260999-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Entwurf des Jahresabschlusses 2025 der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 260999-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260999-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II Entwurf des Jahresabschlusses 2025 der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 09.07.2026 Aktuelle Informationen der Verwaltung Inhalt der Stellungnahme: Die Anlagen (Druckwerk) zum Entwurf des Jahresabschlusses 2025 werden hiermit nachgereicht. Anlage/n 1 Jahresabschluss 2025_Teil 1 (öffentlich) 2 Jahresabschluss 2025_Teil 2 (öffentlich)Seite 1 von 907 Bundesstadt Bonn Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 1 von 906Seite 2 von 907 Bundesstadt Bonn Inhaltsverzeichnis ab Seite 1 Vorlageerklärung und Bilanz 3 2 Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung 8 3 Anhang 14 3.1 Anlagenspiegel 98 3.2 Forderungsspiegel 100 3.3 Verbindlichkeitenspiegel 102 3.4 Übersicht übertragene Haushaltsermächtigungen 104 3.5 Sonderpostenspiegel 112 3.6 Rückstellungsspiegel 114 3.7 Eigenkapitalspiegel Übersicht zu bilanziellen Verlustvorträgen 116 3.8 Anlage Jahresabschlüsse der Stiftungen 119 3.9 Anlage Angaben zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen sowie Sondervermögen 140 4 Lagebericht 143 5 Jahresrechnung 180Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 2 von 906Seite 3 von 907 %XQGHVVWDGW%RQQ Jahresabschluss 2025 Vorlageerklärung und BilanzBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 3 von 906Seite 4 von 907 Bundesstadt Bonn 21.05.2026 Der Oberbürgermeister Der Stadtkämmerer Entwurf des Jahresabschlusses 2025 und Lagebericht 2025 Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 und der Lagebericht zum 31.12.2025 werden hiermit vorgelegt. Aufgestellt am 21.05.2026 Bestätigt am 22.05.2026 (Fark) Stadtkämmerer (Déus) OberbürgermeisterBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 4 von 906Seite 5 von 907 Bundesstadt Bonn Bilanz Bundesstadt Bonn zum 31.12.2025 Aktiva Passiva Bilanzwert 31.12.2025 in EURO Bilanzwert 31.12.2024 in EURO Bilanzwert 31.12.2025 in EURO Bilanzwert 31.12.2024 in EURO 0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 151.294.135,61 151.294.135,61 1 Eigenkapital 1.000.587.340,35 1.104.826.583,78 1 Anlagevermögen 5.363.155.596,73 5.152.955.934,29 1.1 Allgemeine Rücklage 990.826.518,12 998.443.963,73 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 6.820.096,82 6.878.450,19 1.2 Sonderrücklagen 655.065,37 655.065,37 1.2 Sachanlagen 3.429.146.652,74 3.382.119.193,64 1.3 Ausgleichsrücklage 105.727.554,68 163.185.158,02 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 872.970.393,99 863.330.228,45 1.4 Bilanzieller Verlustausgleich 1.2.1.1 Grünflächen 683.858.213,91 680.067.716,21 1.5 Jahresüberschuss/(-)Jahresfehlbetrag -96.621.797,82 -57.457.603,34 1.2.1.2 Ackerland 21.260.714,40 21.260.714,40 2 Sonderposten 986.671.282,80 982.301.121,20 1.2.1.3 Wald, Forsten 11.976.515,79 11.975.824,87 2.1 für Zuwendungen 791.464.557,94 791.563.004,99 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 155.874.949,89 150.025.972,97 2.2 für Beiträge 162.419.371,82 164.643.477,66 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 234.122.396,82 152.397.675,28 2.3 für den Gebührenausgleich 7.407.779,96 926.326,82 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 842.977,66 908.430,54 2.4 Sonstige Sonderposten 25.379.573,08 25.168.311,73 1.2.2.2 Schulen 1.269.164,96 1.309.059,76 3 Rückstellungen 966.989.100,50 956.444.504,74 1.2.2.3 Wohnbauten 6.591.179,49 6.022.031,00 3.1 Pensionsrückstellungen 912.813.780,37 908.543.071,38 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 225.419.074,71 144.158.153,98 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.804.885.079,01 1.805.064.897,61 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 336.571.457,28 336.326.607,47 3.4 Sonstige Rückstellungen 54.175.320,13 47.901.433,36 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 283.878.509,90 289.386.565,71 4 Verbindlichkeiten 2.824.156.013,70 2.536.157.726,49 1.2.3.3 Gleisanlagen m. Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 4.1 AnleihenBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 5 von 906Seite 6 von 907 Bundesstadt Bonn Bilanz Bundesstadt Bonn zum 31.12.2025 Aktiva Passiva Bilanzwert 31.12.2025 in EURO Bilanzwert 31.12.2024 in EURO Bilanzwert 31.12.2025 in EURO Bilanzwert 31.12.2024 in EURO 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 744.500.966,30 731.264.541,85 4.1.1 für Investitionen 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen 406.968.783,04 414.405.839,81 4.1.2 zur Liquiditätssicherung 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 32.965.362,49 33.681.342,77 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.678.768.841,07 1.454.625.026,59 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 304.764,77 153.550,58 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 123.453.300,16 123.102.632,77 4.2.2 von Beteiligungen 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 33.490.783,44 30.947.729,42 4.2.3 von Sondervermögen 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 32.292.203,44 31.332.227,81 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 8.868.004,74 10.960.685,71 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 327.627.731,11 375.790.251,72 4.2.5 von Kreditinstituten 1.669.900.836,33 1.443.664.340,88 1.3 Finanzanlagen 1.927.188.847,17 1.763.958.290,46 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 839.809.487,17 785.255.957,87 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 530.729.663,66 530.729.663,66 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5.175.781,95 5.509.119,52 1.3.2 Beteiligungen 122.487.155,68 122.488.654,09 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 20.790.312,96 38.254.210,81 1.3.3 Sondervermögen 308.011.302,74 310.619.944,77 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 3.620.670,05 2.500.010,46 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 61.705.538,19 87.465.386,18 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 169.811.014,41 162.275.839,81 1.3.5 Ausleihungen 904.255.186,90 712.654.641,76 4.8 Erhaltene Anzahlungen 106.179.906,09 87.737.561,43 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 237.608.789,16 152.475.988,00 5 Passive Rechnungsabgrenzung 41.569.804,59 43.506.195,17 1.3.5.2 an Beteiligungen 2.253.949,90 1.187.602,81 1.3.5.3 an Sondervermögen 633.238.865,47 552.781.544,16Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 6 von 906Seite 7 von 907 Bundesstadt Bonn Bilanz Bundesstadt Bonn zum 31.12.2025 Aktiva Passiva Bilanzwert 31.12.2025 in EURO Bilanzwert 31.12.2024 in EURO Bilanzwert 31.12.2025 in EURO Bilanzwert 31.12.2024 in EURO 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 31.153.582,37 6.209.506,79 2 Umlaufvermögen 258.242.796,33 274.455.627,25 2.1 Vorräte 1.362.944,30 1.386.732,23 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 1.362.944,30 1.386.732,23 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 245.897.174,12 264.586.428,57 2.2.1 Öffentl.-rechtl. Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 93.510.880,93 86.541.477,50 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 64.744.202,90 119.246.562,79 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 87.642.090,29 58.798.388,28 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel 10.982.677,91 8.482.466,45 3 Aktive Rechnungsabgrenzung 47.281.013,27 44.530.434,23 Aktiva 5.819.973.541,94 5.623.236.131,38 Passiva 5.819.973.541,94 5.623.236.131,38 Aufgestellt, Bonn den 11.05.2026 Bestätigt, Bonn den 22.05.2026 Stadtkämmerer (Fark) Oberbürgermeister (Déus)Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 7 von 906Seite 8 von 907 %XQGHVVWDGW%RQQ Jahresabschluss 2025 *HVDPWHUJHEQLV XQG *HVDPWILQDQ]UHFKQXQJBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 8 von 906Seite 9 von 907 Jahresabschluss 2025 Bundesstadt Bonn Gesamtergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis des Vorjahres 2024 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2025 davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2025 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 806.390.937,52 874.849.604,89 883.844.063,63 8.994.458,74 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 427.741.296,20 391.453.719,00 399.746.176,69 8.292.457,69 3 + Sonstige Transfererträge 11.261.344,00 8.500.675,00 8.850.524,40 349.849,40 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 245.333.994,61 252.388.828,72 261.908.117,19 9.519.288,47 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 33.730.638,06 37.705.259,25 35.461.711,06 -2.243.548,19 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 146.143.122,19 149.394.307,31 149.369.448,71 -24.858,60 7 + Sonstige ordentliche Erträge 146.048.419,77 65.920.624,18 103.021.474,64 37.100.850,46 8 + Aktivierte Eigenleistungen 885.205,03 2.500.000,00 830.232,77 -1.669.767,23 9 +/- Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 1.817.534.957,38 1.782.713.018,35 0 1.843.031.749,09 60.318.730,74 0 11 - Personalaufwendungen 412.194.374,07 436.899.633,57 658.470,58 447.148.710,66 10.249.077,09 -829.198,12 12 - Versorgungsaufwendungen 44.193.369,11 52.969.046,10 48.911.318,02 -4.057.728,08 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 286.175.454,96 303.807.767,13 53.556.821,02 286.265.192,19 -17.542.574,94 -59.740.459,84 14 - Bilanzielle Abschreibungen 81.524.073,25 71.624.411,56 87.409.398,59 15.784.987,03 15 - Transferaufwendungen 767.276.026,23 810.992.901,44 18.167.287,69 812.946.156,83 1.953.255,39 -20.129.427,81 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 246.283.140,42 188.712.830,79 6.730.624,75 212.631.989,55 23.919.158,76 -5.109.105,52 17 = Ordentliche Aufwendungen 1.837.646.438,04 1.865.006.590,59 79.113.204,04 1.895.312.765,84 30.306.175,25 -85.808.191,29 18 = Ordentliches Ergebnis (Zeilen 10 und 17) -20.111.480,66 -82.293.572,24 -79.113.204,04 -52.281.016,75 30.012.555,49 85.808.191,29Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 9 von 906Seite 10 von 907 Jahresabschluss 2025 Bundesstadt Bonn Gesamtergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis des Vorjahres 2024 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2025 davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2025 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 19 + Finanzerträge 13.314.054,94 14.955.493,54 12.493.709,91 -2.461.783,63 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 51.154.387,30 58.397.233,22 339.000,00 56.834.490,98 -1.562.742,24 -339.000,00 21 = Finanzergebnis (Zeilen 19 und 20) -37.840.332,36 -43.441.739,68 -339.000,00 -44.340.781,07 -899.041,39 339.000,00 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeilen 18 und 21) -57.951.813,02 -125.735.311,92 -79.452.204,04 -96.621.797,82 29.113.514,10 86.147.191,29 23 + Außerordentliche Erträge 494.209,68 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Zeilen 23 und 24) 494.209,68 0 0 0 0 0 26 = Jahresergebnis (Zeilen 22 und 25) -57.457.603,34 -125.735.311,92 -79.452.204,04 -96.621.797,82 29.113.514,10 86.147.191,29 27 - Globaler Minderaufwand 1) 35.800.000,00 -35.800.000,00 28 = Jahresergebnis nach Abzug globaler Minderaufwand (Zeilen 26 und 27) -57.457.603,34 -89.935.311,92 -79.452.204,04 -96.621.797,82 -6.686.485,90 86.147.191,29 Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage 29 + Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 30 + Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 31 - Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen 32 - Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen 8.944.818,92 9.169.971,10 9.169.971,10 33 = Verrechnungssaldo (Zeilen 29 bis 32) -8.944.818,92 0 0 -9.169.971,10 -9.169.971,10 0 Fußnote 1: Beim globalen Minderaufwand ist in der Spalte des fortgeschriebenen Ansatzes lediglich der im Ergebnisplan festgesetzte Betrag zu übernehmen.