← Vorlagen

261055 · Beschlussvorlage

Aufforstung im FFH- und Naturschutzgebiet Ennert

Nummer
261055
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn Hauptort
  • Ennertweg Straße· Holzlar, Beuel
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  • Ennert siedlung· Ramersdorf, Beuel
  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Hauptausschusses 30.06.2026 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Anhörung
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.07.2026 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,9 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 261055-01 AA FDP-Änderungsantrag: Aufforstung im FFH- und Naturschutzgebiet Ennert Antrag zur Vorlage 261055
  2. 261055-03 AA FDP-Änderungsantrag: Aufforstung im FFH- und Naturschutzgebiet Ennert Antrag zur Vorlage 261055

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (10.341 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
261055
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Aufforstung im FFH- und Naturschutzgebiet Ennert
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
23.06.2026 Empfehlung
Hauptausschuss 30.06.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Anhörung
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Fläche des aufgegebenen Sportplatzes im
FFH- und Naturschutzgebiet Ennert zu entsiegeln und aufzuforsten.
Begründung
Die Fläche des schon seit 2016 aufgegebenen Sportplatzes im Ennert, liegt im
Naturschutzgebiet „Ennert – Teilbereich Siebengebirge“ sowie im Natura-2000-
Gebiet (FFH-Gebiet DE-5309-301 „Siebengebirge“). Dieses Gebiet erfüllt
wichtige ökologischen Funktionen als zentrales Trittsteinbiotop zwischen
Kottenforst, Wahner Heide und Siebengebirge und besitzt sowohl für die
regionale als auch für die europaweite Biotopvernetzung eine herausragende
Bedeutung.
Der Höhenzug „Ennert“ zählt zu den ältesten Naturschutzgebieten
Deutschlands und bildet den nördlichen Ausläufer des Siebengebirges. Seine
Unterschutzstellung erfolgte aufgrund seiner Schlüsselrolle für die Erhaltung
und Entwicklung eines großflächigen Laubwaldkomplexes sowie für die
Lebensräume seltener und stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
Gesetzliche Verpflichtungen
Die FFH-Richtlinie der EU und das Bundesnaturschutzgesetz geben neben
dem Schutz wertvoller Lebensräume, die gesetzliche Verpflichtung zum
langfristigen Erhalt und zur Wiederherstellung eines günstigen
Erhaltungszustandes von FFH-Lebensraumtypen, von wildlebenden Tier- und
Pflanzenarten sowie die Biotopvernetzung vor. Der zentrale Auftrag der EU-
Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) geht sogar darüber hinaus
und verpflichtet zur rechtlich verbindlichen Renaturierung geschädigter
Ökosysteme um den Verlust der biologischen Vielfalt entgegenzuwirken. InSeite 1 von 6
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
NRW besteht gem. § 44 Landesforstgesetz zudem eine gesetzliche
Verpflichtung zur Wiederaufforstung entsprechender Flächen.
Der Ratsbeschluss vom 12.12.2023 (DS 230704 „Aufforstung des stillgelegten
Ennert-Sportplatzes“) unterstreicht die Bedeutung und den gesetzlichen
Auftrag, die Fläche im Sinne des FFH- und Naturschutzgebietes ökologisch
weiterzuentwickeln.
Bodengutachten
Um die Untergrundverhältnisse besser bewerten zu können, wurden 2024
Bodenuntersuchungen durch ein Fachgutachterbüro durchgeführt. Hierzu
wurden der Schichtaufbau im Bereich des Sportplatzes sowie der
angrenzenden Waldflächen untersucht. Zur Bewertung der Schadstoffbelastung
und Wiederverwendbarkeit der Materialien wurden Proben schadstoffanalytisch
