260942-01 AA · Änderungsantrag
Grüner Änderungsantrag: Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 6422-2 „Innovationsdreieck“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Weststadt Antrag zur Vorlage 260942
Kerndaten
- Nummer
- 260942-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 08.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Guido-Westerwelle-Brücke Hauptort
- Immenburgstraße
- Hein-Moeller-Straße
- Endenicher Straße
- Herwarthstraße
- Viktoriaunterführung
- Karlstraße
- F
- Gerhard-Domagk-Straße
- Am Propsthof
- Weststadt
- Endenich
- Bonn
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 260942-01 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Ursula Bach Rolf Beu 08.09.2026, gez. Bonnie Grüner Änderungsantrag: Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 6422-2 „Innovationsdreieck“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Weststadt Antrag zur Vorlage 260942 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Empfehlung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 29.09.2026 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Dem ansonsten unveränderten Beschlussvorschlag wird folgender Punkt angefügt. I Beschlüsse: 9. Die vom Stadtrat bei der Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans mitgegebenen ‚Maßgaben‘‘, von der Verwaltung selbst auch als ‚konkrete Vorgaben’ bezeichnet, sind unabhängig vom Satzungsbeschluss unverändert umzusetzen. Dies betrifft insbesondere a) die Realisierung der Fuß- und Radbrücke von der Immenburgstraße über die Bahngleise zur Stadtbahn-Station ‚Bonn West‘ unverändert im Jahr 2028, während der Zeit der Generalsanierung der linken Rheinstrecke, da ansonsten bahnseitig eine Verzögerung bis Mitte der 2030er Jahre wahrscheinlich ist, b) die unverzügliche Anlage einer provisorischen Fuß-/Radwegverbindung von der existierenden Immenburgstraße über die vorhandene Hein- Moeller-Straße, unterhalb der Guido-Westerwelle-Brücke bis zur existierenden Einmündung Endenicher Straße/Herwarthstraße (die endgültige Herstellung kann im Zusammenhang mit dem eigentlich bereits seit Jahren anstehenden Bau der Viktoriaunterführung als Ersatz für die P…rinne erfolgen), c) die prioritäre Errichtung einer verlängerten, ausreichend dimensionierten Linksabbiegemöglichkeit aus Richtung desSeite 1 von 3 Seite 2 sogenannten Endenicher Ei (A565/B56) in die Karlstraße, ohne Reduzierung der Spurigkeit der Endenicher Straße, um den Verkehr zum ‚Innovationsdreieck’ frühstmöglich aus den Wohngebieten herauszuhalten und auf die Karlstraße zu bündeln. Darüber hinaus sind die weiteren Maßgaben ebenfalls abzuarbeiten: d) Die von Vertretern der SWB gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern versprochene und im VSU-‚Gutachten’ enthaltene optimierte ÖPNV- Anbindung des ‚Innovationsdreiecks‘ ist im Arbeitskreis zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans mit möglichen Routen und Kosten zu besprechen, e) der fehlende westliche Lückenschluss der Fuß-/Radverbindung vom Meßdorfer Feld zur Immenburgstraße, durch den Uni-Campus Endenich und über die Autobahn (sh. DS 222051) ist auch vor dem erfolgten Neubau der A565 bereits planerisch so vorzubereiten, dass eine Realisierung unmittelbar im Anschluss erfolgen kann, f) Vorstellung der Planung des nördlichen Knotenpunkts Gerhard- Domagk-Straße/Am Propsthof/Luise-Straus-Ernst-Allee als Kreisverkehrsplatz (‚Minikreisel‘) oder als versetzte höhengleiche Kreuzung. Im weiteren Verfahren ist außerdem zu berücksichtigen: g) Entlang der Bahntrasse ist eine durchgängige, ökologisch wirksame Grün- und Biotopverbundstruktur planerisch zu sichern. Dabei ist insbesondere der im Beteiligungsverfahren geforderte 30–40 m breite Grünstreifen zu prüfen. Die zusätzliche Versiegelung ist auf das notwendige Minimum zu begrenzen und die weitere Planung nach dem Schwammstadtprinzip auszurichten. Die erforderlichen vertiefenden Artenschutzuntersuchungen sind vor irreversiblen Eingriffen abzuschließen und bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. h) Die von den beteiligten Fachbehörden aufgeworfenen und bislang nicht abschließend geklärten Fragen insbesondere zu Gewerbelärm, bestehenden Vorbelastungen sowie weiteren Immissionen sind im weiteren Planungsverfahren nachvollziehbar abzuarbeiten. Dabei ist konkret darzustellen, welche Konflikte bereits auf Ebene der Bauleitplanung zu lösen sind und welche sachgerecht in nachfolgenden Genehmigungsverfahren bewältigt werden können. Begründung Ergibt sich u.a. aus dem von der Verwaltung selbst zitierten Maßgabenbeschluss, den Verwaltungsstellungnahmen und dem VSU- ,Gutachten'. Die ergänzenden Maßgaben zu Klima-, Natur- undSeite 2 von 3 Seite 3 Immissionsschutz greifen darüber hinaus die im laufenden Bauleitplanverfahren vorgebrachten fachlichen Stellungnahmen auf. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de