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 10 von 906Seite 11 von 907 Jahresabschluss 2025 Bundesstadt Bonn Gesamtfinanzrechnung Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Vorjahres 2024 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2025 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 801.525.695,94 874.849.604,89 868.389.115,95 -6.460.488,94 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 395.953.036,48 366.567.221,31 367.682.367,72 1.115.146,41 3 + Sonstige Transfereinzahlungen 7.357.389,86 8.500.675,00 7.078.481,62 -1.422.193,38 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 234.206.276,44 247.898.718,78 248.515.118,29 616.399,51 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 33.753.746,56 36.689.230,20 35.618.497,92 -1.070.732,28 6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 140.507.838,37 152.638.405,61 152.372.083,10 -266.322,51 7 + Sonstige Einzahlungen 34.632.377,28 57.613.166,33 54.560.870,99 -3.052.295,34 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 12.788.242,76 14.955.493,54 12.332.231,97 -2.623.261,57 9 = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.660.724.603,69 1.759.712.515,66 0,00 1.746.548.767,56 -13.163.748,10 0,00 10 - Personalauszahlungen 375.148.944,67 396.009.304,96 658.470,58 393.223.687,17 -2.785.617,79 -829.198,12 11 - Versorgungsauszahlungen 48.208.778,27 51.836.109,10 51.845.844,10 9.735,00 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 276.265.864,89 304.335.164,68 53.452.985,31 296.020.857,61 -8.314.307,07 -59.740.459,84 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 49.122.107,60 58.397.233,22 339.000,00 55.810.962,22 -2.586.271,00 -339.000,00 14 - Transferauszahlungen 753.512.586,54 810.997.651,44 18.167.287,69 811.955.944,15 958.292,71 -20.124.677,81 15 - Sonstige Auszahlungen 241.424.001,51 194.075.176,95 6.834.460,46 174.058.534,87 -20.016.642,08 -5.113.855,52 16 = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.743.682.283,48 1.815.650.640,35 79.452.204,04 1.782.915.830,12 -32.734.810,23 -86.147.191,29 17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeilen 9 und 16) -82.957.679,79 -55.938.124,69 79.452.204,04 -36.367.062,56 19.571.062,13 -86.147.191,29Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 11 von 906Seite 12 von 907 Jahresabschluss 2025 Bundesstadt Bonn Gesamtfinanzrechnung Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Vorjahres 2024 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2025 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 27.088.222,94 55.589.462,08 32.515.958,47 -23.073.503,61 19 + Einzahlungen aus der Veräuß. von Sachanlagen -1.595.304,86 3.858.902,00 1.838.534,23 -2.020.367,77 20 + Einzahlungen aus der Veräuß. von Finanzanlagen 6.368.951,94 33.089.331,41 34.849.241,28 1.759.909,87 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten 3.618.486,86 4.600.000,00 4.027.123,31 -572.876,69 22 + sonstige Investitionseinzahlungen 74.603,14 1.000,00 -1.000,00 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 35.554.960,02 97.138.695,49 0,00 73.230.857,29 -23.907.838,20 0,00 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 3.009.358,99 4.593.208,26 26.002.096,60 3.033.608,23 -1.559.600,03 -23.052.772,39 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 67.705.168,11 186.868.594,27 303.604.272,80 118.362.509,39 -68.506.084,88 -265.535.469,65 26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 19.642.771,43 30.914.000,05 15.049.841,89 19.980.125,11 -10.933.874,94 -11.901.546,23 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 135.251.817,60 230.531.944,20 59.974.878,36 230.695.697,55 163.753,35 -45.128.329,66 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 431.979,20 -431.979,20 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 120.683,00 -120.683,00 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 225.609.116,13 453.460.408,98 404.631.089,65 372.071.940,28 -81.388.468,70 -345.618.117,93 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Zeilen 23 und 30) -190.054.156,11 -356.321.713,49 404.631.089,65 -298.841.082,99 57.480.630,50 -345.618.117,93 32 = Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag (Zeilen 17 und 31) -273.011.835,90 -412.259.838,18 484.083.293,69 -335.208.145,55 77.051.692,63 -431.765.309,22Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 12 von 906Seite 13 von 907 Jahresabschluss 2025 Bundesstadt Bonn Gesamtfinanzrechnung Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Vorjahres 2024 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2025 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 33 + Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten für Investitionen und diesen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsverhältnissen 400.081.803,69 692.031.885,38 -404.163.885,39 482.890.401,45 -209.141.483,93 266.945.073,19 34 + Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten zur Liquiditätssicherung 2.293.216.715,04 2.096.822.256,46 2.096.822.256,46 35 - Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten für Investitionen und diesen wirtschaftlich gleichkommen- den Rechtsverhältnissen 280.122.528,44 330.475.755,24 207.317.176,34 -123.158.578,90 36 - Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten zur Liquiditätssicherung 2.138.300.000,00 2.035.000.000,00 2.035.000.000,00 37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 274.875.990,29 361.556.130,14 -404.163.885,39 337.395.481,57 -24.160.648,57 266.945.073,19 38 = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (Zeilen 32 und 37) 1.864.154,39 -50.703.708,04 79.919.408,30 2.187.336,02 52.891.044,06 -164.820.236,03 39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln (Liste s. Lagebericht) 5.332.452,32 8.482.466,45 8.482.466,45 40 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 1.285.859,74 312.875,44 312.875,44 41 = Liquide Mittel (Zeilen 38, 39 und 40) 8.482.466,45 -50.703.708,04 79.919.408,30 10.982.677,91 61.686.385,95 -164.820.236,03Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 13 von 906Seite 14 von 907 %XQGHVVWDGW%RQQ Jahresabschluss 2025 $QKDQJBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 14 von 906Seite 15 von 907 Anhang Seite 1 von 83 Dezernat II Bundesstadt Bonn NKF-Jahresabschluss zum 31.12.2025 Anhang Inhalt Seite EINLEITUNG 5 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 5 2. Inventur 6 ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN BILANZPOSITIONEN 7 AKTIVA 7 0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 7 1. Anlagevermögen 8 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 10 1.2 Sachanlagen 11 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 11 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 12 1.2.3 Infrastrukturvermögen 13 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 14 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 15 1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge 15 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 16 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 17 1.3 Finanzanlagen 18 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 18 1.3.2 Beteiligungen 19 1.3.3 Sondervermögen 19 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 20 1.3.5 Ausleihungen 21 2. Umlaufvermögen 22 2.1 Vorräte 22 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen 23 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 23 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 23 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 25 2.4 Liquide Mittel 26 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 26Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 15 von 906Seite 16 von 907 Anhang Seite 2 von 83 PASSIVA 28 1. Eigenkapital 28 1.1 Allgemeine Rücklage 28 1.2 Sonderrücklagen 31 1.3 Ausgleichsrücklagen 31 1.4 Bilanzieller Verlustvortrag 31 2. Sonderposten 31 2.1 Sonderposten für Zuwendungen 32 2.2 Sonderposten für Beiträge 33 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 35 2.4 Sonstige Sonderposten 36 3. Rückstellungen 36 3.1 Pensionsrückstellungen für Beamte und Versorgungsempfänger gem. § 37 Abs. 1 KomHVO NRW 37 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 38 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 38 3.4 Sonstige Rückstellungen 39 4. Verbindlichkeiten 40 4.1 Anleihen 40 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 40 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 42 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 42 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 43 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 43 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 43 4.8 Erhaltene Anzahlungen 44 5. Passive Rechnungsabgrenzung 45Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 16 von 906Seite 17 von 907 Anhang Seite 3 von 83 ERLÄUTERUNGEN ZUR ERGEBNISRECHNUNG 46 1. ERTRÄGE 49 1.1 Steuern und ähnliche Abgaben 49 1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 50 1.3 Sonstige Transfererträge 51 1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 51 1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 52 1.6 Kostenerstattungen/-umlagen 53 1.7 Sonstige ordentliche Erträge 54 1.8 Aktivierte Eigenleistungen 57 2. AUFWENDUNGEN 58 2.1 Personalaufwendungen 58 2.2 Versorgungsaufwendungen 58 2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 59 2.5 Transferaufwendungen 61 3. FINANZERGEBNIS 64 3.1 Finanzerträge 64 3.2 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 64 4. AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 65 4.1 Außerordentliche Erträge 65 4.2 Außerordentliche Aufwendungen 65 ERLÄUTERUNGEN ZUR FINANZRECHNUNG 66 1. Konsumtive Ein- und Auszahlungen 66 2. Investitionsmaßnahmen 67 3. Finanzierungstätigkeit 72 WEITERE ANGABEN GEM. § 45 KOMHVO NRW 73 Noch nicht erhobene Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsmaßnahmen 73 Verpflichtungen aus Leasingverträgen 73 Entwicklungsgebiete 73 Treuhandvermögen 73 Bürgschaften 74 Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen nach § 6 KAG 74 Angaben zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB 74 Erläuterungen zur Bilanz 75 Erläuterungen zum Anlagenspiegel 75 Erläuterungen zum Forderungsspiegel 76Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 17 von 906Seite 18 von 907 Anhang Seite 4 von 83 Erläuterungen zum Eigenkapitalspiegel 76 Erläuterungen zur Übersicht zu bilanziellen Verlustvorträgen 76 Erläuterungen zum Verbindlichkeitenspiegel 76 Erläuterungen zum Sonderpostenspiegel 77 Erläuterungen zum Rückstellungsspiegel 78 ANGABEN ZU DEN MITGLIEDERN DES VERWALTUNGSVORSTANDES UND DES RATES GEMÄß § 95 ABS. 3 GO NRW 79 ERMÄCHTIGUNGSÜBERTRAGUNGEN GEMÄß § 95 ABS. 4 GO NRW IN DER AB DEM 1.1.2019 GÜLTIGEN FASSUNG 83Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 18 von 906Seite 19 von 907 Anhang Seite 5 von 83 NKF-Jahresabschluss zum 31.12.2025 Anhang Einleitung 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen Das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW - NKFEG NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW 2004, S. 644) verpflichtet in § 1 Abs. 1 Gemeinden und Gemeindeverbände spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009, ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 1.1.2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung aufzustellen. Die Bundesstadt Bonn hat ihren Gesamthaushalt zum 1.1.2008 auf das Neue Kommunale Fi- nanzmanagement umgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss 2025 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der gesetzlichen Vorschriften der Gemeindeord- nung (GO NRW) und Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) erstellt. Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW ist der Jahresabschluss, um einen Anhang zu erweitern, der im erforderlichen Umfang einzelne Bilanzposten und Positionen der Ergebnisrechnung erläutert. Beachtet wurden weiterhin die Regelungen des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG NRW) vom 18.9.2012 (GV.NRW S. 432) bzw. des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (2. NKFWG NRW) vom 18.12.2018 (GV. NRW. 2018 S. 759). Wichtige Neuregelungen des NKFWG NRW waren beispielsweise die Dynamisierung der Aus- gleichsrücklage (§ 75 Abs. 3 GO NRW), eine geänderte Bilanzstruktur (§ 2 Abs. 2 GemHVO NRW), die Buchführung für Vermögensgegenstände bis zu 410 EUR in Form von Sammellisten, Inventarlisten oder unmittelbar als Aufwand (§§ 33 Abs. 4 und 35 Abs. 2 GemHVO NRW) und die Pflicht, Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen und Wertver- änderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen (§§ 38 Abs. 3 und 43 Abs. 3 GemHVO NRW). Mit dem Inkrafttreten des 2. NKFWG erfolgten Änderungen in der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sowie die Ablösung der bisherigen Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) durch die Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) zum 1.1.2019. Die Wertgrenze der Vermögensgegenstände bis 410 EUR wurde auf 800 EUR erhöht, hierbei besteht weiterhin die Möglichkeit zur Buchung als Aufwand (§§ 30 Abs. 4 und 36 Abs. 3 KomHVO NRW). Des Weiteren wurde erstmals das Wahlrecht einer komponentenweisen Aktivierung von bestimmten Vermögensgegenständen eingeräumt (Komponentenansatz gem. § 36 Abs. 2 und 5 KomHVO NRW). Zudem wurden die Muster für die dem Anhang beizufügenden Spiegel angepasst und um den Eigenkapitalspiegel erweitert („VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW“ Veröffent- lichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen MBl. NRW. 2019 S. 652). Beachtet wurden die Änderungen der GO NRW durch das 3. NKFWG NRW (veröffentlicht am 15.3.2024, GV. NRW. 2024 S. 136, rückwirkend zum 31.12.2023 in Kraft getreten) sowie der Muster für das doppische Rechnungswesen zur GO NRW und KomHVO NRW (Runderlass vom 24.3.2025, MBl. NRW. 2025 S. 402). Bei der Bundesstadt Bonn besteht für den Zeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2027 ein gültiger Gleich- stellungsplan gemäß § 5 des Gesetzes zur Gleichstellung von Männern und Frauen für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG).Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 19 von 906Seite 20 von 907 Anhang Seite 6 von 83 2. Inventur Gemäß § 91 Abs. 1 und 2 GO NRW i. V. m. § 29 KomHVO NRW sind alle Gemeinden verpflichtet, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres eine Inventur durchzuführen und ein Inventar aufzu- stellen. Dabei hat die Gemeinde ihre Vermögensgegenstände zum 31.12. genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben. Es kann von Inventurvereinfachungsverfahren gemäß § 30 KomHVO NRW Gebrauch gemacht werden. Die Durchführung der Inventur wird in der „Allgemeinen Inventurrichtlinie der Bundesstadt Bonn“ in der Fassung vom 1.9.2020 geregelt. Die Vermögensgegenstände sind gem. § 30 Abs. 2 KomHVO NRW bei Anwendung des Buchin- venturverfahrens bei körperlich beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens mindestens alle fünf Jahre und bei körperlich unbeweglichen Vermögensgegenständen des An- lagevermögens alle zehn Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Zur ordnungsgemäßen Fortschreibung des Vermögensbestands wurden die Fachbereiche in der Jahresabschlussverfügung des Kämmerers aufgefordert, alle Veränderungen des Vermögens- bestands an die Finanzbuchhaltung zu melden. Alle Fachbereiche haben in einem Bestätigungsschreiben erklärt, dass sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 20 von 906Seite 21 von 907 Anhang Seite 7 von 83 Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen AKTIVA 0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit Bilanzwert 31.12.2024 151.294.135,61 EUR Bilanzwert 31.12.2025 151.294.135,61 EUR Entwicklung 0,00 EUR Das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG)“ ist am 1.10.2020 in Kraft getreten. Ab dem Jahresabschluss 2022 waren über die COVID-19-Pandemie-bedingten Isolierungsbeträge hinaus zudem die Haushalts- belastungen aufgrund des Krieges in der Ukraine zu berücksichtigen (NKF-COVID-19- Ukraine-Isolierungsgesetz). Gemäß § 33a KomHVO NRW erfolgt die Bewertung der zu aktivierenden Bilanzierungshilfen nach § 5 des NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungs- gesetzes vom 29.9.2020 (GV. NRW. S. 916), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9.12.2022 (GV. NRW. S. 1063) geändert worden ist. Die Ermittlung der Haushaltsbelastung durch entsprechende Mindererträge und Mehrauf- wendungen erfolgte letztmalig im Jahresabschluss 2023 (§ 5 Abs. 2 NKF-CUIG). Eine Haushaltsbelastung i. S. d. § 5 Abs. 4 in Verbindung mit § 6 NKF-CUIG, war als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell als Bilanzierungshilfe anzusetzen und hat sich erstmalig für das Jahr 2021 in Höhe von 34.696.596,63 EUR ergeben. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte die Korrektur des Wertes aus dem Jahr 2021 in Höhe von -1.881.236,87 EUR sowie die Isolierung von 27.241.428,96 EUR COVID-19-Pandemie-bedingten und -464.971,07 EUR kriegs- bedingten Haushaltsbelastungen des Jahres 2022. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Korrektur der Werte aus dem Jahr 2022 in Höhe von -504,31 EUR für COVID-19- Pandemie-bedingte und 354.153,16 EUR für kriegsbedingte Haushaltsbelastungen. Es wurden zudem Beträge in Höhe von 36.883.959,70 EUR für COVID-19-Pandemie- bedingte und 53.970.499,73 EUR für kriegsbedingte Haushaltsbelastungen isoliert. Im Geschäftsjahr 2024 erfolgte die Korrektur des Wertes aus dem Jahr 2023 in Höhe von 494.209,68 EUR für die Covid-19-Pandemie-bedingten Haushaltsbelastungen. Mögliche COVID-19-Pandemie-bedingte und kriegsbedingte Haushaltsbelastungen durften im Geschäftsjahr 2025 nicht mehr isoliert werden. Die Bilanzierungshilfe weist somit zum 31.12.2025 unverändert einen Isolierungsbetrag in Höhe von 151.294.135,61 EUR aus. Gemäß Verordnung zur Änderung der KomHVO NRW vom 30.10.2020 wurde für § 42 Abs. 3 die Bilanzposition „0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungs- fähigkeit“ der Nummer 1 vorangestellt. Die Bilanz ab dem Jahresabschluss 2020 wurde dementsprechend erweitert. Gemäß § 6 Abs. 1 NKF-CUIG ist die Bilanzierungshilfe beginnend im Haushaltsjahr 2026 längstens über 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben. Einmalig kann die Bilanzierungs- hilfe ganz oder in Anteilen erfolgsneutral gegen das Eigenkapital ausgebucht werden. Mit Beschluss vom 11.12.2025 hat der Rat der Bundesstadt Bonn entschieden, dass die Bilanzierungshilfe einmalig im Jahresabschluss 2026 erfolgsneutral gegen die allgemeine Rücklage ausgebucht wird (DS 253924). Die Ausbuchung steht unter dem gesetzlichen Vorbehalt gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3 NKF CUIG, dass dadurch weder eine Überschuldung eintritt noch eine bereits bestehende Überschuldung erhöht wird.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 21 von 906Seite 22 von 907 Anhang Seite 8 von 83 1. Anlagevermögen Bilanzwert 31.12.2024 5.152.955.934,29 EUR Bilanzwert 31.12.2025 5.363.155.596,73 EUR Entwicklung 210.199.662,44 EUR Allgemeines Der Wertansatz von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens richtete sich nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Sofern Vermögensgegen- stände durch eine Schenkung oder unentgeltliche Überlassung zugingen, wurden sie mit den tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert, die dem Übertragen- den entstanden sind. Wenn solche Angaben nicht verfügbar waren, wurden Wertansätze durch sachverständige Schätzungen oder Heranziehung passender Vergleichswerte er- mittelt. Gleichzeitig erfolgte bei erhaltenen Investitionsförderungen die Bildung entsprechender Sonderposten. Abweichungen von bisher angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden wurden im Geschäftsjahr 2025 grundsätzlich nicht vorgenommen. Vom Grundsatz der Einzelbewertung wurde, wie bei der Anwendung von Vereinfachungsregeln erläutert, nur im Bereich der Festwerte abgewichen. Im Zuge des 2. NKFWG NRW wurde in § 36 Abs. 2 KomHVO NRW bezüglich der ge- meindlichen Investitionen ein Wahlrecht zur Anwendung des Komponentenansatzes er- möglicht. Demnach können für bestimmte Vermögensgegenstände (Gebäude, Straßen, Wege, Plätze in bituminöser Bauweise) Komponenten gebildet und für diese unterschied- liche Nutzungsdauern hinsichtlich des Abschreibungszeitraumes bestimmt werden. Für alle anderen Vermögensgegenstände ist die Anwendung des Komponentenansatzes aus- geschlossen. Soweit der Komponentenansatz nicht angewendet wird, ist gemäß § 36 Abs. 5 KomHVO NRW bei einer Erhaltung oder Instandsetzung eines Vermögensgegen- standes, durch die eine Verlängerung seiner wirtschaftlichen Nutzungsdauer erreicht wird, dieser neu zu bewerten und die Restnutzungsdauer neu zu bestimmen. Das Wahlrecht wurde für die Bundesstadt Bonn wie folgt ausgeübt: Für den Bereich der Straßen, Wege, Plätze wurde auf eine komponentenweise Abschreibung verzichtet. Auch die städtischen Gebäude wurden nicht komponentenweise angesetzt. Dementsprechend erfolgte die Anwendung des § 36 Abs. 5 KomHVO NRW bei allen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Gemäß § 36 Abs. 1 KomHVO NRW sind bei Vermögensgegenständen des Anlagever- mögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Als Abschreibungsmethode wurde aus- schließlich die lineare Abschreibung angewendet (vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 KomHVO NRW). Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern sind in einer gesonderten Abschreibungstabelle auf- geführt. Innerhalb der vorgegebenen Rahmenbreite in der mit Runderlass vom 12.3.2025 (MBl. NRW. 2025 S. 402, Anlage 18) veröffentlichten Rahmentabelle ist hier die Nutzungs- dauer unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse festgelegt worden. In begründeten Einzelfällen wurde von der Rahmentabelle abgewichen. Für Festwerte, Grundstücke, Dienstbarkeiten und Kunstwerke als nicht abnutzbare Ver- mögensgegenstände sowie Anlagen im Bau wurden keine planmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Gemäß § 36 Abs. 6 KomHVO NRW sind außerplanmäßige Abschreibungen bei einer vor- aussichtlich dauernden Wertminderung eines Vermögensgegenstandes des Anlagever- mögens vorzunehmen, um diesen mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der diesem amBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 22 von 906Seite 23 von 907 Anhang Seite 9 von 83 Abschlussstichtag beizulegen ist. Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige Abschrei- bungen auch bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung vorgenommen werden. Stellt sich in einem späteren Haushaltsjahr heraus, dass die Gründe für eine Wert- minderung eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens nicht mehr bestehen, so ist der Betrag der Abschreibung im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zuzuschreiben (§ 36 Abs. 9 KomHVO NRW). Für immaterielles oder Sachanlagevermögen wurde keine außerplanmäßige Ab- schreibung gebucht. Es erfolgten außerplanmäßige Abschreibungen auf die Beteiligungswerte für das Städtische Gebäudemanagement und das Theater (siehe Aktiva Ziff. 1.3.3 Sondervermögen) sowie auf den Beteiligungswert der Tourismus & Congress GmbH (siehe Aktiva Ziff. 1.3.2 Beteiligungen). Zuschreibungen wurden nicht gebucht. Anwendung von Vereinfachungsregeln Wertgrenzen Gemäß § 36 Abs. 3 KomHVO NRW können Vermögensgegenstände des Anlagever- mögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 800 EUR ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, unmittelbar als Aufwand verbucht werden. Von der Ver- einfachungsregel wurde wie in den Vorjahren auch im Haushaltsjahr 2025 Gebrauch ge- macht. Festwerte Abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung wurden für ausgewählte Vermögens- gegenstände Festwerte gebildet (vgl. § 29 Abs. 1 KomHVO NRW). Hierbei handelt es sich um den Aufwuchs/die Ausstattung von Grün- und Parkanlagen (ohne die Rheinaue), das Straßenbegleitgrün (ohne Straßenbäume), den Stadtwald sowie den Medienbestand der Stadtbibliothek. Inventurmethoden für das Anlagevermögen Für immaterielle Vermögensgegenstände, Grundstücke und Finanzanlagen wird die Buch- und Beleginventur als Inventurvereinfachungsverfahren herangezogen (§ 30 Abs. 2 KomHVO NRW). Bei der Buch- und Beleginventur werden Art, Menge und Wert der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte, Forderungen und Schulden, des Betrags des baren Geldes sowie sonstigen Vermögensgegenstände anhand der Buchführung oder anderer Belege ermittelt. Die körperliche Inventur beinhaltet die Anforderung, die materiellen Vermögensgegen- stände in Augenschein zu nehmen und den Bestand mengen- und wertmäßig zu erfassen (zählen, messen, wiegen). Der auch bei einer Inventur zu beachtende Grundsatz der Wirtschaftlichkeit hat dazu ge- führt, dass Inventurformen angewendet wurden, die mit weniger Aufwand verbunden sind als eine erneute vollständige Erhebung aller Bestände, und die die erforderliche Voll- ständigkeit und Richtigkeit ausreichend gewährleisten. Für das Vermögen von Fachbereichen, für die aufgrund anderweitiger Anforderungen die Verpflichtung zur regelmäßigen Kontrolle der Vermögensgegenstände besteht (z.B. um Verkehrssicherungspflichten oder gesetzliche Auflagen zu erfüllen) und dies in geeigneterBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 23 von 906Seite 24 von 907 Anhang Seite 10 von 83 Weise dokumentiert wird, wurden diese Kontrollen als Inaugenscheinnahme einer körper- lichen Inventur anerkannt. Da im Rahmen solcher Kontrollen regelmäßig auch Reparatur- oder Sanierungsbedarf festzustellen ist, wird auch die Werthaltigkeit der Vermögens- gegenstände betrachtet. Auf dieser Grundlage werden Sonderrichtlinien zur „Allgemeinen Inventurrichtlinie der Bundesstadt Bonn“ hinsichtlich der Bestandskontrollen erstellt, die fachliche Besonder- heiten berücksichtigen und die erforderlichen Vorgehensweisen vorgeben. Zusätzlich zur Inaugenscheinnahme wurden Bestandsabgleiche zwischen den Datenbeständen der Fachbereiche und den Daten in der Anlagenbuchhaltung (SAP FI-AA) festgelegt, die zu- künftig erfolgen sollen bzw. schon durchgeführt werden. Mit dem Einsatz der zur Durchführung der Inventur für bewegliche Vermögensgegen- stände beschafften Inventarisierungssoftware Parsec.NET wurde im Jahr 2019 be- gonnen. Bewegliche Vermögensgegenstände erhalten zukünftig grundsätzlich einen Barcodeauf- kleber, der im Rahmen der Inventurdurchführung abgescannt werden kann. Das Scan- ergebnis wird in der Inventarisierungssoftware zum elektronischen Abgleich mit den Daten der Anlagenbuchhaltung verwendet. Dabei werden Vermögensgegenstände mit einem Buchwert von 0 EUR ebenfalls inventarisiert. Wirtschaftsgüter, deren Nettoanschaffungswert 800 EUR nicht überschreitet, werden ent- sprechend der Regelung in § 36 Abs. 3 KomHVO NRW unmittelbar als Aufwand gebucht. Der im Jahr 2019 amtierende Hauptverwaltungsbeamte hat die Bundesstadt Bonn im Sinne von § 30 Abs. 4 KomHVO NRW von der körperlichen Inventur dieser Vermögens- gegenstände befreit. Näheres zu den überprüften Inventurgebieten findet sich im Folgenden unter der jeweiligen Bilanzposition. Das zu erstellende Inventarverzeichnis des Anlagevermögens liegt in Form entsprechen- der stichtagsbezogener Auswertungen aus dem SAP-System vor. 