261055 · Beschlussvorlage
Aufforstung im FFH- und Naturschutzgebiet Ennert
Kerndaten
- Nummer
- 261055
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Kottenforst Hauptort
- Ennertweg
- Stadthaus
- Berliner Platz
- Beuel
- Bonn
- Ennert
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 261055 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Aufforstung im FFH- und Naturschutzgebiet Ennert Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Empfehlung Hauptausschuss 30.06.2026 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Anhörung Rat 09.07.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, die Fläche des aufgegebenen Sportplatzes im FFH- und Naturschutzgebiet Ennert zu entsiegeln und aufzuforsten. Begründung Die Fläche des schon seit 2016 aufgegebenen Sportplatzes im Ennert, liegt im Naturschutzgebiet „Ennert – Teilbereich Siebengebirge“ sowie im Natura-2000- Gebiet (FFH-Gebiet DE-5309-301 „Siebengebirge“). Dieses Gebiet erfüllt wichtige ökologischen Funktionen als zentrales Trittsteinbiotop zwischen Kottenforst, Wahner Heide und Siebengebirge und besitzt sowohl für die regionale als auch für die europaweite Biotopvernetzung eine herausragende Bedeutung. Der Höhenzug „Ennert“ zählt zu den ältesten Naturschutzgebieten Deutschlands und bildet den nördlichen Ausläufer des Siebengebirges. Seine Unterschutzstellung erfolgte aufgrund seiner Schlüsselrolle für die Erhaltung und Entwicklung eines großflächigen Laubwaldkomplexes sowie für die Lebensräume seltener und stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Gesetzliche Verpflichtungen Die FFH-Richtlinie der EU und das Bundesnaturschutzgesetz geben neben dem Schutz wertvoller Lebensräume, die gesetzliche Verpflichtung zum langfristigen Erhalt und zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von FFH-Lebensraumtypen, von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten sowie die Biotopvernetzung vor. Der zentrale Auftrag der EU- Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) geht sogar darüber hinaus und verpflichtet zur rechtlich verbindlichen Renaturierung geschädigter Ökosysteme um den Verlust der biologischen Vielfalt entgegenzuwirken. InSeite 1 von 6 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) NRW besteht gem. § 44 Landesforstgesetz zudem eine gesetzliche Verpflichtung zur Wiederaufforstung entsprechender Flächen. Der Ratsbeschluss vom 12.12.2023 (DS 230704 „Aufforstung des stillgelegten Ennert-Sportplatzes“) unterstreicht die Bedeutung und den gesetzlichen Auftrag, die Fläche im Sinne des FFH- und Naturschutzgebietes ökologisch weiterzuentwickeln. Bodengutachten Um die Untergrundverhältnisse besser bewerten zu können, wurden 2024 Bodenuntersuchungen durch ein Fachgutachterbüro durchgeführt. Hierzu wurden der Schichtaufbau im Bereich des Sportplatzes sowie der angrenzenden Waldflächen untersucht. Zur Bewertung der Schadstoffbelastung und Wiederverwendbarkeit der Materialien wurden Proben schadstoffanalytisch untersucht. Die Proben weisen teils stark erhöhte Konzentrationen von Blei und Arsen auf. Auf Grundlage der festgestellten Schadstoffbelastungen im Boden und den hieraus zu erwartenden Entsorgungskosten, wurden intensive Recherchen und Abstimmungen mit der Forstwirtschaft, der Landschaftsplanung, der Bodenschutzbehörde sowie mit Rekultivierungsspezialisten angestrengt. Ergebnis der Beratungen ist die Notwendigkeit einer vollständigen Auskofferung des Sportplatzaufbaus einschließlich fachgerechter Entsorgung. Diese Maßnahme ist zwingend notwendig, um die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße und erfolgreiche Aufforstung zu schaffen. Die Bodenbelastung wird auch im jetzigen Zustand kritisch bewertet, der Bodenaustausch im NSG Ennert ist daher auch losgelöst von der Aufforstung anzustreben. Maßnahmenziele und -planung: Renaturierung und Wiederherstellung eines Laubmischwaldes Die Verwaltung hat eine Planung zur Umsetzung der Maßnahmen ausgearbeitet (vgl. Anlage). Ziel der geplanten Aufforstung und ökologischen Aufwertung ist die Schaffung eines naturnahen Laubmischwalds. Ein Teilbereich soll als artenreiche Waldwiese entwickelt und offengehalten werden. Die Vergrößerung der Waldfläche erhöht die Strukturvielfalt der Landschaft, verbessert die Biotopvernetzung und steigert sowohl die Biodiversität als auch die Lebensraumqualität für zahlreiche seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme leistet zudem einen aktiven Beitrag zur Minderung von Treibhausgasen und damit zum Klimaschutz. Biodiversität und Strukturreichtum sind grundlegende Voraussetzungen für die Klimaanpassungsfähigkeit und die langfristige Resilienz von Wäldern. DurchSeite 2 von 6 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) die Entsiegelung von Böden können natürliche Bodenfunktionen wiederhergestellt werden, was sowohl den Klimazielen des Bonner Klimaplans, der Biodiversitätsstrategie und der EU-Waldstrategie entspricht. Die Maßnahme ist auch als Klimaplan-Steckbrief in der Potenzialstudie zu