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261052-03 AA · Änderungsantrag

Grünen Änderungsantrag zu: Neufassung der Satzung für die Durchführung von Vergabeverfahren der Bundesstadt Bonn unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB (Vergabeordnung) Antrag zur Vorlage 261052

Nummer
261052-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
09.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 261052 Neufassung der Satzung für die Durchführung von Vergabeverfahren der Bundesstadt Bonn unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB (Vergabeordnung)

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Änderungsantrag
öffentlich
261052-03 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Malte Lömpcke
09.07.2026
Grünen Änderungsantrag zu: Neufassung der
Satzung für die Durchführung von
Vergabeverfahren der Bundesstadt Bonn unterhalb
der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB
(Vergabeordnung)
Antrag zur Vorlage 261052
Beratungsfolge
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschlussvorschlag (DS261052) wird mit folgender Maßgabe
beschlossen:
Zusätzlich zu den allgemeinen Standards und Verfahrensweisen werden
folgende Punkte in den verbindlichen Dienstanweisungen zur Vergabe und zur
nachhaltigen Beschaffung verbindlich geregelt und konkretisiert.
Dies umfasst insbesondere:
1. die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten bei geeigneten
Beschaffungen, insbesondere Betriebs-, Energie-, Wartungs-,
Reparatur-, Entsorgungs- und Ersatzbeschaffungskosten,
2. die verbindliche Prüfung sozialer, ökologischer und innovativer Kriterien
sowie von Aspekten nachhaltiger Beschaffung bei geeigneten
Vergaben,
3. die Anwendung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesstadt Bonn als
Orientierungsrahmen bei der Dienstanweisung zur nachhaltigen
Beschaffung,
4. sowie gleichwertige Standards für das Städtische Gebäudemanagement
Bonn bzw. eine Darstellung, welche Regelungen dort bereits
Anwendung finden.
Die verbindlichen Dienstanweisungen zur Vergabe und zur nachhaltigen
Beschaffung sind dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Vergabe zur
nächsten Sitzung zur Kenntnis vorzulegen.
Künftige wesentliche Änderungen dieser Dienstanweisungen sind dem
Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Vergabe jeweils zur nächsten SitzungSeite 1 von 2
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bekannt zu machen. Dies gilt insbesondere für Änderungen bei
Dokumentationspflichten, Nachhaltigkeitsanforderungen, Preisangemessenheit,
Lebenszykluskosten, Nachtragskontrolle, Zuschlagskriterien, Berichtspflichten
sowie der Anwendung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesstadt Bonn.
Die Verwaltung wird zudem gebeten, gemeinsam mit dem
Rechnungsprüfungsamt zu prüfen, in welcher schlanken Form dem Ausschuss
künftig regelmäßig über wesentliche Entwicklungen der Vergabepraxis berichtet
werden kann. Dabei sollen insbesondere Direktaufträge, beschränkte
Verfahren, Nachträge, auffällige Kostenentwicklungen und
Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden, ohne zusätzliche Bürokratie
aufzubauen.
Begründung
erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de