untersucht. Die Proben weisen teils stark erhöhte Konzentrationen von Blei und
Arsen auf.
Auf Grundlage der festgestellten Schadstoffbelastungen im Boden und den
hieraus zu erwartenden Entsorgungskosten, wurden intensive Recherchen und
Abstimmungen mit der Forstwirtschaft, der Landschaftsplanung, der
Bodenschutzbehörde sowie mit Rekultivierungsspezialisten angestrengt.
Ergebnis der Beratungen ist die Notwendigkeit einer vollständigen
Auskofferung des Sportplatzaufbaus einschließlich fachgerechter Entsorgung.
Diese Maßnahme ist zwingend notwendig, um die Voraussetzungen für eine
ordnungsgemäße und erfolgreiche Aufforstung zu schaffen.
Die Bodenbelastung wird auch im jetzigen Zustand kritisch bewertet, der
Bodenaustausch im NSG Ennert ist daher auch losgelöst von der Aufforstung
anzustreben.
Maßnahmenziele und -planung: Renaturierung und Wiederherstellung
eines Laubmischwaldes
Die Verwaltung hat eine Planung zur Umsetzung der Maßnahmen
ausgearbeitet (vgl. Anlage). Ziel der geplanten Aufforstung und ökologischen
Aufwertung ist die Schaffung eines naturnahen Laubmischwalds. Ein
Teilbereich soll als artenreiche Waldwiese entwickelt und offengehalten
werden.
Die Vergrößerung der Waldfläche erhöht die Strukturvielfalt der Landschaft,
verbessert die Biotopvernetzung und steigert sowohl die Biodiversität als auch
die Lebensraumqualität für zahlreiche seltene und gefährdete Tier- und
Pflanzenarten. Die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme leistet zudem
einen aktiven Beitrag zur Minderung von Treibhausgasen und damit zum
Klimaschutz.
Biodiversität und Strukturreichtum sind grundlegende Voraussetzungen für die
Klimaanpassungsfähigkeit und die langfristige Resilienz von Wäldern. DurchSeite 2 von 6
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
die Entsiegelung von Böden können natürliche Bodenfunktionen
wiederhergestellt werden, was sowohl den Klimazielen des Bonner Klimaplans,
der Biodiversitätsstrategie und der EU-Waldstrategie entspricht. Die Maßnahme
ist auch als Klimaplan-Steckbrief in der Potenzialstudie zu CO￿-Senken der
Bundesstadt Bonn berücksichtigt.
Intakte Wald-Ökosysteme leisten einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz,
indem sie:
• Niederschlagswasser wie ein Schwamm in der Landschaft zurückhalten,
• durch Verdunstung für Abkühlung bei Hitze sorgen,
• Kohlendioxid aus der Atmosphäre binden und langfristig speichern,
• Sauerstoff produzieren,
• die natürliche Lebensgrundlage für Mensch und Natur sichern.
Die nächsten Schritte:
• vollständiger Abtrag des Sportplatzaufbaus bis auf den anstehenden
natürlichen Boden, Entsorgung des belasteten Materials und Rückbau
aller Leitungen und Drainagen,
• Aufforstung mit standortgerechten, klimaangepassten heimischen
Baumarten (v.a. Stieleiche, Hainbuche, Winterlinde, Flatterulme),
• Entwicklung einer begleitenden Waldwiese zur Förderung von
Biodiversität und naturverträglicher Erholungsnutzung,
• Erhalt bestehender Wegebeziehungen und Anbindung an die
Wanderwege im Norden und Osten
Ökokonto
Die ökologische Aufwertung der Fläche durch Entsiegelung und Aufforstung der
Flächen des ehemaligen Ennert-Sportplatzes kann als
Kompensationsmaßnahme für das Bonner Ökokonto anerkannt werden. Die
durch die Aufwertung generierten Ökopunkte können zum Ausgleich von
kompensationspflichtigen Planungen und Vorhaben herangezogen werden.
Durch die beschriebenen Maßnahmen können rd. 72.000 Ökopunkte (LANUK)
generiert und ins städtische Ökokonto eingebucht werden. Die durch die
Aufforstung geschaffenen Ökopunkte können danach bedarfsweise zur
Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Bonner Stadtgebiet
verwendet und ggf. an kompensationspflichtige Vorhabenträger weiterveräußert
werden. So kann sichergestellt werden, dass innerhalb des Stadtgebietes
stattfindende Eingriffe in Natur und Landschaft durch zusammenhängende undSeite 3 von 6
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
fachlich geeignete Maßnahmen im lokalen Zusammenhang kompensiert
werden.
Kostenschätzung
Die Kosten für den Rückbau des Sportplatzes inkl. Entsorgung des belasteten
Materials, für die Planung und Aufforstung sowie der anschließenden, 3-
jährigen Entwicklungspflege werden auf ca. 593.000,- € angesetzt.
Durch den Verkauf der aus der Aufwertung generierten Ökopunkte, kann die
Maßnahme refinanziert werden. Da die Fläche bereits der Bundesstadt Bonn
gehört und durch die Stadtverwaltung geplant wird, fallen keine Kosten für den
Grunderwerb oder weitere Planungskosten an. Die dauerhafte Unterhaltung der
Maßnahme kann durch die Stadtförsterei sichergestellt werden.
Die Verwendung von Fördergeldern für die Entsiegelungsmaßnahmen wurden
intensiv geprüft, ebenso Finanzierungsmöglichkeiten unter Zuhilfenahme von
Naturkapital. Das Förderprojekt Chance 7 ist mittlerweile ausgelaufen, sodass
keine Fördermittel mehr aus diesem Programm zur Verfügung stehen. Für die
Pflanzungen könnten Fördergelder in Anspruch genommen werden.
Eine Förderung würde allerdings der Anerkennung als Ökokontomaßnahme
und dem Verkauf von Ökopunkten widersprechen.
Die notwendigen Finanzmittel für die Realisierung der Aufforstungsmaßnahme
im FFH- und Naturschutzgebiet Ennert wurden für den Doppelhaushalt 2027/28
angemeldet.
Hinweis der Verwaltung:
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle
Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.13 Natur- & Landschaftspflege 1.13.02 Forstwirtschaft
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 600.000,00 € 5680013023000
/ 78500
2027
Einzahlungen - 360.000,00 € 5560013071400
/ 683200
2029Seite 4 von 6
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Investiver
Finanzsaldo
240.000,00 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Maßnahmenplanung zur Renaturierung und Aufforstung (öffentlich)Seite 5 von 6
Pflanzung mit Großpflanzen
Ennertweg
vorh.
Vereinsheim
bleibt bei
Amt 52
Tot. Fläche:
ca. 16620,00 m²
Waldwiese
mit Regio Saatgut
ca. 1250,00 m²
Flatterulme
ca. 2890,00 m²
Stieleiche & Hainbuche
ca. 4915,00 m²
Winterlinde
ca. 5100,00 m²
N
S
W E
Zielzustand
Böschung Fläche: ca. 700,00 m²
Länge: 471,00 m
Breite: 1,50 m
Ist-Zustand
2.00
1.00
1.50
1.00
2.00
1.00
Legende:
Winterlinde
Stieleiche & Hainbuche
Flatterulme
Waldwiese mit Regiosaatgut
gezeichnet
Bearbeiter
Name
Kenntnis
genommen
Name Datum
Kenntnis
genommen
Maßstab:
LPH
Datenpfad
Projekt:
STADT.
CITY.
VILLE.
BONN.
BUNDESSTADT BONN
AMT FÜR
UMWELT & STADTGRÜN
Datum
Y:\3
Beuel\14_Waldflächen\2025_Ennert_Sanierung_Sportplatz\CAD\Planung
Plandarstellung:
Plan Grösse:
Plan Nr.:
Fachplaner Freianlagen:
Bonn, den
der Architekt
geprüft Kenntnis
genommen
Kenntnis
genommenPlotdatum 20.01.2026
Bonn, den
Kenntnis genommen:
der Bauherr
gez. __________________________
53111 Bonn
Stadthaus, Berliner Platz 2, 4 E
Amt für Umwelt und Stadtgrün
Amt 67-21
2
841,00 x 594,00
Lageplan
Renasturierung und Aufforstung des ehemaligen Sportplatzes im FFH-Gebiet
2 - Vorentwurfsplanung
1:500
05.11.2025C.A.
05.11.2025B.G.
Abstand
Winterlinde
Abstand
Stieleiche & Hainbuche
(jeder 5te Baum Hainbuche)
Abstand
FlatterulmeSeite 6 von 6

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de