261037-01 · Beschlussvorlage
N-Vorlage: Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2026-2030 – Beschluss über den Beteiligungsprozess
Kerndaten
- Nummer
- 261037-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 261037-01 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V N-Vorlage: Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2026-2030 – Beschluss über den Beteiligungsprozess Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 09.09.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans (KJFP) anhand des vorgelegten Konzeptes vorzunehmen. Begründung Mit der Mitteilungsvorlage 261037 wurde dem Jugendhilfeausschuss das Konzept zur Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplan vorgestellt und vom Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung in der darauffolgenden Sitzung erhoben. Es wird daher auf die o.g. Drucksache und das dort vorgestellte Konzept zur Fortschreibung verwiesen und ergänzend mitgeteilt, dass die Organisation und Vorbereitung der im Konzept dargestellten Prozessschritte durch die Verwaltung in Erarbeitung sind. In der Vollversammlung der AG78 Jugendförderung am 30.06.2026 wurde den freien Trägern im Arbeitsfeld der Jugendförderung das Konzept der Fortschreibung vorgestellt und der beabsichtigte Arbeitskreis „Entwicklung KJFP“ mit Vertretungen der AG eingesetzt. Darüber hinaus wurde eine Stellungnahme zur Fortschreibung des KJFP verabschiedet, die dem Jugendhilfeausschuss als Anlage zur Kenntnis gereicht wird. Ergänzend hierzu teilt die Verwaltung mit, dass gemäß den Leitlinien für Beteiligung in der Bundesstadt Bonn (vgl. DS 261003) zum Vorhaben „Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans“ unter der Vorhabennummer 164679 ein Beteiligungskonzept erarbeitet wurde sowie in den dazugehörigen Gremien u.a. Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung, Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bereits besprochen und beschlossen (vgl. DS 240919) war. Die Ergebnisse dieser Beteiligung wurden im Dezember 2024 bereits in den JHA eingebracht (240927-03 ST). Entsprechend der unterschiedlichen Ebenen von Beteiligung aus den o. g.Seite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Leitlinien wird sowohl der Ebene 2 „Dialog“ wie auch der Ebene 3 „Mitgestaltung“ hier Rechnung getragen. Die Ergebnisse der Beteiligung werden in der Fortschreibung des Planes berücksichtigt, um das Engagement der jungen Menschen wertzuschätzen und die Selbstwirksamkeit zu fördern. Neben diesen Angaben von Bonner Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Strategiekonferenz wird es einen fachlichen Input zur Situation junger Menschen allgemein geben, da die Themen und Herausforderungen junger Menschen im Bundesgebiet oft mit denen der Bonner Zielgruppe vergleichbar sind. Gleichermaßen werden die Ergebnisse der Jugendbefragung 2026 von Bonner Kindern und Jugendlichen im weiteren Fortschreibungsprozess einbezogen. Der Kinder- und Jugendförderplan dient als Strategiepapier und Zielsetzung für den gesamten Bereich der Jugendförderung. Der Plan orientiert sich an den Bedarfen der jungen Menschen für ein gelingendes Aufwachsen in Bonn und den hier gegenüberstehenden Herausforderungen. In der konkreten Ausgestaltung der Angebote sowie in den Planungsvorhaben der einzelnen Handlungsfelder fanden in der Vergangenheit spezifische und zielgerichtete Beteiligungen der Zielgruppe statt (zuletzt im Rahmen der Freizeitstättenbedarfsplanung) und dies sollte auch zukünftig so verfolgt werden. Eine weitere Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Einbringung in die zuständigen Ratsgremien ist nach den Leitlinien der Beteiligung nicht vorgesehen. Gleichwohl kann sich die Verwaltung verschiedene Formate vorstellen, in denen der Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans vor der Einbringung in die Gremien jungen Menschen vorgestellt wird. Dies kann beispielsweise in enger Zusammenarbeit mit den Jugendlichen vom Redaktionsteam Jugend macht mit geschehen. Ebenso kann die Information auch über die Fachkräfte und Jugendleitungen der einzelnen Handlungsfelder an ihre Zielgruppe weiter getragen werden. Die Umsetzung des Fortschreibungs- und Beteiligungsprozess erfolgt mit den vorhandenen Haushalts- und Personalressourcen. Anlage/n 1 StN_AG78_KJFP_Beschluss_260630 (öffentlich)Seite 2 von 4 AG nach § 78 SGB VIII - Jugendförderung beim Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn Jasmina Weinmann, Sprecherin Manuel Esser, Stellv. Sprecher Bonn, 30.06.2026 Stellungnahme der AG78 Jugendförderung zur Fortschreibung des Kinder- und Jugendför- derplans der Bundesstadt Bonn (vgl. Drs. 261037) Die Mitglieder der AG78 Jugendförderung begrüßen, dass die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans wieder aufgenommen wird und die Stellungnahme der AG78 Jugendför- derung vom 21.11.2024 im weiteren