261052-01 AA · Änderungsantrag
Neufassung der Satzung für die Durchführung von Vergabeverfahren der Bundesstadt Bonn unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB (Vergabeordnung) Antrag zur Vorlage 261052
Kerndaten
- Nummer
- 261052-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 261052-01 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Malte Lömpcke Neufassung der Satzung für die Durchführung von Vergabeverfahren der Bundesstadt Bonn unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB (Vergabeordnung) Antrag zur Vorlage 261052 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.06.2026 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt bzw. geändert: 1. Transparenz und Nachvollziehbarkeit sichern Die Verwaltung wird beauftragt, in der Vergabeordnung bzw. in den ergänzenden Dienstanweisungen sicherzustellen, dass Vergabeentscheidungen vollständig, nachvollziehbar und revisionssicher dokumentiert werden. Dies gilt insbesondere für die Auftragswertschätzung, die Wahl der Verfahrensart, durchgeführte Markterkundungen oder Vergleichsangebote, die Prüfung der Preisangemessenheit, die Zuschlagsentscheidung, die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien sowie wesentliche Vertragsänderungen und Nachträge. 2. Nachhaltigkeit verbindlich prüfen § 2 Abs. 1 wird dahingehend präzisiert, dass umweltbezogene, soziale und innovative Kriterien sowie Aspekte nachhaltiger Beschaffung bei geeigneten Vergaben nicht nur berücksichtigt werden können, sondern verbindlich zu prüfen und grundsätzlich zu berücksichtigen sind. Dabei findet die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesstadt Bonn Anwendung; ihre Ziele und Handlungsfelder sind bei der Ausgestaltung von Leistungsbeschreibung, Eignungs-, Zuschlags- und Ausführungsbedingungen als fachlicher Orientierungsrahmen heranzuziehen. Wird auf entsprechende Kriterien verzichtet, ist dies kurz zu begründen und zu dokumentieren. 3. Wirtschaftlichkeit über den gesamten Lebenszyklus definieren Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist nicht auf den niedrigsten Anschaffungspreis zu verengen. Bei geeigneten Beschaffungen sind Lebenszykluskosten einzubeziehen,Seite 1 von 3 Seite 2 insbesondere Betriebs-, Energie-, Wartungs-, Reparatur-, Entsorgungs- und Ersatzbeschaffungskosten. Die Verwaltung entwickelt hierfür praktikable Standardvorgaben für die Dienststellen. 4. Direktvergaben und beschränkte Verfahren absichern Die vorgesehenen Erleichterungen für Direktaufträge, freihändige Vergaben, Verhandlungsvergaben und beschränkte Ausschreibungen werden nicht abgelehnt. Für Direktaufträge und Verhandlungsvergaben oberhalb von 10.000 Euro netto ist jedoch mindestens eine dokumentierte Prüfung der Preisangemessenheit vorzusehen. Bei beschränkten Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb oberhalb von 50.000 Euro netto ist die Wahl der Verfahrensart kurz zu begründen. Dies kann standardisiert erfolgen und soll die Verfahren nicht verzögern. 5. Wegfall externer Bekanntmachung durch internen Vergabebericht ausgleichen Soweit ex-ante- oder ex-post-Bekanntmachungen nach VOB/A bzw. UVgO entfallen, legt die Verwaltung dem zuständigen Ausschuss jährlich einen Vergabebericht vor. Dieser enthält insbesondere Angaben zu Direktaufträgen und beschränkten Verfahren oberhalb von 25.000 Euro netto, wiederholten Beauftragungen desselben Auftragnehmers, Nachträgen, Nachhaltigkeitskriterien und auffälligen Kostenentwicklungen. Personen- und Betriebsgeheimnisse sind dabei zu wahren. 6. Nachtrags- und Kostenkontrolle regeln Für größere Bau-, IT-, Planungs- und Dienstleistungsaufträge sind Nachträge und wesentliche Leistungsänderungen gesondert zu erfassen. Bei kumulierten Kostensteigerungen von mehr als 10 Prozent der Auftragssumme oder mehr als 50.000 Euro netto ist der zuständige Ausschuss im Rahmen des Vergabeberichts bzw. bei besonderer Dringlichkeit gesondert zu informieren. Die Preisangemessenheit von Nachträgen ist nachvollziehbar zu dokumentieren. 7. Bewertungsmatrix und Zuschlagskriterien erhalten Werden neben dem Preis weitere Zuschlagskriterien angewandt, sind diese vorab festzulegen, zu gewichten und nachvollziehbar zu bewerten. Bei geeigneten Vergaben sind soziale und ökologische Kriterien, Qualität, Reparierbarkeit, Barrierefreiheit, Energieeffizienz und Folgekosten als mögliche Zuschlags- oder Ausführungsbedingungen zu prüfen. 8. SGB und größere Beschaffungseinheiten nicht aus dem Blick verlieren Da das Städtische Gebäudemanagement Bonn vom Geltungsbereich der Satzung ausgenommen werden soll, wird die Verwaltung beauftragt, für das SGB gleichwertige Mindeststandards zu Transparenz, Wirtschaftlichkeit, Dokumentation, Nachhaltigkeit und Nachtragskontrolle vorzulegen bzw. darzustellen, welche bereits gelten. Der zuständige Ausschuss ist hierüber zu informieren.Seite 2 von 3 Seite 3 9. SDG-Profil der Bundesstadt Bonn sichern Die Bundesstadt Bonn ist UN-Stadt, Nachhaltigkeitsstadt und hat sich zu den Zielen der Agenda 2030 und den Sustainable Development Goals bekannt. Die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesstadt Bonn findet bei der Anwendung und Weiterentwicklung der Vergabeordnung ausdrücklich Anwendung. Die Vergabeordnung muss diesen Anspruch auch in der konkreten Beschaffung abbilden. Nachhaltige Beschaffung ist ein wesentliches Instrument, um Klimaschutz, Ressourcenschonung, faire Arbeitsbedingungen, Inklusion, Bildungsgerechtigkeit und eine resiliente lokale Wirtschaft praktisch umzusetzen. Begründung erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de