CO-Senken der Bundesstadt Bonn berücksichtigt. Intakte Wald-Ökosysteme leisten einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz, indem sie: • Niederschlagswasser wie ein Schwamm in der Landschaft zurückhalten, • durch Verdunstung für Abkühlung bei Hitze sorgen, • Kohlendioxid aus der Atmosphäre binden und langfristig speichern, • Sauerstoff produzieren, • die natürliche Lebensgrundlage für Mensch und Natur sichern. Die nächsten Schritte: • vollständiger Abtrag des Sportplatzaufbaus bis auf den anstehenden natürlichen Boden, Entsorgung des belasteten Materials und Rückbau aller Leitungen und Drainagen, • Aufforstung mit standortgerechten, klimaangepassten heimischen Baumarten (v.a. Stieleiche, Hainbuche, Winterlinde, Flatterulme), • Entwicklung einer begleitenden Waldwiese zur Förderung von Biodiversität und naturverträglicher Erholungsnutzung, • Erhalt bestehender Wegebeziehungen und Anbindung an die Wanderwege im Norden und Osten Ökokonto Die ökologische Aufwertung der Fläche durch Entsiegelung und Aufforstung der Flächen des ehemaligen Ennert-Sportplatzes kann als Kompensationsmaßnahme für das Bonner Ökokonto anerkannt werden. Die durch die Aufwertung generierten Ökopunkte können zum Ausgleich von kompensationspflichtigen Planungen und Vorhaben herangezogen werden. Durch die beschriebenen Maßnahmen können rd. 72.000 Ökopunkte (LANUK) generiert und ins städtische Ökokonto eingebucht werden. Die durch die Aufforstung geschaffenen Ökopunkte können danach bedarfsweise zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Bonner Stadtgebiet verwendet und ggf. an kompensationspflichtige Vorhabenträger weiterveräußert werden. So kann sichergestellt werden, dass innerhalb des Stadtgebietes stattfindende Eingriffe in Natur und Landschaft durch zusammenhängende undSeite 3 von 6 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) fachlich geeignete Maßnahmen im lokalen Zusammenhang kompensiert werden. Kostenschätzung Die Kosten für den Rückbau des Sportplatzes inkl. Entsorgung des belasteten Materials, für die Planung und Aufforstung sowie der anschließenden, 3- jährigen Entwicklungspflege werden auf ca. 593.000,- € angesetzt. Durch den Verkauf der aus der Aufwertung generierten Ökopunkte, kann die Maßnahme refinanziert werden. Da die Fläche bereits der Bundesstadt Bonn gehört und durch die Stadtverwaltung geplant wird, fallen keine Kosten für den Grunderwerb oder weitere Planungskosten an. Die dauerhafte Unterhaltung der Maßnahme kann durch die Stadtförsterei sichergestellt werden. Die Verwendung von Fördergeldern für die Entsiegelungsmaßnahmen wurden intensiv geprüft, ebenso Finanzierungsmöglichkeiten unter Zuhilfenahme von Naturkapital. Das Förderprojekt Chance 7 ist mittlerweile ausgelaufen, sodass keine Fördermittel mehr aus diesem Programm zur Verfügung stehen. Für die Pflanzungen könnten Fördergelder in Anspruch genommen werden. Eine Förderung würde allerdings der Anerkennung als Ökokontomaßnahme und dem Verkauf von Ökopunkten widersprechen. Die notwendigen Finanzmittel für die Realisierung der Aufforstungsmaßnahme im FFH- und Naturschutzgebiet Ennert wurden für den Doppelhaushalt 2027/28 angemeldet. Hinweis der Verwaltung: Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.13 Natur- & Landschaftspflege 1.13.02 Forstwirtschaft Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 600.000,00 € 5680013023000 / 78500 2027 Einzahlungen - 360.000,00 € 5560013071400 / 683200 2029Seite 4 von 6 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Investiver Finanzsaldo 240.000,00 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Maßnahmenplanung zur Renaturierung und Aufforstung (öffentlich)Seite 5 von 6 Pflanzung mit Großpflanzen Ennertweg vorh. Vereinsheim bleibt bei Amt 52 Tot. Fläche: ca. 16620,00 m² Waldwiese mit Regio Saatgut ca. 1250,00 m² Flatterulme ca. 2890,00 m² Stieleiche & Hainbuche ca. 4915,00 m² Winterlinde ca. 5100,00 m² N S W E Zielzustand Böschung Fläche: ca. 700,00 m² Länge: 471,00 m Breite: 1,50 m Ist-Zustand 2.00 1.00 1.50 1.00 2.00 1.00 Legende: Winterlinde Stieleiche & Hainbuche Flatterulme Waldwiese mit Regiosaatgut gezeichnet Bearbeiter Name Kenntnis genommen Name Datum Kenntnis genommen Maßstab: LPH Datenpfad Projekt: STADT. CITY. VILLE. BONN. BUNDESSTADT BONN AMT FÜR UMWELT & STADTGRÜN Datum Y:\3 Beuel\14_Waldflächen\2025_Ennert_Sanierung_Sportplatz\CAD\Planung Plandarstellung: Plan Grösse: Plan Nr.: Fachplaner Freianlagen: Bonn, den der Architekt geprüft Kenntnis genommen Kenntnis genommenPlotdatum 20.01.2026 Bonn, den Kenntnis genommen: der Bauherr gez. __________________________ 53111 Bonn Stadthaus, Berliner Platz 2, 4 E Amt für Umwelt und Stadtgrün Amt 67-21 2 841,00 x 594,00 Lageplan Renasturierung und Aufforstung des ehemaligen Sportplatzes im FFH-Gebiet 2 - Vorentwurfsplanung 1:500 05.11.2025C.A. 05.11.2025B.G. Abstand Winterlinde Abstand Stieleiche & Hainbuche (jeder 5te Baum Hainbuche) Abstand FlatterulmeSeite 6 von 6
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de