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Bilanzwert 31.12.2024 6.878.450,19 EUR Bilanzwert 31.12.2025 6.820.096,82 EUR Entwicklung -58.353,37 EUR davon Zugänge 816.834,54 EUR davon Abgänge 0,00 EUR davon Umbuchungen 166.760,27 EUR davon Abschreibungen -1.041.948,18 EUR Immaterielle Vermögensgegenstände sind Rechte und Möglichkeiten mit besonderen Vorteilen, zu deren Erlangung der Kommune Aufwendungen aus einem Kauf- oder Tauschvertrag entstanden sein müssen. Die Vermögensgegenstände müssen zudem be- wertungsfähig sein. Nur entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegüter dürfen aktiviert werden (§ 44 Abs. 1 KomHVO NRW). Neben Software und Lizenzen gehören hierzu Nutzungsrechte (z.B. Wege- oder Leitungs- rechte auf Grundstücken oder an der „Dachmarke“ Bonn).Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 24 von 906Seite 25 von 907 Anhang Seite 11 von 83 Geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände waren in Höhe von 159.309,53 EUR zu bilanzieren. Dieser Betrag ist in dem oben genannten Bilanzwert ent- halten. Im Vergleich zum 31.12.2024 ist der Bestand der geleisteten Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände um 46.260,89 EUR gesunken. Die Minderung ist auf die Aktivierung von Vermögensgegenständen, die in Vorjahren angekauft wurden und erst im Jahr 2025 betriebsbereit waren, zurückzuführen. Zugänge ergeben sich u.a. aus der Aktivierung von Ökopunkten am Schleifenfelsweg, aus den Aktivierungen der Software WinBIAP Bibliothekssystem und SoPart kommunal sowie weiteren Software- und Lizenzkäufen für verschiedene Fachbereiche. Für immaterielle Vermögensgegenstände wird die Buch- und Beleginventur als Inventur- vereinfachungsverfahren herangezogen (§ 30 Abs. 2 KomHVO NRW). Bei der Buch- und Beleginventur werden Art, Menge und Wert der Vermögensgegen- stände anhand der Buchführung oder anderer Belege ermittelt. Zum Zwecke der Inventur wurden Bestandslisten zum 31.12.2021 aus dem Buchhaltungs- system SAP an die bilanzierenden Fachbereiche versendet und dort auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Diese Prüfung dauerte bis ins Jahr 2023 an, in dem die letzten Inventurdifferenzen korrigiert wurden. 1.2 Sachanlagen Bilanzwert 31.12.2024 3.382.119.193,64 EUR Bilanzwert 31.12.2025 3.429.146.652,74 EUR Entwicklung 47.027.459,10 EUR 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bilanzwert 31.12.2024 863.330.228,45 EUR Bilanzwert 31.12.2025 872.970.393,99 EUR Entwicklung 9.640.165,54 EUR davon Zugänge 462.248,78 EUR davon Abgänge -494.377,22 EUR davon Umbuchungen 15.438.807,98 EUR davon Abschreibungen -5.766.514,00 EUR Unter dieser Bilanzposition werden Grundstücke und Aufbauten auf Grünflächen (öffent- liche Grünflächen, Friedhöfe, Sportflächen, Freibäder, Spielplätze und Dauerkleingärten), Ackerland (landwirtschaftlich genutzte Flächen und Gartenland), Wald und Forst sowie sonstigen unbebauten Grundstücken (Bauland, Rohbau- und Bauerwartungsland, Un- land), Wasserflächen (Bäche inkl. Aufbauten) und Erbbaurechte bilanziert. Die Zugänge und Umbuchungen ergeben sich unter anderem aus Aktivierungen von neu errichteten oder sanierten Sport- und Grünanlagen wie beispielsweise der Sanierung der Plätze eins und zwei sowie des Parkplatzes im Sportpark Nord, der Errichtung von „Modernen Sportstätten“ wie Calisthenics-Anlagen, der Laufbahn und Flutlichtanlage am Sportplatz Ippendorf und der Flutlichtanlagen am Sportplatz Roleber und Oberkassel so- wie der Neuherstellung von Spielplätzen. Zudem wurde die Nutzungsdauerverlängerung gem. § 36 Abs. 5 KomHVO NRW der Schwimmbecken im Freibad Friesdorf durch eine Folienerneuerung im Jahr 2025 aktiviert. Im Bereich der Friedhöfe wurden Aktivierungen von Ersatzpflanzungen am Friedhof Poppelsdorf sowie Baumersatzpflanzungen und dieBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 25 von 906Seite 26 von 907 Anhang Seite 12 von 83 Herstellung neuer Ausgleichsflächen erfasst. Im Vermögen des Tiefbauamtes wurde das neue Abschlagsbauwerk am Dransdorfer Bach aktiviert. Der Bestand der Bilanzposition wurde zudem durch Grundstücksankäufe sowie der Rückabwicklung eines Grundstücks- kaufvertrags erhöht. Weitere Umbuchungen erfolgten auf Grundlage von Veränderungsnachweisen und Nutzungsänderungen im Grundstücksbereich. Die Abgänge ergeben sich hauptsächlich aus dem Abgleich der Aufbauten auf städtischen Außensportanlagen sowie dem Abbau von Aufbauten auf Spielplätzen. Die Inventur der Aufbauten auf städtischen Außensportanlagen wird in der „Sonderricht- linie der Bundesstadt Bonn zur Inventur der Außensportanlagen des Sport- und Bäder- amtes“ geregelt, die zum 22.10.2024 in Kraft getreten ist. Das Sportstättenkataster im Geo-Informations-System (GIS) wird hierbei als Vorverfahren verwendet. Die Bestände aus dem Buchführungssystem SAP und dem GIS wurden zuletzt zum Stichtag 31.12.2024 abgeglichen. Die Differenzen aus dem Abgleich wurden im Geschäftsjahr 2025 aufge- arbeitet. Für Grundstücke wird die Buch- und Beleginventur als Inventurvereinfachungsverfahren herangezogen (§ 30 Abs. 2 KomHVO NRW). Bei der Buch- und Beleginventur werden Art, Menge und Wert der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte anhand der Buchführung oder anderer Belege ermittelt. Näheres zur Inventur der städtischen Grundstücke regelt die „Sonderrichtlinie der Bundes- stadt Bonn zur Inventur der Grundstücke“. Die Bestände aus dem Buchführungssystem SAP und GIS wurden zuletzt im Mai 2025 abgeglichen. Die sich ergebenden Ab- weichungen werden laufend in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbereichen ge- klärt und anschließend korrigiert. Die Spielgeräte auf Spielplätzen werden ebenfalls im GIS bzw. im Kinderspielplatzkontroll- system KiSpiKo geführt und nachgehalten. Für dieses System ist eine Migration in eine neue Softwarelösung geplant. Eine Sonderrichtlinie wurde vor diesem Hintergrund noch nicht erstellt, jedoch Rahmenbedingungen wie die Festlegung einer Stammdatenstruktur erarbeitet. Eine Datenauswertung aus dem aktuellen System zum 31.12.2024 wurde für einen Bestandsabgleich mit SAP genutzt, der aufzeigte, dass der SAP-Anlagenbestand weiter optimiert werden muss. Dies passiert im laufenden Betrieb in Abstimmung mit den beteiligten Fachbereichen. 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bilanzwert 31.12.2024 152.397.675,28 EUR Bilanzwert 31.12.2025 234.122.396,82 EUR Entwicklung 81.724.721,54 EUR davon Zugänge 12.308.334,61 EUR davon Abgänge -222.482,17 EUR davon Umbuchungen 73.281.476,39 EUR davon Abschreibungen -3.642.607,29 EUR Unter dieser Bilanzposition werden Grundstücke und Gebäude sowie sonstige Aufbauten für Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen, Wohngebäude sowie sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude bilanziert. Der größte Teil der städtischen Objekte wird beim Städtischen Gebäudemanagement bilanziert. Bei der Bundesstadt Bonn selbst werden nur noch Objekte bilanziert, dieBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 26 von 906Seite 27 von 907 Anhang Seite 13 von 83 kostenrechnenden Einrichtungen oder Betrieben gewerblicher Art zugerechnet wurden, an Dritte vermietet sind oder zur Veräußerung vorgesehen waren sowie einige Sonder- fälle. Im Jahr 2025 wurde entsprechend dem Ratsbeschluss vom 12.12.2024 die Außenanlage der Kindestageseinrichtung „Swimmy“ in der Brigitte-Schröder-Straße mit einem Buchwert von rund 3.700 EUR aus dem Vermögen der Stadt Bonn an das Städtische Gebäude- management übertragen. Die Zugänge und Umbuchungen ergeben sich vor allem aus der Fertigstellung der Beethovenhalle und der Aktivierung der dazugehörigen Schlussrechnungen, soweit diese zum Jahresende 2025 vorlagen und zugeordnet werden konnten. Der Abschluss des Bau- vorhabens führte zu einem Zuwachs von rund 82 Mio. EUR bei der Bilanzposition für be- baute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Die verbleibenden Herstellungs- kosten sollen im Jahr 2026 aktiviert werden. Weitere Zugänge und Umbuchungen ergeben sich aus Aktivierungen von Spielgeräten an Schulen und Kindertageseinrichtungen, Ankäufen von Grundstücken mit Wohn- und Geschäftsgebäuden sowie der Buchung von Nutzungsänderungen und Flurstücksver- änderungen im Grundstücksbereich. Die Abgangsbuchungen resultieren aus dem Abbau von Spielgeräten sowie dem Verkauf eines bebauten Grundstücks. Für die Inventur der Grundstücke, die unter dieser Bilanzposition bilanziert sind, gelten die Ausführungen zur Inventur der unbebauten Grundstücke (siehe Aktiva Ziff. 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte). Für die Inventur der Spielgeräte, die unter dieser Bilanzposition bilanziert sind (Spielgeräte auf Spielplätzen an Schulen und Kindergärten), gelten die Ausführungen zur Inventur unter Aktiva Ziff. 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. 1.2.3 Infrastrukturvermögen Bilanzwert 31.12.2024 1.805.064.897,61 EUR Bilanzwert 31.12.2025 1.804.885.079,01 EUR Entwicklung -179.818,60 EUR davon Zugänge 12.390.102,10 EUR davon Abgänge -1.140.024,40 EUR davon Umbuchungen 37.538.921,56 EUR davon Abschreibungen -48.968.817,86 EUR Diese Bilanzposition beinhaltet im Wesentlichen den Grund und Boden des Infrastruktur- vermögens, Brücken und Tunnel, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen, Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen, Lärm- und Stützwände und Hoch- wasserschutzanlagen. Die Zugänge und Umbuchungen ergeben sich u.a. aus Aktivierungen von Straßen, Kanal- haltungen, Kläranlageninfrastruktur, Straßenbäumen und sonstigem Infrastrukturver- mögen. Die Abgänge erfolgten hauptsächlich in Zusammenhang mit der Erneuerung von be- stehenden Kanalhaltungen und Straßen. Zudem wurden Fahrgastinformationsanzeigen in Abgang gebracht, da diese nicht dem städtischen Eigentum zuzurechnen waren.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 27 von 906Seite 28 von 907 Anhang Seite 14 von 83 Die Inventur des städtischen Kanalnetzes erfolgt auf Basis der „Sonderrichtlinie der Bundesstadt Bonn zur Inventur des Kanalnetzes“, wonach die ohnehin wegen der bestehenden Verkehrssicherungspflicht und Kanalreinigungen stattfindende körperliche Inaugenscheinnahme im Vorsystem novaKANDIS bzw. in Excel-Listen dokumentiert wird. Ein Bestandsabgleich erfolgte zuletzt zum Stichtag 31.12.2021. Für das Inventurgebiet des städtischen Straßennetzes konnte bislang keine Sonderricht- linie erstellt werden. Dennoch konnte zum 31.12.2022 ein Bestandsabgleich der im Geo- Informations-System (GIS) erfassten Straßensegmente vorgenommen werden. Die städtischen Straßenbäume, die nicht im Festwert, sondern einzeln erfasst und bewertet sind, werden im Baumkataster mit einer eindeutigen Straßenbaum-ID geführt, über die ein Abgleich mit dem SAP-Datenbestand möglich ist. Eine Sonderrichtlinie soll erstellt werden. Auf Basis einer Auswertung des Straßenbaumkatasters zum Stichtag 31.12.2023 wurde der Bestand mit SAP abgeglichen und die Bearbeitung der Ab- weichungen begonnen. Die Bearbeitung der Inventurdifferenzen wurde im Jahr 2025 fort- geführt. Die Inaugenscheinnahme der städtischen Lichtsignalanlagen erfolgt über die mindestens jährlich durchzuführenden Wartungsarbeiten von Fremdfirmen. Der Bestand wird in Excel- Listen geführt und nachgewiesen. Ein Abgleich dieser Excel-Listen mit den bilanzierten Lichtsignalanlagen erfolgte zum Stichtag 31.12.2024. Unter die Ingenieurbauwerke fallen u.a. die städtischen Brücken. Deren Inventur ist in der 2023 veröffentlichten „Sonderrichtlinie der Bundesstadt Bonn zur Inventur der Brücken“ geregelt. Als Vorsystem dient das GIS. Die Bestände laut GIS und SAP wurden zum 31.12.2022 abgeglichen. Neben den Brücken wurden hierbei ebenso die Stützwände abgeglichen, die ebenfalls im GIS erfasst sind, für die jedoch noch eine Sonderrichtlinie zu verfassen ist. Ebenfalls zum 31.12.2022 wurde der erfasste Anlagenbestand zum Straßentunnel Bad Godesberg durch den bilanzierenden Fachbereich überprüft und bestätigt. Die wasserwirtschaftlichen Anlagen (Wasserbauwerke) umfassen die Hochwasserschutz- anlagen (Deiche, Rheinufermauern) und die Bäche (technische Bauwerke, Verrohrungen, sonstige Eingriffe wie z.B. Renaturierungen). Im GIS sind beispielsweise Bachverläufe, sowie die Standorte von Pegeln, Stauanlagen, Kreuzungs- und Querbauwerken abrufbar. Soweit Bachabschnitte verrohrt sind, werden diese Verrohrungen im Kanalmanagement- System novaKANDIS geführt, in dem auch die jeweiligen Zustandsaufnahmen hinterlegt sind. Weitere Informationen zu den Gewässern sind im Bachentwicklungsplan enthalten. Auf Grundlage dieser Informationen aus den Vorsystemen wurden die Bilanzwerte zum Stichtag 31.12.2022 vom Fachbereich überprüft und bestätigt. 