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261037 · Mitteilungsvorlage

Vorstellung Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2026-2030

Nummer
261037
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
27.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 01.07.2026 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 261037-01 N-Vorlage: Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2026-2030 – Beschluss über den Beteiligungsprozess
  2. 261037-02 AA Änderungsantrag CDU-SPD-FDP: Vorstellung Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2026-2030 Antrag zur Vorlage 261037

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
261037
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Vorstellung Fortschreibung des Kinder- und
Jugendförderplans 2026-2030
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 01.07.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Aufstellung von kommunalen Kinder- und Jugendförderplänen ist verpflich-
tende Aufgabe der Jugendämter. Mit einem Kinder- und Jugendförderplan wer-
den die Ziele und Handlungsschwerpunkte der verschiedenen Bereiche der
Jugendförderung, wie Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, festgelegt und gleichzeitig Emp-
fehlungen zu Querschnittsthemen entwickelt.
„Jeder junge Mensch in Deutschland hat ein Recht auf Förderung seiner Ent-
wicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftli-
chen Persönlichkeit“ (§ 1 Abs. 1 SGB VIII). Jugendförderung ist somit ein ge-
setzlich verankertes Recht. Das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII - Kinder-
und Jugendhilfe) und die Ausführungsgesetze des Landes NRW verpflichten
die Kommunen dafür zu sorgen, dass die vorgesehenen Leistungen der Ju-
gendförderung bedarfsgerecht angeboten und die hoheitlichen Aufgaben wahr-
genommen werden. Zur Ausgestaltung und Umsetzung dieser Leitnorm geht
aus § 15 3. AG-KJHG – KJFöG die Verpflichtung zur Erstellung eines kommu-
nalen Förderplans hervor, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskör-
perschaft festgeschrieben wird. Für den Bereich der allgemeinen Förderung
(§§ 11, 12, 13 und 14 SGB VIII) werden die Voraussetzungen an die Planung
im Kinder- und Jugendförderungsgesetz beschrieben (§§ 15-17 3. AG-KJHG –
KJFöG). Die in § 80 SGB VIII festgeschriebene Planungsverantwortung wird
durch die Jugendhilfeplanung des örtlichen zuständigen Jugendamtes wahrge-
nommen.
Vor dem Hintergrund der sich wandelnden gesellschaftlichen Rahmenbedin-
gungen sowie der vielfältigen Herausforderungen für junge Menschen kommt
einer zielgerichteten und zukunftsorientierten Weiterentwicklung der Kinder-
und Jugendförderung eine hohe Bedeutung zu. Der Kinder- und Jugendförder-
plan dient dabei als zentrales Instrument, um Bedarfe zu erfassen, Maßnahmen
zu steuern und eine nachhaltige Wirkung in allen relevanten Handlungsfeldern
sicherzustellen. Ziel des Kinder- und Jugendförderplans ist die Entwicklung
eines strategischen Steuerungsinstruments, das junge Menschen, freie Träger
der Jugendhilfe und die Bonner Jugendpolitik beteiligt, klare strategische Ziele
setzt und so einen transparenten Referenzrahmen inklusive der notwendigenSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
finanziellen Ressourcen für die Wirkung und Qualität in den Handlungsfeldern
der Jugendförderung bietet.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist eine kontinuierliche Fort-
schreibung und Anpassung des Plans erforderlich, die sowohl fachliche Er-
kenntnisse als auch verschiedene Beteiligungsprozesse berücksichtigt.
Mit Drucksachengruppe 240927 hat die Verwaltung die Planung zur Fortschrei-
bung des Kinder- und Jugendförderplans und die bereits durchgeführte Kinder-
und Jugendbeteiligung vorgestellt. Aufgrund fehlender personeller Ressourcen
konnte der damals beabsichtigte Prozess nicht weiter fortgeführt werden.
Nachdem nun alle Stellen im Sachgebiet Jugendhilfeplanung wieder besetzt
sind, kann der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan fortgeschrieben werden.
Hierbei wird die Verwaltung die Stellungnahme der AG 78 Jugendförderung (s.
DS 240927-02 ST) berücksichtigen und hat den Fortschreibungsprozess wie
folgt angepasst:
1. Mehrdimensionale Evaluation des bestehenden KJFP unter Einbezie-
hung der freien Träger) [Sommer 2026]
- Inhaltliche Evaluation zu den Zielen und den Inhalten des KJFP
(s. hierzu auch: Ergebnisse der 1. Kinder- und Jugendbeteili-
gung Sommer 2024)
- Prozess-Evaluation zur Umsetzung des letzten KJFP
2. Kinder- und Jugendbefragung zur Lebenswelt junger Menschen in
Bonn / Nutzung der Ergebnisse zur Zielsetzung des KJFP [3. Quartal
2026]
3. Strategiekonferenz zur Ziel- und Schwerpunktsetzung des fortgeschrie-
benen KJFP mit freien Trägern, Politik und Verwaltung [Oktober 2026]
Geplant ist, die Konferenz am 9.10.2026 durchzuführen.
Auf Basis dieser Ergebnisse und Erkenntnisse werden die Fachkräfte der Ju-
gendhilfeplanung und Jugendförderung des Amtes für Kinder, Jugend und Fa-
milie entsprechend ihrer gesetzlichen Planungs- und Steuerungsverantwortung
den Kinder- und Jugendförderplan entwickeln. Hierfür schlägt die Verwaltung
folgenden Ablauf vor:
4. Entwicklung einer Grundstruktur für den neuen KJFP gemeinsam mit
dem AK Entwicklung KJFP
5. Verschriftlichung des Plans auf Basis der abgestimmten Ziele, Schwer-
punkte und Struktur
6. Ergebnisdiskussion eines Entwurfs in der AG 78 Jugendförderung
7. Einbringung eines Beschlussvorschlags in den Ausschuss für Kinder,
Jugend und Familie.
Dieser Prozessplan wird am 30.6.2026 der AG 78 Jugendförderung vorgestellt.
Die Verwaltung wird der AG 78 in dieser Sitzung vorschlagen, einen Arbeits-
kreis Entwicklung KJFP einzusetzen. Dieser Arbeitskreis soll den gesamten
Entwicklungs- und Fortschreibungsprozess bis zur Beschlussfassung koopera-
tiv begleiten.Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Um den Fortschreibungsprozess professionell und qualitativ zu gestalten, nutzt
das Amt für Kinder, Jugend und Familie die Beratung und Expertise der Initiati-
ve Kommune 360°.
Die Initiative Kommune 360° wird von der Deutschen Kinder- und Jugendstif-
tung, der Phineo gAG und der Auridis Stiftung getragen. Das Amt für Kinder,
Jugend und Familie hat sich erfolgreich für das K 360 Fellow-Programm der
Initiative Kommune 360° qualifiziert.
Das Beraterinnen-Tandem der Kommune 360°, welches für die Stadt Bonn als
beratende Instanz zur Unterstützung des Vorhabens zur Seite steht, wird den
Kommunalen Workshop vor Ort im Oktober sowohl in der Vorbereitung wie
auch in der Ausgestaltung und Moderation begleiten.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de