260989-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Volt-Antrag: Digitalisierungsstrategie Bonn – Zeitplan, Zwischenstand und Einordnung der Bestandsaufnahme - Stellungnahme Stadtverwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 260989-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.947 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260989-02 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Dezernat OB Dezernat: Dez. OB Volt-Antrag: Digitalisierungsstrategie Bonn – Zeitplan, Zwischenstand und Einordnung der Bestandsaufnahme - Stellungnahme Stadtverwaltung Beratungsfolge Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 22.09.2026 Kenntnisnahme Hauptausschuss 05.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Zeitplan und Vorlage der Digitalisierungsstrategie: Die Digitalisierungsstrategie der Bundesstadt Bonn ist dem Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung spätestens in der Sitzung vor der Sommerpause 2026 vorzustellen. Sollte dies nicht möglich sein, ist dem Ausschuss schriftlich und nachvollziehbar zu begründen, warum die Vorlage nicht bis zu diesem Termin erfolgen kann. --> Die Verwaltung verweist hierzu auf die aktuelle Beschlussvorlage. (sh. 261619). 2. Zwischenstand der Strategie-Inhalte: Unabhängig vom Fertigstellungstermin ist dem Ausschuss ein Zwischenstand der inhaltlichen Erarbeitung zu präsentieren. Dieser umfasst mindestens: die geplanten strategischen Schwerpunkte, den Stand der Beteiligung relevanter Akteur*innen sowie einen Überblick über die vorgesehene Steuerungsstruktur --> Die Verwaltung verweist hierzu auf die aktuelle Beschlussvorlage. (sh. 261619). 3. Einordnung der Bestandsaufnahme in die Digitalisierungsstrategie: Die Verwaltung stellt dar, wie die im Rahmen der Bestandsaufnahme (Vorlage 260067-02) erfassten laufenden Digitalisierungsprojekte – insbesondere die rund 60 identifizierten Vorhaben – nach Priorität in die Digitalisierungsstrategie eingeordnet sind oder werden. Soweit eine Verknüpfung noch nicht erfolgt ist, ist darzulegen, bis wann und in welcher Form diese hergestellt wird. Dabei ist auch darzustellen, wie die Strategie sowohl die interne Effizienz der VerwaltungSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) als auch den sichtbaren digitalen Bürgerservice gleichwertig berücksichtigt. Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit: -Einordnung der laufenden Digitalisierungsprojekte, sowie neu angemeldeten Vorhaben ist vorbehaltlich der Zustimmung zur Dachstrategie erfolgt und muss mit dem Aktionsplan finalisiert werden. -interne Effizienz der Verwaltung und sichtbarer digitaler Bürgerservice werden im Rahmen der digitalen Dividende geprüft bzw. abgebildet und nachverfolgt -Jedes Digitalisierungsprojekt ist einem Cluster zugeordnet. Dabei kann ein Projekt durchaus auf mehrere Cluster einzahlen, da viele Vorhaben unterschiedliche Zielsetzungen und damit verschiedene Wirkungen gleichzeitig haben. Für die Einordnung wurde jeweils das Cluster gewählt, in dem die Projektleitung den größten Nutzen beziehungsweise den inhaltlichen Schwerpunkt und Hintergrund des Projekts sieht. Insbesondere Projekte im Cluster „Verwaltungseffizienz“ gehen häufig über reine interne Prozessoptimierungen hinaus. Durch effizientere Abläufe und digitale Unterstützung werden Bearbeitungszeiten verkürzt und damit auch die Servicequalität für Bürger*innen verbessert. Auch Projekte im Cluster „Digitale Sicherheit“ leisten häufig zugleich einen wichtigen Beitrag zum Bürgerservice. Hintergrund ist, dass bestehende Softwarelösungen mit auslaufendem Support („End of Life“ bzw. „End of Service“) ersetzt werden müssen, um die gewohnten Serviceleistungen für Bürger*innen weiterhin zuverlässig und sicher anbieten zu können. Darüber hinaus enthalten Projekte in den Clustern „Gesetzliche Verpflichtung“ sowie „Förderprojekte“ oftmals ebenfalls Maßnahmen, die zu einer Verbesserung bestehender Leistungen und Angebote für Bürger*innen beitragen oder die Einführung neuer Services und Leistungen ermöglichen. 4. Regelmäßige Fortschrittsberichterstattung: Der Ausschuss erhält mindestens halbjährlich einen aktualisierten Statusbericht über den Stand der Digitalisierungsprojekte. Der Bericht enthält für jedes Vorhaben einen Ampelstatus, den aktuellen Reifegrad nach OZG-Modell, einen Zeitplan sowie die jeweils verantwortliche Stelle in der Verwaltung. Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit: -Ampelstatus möglich -Reifegrad nach OZG-Modell muss geprüft werden -Zeitplan? Anfang/ Ende ausreichend? Verantwortliche Stelle – ok -Aufgrund technischer Möglichkeiten nur als PDF möglich 5. Weiteres Vorgehen und Zeitplan: Die Verwaltung legt einen verbindlichen Zeitplan für die weiteren Schritte vor: von der Fertigstellung der Strategie über die Beschlussfassung im AusschussSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) und Rat bis hin zur regelmäßigen Fortschrittsberichterstattung. Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit: -Eine Zeitplanung zu einzelnen Maßnahmen/Projekten sowie deren Fortschritte wird im Aktionsplan enthalten sein. Für die Beschlussfassung in den Gremien wird eine Zeitplanung erstellt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de