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden Bilanzwert 31.12.2024 153.550,58 EUR Bilanzwert 31.12.2025 304.764,77 EUR Entwicklung 151.214,19 EUR davon Zugänge 0,00 EUR davon Abgänge 0,00 EUR davon Umbuchungen 176.187,32 EUR davon Abschreibungen -24.973,13 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 28 von 906Seite 29 von 907 Anhang Seite 15 von 83 Dieser Bilanzposition sind die Aufbauten zugeordnet, die sich auf fremdem Grund und Boden befinden sowie Mietereinbauten. Zugänge und Abgänge wurden in 2025 nicht gebucht. Die Umbuchung resultiert aus der Aktivierung von Mietereinbauten in der Fahrradstation in der Quantiusstraße am Hauptbahnhof. 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Bilanzwert 31.12.2024 123.102.632,77 EUR Bilanzwert 31.12.2025 123.453.300,16 EUR Entwicklung 350.667,39 EUR davon Zugänge 352.667,39 EUR davon Abgänge -2.000,00 EUR davon Umbuchungen 0,00 EUR davon Abschreibungen 0,00 EUR Zu dieser Bilanzposition gehören Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im gemeindlichen Interesse liegt. Zu den Kunstgegenständen zählen beispielsweise Plastiken, Gemälde, Skulpturen und Archivalien des Kunstmuseums und des Stadtmuseums Bonn. Als Kulturdenkmäler werden beispielsweise Reliefs, Wegekreuze, Statuen und Säulen er- fasst, soweit es sich nicht um ein Gebäude handelt. Die Zugänge ergeben sich aus Aktivierungen von Kunstgegenständen und -werken ins- besondere aus Schenkungen. Der Abgang ergibt sich aus der Aussonderung von zwei Werken. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler unterliegen in der Regel keiner Abnutzung, daher erfolgen keine planmäßigen Abschreibungen. Die Kunstgegenstände des Kunstmuseums werden in der Software Museum Plus inventarisiert. Die Bestände laut Museum Plus wurden mit den erfassten Vermögens- werten in SAP zum Stichtag 31.12.2024 abgeglichen. Das Stadtmuseum inventarisiert seine Sammlungsbestände ähnlich wie das Kunst- museum mit der Software Museum Plus. Der letzte Bestandsabgleich fand zum Stichtag 31.12.2021 statt. 1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge Bilanzwert 31.12.2024 30.947.729,42 EUR Bilanzwert 31.12.2025 33.490.783,44 EUR Entwicklung 2.543.054,02 EUR davon Zugänge 8.052.882,25 EUR davon Abgänge -319.282,00 EUR davon Umbuchungen 757.274,28 EUR davon Abschreibungen -5.947.820,51 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 29 von 906Seite 30 von 907 Anhang Seite 16 von 83 Unter dieser Bilanzposition werden Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtun- gen, Pkw, Nutzfahrzeuge und sonstige Fahrzeuge wie Fahrräder erfasst. Die Zugänge und Umbuchungen ergeben sich aus Aktivierungen von Fahrzeugen, tech- nischen Anlagen und Sirenen im Bereich der Feuerwehr sowie des neuen Kassensystems im Bereich der Hallen- und Freibäder. Die Abgänge ergeben sich hauptsächlich aus dem Verkauf von Fahrzeugen, der Ausson- derung von Leitstellentechnik der Feuerwehr sowie dem Verkauf der Starkstromanlage in der Beethovenhalle. In der „Sonderrichtlinie der Bundesstadt Bonn zur Inventur der Fahrzeuge“ wird die Inven- tur der städtischen Fahrzeuge mit Ausnahme der Fahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes geregelt. Als Vorsystem dient die Betriebssoftware MEKOS, in der die letzten Überprüfungstermine und damit Inaugenscheinnahmen der Fahrzeuge dokumen- tiert werden. Der Bestand aus MEKOS wurde zum 31.12.2025 mit SAP abgeglichen. Das Inventar von Feuerwehr und Rettungsdienst wird in dem Programm Feuernetz ge- führt. Dieses soll perspektivisch als Vorsystem für Inventurzwecke dienen, so dass auf dieser Basis eine Sonderrichtlinie erstellt werden kann. Der bilanzielle Anlagenbestand wurde zum Stichtag 31.12.2020 vom Fachbereich überprüft und bestätigt. 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Bilanzwert 31.12.2024 31.332.227,81 EUR Bilanzwert 31.12.2025 32.292.203,44 EUR Entwicklung 959.975,63 EUR davon Zugänge 6.602.497,60 EUR davon Abgänge -192.720,77 EUR davon Umbuchungen 114.150,09 EUR davon Abschreibungen -5.563.951,29 EUR Unter dieser Bilanzposition wird die bewegliche Betriebs- und Geschäftsausstattung wie Werkstatteinrichtung und -geräte, Bau- und Garteneinrichtung und -geräte, medizinische Geräte, Sport- und Freizeitgeräte, Schuleinrichtungen, Einrichtungen in Kindertages- stätten, Büroeinrichtung und -geräte, DV- und Nachrichtentechnik sowie sonstige Be- triebs- und Geschäftsausstattung bilanziert. Die Zugänge und Umbuchungen ergeben sich u.a. aus Aktivierungen von beweglichem Vermögen der Schulen, Kindertageseinrichtungen, Sportstätten, des Grünflächenpflege- dienstes, der Feuerwehr und des Tiefbauamtes. Die Abgänge ergeben sich hauptsächlich aus Anlagenabgängen in Zusammenhang mit Neuanschaffungen, altersbedingten Außerbetriebnahmen und Verkäufen. Zudem wurde im Geschäftsbereich des Personal- und Organisationsamtes eine Überprüfung des Be- stands aus der ehemaligen Kantine des Stadthauses vorgenommen, der zu Abgängen von ausgesondertem beweglichem Vermögen führte. Im Jahr 2025 wurde das bewegliche Vermögen folgender Dienststellen mittels der Inventarisierungssoftware Parsec.NET überprüft und erfasst sowie etikettiert: • Amt für Recht und Versicherungen • Bezirksverwaltungsstelle Beuel • Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg • Kompetenzzentrum Frau und Beruf (im Amt 03)Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 30 von 906Seite 31 von 907 Anhang Seite 17 von 83 • Regionalagentur Bonn Rhein Sieg (im Amt 03) Bestandsabgleiche wurden für die Instrumente der Musikschule und des Beethoven- orchesters durchgeführt. Die Musikschule inventarisiert die dortigen Instrumente in der Software IMikel und hat hieraus eine Auswertung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Basis wurde der bilanzierte Anlagenbestand in 2025 geprüft und bestätigt. Das Beethovenorchester hat ebenfalls eine Liste mit den dort geführten Instrumenten übermittelt, so dass auf dieser Basis der Anlagenbestand in SAP zum Stichtag 31.12.2024 abgeglichen werden konnte. Das Anlagevermögen des Amtes 33 (Bürgerdienste) wurde zum 31.12.2024 von dort überprüft und bestätigt. 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Bilanzwert 31.12.2024 375.790.251,72 EUR Bilanzwert 31.12.2025 327.627.731,11 EUR Entwicklung -48.162.520,61 EUR davon Zugänge 80.336.572,45 EUR davon Abgänge 0,00 EUR davon Umbuchungen -127.473.577,89 EUR davon Abbau offene Anzahlungen im Umlaufvermögen -1.025.515,17 EUR davon Abschreibungen 0,00 EUR Bis zum Jahr 2018 wurden investiv geleistete Anzahlungen im Umlaufvermögen ausge- wiesen. Für die offenen Anzahlungen, die bis zur Umstellung des Buchungsverfahrens in 2018 gezahlt wurden, für die zum Stichtag aber noch keine Schlussrechnung vorliegt, ist für den richtigen Bilanzausweis im Sachanlagevermögen eine Umbuchung vorzunehmen. Diese Umbuchungen können nicht in der Anlagenbuchhaltung erfolgen und werden daher nicht in Position 2.8 des Anlagenspiegels ausgewiesen (siehe auch Weitere Angaben gem. § 45 KomHVO NRW). Zum 31.12.2025 wurden 7.679.286,02 EUR vom Umlaufvermögen in das Sachanlage- vermögen umgebucht. Der Altbestand an offenen Anzahlungen konnte somit in 2025 um 1.025.515,17 EUR verringert werden. Zudem konnte im Jahr 2025 eine Lösung für den Abbau offener Anzahlungen umgesetzt werden, für die vom Auftragsnehmer auch nach Aufforderung durch die Stadt Bonn keine Schlussrechnung gestellt wurde, womit sich der Bestand der geleisteten Anzahlungen auf den Kreditoren reduziert hat. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau unterliegen in der Regel keiner Abnutzung. Daher erfolgen keine planmäßigen Abschreibungen. Die Zugänge resultieren aus noch nicht aktivierbaren Anschaffungs- und Herstellungs- kosten aus kreditorischen Rechnungen oder aktivierten Eigenleistungen. Unter den Umbuchungen werden im Wesentlichen Aktivierungen von Beständen aus Vor- jahren ausgewiesen. Die Bestände auf Anlagen im Bau und in den geleisteten Anzahlungen wurden zum Stich- tag in voller Bilanzhöhe durch die Fachbereiche im Zuge der jährlichen Bestätigungen zum Jahresabschluss geprüft und bescheinigt.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 31 von 906Seite 32 von 907 Anhang Seite 18 von 83 Der Bestand der sogenannten „Altfälle“ der Anlagen im Bau aus der Abschlussprüfung 2017 wurde im Jahr 2025 um 1.152.717,17 EUR reduziert. Weitere Fälle befinden sich in Bearbeitung: teilweise wurden die Fachbereiche an die Er- ledigung erinnert oder es wurden Sachverhalte mitgeteilt, aufgrund derer eine Aktivierung noch nicht möglich ist (z.B. Planungsstadium, Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen, geplante Übertragung des Vermögensgegenstandes an das Städtische Gebäude- management). 1.3 Finanzanlagen Bilanzwert 31.12.2024 1.763.958.290,46 EUR Bilanzwert 31.12.2025 1.927.188.847,17 EUR Entwicklung 163.230.556,71 EUR Die Bewertung der städtischen Beteiligungen für die Eröffnungsbilanz der Bundesstadt Bonn erfolgte auf der Grundlage von § 92 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 55 Abs. 6 GemHVO a.F. NRW. Ausgehend vom Grundsatz des vorsichtig geschätzten Zeitwertes sind bei der Ermittlung die zulässigen Bewertungsmethoden Substanzwertverfahren, Ertragswertver- fahren oder Eigenkapitalspiegelbildmethode verwandt worden. Diese Wertansätze gelten für die Folgejahre als Anschaffungskosten. Die Beteiligungen wurden entsprechend ihrer Bedeutung und ihres Kapitalanteils ausge- wiesen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr über- nommen. Für Finanzanlagen wird die Buch- und Beleginventur als Inventurvereinfachungsverfahren herangezogen (§ 30 Abs. 2 KomHVO NRW). Bei der Buch- und Beleginventur werden Art, Menge und Wert der Finanzanlagen anhand der Buchführung oder anderer Belege er- mittelt. 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen Bilanzwert 31.12.2024 530.729.663,66 EUR Bilanzwert 31.12.2025 530.729.663,66 EUR Entwicklung 0,00 EUR davon Zugänge 0,00 EUR davon Abgänge 0,00 EUR davon Umbuchungen 0,00 EUR davon Abschreibungen 0,00 EUR Unter dieser Bilanzposition sind als wertmäßig wesentliche Beteiligungen ausgewiesen: • Stadtwerke Konzern (SWB GmbH) • Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft (VEBOWAG) • Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA) • Bonnorange AöR. Es haben sich keine Hinweise auf Wertberichtigungen zum 31.12.2025 für die Werte der verbundenen Unternehmen ergeben.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 32 von 906Seite 33 von 907 Anhang Seite 19 von 83 Der Bestand wurde zum 31.12.2025 durch den zuständigen Fachbereich bestätigt. 1.3.2 Beteiligungen Bilanzwert 31.12.2024 122.488.654,09 EUR Bilanzwert 31.12.2025 122.487.155,68 EUR Entwicklung -1.498,41 EUR davon Zugänge 1.230,66 EUR davon Abgänge 0,00 EUR davon Umbuchungen 0,00 EUR davon Abschreibungen -2.729,07 EUR Unter dieser Bilanzposition sind als wertmäßig wesentliche Unternehmen ausgewiesen: • Wahnbachtalsperrenverband (WTV) • Zweckverband Rheinische Entsorgungskooperation (REK) • Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR (CVUA). Erstmalig bilanziert wurde die Beteiligung an der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH. Für die Tourismus & Congress GmbH (T&C) ergab sich die Notwendigkeit einer Wertbe- richtigung zum 31.12.2025 in Höhe von 2.729,07 EUR. Weitere Abschreibungen wurden nicht gebucht. Der Bestand wurde zum 31.12.2025 durch den zuständigen Fachbereich bestätigt. 