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260933-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

ST der Bezirksregierung: Bundeswehr wirbt beim Girls' und Boys' Day um Minderjährige

Nummer
260933-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Schulausschusses 03.06.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260933 Große Anfrage der Linke-Fraktion: Bundeswehr wirbt beim Girls' und Boys' Day um Minderjährige

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260933-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
ST der Bezirksregierung: Bundeswehr wirbt beim
Girls' und Boys' Day um Minderjährige
Beratungsfolge
Schulausschuss 03.06.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Das Schulrechtsdezernat der Bezirksregierung Köln beantwortet die Große
Anfrage wie folgt:
Ob während des Girls‘ / Boys‘ Day 2026 in Bonn Jugendliche unter 18 Jahren
an Veranstaltungen der Bundeswehr teilgenommen haben, entzieht sich der
Kenntnis der BR , da hier keine Statistik o.Ä. geführt wird. Die Boys and Girls
Tage sowie ‚Jobmessen‘, ‚Karrieretage‘, ‚Bildungsbörsen“ etc. dienen allgemein
der beruflichen Orientierung und Vorstellung möglicher beruflicher Optionen
und dienen im Fall der Bundeswehr keinesfalls der „Rekrutierung für den
Wehrdienst“. Die Bundeswehr, eine demokratisch verfasste Institution der BRD
, ist hier jeweils eine von vielen Arbeitgebern, die unterschiedliche
Ausbildungsberufe ermöglicht und darüber wie alle anderen Arbeitgeber
informiert und informieren darf. Ob und auf welchen dieser
Orientierungsveranstaltungen die Bundeswehr präsent ist, kann nur die
Bundeswehr beantworten. Da durch die freiwillige Teilnahme von Familien /
Schüler und Schülerinnen schulrechtlich eine Verletzung der o.a. UN-
Kinderrechtskonventionen nicht zu befürchten ist, sind schulische Belange von
vorneherein nicht tangiert.
Schulrechtlich gilt: Das Ministerium für Schule und Bildung hat mit der
Bundeswehr eine für eine Zusammenarbeit bei der Behandlung von Fragen der
„Sicherheitspolitik“ im Schulunterricht im Rahmen der politischen Bildung
geschlossen. Grundlage dabei sind die entsprechenden Vorgaben des
Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung für das Land
Nordrhein-Westfalen, des Schulgesetzes und der Rahmenvorgabe für
politische Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Hierbei sind gemäß
Beutelsbacher Konsens das Kontroversitätsgebot und das
Überwältigungsverbot zwingend zu beachten. Dabei werden Informationen zur
globalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung genauso wie Informationen
zu nationalen Interessen einzubeziehen sein. Bei diesen Veranstaltungen sind
die verantwortlichen Lehrkräfte zu jeder Zeit durchgehend anwesend und für
den Unterricht verantwortlich. Jugendoffiziere dürfen in diesem Rahmen nicht
für Tätigkeiten innerhalb der Bundeswehr werben.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Das Thema Friedens- und Sicherheitspolitik ist in der Schule in der gebotenen
Ausgewogenheit zu behandeln. Dazu gehört, dass auch den wie der
Bundeswehr die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Positionen im Unterricht
gegeben werden kann. Die jeweilige Lehrkraft entscheidet in eigener
Verantwortung über die Unterrichtsgestaltung zu friedenspolitischen Themen
und in Abstimmung mit der Schulleitung sowie ggf. der Fach- und
Schulkonferenz, ob und welche Referentinnen oder Referenten sie dabei
einbeziehen will. Die Referentin oder der Referent einer Organisation der
Friedensbewegung erhält für ihre oder seine Tätigkeit im Schulunterricht eine
pauschale Aufwandsentschädigung. Die Abrechnung erfolgt über ein durch die
jeweilige Lehrkraft mit der Referentin oder dem Referenten.
Schulrechtlich müssen die Schulen o.g. Grundsätze des MSB beachten. Die
Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Boys and Girls Tagen,
‚Jobmessen‘, ‚Karrieretagen‘, ‚Bildungsbörsen‘ oder ähnlichen Veranstaltungen
zur Berufsorientierung bzw. Berufswahlvorbereitung liegt in der privaten
Entscheidungshoheit der jeweiligen Familien bzw. der Schülerinnen und
Schüler selber.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de