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261037-02 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag CDU-SPD-FDP: Vorstellung Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2026-2030 Antrag zur Vorlage 261037

Nummer
261037-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
09.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 09.09.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 261037 Vorstellung Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2026-2030

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Änderungsantrag
öffentlich
261037-02 AADokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Feyza Yildiz
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Anja Lamodke
Manuel Esser (Kinder- und Jugendring Bonn e.V.)
Ellen Heimes (Kinderschutzbund Bonn)
Jutta Oster (Familienkreis Bonn e.V.)
Jean Pierre Schneider (Caritas Bonn)
Dr. Anne Segbers (Kinder- und Jugendring Bonn e.V.)
Johanna Strohmeier (Asa - Ausbildung statt Abschiebung e.V.)
Katja Weich (Kleiner Muck e.V.), e
09.09.2026
Änderungsantrag CDU-SPD-FDP: Vorstellung
Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans
2026-2030
Antrag zur Vorlage 261037
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 09.09.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Vorlage wird wie folgt ergänzt:
1. Die Ergebnisse der Jugendbefragung 2026 sind vor der abschließenden
Festlegung der Ziele und Schwerpunkte des neuen Kinder- und
Jugendförderplans vollständig auszuwerten und in den weiteren
Fortschreibungsprozess einzubeziehen. Soweit bereits zuvor eine
vorläufige Ziel- und Schwerpunktsetzung erfolgt, ist nach Vorlage der
Ergebnisse eine verbindliche Überprüfung und gegebenenfalls
Anpassung vorzusehen.
2. Nach Erstellung eines Entwurfs des Kinder- und Jugendförderplans und
vor dessen Einbringung in die abschließende politische Beratung wird
eine geeignete Beteiligung junger Menschen durchgeführt. Den
beteiligten jungen Menschen soll dabei die Möglichkeit gegeben
werden, zum Entwurf Stellung zu nehmen und Änderungen anzuregen.
3. Die Verwaltung stellt transparent dar, welche Ergebnisse der Kinder-
und Jugendbeteiligung sowie der Jugendbefragung in den Kinder- und
Jugendförderplan eingeflossen sind und wie mit Anregungen
umgegangen wurde, die nicht berücksichtigt werden konnten.
4. Die Verwaltung legt dem Ausschuss einen verbindlichen Zeit- und
Beteiligungsplan für die weiteren Schritte bis zur Beschlussfassung des
Kinder- und Jugendförderplans vor.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Begründung
Der Kinder- und Jugendförderplan ist das zentrale Steuerelement der
Jugendförderung. Für den öffentlichen Träger gibt er konkrete Ziele und
Maßnahmen vor, den freien Träger gibt er Verlässlichkeit indem Bedarfe
verbindlich festgestellt und mit den notwendigen Finanzmitteln hinterlegt
werden. Vor dem Hintergrund dieser Wirkung ist es umso wichtiger, dass seine
Evaluation und Fortschreibung transparent verläuft und alle relevanten Akteure,
insbesondere Kinder und Jugendliche als eigentlichen Adressat:innen,
wesentlich an daran beteiligt werden.
Neben der Weitung der Perspektive durch die Beteiligung junger Menschen, als
Expert:innen in eigener Sache, hat diese auch immer die Facette der
Demokratiebildung durch Erfahrungslernen. Kinder und Jugendliche erleben
nicht nur wie ihre Ideen gehört werden, sondern gestalten aktiv an der
Entwicklung ihrer Lebenswelten mit. Sie können dabei ihren Einfluss ganz auf
die Entscheidungen wahrnehmen. Diese Selbstwirksamkeitsefahrungen sind
zentrales Fundament für eine freiheitlich demokratische Gesellschaft und
wichtige Bedingung für ein gelingendes Aufwachsen.
Von großer Bedeutung ist dabei, dass die Prozesse für junge Menschen
nachvollziehbar bleiben. Das meint sowohl den Zeitspanne, der die kürzeren
Horizonte von Kindern und Jugnedlichen in berücksichtigen muss, als auch den
Umgang mit Anregungen, Forderungen und Wünschen, insbesondere derer,
die nicht Teil des späteren Ergebnis sind.