Prozess berücksichtigt werden soll. Positiv hervorzuheben ist, dass eine mehrdimensionale Evaluation des bestehenden KJFP vorgesehen ist. Wir hoffen, dass diese eine entsprechende Tiefe erreicht und die Ergebnisse im kommenden Prozess Berücksichtigung finden. Damit greift die Verwaltung wichtige Hinweise der freien Träger auf. Insbesondere begrüßen wir, dass freie Träger stärker in den Fortschreibungsprozess einbezogen werden sollen. Gleich- zeitig wünschen wir uns weiterhin ein gemeinsames Wirken auf Augenhöhe, das bestehende Strukturen wie die AG78 Jugendförderung verbindlich und frühzeitig in die weitere Planung und Ausgestaltung einbindet und nicht als Hürde betrachtet (vgl. §80 Abs. 4 SGB VIII). Erste Ansätze dazu sehen wir im Workshop zur Ziel- und Schwerpunktsetzung bereits angelegt, dieser hebt auch hervor, dass die Planungs- und Prozesshoheit des öffentlichen Trägers nicht durch die Verwaltung allein wahrgenommen werden kann, sondern ihre fachliche und poli- tische Legitimation stets im Jugendhilfeausschuss erhalten muss. Auf Irritation stößt jedoch, dass der Workshop bereits im Oktober 2026 stattfinden soll, ob- wohl die Ergebnisse der Kinder- und Jugendbefragung zu diesem Zeitpunkt noch nicht ab- schließend ausgewertet vorliegen. Dadurch entsteht aus unserer Sicht ein vermeidbarer Ziel- konflikt: Die Wünsche und Bedarfe junger Menschen können so nicht ausreichend Grundlage der strategischen Planung werden. Daher halten wir es für notwendig, nach Fertigstellung eines Entwurfs des neuen KJFP und vor Einbringung in die politische Gremienberatung eine konkrete Jugendbeteiligung vorzusehen. Diese sollte durch den Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung festgelegt bzw. fachlich be- gleitet werden. Nach §6 Abs. 4 des 3. AG-KJHG NRW ist jungen Menschen bei der Ausgestal- tung der Angebote der Jugendförderung ein Mitspracherecht einzuräumen. Aus unserer Sicht bedeutet dies, dass ihre Meinung vor einer Entscheidung eingeholt und bei der Ausgestaltung der Angebote nachvollziehbar berücksichtigt werden muss. Hilfreich wäre darüber hinaus ein verbindlicher Zeitplan für die weiteren Beratungs- und Er- arbeitungsschritte nach dem geplanten Treffen im Oktober 2026. Dieser sollte die Beteiligung der freien Träger, der AG78 Jugendförderung sowie der jungen Menschen konkret einplanen. Damit würde die Grundlage für ein gemeinsames Erwartungsmanagement des Prozesses ge- legt.Seite 3 von 4 Eine Einbringung der Beschlussvorlage in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie im Herbst 2027 halten wir aus Sicht der AG78 Jugendförderung für realistisch. Mit Blick auf die bereits im Herbst 2026 beginnenden Haushaltsberatungen für 2027/2028 ist absehbar, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine konkreten Maßnahmen mit jeweiligen Kosten aus dem neuen KJFP benannt werden können. Um die spätere Umsetzung dennoch zu sichern, sprechen wir uns für die Beibehaltung der Pauschale von 500.000 Euro pro Jahr für die Um- setzung des KJFP im Haushalt aus. Inhaltlich halten wir an den bereits 2024 formulierten Punkten fest. Wir wünschen uns wei- terhin eine deutliche Fokussierung des Plans, weniger Ziele und dafür konkrete Maßnahmen, die auch finanziell hinterlegt sind. Zudem wäre es hilfreich, wenn noch ausstehende Erhebun- gen und Planungen, insbesondere im Bereich der Jugendsozialarbeit, im Fortschreibungspro- zess nachgeholt werden (vgl. §80 Abs. 1 SGB VIII). Darüber hinaus sprechen wir uns weiterhin dafür aus, dass der neue KJFP nicht nur Mehrbe- darfe oder neue Entwicklungsziele darstellt, sondern die Jugendförderung in Bonn insgesamt abbildet. Dazu gehören auch bestehende Angebote und Förderungen, die durch den Plan sichtbar gemacht und abgesichert werden sollten. Nur so kann der KJFP als echtes Übersichts- und Arbeitsdokument für diesen Arbeitsbereich dienen. Vor dem Hintergrund des mehrfachen Verweises in der Verwaltungsvorlage auf §80 SGB VIII, möchten wir die Gelegenheit nutzen um die in unseren Augen zentralen Absätze nochmals in Erinnerung zu rufen: „§ 80 Jugendhilfeplanung (1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwor- tung a. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, b. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jun- gen Menschen und der Erziehungsberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und c. die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf be- friedigt werden kann. [...] (4) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben die anerkannten Träger der freien Ju- gendhilfe in allen Phasen ihrer Planung frühzeitig zu beteiligen. [...] [...]“ Die AG78 Jugendförderung ist weiterhin bereit, den Prozess konstruktiv zu begleiten, und wünscht sich hierfür eine transparente, verbindliche und beteiligungsorientierte weitere Pla- nung.Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de