1.3.3 Sondervermögen Bilanzwert 31.12.2024 310.619.944,77 EUR Bilanzwert 31.12.2025 308.011.302,74 EUR Entwicklung -2.608.642,03 EUR davon Zugänge 6.558.600,00 EUR davon Abgänge 0,00 EUR davon Umbuchungen 0,00 EUR davon Abschreibungen -9.167.242,03 EUR Unter dieser Bilanzposition sind die drei eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen • Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) • Theater der Bundesstadt Bonn • Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn (SZB) ausgewiesen. Mit Ratsbeschluss vom 12.12.2024 zum Wirtschaftsplan 2025 des SGB wurden die vom SGB benötigten Mittel zur Darlehenstilgung in Höhe von 6.558.600 EUR in Form einer Kapitalerhöhung zur Verfügung gestellt. Weiterhin bestand beim SGB ein Wertberichtigungsbedarf in Höhe von 7.090.148,92 EUR. Die Bewertung des Theaters der Bundesstadt Bonn erfolgte auf Basis des dortigen Jahresabschlusses zum 31.7.2024. Dieser weist ein Eigenkapital von rund 29.498 TEURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 33 von 906Seite 34 von 907 Anhang Seite 20 von 83 aus. Es hat sich ein Abschreibungsbedarf auf den Beteiligungswert von 2.077.093,11 EUR ergeben. Bei dem Beteiligungswert für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn hat sich kein Änderungsbedarf zum 31.12.2025 ergeben. Der Bestand wurde zum 31.12.2025 durch den zuständigen Fachbereich bestätigt. 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens Bilanzwert 31.12.2024 87.465.386,18 EUR Bilanzwert 31.12.2025 61.705.538,19 EUR Entwicklung -25.759.847,99 EUR davon Zugänge 0,00 EUR davon Abgänge -25.729.847,99 EUR davon Umbuchungen 0,00 EUR davon Abschreibungen 0,00 EUR Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden mit den tatsächlichen Anschaffungs- kosten bilanziert. Zu den Wertpapieren gehört ein Sparkassenbrief, in den ein Teil des Barwertvorteils aus zwei US-Cross-Border-Lease-Transaktionen geflossen ist. Das US-Cross-Border- Leasinggeschäft wurde im Jahr 2010 beendet. Die abgeschlossene Finanzanlage wurde jedoch weiter fortgeführt, da sich eine vorzeitige Auflösung wirtschaftlich nachteilig darge- stellt hat. Der Sparkassenbrief läuft bis zum Jahr 2026. Das Stammkapital der rechtlich unselbständigen Stiftungen wurde im Jahr 2023 in einem festverzinslichen Sparkassenbrief für zehn Jahre neu angelegt. Das Rücklagevermögen der rechtlich unselbständigen Stiftungen wurde im Jahr 2019 zum Teil in einen konservativen Stiftungsfonds investiert, um eine positive Rendite zu erzielen. Ein weiterer Teil des Rücklagevermögens der rechtlich unselbständigen Stiftungen wurde im Jahr 2023 zu einem festen Zinssatz in einem Festgeld für zwei Jahre angelegt und im Jahr 2025 für weitere drei Jahre prolongiert. Für die Geldanlagen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen werden auf der Passiv- seite Sonderposten ausgewiesen. Die Rücklagemittel des Kongresszentrums (WorldCCBonn) werden seit Mitte 2018 in einem konservativen Spezialfonds mit drei Segmenten angelegt. Aufgrund der negativen geopolitischen Einflüsse auf die Anlagemärkte erfolgte aus Gründen der Diversifizierung die Auflösung eines Fondssegments, dessen Mittel für zehn Jahre zinssicher als Festgeld investiert wurden. Hierfür werden wie bisher auf der Passivseite sonstige Verbindlich- keiten angesetzt. Weitere Geldanlagen werden in Form von Termingeldern gehalten und unter der Bilanz- position Liquide Mittel im Umlaufvermögen ausgewiesen. Erläuterungen hierzu finden sich unter Aktiva Ziff. 2.4 Liquide Mittel.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 34 von 906Seite 35 von 907 Anhang Seite 21 von 83 1.3.5 Ausleihungen Stand 31.12.2024 712.654.641,76 EUR Stand 31.12.2025 904.255.186,90 EUR Entwicklung 191.600.545,14 EUR davon Zugänge 216.487.373,23 EUR davon Abgänge -9.602.364,15 EUR davon Umbuchungen 0,00 EUR davon Abschreibungen -15.284.463,94 EUR Ausleihungen wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Gesamtlaufzeit der Darlehen beträgt mehr als ein Jahr. Zu den Ausleihungen gehörten u.a.: • diverse Darlehensforderungen • Städtische Investitionszuschüsse an das Städtische Gebäudemanagement und das Theater • Anteil an der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Bonn eG • Anteil an der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Sankt Augustin eG • Anteile an Zweckverbänden • Anteil am Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung (RSI) • Anteil an der Klärschlammverwertung am Rhein GmbH (KLAR GmbH). Im Rahmen der Konzernfinanzierung hat die Stadt ab 2020 begonnen, Darlehen für die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) aufzunehmen. Bei diesem Modell gewährt die Stadt den Stadtwerken/Stadtwerketöchtern Gesellschafterdarlehen und refinanziert diese selbst bei Kreditinstituten. In der städtischen Bilanz werden damit unter der Bilanzposition Aus- leihungen eine Forderung aus Investitionskrediten gegenüber der SWB und korres- pondierend auf der Passivseite eine Kreditverbindlichkeit ausgewiesen. Der Bestand be- trägt zum 31.12.2025 rund 228,5 Mio. EUR (siehe auch Aktiva Ziff. 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen). Die bilanzierten Darlehensforderungen aus dem Bereich der Stadtkämmerei wurden zum Stichtag 31.12.2025 mit dem Vorsystem VKompass abgeglichen. Unter der Bilanzposition Ausleihungen werden auch die an die beiden eigenbetriebsähn- lichen Einrichtungen SGB und Theater geleisteten Investitionszuschüsse ausgewiesen sowie die Finanzierung der Monoklärschlammverbrennungsanlage bei der KLAR GmbH. Die Wertanpassung der Finanzanlage für den Investitionszuschuss (IZ) an das SGB ent- sprechend der dortigen Bilanzierung erfolgte auf Basis eines vorläufigen Sachstandes zum Stichtag 31.12.2025. Inkludiert war dabei eine Korrektur des zum Jahresabschluss 2024 ebenfalls auf vor- läufigen Daten gebuchten Investitionszuschusses. Aus dem Abgleich der endgültigen Werte ergab sich ein Korrekturerfordernis der gebuchten Investitionszuschüsse in Höhe von rund 3,9 Mio. EUR. Aus Aktivierungen aus dem Geschäftsjahr 2024 beim SGB ergaben sich nachzuholende Abschreibungen auf den städtischen IZ in Höhe von 1.168.302,39 EUR. Diese wurden aufwandsmäßig als bilanzielle Abschreibungen erfasst und werden im Anlagenspiegel als Wertberichtigung aus Nachaktivierungen ausge- wiesen. Die Zugänge des Jahres 2025 ergeben sich größtenteils aus den laufenden Investitions- zuschüssen der Stadt an das SGB. Es wurden für das Jahr 2025 Abschreibungen in Höhe von rund 14,1 Mio. EUR gebucht.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 35 von 906Seite 36 von 907 Anhang Seite 22 von 83 Der Investitionszuschuss an das Theater wurde in 2025 um rund 1,4 Mio. EUR durch neu geleistete Zuschüsse erhöht. Abschreibungen wurden in Höhe von rund 1,2 Mio. EUR gebucht. 2. Umlaufvermögen Bilanzwert 31.12.2024 274.455.627,25 EUR Bilanzwert 31.12.2025 258.242.796,33 EUR Entwicklung -16.212.830,92 EUR 2.1 Vorräte Bilanzwert 31.12.2024 1.386.732,23 EUR Bilanzwert 31.12.2025 1.362.944,30 EUR Entwicklung -23.787,93 EUR Eine Ermittlung und Bilanzierung von Vorratsbeständen „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“ erfolgte in folgenden Verwaltungsbereichen: • Amt 03 Merchandising-Artikel Bonn-Information • Amt 10-2 DV-Verbrauchsmaterial • Amt 10-3 Büromaterial der Druckerei sowie Büromobiliar • Amt 40 Material für die städtischen Schulen • Amt 52 Material für den Bäderbetrieb • Amt 66 Materiallager Lievelingsweg 110 • Amt 67 Wirtschaftshof Es erfolgte eine Bilanzierung zu den jeweiligen Anschaffungskosten. Die Bestände und die zugehörigen Werte wurden zum Jahresende in den Fachbereichen ermittelt und der Finanzbuchhaltung zur Buchung der Bestandsveränderungen gemeldet. Des Weiteren wurde die Skontoverrechnung unter der Bilanzposition Vorräte ausge- wiesen. Die Auszahlung der betroffenen kreditorischen Rechnungen mit Skontoabzug er- folgte im Folgejahr und damit auch der Ausgleich des Sachkontos. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bilanzwert 31.12.2024 264.586.428,57 EUR Bilanzwert 31.12.2025 245.897.174,12 EUR Entwicklung -18.689.254,45 EUR Im Rahmen des Jahresabschlusses wurde der Forderungsbestand festgestellt und über- prüft. Es wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Das zugehörige Inventarverzeichnis zu Forderungen wurde erstellt.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 36 von 906Seite 37 von 907 Anhang Seite 23 von 83 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen Bilanzwert 31.12.2024 86.541.477,50 EUR Bilanzwert 31.12.2025 93.510.880,93 EUR Entwicklung 6.969.403,43 EUR Öffentlich-rechtliche Forderungen bestehen aus • Gebühren (z.B. Abwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren, Abfallbeseiti- gungsgebühren, Verwaltungsgebühren) • Beiträgen (z.B. Erschließungsbeiträge, Kanalbeiträge), • Steuern (z.B. Grundsteuern, Gewerbesteuer), • Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Rückforderung von Jugendhilfeleistun- gen, Erstattungen von Sozialleistungen) • sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen (z.B. Elternbeiträge für Kindertagesein- richtigungen, Zuweisungen des Landes). Bestandteil der Forderungen aus Transferleistungen war ein Betrag in Höhe von 23.092.416 EUR aufgrund des Förderprogramms ‚Gute Schule 2020‘ des Landes NRW. Für konsumtive und investive Darlehen war aufgrund der Tilgungsleistung des Landes NRW die Forderung im Jahr 2025 um 1.540.120 EUR zu reduzieren. Die Forderungen aus Transferleistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen waren um 316.394,16 EUR zu erhöhen. 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen Bilanzwert 31.12.2024 119.246.562,79 EUR Bilanzwert 31.12.2025 64.744.202,90 EUR Entwicklung -54.502.359,89 EUR Dabei handelt es sich u.a. um privatrechtliche Forderungen • gegenüber dem privaten Bereich in Höhe von 27.599.703,38 EUR • gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 35.996.738,98 EUR Dies sind beispielsweise Einnahmen aus Ersatzansprüchen, Miet- und Pachteinnahmen, Verkaufserlöse, Beistandsleistungen und Teilnehmerentgelte. Weitergehend handelt es sich um Forderungen zum 31.12.2025 aus der Konzernfinanzierung (SWB) für Liquiditäts- kredite in Höhe von 25 Mio. EUR (siehe auch Aktiva Ziff. 1.3.5 Ausleihungen), korrespon- dierend werden auf der Passivseite Kreditverbindlichkeiten ausgewiesen. 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände Bilanzwert 31.12.2024 58.798.388,28 EUR Bilanzwert 31.12.2025 87.642.090,29 EUR Entwicklung 28.843.702,01 EUR Als sonstige Vermögensgegenstände wurden u. a. Spenden und Zuschüsse nachgewie- sen. Darüber hinaus erfolgte unter diesem Posten ein Ausweis von Ansprüchen gegen Dritte, die weder aus Lieferung und Leistung noch aus Beteiligungen, Ausleihungen oder dergleichen entstanden sind sowie der Ausweis des Bestandes an sonstigen Forderun-Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 37 von 906Seite 38 von 907 Anhang Seite 24 von 83 gen. Die sonstigen Forderungen dienen dem Nachweis der periodengerechten Ertragszu- ordnung beispielsweise im Folgejahr abgerechnete Rettungsdienstgebühren mit Leis- tungszeitpunkt im Vorjahr i.H.v. 29.822.854,36 EUR. Ab der Erstellung des Entwurfes zum Jahresabschluss 2023 wurde eine grundsätzliche Wert-/Bagatellgrenze in Höhe von 1.000 EUR für antizipative und transitorische Abgrenzungsbuchungen eingeführt. Weiterhin wurden hier Vermögensgegenstände ausgewiesen, die dem Geschäftsbetrieb nicht mehr dauerhaft dienen sollen, weil ein Verkauf vorgesehen ist. Hierbei handelte es sich fast ausschließlich um bebaute und unbebaute Grundstücke der Abteilung Liegen- schaften. Im Jahr 2025 wurden wertlose Aufbauten auf neu angekauften Grundstücken mit einem Erinnerungswert von 1 EUR von Anlagen im Bau in das Umlaufvermögen umgebucht. Zudem wurde eine Tür aus dem Vermögen der Beethovenhalle, die verkauft werden soll, in das Umlaufvermögen umgebucht. Es wurden keine Grundstücksverkäufe oder Umgliederungen aus dem Umlauf- in das An- lagevermögen gebucht. Im Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip. Im Geschäftsjahr 2025 ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine Wertberichtigung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Auch der Bestand der Grundstücke aus der Entwicklungsmaßnahme Wohn- und Wissen- schaftspark St. Augustin (WTP), die zum Ende des Geschäftsjahres noch nicht veräußert waren, wurden hier in Höhe von 4.600.693,80 EUR ausgewiesen. Da die Grundstücke von den Entwicklungsträgern (= Treuhänder) in deren Namen, aber für Rechnung der Stadt (= Treugeber) zu veräußern sind, hatte die Bilanzierung bei der Stadt als wirtschaft- lichem Eigentümer zu erfolgen. Auf der Passivseite wurden entsprechende