Die Antragstellenden schließen sich daher der Einschätzung und den
Vorschlägen der Stellungnahme AG78 Jugendföderung an.
Ad 1.) Die zur Zeit von die Stabstelle Bürgerbeteiliung durchgeführte
Jugendbefragung ist ein Teil des Aktionplans Kinderfreundliche Kommune. Der
Fokus liegt hier auf einer quantitativen Beteiligung und einem Erkenntnisgewinn
in der Breite. Inhaltlich sind die Jugendbefragung und die Fortschreibung des
KJFP unbedingt miteinander zu verknüpfen. Jedoch ergibt sich nach der
akutellen Planung ein zeitlich Konflikt, den es transparent aufzulösen gilt. Für
eine sinnvolle Verknüfpung der Prozesse plädieren die Antragstellenden dafür,
dass vor Finalisierug eines Planentwurfs die Befragung vollständig
auszuwerten sind und die Erkenntnis unbedingt auf den Plan anzuwenden sind.
Ad 2.) Um junge Menschen nicht nur anzuhören, sondern an zentraler Stelle
gestalten zu lassen, schlagen die Antragstellenden eine zusätzliche
Feebackschleife am Ende vor. Im Gegensatz zu einer breiten
Jugendbefragung, soll es hier um eine qualitive Beteiligung gehen. Einen
besonderen Mehwert kann es darstellen die Fachkräfte aus den Angeboten und
Einrichtungen vor Ort als Multiplikator:innen mit einzubeziehen, um die
inhaltliche Tiefe der Aufbereitung zu gewährleisten. Methodisch ist dies mit
eher kleineren Gruppen gut umsetzbar. Dankbar wären beispielswese
vorbereitete Gruppenstunden, die dann in verschiedenen Einrichtungen und
Jugendgruppen durchgeführt wird. Über die weitere Entwicklung eines
geeigneten Formats sollte der Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung
entscheiden.
Ad 3.) Nachvollziehbarkeit der Entscheidungswege und des weiteren Umgangs
mit Beteiligungsergebnissen sind ein wichtiger Baustein umSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Selbstwirksamkeitserfahrungen zu ermöglichen. Menschen die an
Beteiligungsprozessen teilnehmen, stellen nicht nur ihre Zeit zur Verfügung.
Indem sie ihre Interessen und Vorstellungen mit anderen teilen bereichen sie
den Diskurs um ihres Perspektiven. Daher sind Beteilgungsergebnisse
grundsätzlich immer zu würdigen und ein transparenter Umgang zeigt auch die
Wertschätzung des eingebrachten Engagements. Dies bildet die Grundlage,
um Demokratielernen nachhaltig zu gestalten.
Ad 4.) Die Fortschreibung des KJFP ist ein umfangreicher Prozess, an dem
viele Akteure auch außerhalb der Stadtverwaltung beteiligt sind. Um einen
Überlick zu schaffen und falschen Erwartungen vorzubeugen, ist ein
Meilensteinplan mit alle relevanten Teilziele und verbindlichen Daten ein
bewertes Instrument aus dem Prozessmangement. Darüber hinaus stellt es die
Steuerungshoheit des JHA sicher. Die aktuelle Vorlage beschreibt die Schritte
(1-3) bis zur Strategiekonfernz im Oktober 2026 bereits konkret. Für die
weiteren Schritte (4-7) bis zur Einbringung in den Ausschuss bleit die zeitliche
Planung jedoch vage. Darüber hinaus halten die Antragstellenden eine
Beschlussfassung im JHA erst im Herbst 2027 für realistisch. Hier ist Klarheit
herzustellen. Denn ein verlässlicher Prozess, ermöglicht schließlich allen
Akteuren sich zu fokussieren und an passender Stelle mit ihrer Expertise
einzubringen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de