260990-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Aufstockungspotenzial Siedlung Elsa-Brandström-/Ernst-Moritz-Arndt-Str./Rosenweg; Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 260990-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Beuel Hauptort
- Ernst-Moritz-Arndt-Straße
- Rosenweg
- Arndtstraße
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260990-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Aufstockungspotenzial Siedlung Elsa-Brandström- /Ernst-Moritz-Arndt-Str./Rosenweg; Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme Die Verwaltung nimmt zu den Fragen aus der Großen Anfrage wie folgt Stellung: 1. Sind der Verwaltung Aufstockungsüberlegungen der Eigentümer im Bereich der zweigeschossigen Siedlung Elsa-Brandström-/Ernst-Moritz- ArndtStr./Rosenweg (B-Plan 7922-4) bekannt, entweder über eine unmittelbare Aufstockung des vorhandenen Bestands oder durch Abriss und höheren Neubau? Wenn ja, in welche Richtung gegen die Überlegungen? In 2021 gab es zwei Bauvoranfragen zum Ausbau des Dachgeschosses bei mehreren Gebäuden im genannten Bereich, welche 2023 genehmigt wurden. Bauanträge wurden dann allerdings nicht gestellt und die Bauvorbescheide sind mittlerweile abgelaufen. Darüber hinausgehend sind keine Vorhaben hinsichtlich einer Aufstockung bekannt. 2. Hat es angesichts der Einstufung der Fläche im Baupotenzialregister in der Kategorie „Aufstockungspotenzial“ Gespräche der Verwaltung mit den Eigentümern gegeben, um mögliche Bauabsichten anzustoßen oder abzufragen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Nein, im Rahmen der Erstellung des Bonner Baupotenzialregisters (B²PR) wurden keine Gespräche mit Flächeneigentümer*innen geführt. Das B²PR ist ein Instrument zur zielgerichteten Unterstützung der Innenentwicklung durch die Stadt und zur Information über Wohnbauflächenpotenziale für Dritte. Eine Beratung von Entwicklungsinteressierten kann auf Nachfrage erfolgen. 3. Wie viele zusätzliche Wohneinheiten könnten nach Auffassung der Verwaltung im betreffenden Gebiet nach überschlägiger Schätzung entstehen? Dies hängt von vielen Kriterien ab, insbesondere der Anzahl der zusätzlichen Vollgeschosse und der Möglichkeit einer eigenen Erschließung der Wohneinheiten. Grundsätzlich gilt eine städtebauliche Zieldichte von 60 bis 100+ WE/ha Bruttowohnbauland. Die Zahl der tatsächlich realisierbaren zusätzlichen Wohneinheiten ist auf Grundlage einer flächenbezogenen Studie zu ermitteln.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 4. Nach Informationen des Fragestellers plant eine Eigentümerin, bestehende Mietwohnungen im Gebiet in (Teil-)Eigentumswohnungen umzuwandeln. Ist dies der Verwaltung bekannt und wie beurteilt sie dies im Hinblick auf potenzielle Aufstockungsmaßnahmen? Grundsätzlich ist eine Aufstockung auch nach einer Umwandlung von Mietwohnung in (Teil-)Eigentumswohnungen möglich, es ist aber ein größerer Abstimmungsaufwand zu erwarten, da die Eigentümergemeinschaft sich zunächst einig werden muss. Bauordnungs- und planungsrechtlich macht es jedoch keinen Unterschied für die Zulässigkeit eines solchen Vorhabens. Die Verwaltung wird in der Regel nicht über die Umwandlung von Miet- in (Teil- )Eigentumswohnungen informiert, es liegen daher auch keine Informationen über solche Absichten im genannten Bereich vor. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de