Verbindlich- keiten für die Rückzahlungsverpflichtungen der Stadt abgebildet. Die Bilanzierung der vom Jobcenter und dem Inkassoservice der Bundesagentur für Arbeit verwalteten Forderungen wird seit dem Jahr 2017 vorgenommen. Aufgrund der gemelde- ten Zahlen bestanden zum Stichtag 31.12.2025 per Saldo Forderungen in Höhe von 1.854.615,61 EUR. Die Forderungen sind zum Bilanzstichtag einer individuellen Risikoprüfung unter Beach- tung des § 27 KomHVO NRW zu unterziehen und ggf. in Höhe des geschätzten Ausfalls abzuschreiben. Dabei sind gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 KomHVO NRW i. V. m. § 91 Abs. 4 Nr. 3 GO NRW das Wirklichkeitsprinzip und das Prinzip der Wertaufhellung zu beachten. In diesem Zusammenhang ist für die Vornahme einer Wertberichtigung zu berücksichti- gen, wann die wertaufhellenden Tatsachen stattgefunden haben und wann die Kenntnis- nahme erfolgen konnte. Sofern nur eine Schätzung möglich ist, wird ggfls. eine anteilige Wertberichtigung vorgenommen. Zudem sind Forderungen (Nominalbetrag) gemäß § 34 Abs. 5 KomHVO NRW, soweit ein Ausfallrisiko besteht, entweder durch Einzel- oder durch Pauschalwert- oder durch pauschale Einzelwertberichtigung zu vermindern. Forderungen, die aufgrund ausgeschöpfter Vollstreckungsmöglichkeiten nicht beitreibbar waren, wurden durch befristete/unbefristete Niederschlagungen wertberichtigt. Von der Vollziehung ausgesetzte Forderungen wurden nicht im Forderungsbestand geführt, da sie nicht beigetrieben werden durften. Soweit die dezentral bewirtschaftenden Fachbereiche die o.g. buchhalterischen Maßnahmen noch nicht umgesetzt hatten, wurden die wesent- lichen Forderungen im Zuge der Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Im Zuge des Be- stätigungsschreibens basierend auf der Jahresabschlussverfügung des Kämmerers gaben alle Fachbereiche an, dass zum Stichtag Forderungen, die außerhalb der Buchfüh-Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 38 von 906Seite 39 von 907 Anhang Seite 25 von 83 rungssoftware verwaltet wurden im Forderungsbestand berücksichtigt wurden und Bear- beitungsrückstände, die den im Arbeitsprozess üblichen Umfang überstiegen und sich auf die im Jahresabschluss auszuweisenden Forderungen/Erträge oder Verbindlichkeiten/ Aufwendungen auswirkten mitgeteilt wurden. Ein Forderungsbestand in der Einnahmebuchhaltung (SAP PSCD) in Höhe von 63.704.325,90 EUR war 53.084 Geschäftspartnern auf 66.614 Vertragsgegenständen zu- zuordnen. Ein Bestand an freiwilligen Zahlungen (3.635.273,98 EUR) auf zukünftige Ge- werbesteuerfestsetzungen vermindert den Gesamtsaldo der offenen Posten zum 31.12.2025. Zum Bilanzwert gehörten außerdem Forderungen, die nur auf den Bilanzkonten nachge- wiesen werden, z.B., wenn noch kein Fälligkeitsdatum festgesetzt werden kann, sowie Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens. Forderungen ab 100.000 EUR wurden im Zuge der Einzelwertberichtigung zum Bilanz- stichtag auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Bei 83 Geschäftspartnern auf 546 Vertragsgegenständen wurden Forderungen ab 100.000 EUR mit einem Gesamtvolumen von 35.298.603,50 EUR ermittelt. In Höhe von 1.688.242,62 EUR wurden Abgänge zu den zum Stichtag offenen Forderungen verfügt. 14.859.800,89 EUR der Forderungen ab 100.000 EUR wurden zwischenzeitig bezahlt. Hiervon waren 4.097.948,93 EUR erst im Jahr 2026 fällig gestellt. Zu abgesetzten und bezahlten Forderungen wurde keine Wertberichtigung gebucht. Die Ergebnisse der Forderungsprüfungen wurden im Rahmen der Einzelwertberichtigung gebucht. Zum 31.12.2025 waren insgesamt Forderungen in Höhe von 5.259.172,78 EUR im Rahmen der Einzelwertberichtigung als nicht werthaltig zu beurteilen. Im Vergleich zum Jahresabschluss 2024 handelt es sich um eine Erhöhung des Volumens aus Einzelwertberichtigungen um 1,6 Mio. EUR. Für die nicht in der Einzelwertberichtigung untersuchten Forderungen wurde eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen. Es wurde je Forderungsart ermittelt, wie hoch im Haushaltsjahr des Jahresabschlusses der abzuschreibende prozentuale Anteil, der wegen Uneinbringlichkeit abzuschreibenden Forderungen war. Dieser Prozentsatz wurde auf die offenen Forderungen des Jahres angewendet. Im Rahmen der Pauschalwertbe- richtigung waren 200.719,07 EUR als nicht werthaltig zu schätzen. Im Vergleich zum Jahresabschluss 2024 handelt es sich insgesamt eine Verringerung des Volumens aus Pauschalwertberichtigungen um 1,3 Mio. EUR. 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens Bilanzwert 31.12.2024 0,00 EUR Bilanzwert 31.12.2025 0,00 EUR Entwicklung 0,00 EUR Unter dieser Bilanzposition ist kein Betrag erfasst. Die Wertpapiere werden unter dem An- lagevermögen ausgewiesen, da grundsätzlich kein Erwerb mit einem Anlagehorizont von weniger als einem Jahr erfolgt.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 39 von 906Seite 40 von 907 Anhang Seite 26 von 83 2.4 Liquide Mittel Bilanzwert 31.12.2024 8.482.466,45 EUR Bilanzwert 31.12.2025 10.982.677,91 EUR Entwicklung 2.500.211,46 EUR Als liquide Mittel wurden die Bestände der Bankkonten, Termingelder, Handvorschüsse und die Bestände der Schulgirokonten sowie der Schulsparbücher nachgewiesen. Die Bestände der Konten für liquide Mittel sind durch entsprechende Kontoauszüge der Banken bestätigt. Die Abstimmung mit der Finanzrechnung (SAP PSM) hat stattgefunden und Differenzen wurden bereinigt. Das Termingeld beläuft sich zum 31.12.2025 unverändert auf 853.416,29 EUR. Hierbei handelt es sich um das Rücklagevermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen. Auf der Passivseite werden entsprechende Sonderposten ausgewiesen. Zum 31.12.2024 wurden alle bestehenden zweiten sowie ggfs. weitere Girokonten der städtischen Schulen aufgelöst. Die entsprechenden Guthaben wurden als Einnahmen auf das erste Girokonto der jeweiligen Schule übertragen. Zum Stichtag werden die Schulgirokonten sowie Schulsparbücher mit einem Bestand von 6,9 Mio. EUR in den liquiden Mitteln ausgewiesen. Darüber hinaus werden Guthabenbestände von Frankiermaschinen über 40.328,72 EUR sowie ein technisch nicht in die Zahlungsabwicklung eingebundenes Bankkonto mit einem Bestand von 484,50 EUR in den liquiden Mitteln dargestellt. 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanzwert 31.12.2024 44.530.434,23 EUR Bilanzwert 31.12.2025 47.281.013,27 EUR Entwicklung 2.750.579,04 EUR Gemäß § 44 Abs. 2 KomHVO NRW erfolgte bei geleisteten Zuwendungen für Vermögens- gegenstände, an denen die Bundesstadt Bonn nicht das wirtschaftliche Eigentum hat, aber die entsprechenden Voraussetzungen (u.a. eine konkrete, einklagbare Gegen- leistungsverpflichtung des Zuwendungsempfängers) gegeben waren, eine Berück- sichtigung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Diese wurden entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung und der Dauer der Zweckbindung aufwands- wirksam aufgelöst. Zum 31.12.2025 erfolgte eine Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens in Bezug auf verwendete Stellplatzablösebeträge über 330.749,04 EUR. In Höhe der jeweils vereinnahmten Stellplatzablöse wurden diese in den Vorjahren ebenfalls dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten (Umbuchung aus den erhaltenen Anzahlungen) zuge- führt, in gleicher Höhe die Aufwendungen aus dem Zuschuss an die Stadtwerke in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umgebucht. Die anteilige Auflösung erfolgte entsprechend der Dauer der Gegenleistungsverpflichtung. Es werden zum Stichtag 2.595.489,01 EUR ausgewiesen. Darüber hinaus wurden die bereits im Dezember 2025 geleisteten Auszahlungen für Sozialhilfe, Jugendhilfe, Besoldung und Versorgung für Januar 2026 als Rechnungs- abgrenzungsposten in Höhe von 26.691.226,78 EUR erfasst.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 40 von 906Seite 41 von 907 Anhang Seite 27 von 83 Sofern Zahlungen im Jahr 2025 vorgenommen wurden, die Aufwand des Jahres 2026 (oder weiterer Folgejahre) betrafen, wurden diese Werte als aktive Rechnungsabgren- zungsposten gebucht. Ab der Erstellung des Entwurfes zum Jahresabschluss 2023 wurde eine grundsätzliche Wert-/Bagatellgrenze in Höhe von 1.000 EUR für antizipative und transitorische Abgrenzungsbuchungen eingeführt.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 41 von 906Seite 42 von 907 Anhang Seite 28 von 83 PASSIVA 1. Eigenkapital Bilanzwert 31.12.2024 1.104.826.583,78 EUR Bilanzwert 31.12.2025 1.000.587.340,35 EUR Entwicklung -104.239.243,43 EUR Diese Position stellt die Differenz der Aktivposten zu den übrigen Passivposten dar. 1.1 Allgemeine Rücklage Bilanzwert 31.12.2024 998.443.963,73 EUR Bilanzwert 31.12.2025 990.826.518,12 EUR Entwicklung -7.617.445,61 EUR Die Allgemeine Rücklage wurde zum 31.12.2025 aus folgenden Gründen verändert: A) Buchungen gegen die allgemeine Rücklage bei Abgängen von Vermögens- gegenständen und Wertänderungen von Finanzanlagen gem. § 44 Abs. 3 KomHVO NRW in Verbindung mit § 90 Abs. 3 S. 1 GO NRW. Seit dem Geschäftsjahr 2013 sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO NRW sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. In der Konkretisierung durch die Gesetzesbegründung be- schränkt sich diese Regelung auf außergewöhnliche, aber ergebniswirksame Ereignisse außerhalb der laufenden Verwaltungstätigkeit. Die erfolgsneutrale Ver- buchung war unabhängig von der Zuordnung der Vermögensgegenstände zum Anlage- oder Umlaufvermögen. Erfolgte aufgrund der Veräußerungsabsicht die Um- buchung eines bisher genutzten Vermögensgegenstandes in das Umlaufvermögen und war infolge des hier geltenden Niederstwertprinzips eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen, so war dieser Aufwand ebenfalls erfolgsneutral mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Es wurden Verrechnungen aufgrund der Wertveränderung von Finanzanlagen in Höhe von insgesamt 9.169.971,10 EUR vorgenommen (Erläuterung unter Aktiva Ziff. 1.3.3 Sondervermögen). B) Entwicklungsmaßnahmen Die Jahresabschlussbuchung zum Treuhandkonto der Entwicklungsmaßnahme WTP (Wohn- und Technologiepark Sankt Augustin) erfolgte in Höhe von insgesamt -333.085,57 EUR gegen die Allgemeine Rücklage. C) Korrekturen der Eröffnungsbilanz Es erfolgten nachträgliche Korrekturen der Eröffnungsbilanz gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 KomHVO NRW in Höhe von -264.319,59 EUR, die gegen die Allgemeine Rücklage verrechnet wurden. D) Sonstige Veränderungen Schuldenerlass des Bundes in Höhe von -11.245,33 EUR Tilgungszuschuss des Bundes in Höhe von -943.875,00 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 42 von 906Seite 43 von 907 Anhang Seite 29 von 83 Entwicklung der Allgemeinen Rücklage Seit der NKF-Einführung zum 1.1.2008 hat die Bundesstadt Bonn in den Jahren 2009, 2017 und 2018 einen Überschuss erwirtschaftet, der der Ausgleichsrücklage zugeführt wurde. Für alle weiteren Jahresergebnisse war ein Fehlbetrag zu verzeichnen, der in 2011 teilweise und in den Folgejahren vollständig durch die Allgemeine Rücklage gedeckt werden musste. Die Jahresergebnisse 2019 und 2020 (Fehlbeträge) wurden nach Ergebnisverwendungsbeschluss durch den Rat gegen die Ausgleichsrücklage gebucht. Der Jahresabschluss 2021 schloss mit einem Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit von -633.678,73 EUR ab. Nur durch das außerordentliche Ergebnis, dass sich aus dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie (NKF-COVID-19-Isolierungs- gesetz NKF-CIG) herleitete, ergab sich ein Jahresüberschuss von 34.066.326,91 EUR, der der Ausgleichrücklage zugeführt wurde. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -7.371.889,13 EUR des Jahresabschlusses 2022 wurde der Ausgleichsrücklage ent- nommen. Der Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2023 in Höhe von 99.104.581,56 EUR wurde der Ausgleichsrücklage zugeführt. Mit dem 3. NKFWG ist ab der Mittelverwendung des Jahresergebnisses 2023 das bisherige Wahlrecht gemäß § 75 Abs. 3 S. 3 GO NRW entfallen, d.h. ein Jahresüberschuss ist immer der Ausgleichsrück- lage zuzuführen. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -57.457.603,34 EUR des Jahresab- schlusses 2023 wurde der Ausgleichsrücklage entnommen. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2025 schließt mit einem negativen Jahresergebnis in Höhe von -96.621.797,82 EUR ab. Für das Haushaltsjahr 2025 wurde ein Fehlbetrag in Höhe von -96.545.039,00 EUR geplant. Das Ergebnis des Jahres 2025 ist im Jahres- abschlussentwurf somit um -76.758,82 EUR schlechter als ursprünglich veranschlagt. Der im Jahr 2025 ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von -96.621.797,82 EUR wird im Rahmen der Ergebnisverwendung im Jahr 2026, nach Beschluss des Rates gem. § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW, aus der Ausgleichsrücklage entnommen. Anschließend weist die Ausgleichsrücklage noch einen Bestand in Höhe von 9.105.756,86 EUR aus. Aufgrund der Ergebnisse der Jahre 2012 und 2013 hatte die Bundesstadt Bonn für die Jahre 2015/2016 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, welches von der Bezirks- regierung genehmigt wurde. Das Haushaltssicherungskonzept (HSK) wurde im Doppelhaushalt 2017/2018 erstmals fortgeschrieben. Die zweite Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2019 bis 2024 wurde von der Bezirksregierung mit Schreiben vom 23.1.2019 genehmigt. Im Jahresabschluss 2021 wurde ein „echter“ Haushaltsausgleich im Sinne des § 75 Abs. 2 S. 2 GO NRW ohne Einbeziehung der außerordentlichen Erträge nur knapp verfehlt (Defizit von 634 TEUR). Aus diesem Grund war aus Sicht der Kommunalaufsicht eine Verpflichtung zur Fortschreibung des HSK im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 nicht mehr gegeben.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 43 von 906Seite 44 von 907 Anhang Seite 30 von 83 Es ist folgende Entwicklung des Eigenkapitals zu erwarten: Die in der Tabelle dargestellten Eigenkapitalwerte (zum 31.12.) beinhalten jeweils schon das festgestellte/geplante Ergebnis des jeweiligen Jahres. Ausblick: Teilnahme der Bundesstadt Bonn am Altschuldenentlastungsgesetz NRW (ASEG NRW) Der Rat der Stadt Bonn hat am 7.7.2025 beschlossen, dass die Stadt einen Antrag auf anteilige Entschuldung an das Land Nordrhein-Westfalen stellt. Dieser Antrag wurde am 18.11.2025 nach § 4 Abs. 1 Satz 1 ASEG NRW gestellt: Demnach ergibt sich eine Pro- Kopf-Verschuldung von rund 1.882 EUR je Einwohnerin oder Einwohner. Der Umfang der Übernahme von übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung nach dem ASEG NRW wird für jede Kommune durch Bewilligungsbescheid festgesetzt. Aus dem für Bonn erteilten Bescheid vom 23.12.2025 ergibt sich auf Grundlage der Berechnung nach § 6 Abs. 2 ASEG NRW eine Schuldübernahme durch das Land Nord- rhein-Westfalen in Höhe von 225.247.749,82 EUR. Die Schuldübernahme von diesen als übermäßig anerkannten Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung wird im 1. Quartal 2026 erfolgen. Aus dieser Schuldübernahme wird im Jahr 2026 eine entsprechende ErhöhungBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 44 von 906Seite 45 von 907 Anhang Seite 31 von 83 der Allgemeinen Rücklage in der Bilanz resultieren. Damit werden zudem wird eine Reduzierung der Kreditverbindlichkeiten und der Zinsaufwendungen in der Ergebnis- rechnung verbunden sein. 1.2 Sonderrücklagen Bilanzwert 31.12.2024 655.065,37 EUR Bilanzwert 31.12.2025 655.065,37 EUR Entwicklung 0,00 EUR Der Bilanzwert besteht aus der für die selbstständige Beethovenstiftung gebildeten Sonderrücklage in Höhe von 655.065,37 EUR. 1.3 Ausgleichsrücklagen Bilanzwert 31.12.2024 163.185.158,02 EUR Bilanzwert 31.12.2025 105.727.554,68 EUR Entwicklung -57.457.603,34 EUR Die Ausgleichsrücklage stellt eine separat auszuweisende Position des Eigenkapitals dar. Sie wurde zum Eröffnungsbilanzstichtag gem. § 75 Abs. 3 GO NRW berechnet. Durch den Fehlbetrag des Jahres 2024 wurde die Ausgleichsrücklage auf den ausgewiesenen Stand verringert. Der im Jahr 2025 ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von -96.621.797,82 EUR wird im Rahmen der Ergebnisverwendung im Jahr 2026, nach Beschluss des Rates gem. § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW, aus der Ausgleichsrücklage entnommen. Anschließend weist die Ausgleichsrücklage noch einen Bestand in Höhe von 9.105.756,86 EUR aus. 1.4 Bilanzieller Verlustvortrag Bilanzwert 31.12.2024 0,00 EUR Bilanzwert 31.12.2025 0,00 EUR Entwicklung 0,00 EUR § 95 Abs. 2 GO NRW eröffnet die Möglichkeit, einen Jahresfehlbetrag vorzutragen, soweit er nicht im Jahresabschluss durch die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Letzteres war bisher möglich, daher wird kein Bestand in dieser Bilanz- position ausgewiesen. Das per Runderlass vom 12.3.2025 veröffentlichte Muster für die Struktur der Bilanz (MBl. NRW. 2025 S. 402, Anlage 25) wird ab dem Jahresabschluss 2024 angewandt. 2. Sonderposten Bilanzwert 31.12.2024 982.301.121,20 EUR Bilanzwert 31.12.2025 986.671.282,80 EUR Entwicklung 4.370.161,60 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 45 von 906Seite 46 von 907 Anhang Seite 32 von 83 2.1 Sonderposten für Zuwendungen Bilanzwert 31.12.2024 791.563.004,99 EUR Bilanzwert 31.12.2025 791.464.557,94 EUR Entwicklung -98.447,05 EUR Gemäß § 44 Abs. 5 KomHVO NRW sind erhaltene Zuwendungen für Investitionen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt werden, als Sonderposten anzusetzen und entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstands ertrags- wirksam aufzulösen. Die Sonderposten aus Zuwendungen wurden auf Basis der tatsächlich zugegangenen Zuwendungsbeträge zugeordnet. Bei unentgeltlichen Übertragungen (z.B. Schenkungen) erfolgt eine Sonderposten-Bilanzierung zu den beim Übertragenden entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Falls diese nicht ermittelt werden konnten, erfolgte eine eigenständige Wertermittlung. Der Werteverzehr des Anlagevermögens durch Abnutzung wird durch aufwandsrelevante Abschreibungsbuchungen abgebildet. Sofern einem Vermögensgegenstand Sonder- posten zugeordnet sind, erfolgt die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens analog der Abschreibung über die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstands. Hierdurch wird der Sonderpostenbestand reduziert und die Ergebnisrechnung entlastet. Im Jahr 2025 konnten Zuwendungen und unentgeltliche Vermögensübertragungen aus einzelfallbezogenen Fördermaßnahmen zugeordnet werden. Beispiele für Einzelförderungen, die 2025 in den Sonderposten umgebucht wurden, sind: • Landeszuweisung für den Dransdorfer Bach (ca. 700 TEUR) • Landeszuweisung für das Hochwasserpumpwerk I in Beuel (ca. 2 Mio. EUR) • Bundeszuwendungen für den Sirenenausbau (Amt 37) (ca. 100 TEUR) • Bundeszuwendungen „Digitalpakt“ für die städtischen Schulen (ca. 6,4 Mio. EUR) • Mittel der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) für die Sanierung der Beethoven- halle (ca. 1,6 Mio. EUR) • Zuwendungen von Land und EU (EFRE) für Mobilstationen Zusätzlich gingen Zuwendungen Dritter aufgrund verschiedener gesetzlicher Regelungen ein: • Feuerschutzpauschale des Landes Nach §§ 5 Abs. 1 und 50 Abs. 6 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 leistet das Land Zuschüsse zu den Kosten des Brandschutzes der Gemeinden und Kreise. Die Zuwendung dient zur teilweisen Finanzierung der aus dem BKHG entstandenen Investitionsausgaben für Bauten, für den Erwerb von beweglichem Vermögen und sonstigem unbeweglichem Vermögen und anderen Investitionsausgaben. Die Feuerschutzpauschale für die Stadt Bonn betrug für das Jahr 2025 696.895,88 EUR. Hieraus und aus bisher nicht zugeordneten Einnahmen 2024 wurden Sonderposten in Höhe von 727.853,04 EUR gebucht. 37.618,79 EUR werden in Folgejahren verwendet und als Sonderposten zugeordnet. • Allgemeine Investitionspauschale des Landes Die allgemeine Investitionspauschale, die auf Grundlage des Gemeindefinanzierungs- gesetzes (GFG) gewährt wird, ist rein investiv durch die Gemeinden zu verwenden. Damit erhalten alle Gemeinden Finanzmittel, um ihre Investitionstätigkeit zu stärken.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 46 von 906Seite 47 von 907 Anhang Seite 33 von 83 Die Gemeinden entscheiden in eigener Verantwortung darüber, wo sie die Finanz- mittel investiv zum Einsatz bringen. Die allgemeine Investitionspauschale nach § 16 Abs. 3 und 4 Gemeindefinanzierungs- gesetz 2025 NRW (GFG 2025) für die Stadt Bonn betrug 18.106.644,85 EUR. Hiervon wurden 9.695.187,44 EUR als Sonderposten bzw. ertragswirksame Auflö- sung berücksichtigt. 8.411.457,41 EUR müssen in Folgejahren den in 2025 hergestell- ten oder angeschafften, aber noch nicht aktivierten Vermögensgegenständen zuge- ordnet werden. Vermögensgegenstände, die nicht linear abgeschrieben werden oder bei denen von einer anderweitigen Förderung auszugehen ist, werden hierbei nicht oder nur teilweise berücksichtigt. Im Jahr 2025 wurden weiterhin Sonderposten in Höhe von rund 5,4 Mio. EUR aus allgemeinen Investitionspauschalen aus Vorjahren (2016-2024) zugeordnet. Sonderposten aus der allgemeinen Investitionspauschale aus Vorjahren wurden in Höhe von rund 48 TEUR korrigiert, d.h. zurückgenommen und bereits teilweise neu zugeordnet. 2.2 Sonderposten für Beiträge Bilanzwert 31.12.2024 164.643.477,66 EUR Bilanzwert 31.12.2025 162.419.371,82 EUR Entwicklung -2.224.105,84 EUR Gemäß § 44 Abs. 5 KomHVO NRW sind für erhaltene und zweckentsprechend ver- wendete Beiträge für Investitionen Sonderposten anzusetzen und entsprechend der Ab- nutzung des bezuschussten Vermögensgegenstands aufzulösen. Die Sonderposten für Beiträge beinhalten • Anliegerbeiträge aufgrund Vorschriften Baugesetzbuch (BauGB) bzw. Kommunal- abgabengesetz (KAG a.F.) • Einmalige Kanalbeiträge nach KAG Gemäß § 127 BauGB erhebt die Stadt Erschließungsbeiträge zur Deckung ihres ander- weitig nicht gedeckten Aufwands für die erstmalige Herstellung von Erschließungs- anlagen. Gemäß § 4 der Satzung der Stadt Bonn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - vom 21.12.1988, trägt die Stadt 10 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. Im Umkehrschluss tragen die Beitragszahlenden 90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. Gemäß § 8 KAG a. F. soll die Stadt Beiträge zum Ersatz des Aufwandes für die Her- stellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen, bei Straßen, Wegen und Plätzen auch für deren Verbesserung, erheben. Eine Abrechnung im Rahmen des § 8 KAG erfolgt auf Basis der Satzungen der Stadt Bonn mit Quoten zwischen 30 % und 80 % je nach Art des Vermögensgegenstands gegenüber den Anliegern. Auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-West- falen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) übernimmt das Land 100 Prozent der nach § 8 Abs. 1 S. 2 KAG von den Beitragspflichtigen zu zahlenden Straßenausbaubeiträge in NRW, wenn die straßenbauliche Maßnahme nach dem 1.1.2018 durch die zuständigenBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2025 Seite 47 von 906Seite 48 von 907 Anhang Seite 34 von 83 politischen Gremien (in Bonn die Bezirksvertretungen) beschlossen wurde. Sofern ein solcher Beschluss nicht gefasst wurde, sind die straßenbaulichen Maßnahmen förderfähig, wenn die entsprechenden Haushaltsmittel für diese Arbeiten erstmals nach dem 1.1.2018 bereitgestellt wurden. Soweit Kommunen anstelle einer Beitragserhebung Ablösevereinbarungen treffen, übernimmt das Land den sich aus den Ablöseverein- barungen ergebenden Betrag ebenfalls zu 100 Prozent. Antragsberechtigt sind alle Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen. Begünstigte sind die Straßenausbaubeitragspflichtigen. Die Förderung erfolgt als Zuweisungen des Landes an die Kommunen. Diese geben die Förderung an die Beitragspflichtigen weiter, indem sie sie bei der Berechnung der Straßenausbaubeiträge berücksichtigen. Die Landeszuweisungen werden als Beitragszahlungen gebucht. Mit Aktivierung der her- gestellten Erschließungsanlagen sind Sonderposten zu bilden. Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungs- gesetz Nordrhein-Westfalen - KAG-ÄG NRW) am 28.2.2024 dürfen keine Ausbaubeiträge mehr erhoben werden. Dies gilt für Maßnahmen, die nach dem 1.1.2024 beschlossen wurden, oder die in Ermangelung eines entsprechenden Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 steht. Aufgrund der Verordnung zur Erstattung von Beitragsausfällen für kommunale Straßen- ausbaumaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen (Straßenausbaubeitrag-Erstattungs- verordnung Nordrhein-Westfalen) erstattet das Land den Gemeinden diejenigen Beträge, die sie infolge des Erhebungsverbots nach § 8 Abs. 1 S. 3 KAG NRW für Straßenausbau- maßnahmen nicht mehr erheben können. Diese Einnahmen vom Land werden unter Position 2.1 Sonderposten als Zuwendungen bilanziert. Beiträge aus BauGB- und KAG-Maßnahmen wurden insbesondere für folgende Ver- mögensgegenstände erhoben: • Erschließungsbeiträge/Beiträge für Straßen, Kanäle, Straßenbegleitgrün, Beleuchtung, SPE und Grunderwerb Für das Jahr 2025 erfolgte die Bildung der Sonderposten auf Basis der tatsächlich gezahlten Beiträge nach BauGB/KAG für die im jeweiligen Jahr aktivierten Maßnahmen. In Fällen, in denen diese Zuordnung noch nicht möglich war, werden die Einnahmen als erhaltene Anzahlungen unter den Verbindlichkeiten ausgew
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