökopunkte veräußert werden
können und ob die Zahl der Ökopunkte mit dem weiteren Aufwuchs der
Bäume zunimmt.
Begründung
Erfolgt mündlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de