260933-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
ST der Bezirksregierung: Bundeswehr wirbt beim Girls' und Boys' Day um Minderjährige
Kerndaten
- Nummer
- 260933-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260933-02 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V ST der Bezirksregierung: Bundeswehr wirbt beim Girls' und Boys' Day um Minderjährige Beratungsfolge Schulausschuss 03.06.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das Schulrechtsdezernat der Bezirksregierung Köln beantwortet die Große Anfrage wie folgt: Ob während des Girls‘ / Boys‘ Day 2026 in Bonn Jugendliche unter 18 Jahren an Veranstaltungen der Bundeswehr teilgenommen haben, entzieht sich der Kenntnis der BR , da hier keine Statistik o.Ä. geführt wird. Die Boys and Girls Tage sowie ‚Jobmessen‘, ‚Karrieretage‘, ‚Bildungsbörsen“ etc. dienen allgemein der beruflichen Orientierung und Vorstellung möglicher beruflicher Optionen und dienen im Fall der Bundeswehr keinesfalls der „Rekrutierung für den Wehrdienst“. Die Bundeswehr, eine demokratisch verfasste Institution der BRD , ist hier jeweils eine von vielen Arbeitgebern, die unterschiedliche Ausbildungsberufe ermöglicht und darüber wie alle anderen Arbeitgeber informiert und informieren darf. Ob und auf welchen dieser Orientierungsveranstaltungen die Bundeswehr präsent ist, kann nur die Bundeswehr beantworten. Da durch die freiwillige Teilnahme von Familien / Schüler und Schülerinnen schulrechtlich eine Verletzung der o.a. UN- Kinderrechtskonventionen nicht zu befürchten ist, sind schulische Belange von vorneherein nicht tangiert. Schulrechtlich gilt: Das Ministerium für Schule und Bildung hat mit der Bundeswehr eine für eine Zusammenarbeit bei der Behandlung von Fragen der „Sicherheitspolitik“ im Schulunterricht im Rahmen der politischen Bildung geschlossen. Grundlage dabei sind die entsprechenden Vorgaben des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen, des Schulgesetzes und der Rahmenvorgabe für politische Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Hierbei sind gemäß Beutelsbacher Konsens das Kontroversitätsgebot und das Überwältigungsverbot zwingend zu beachten. Dabei werden Informationen zur globalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung genauso wie Informationen zu nationalen Interessen einzubeziehen sein. Bei diesen Veranstaltungen sind die verantwortlichen Lehrkräfte zu jeder Zeit durchgehend anwesend und für den Unterricht verantwortlich. Jugendoffiziere dürfen in diesem Rahmen nicht für Tätigkeiten innerhalb der Bundeswehr werben.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Das Thema Friedens- und Sicherheitspolitik ist in der Schule in der gebotenen Ausgewogenheit zu behandeln. Dazu gehört, dass auch den wie der Bundeswehr die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Positionen im Unterricht gegeben werden kann. Die jeweilige Lehrkraft entscheidet in eigener Verantwortung über die Unterrichtsgestaltung zu friedenspolitischen Themen und in Abstimmung mit der Schulleitung sowie ggf. der Fach- und Schulkonferenz, ob und welche Referentinnen oder Referenten sie dabei einbeziehen will. Die Referentin oder der Referent einer Organisation der Friedensbewegung erhält für ihre oder seine Tätigkeit im Schulunterricht eine pauschale Aufwandsentschädigung. Die Abrechnung erfolgt über ein durch die jeweilige Lehrkraft mit der Referentin oder dem Referenten. Schulrechtlich müssen die Schulen o.g. Grundsätze des MSB beachten. Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Boys and Girls Tagen, ‚Jobmessen‘, ‚Karrieretagen‘, ‚Bildungsbörsen‘ oder ähnlichen Veranstaltungen zur Berufsorientierung bzw. Berufswahlvorbereitung liegt in der privaten Entscheidungshoheit der jeweiligen Familien bzw. der Schülerinnen und Schüler selber. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de