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260921-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

GRÜNE-Fraktion/Linke-Fraktion/Volt-Gruppe-Große Anfrage: Sichere Mobilität von Kindern und Jugendlichen - Tempo 30 ausbauen

Nummer
260921-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Robert-Koch-Straße Straße· Südstadt, Bonn Hauptort
  • Löwenburgstraße Straße· Holtorf, Beuel
  • Ungartenstraße Straße· Holtorf, Beuel
  • Hauptstraße Straße· Holzlar, Beuel
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260921-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
GRÜNE-Fraktion/Linke-Fraktion/Volt-Gruppe-
Große Anfrage: Sichere Mobilität von Kindern und
Jugendlichen - Tempo 30 ausbauen
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Straßenverkehrsbehörde prüft unabhängig von einzelnen politischen
Anträgen fortlaufend im Rahmen regelmäßiger Rundfahrten sowie aufgrund
eingehender Hinweise die jeweilige Sach- und Rechtslage hinsichtlich
möglicher Tempo-30-Anordnungen im Stadtgebiet.
Grundlage der Prüfungen sind die straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie die hierzu erlassene
Verwaltungsvorschrift zur StVO in der jeweils geltenden Fassung. Die durch die
Novellierung der Verwaltungsvorschrift erweiterten Möglichkeiten zur
Anordnung von Tempo 30, insbesondere hinsichtlich möglicher Lückenschlüsse
oder im Umfeld sensibler Einrichtungen, werden hierbei berücksichtigt.
Die Prüfung erfolgt jedoch stets einzelfallbezogen unter Würdigung der
konkreten örtlichen Verhältnisse. Maßgeblich sind insbesondere die
Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße, die bestehende Verkehrsführung,
die Belange des ÖPNV, die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes, die
Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden sowie die Auswirkungen auf
angrenzende Straßenräume. Darüber hinaus sind auch Fragen der
Verständlichkeit und Akzeptanz straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen zu
berücksichtigen.
Die erweiterten Möglichkeiten der Verwaltungsvorschrift führen daher nicht
dazu, dass jeder theoretisch mögliche Lückenschluss oder jede rechtlich
grundsätzlich zulässige Tempo-30-Regelung automatisch umzusetzen ist.
Vielmehr verbleibt der Straßenverkehrsbehörde ein pflichtgemäßer
Ermessensspielraum, innerhalb dessen die jeweiligen örtlichen und
verkehrlichen Belange gegeneinander abzuwägen sind. Die Entscheidungen
erfolgen regelmäßig unter Beteiligung der Polizei sowie weiterer betroffener
Fachstellen.
Zu 1.
Seit Inkrafttreten der neuen Verwaltungsvorschrift wurden bereits verschiedene
Straßenabschnitte hinsichtlich möglicher Tempo-30-Regelungen
beziehungsweise Lückenschlüsse geprüft oder vorbereitet. Angeordnet wurdeSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
es bereits auf der Löwenburgstraße, Teilen der Ungartenstraße, der
Hauptstraße, der Robert-Koch-Straße, des Haager Wegs sowie der Gerhard-
Hauptmann-Straße. Weitere Örtlichkeiten befinden sich derzeit noch in der
laufenden Prüfung.
Zu 2.
Die erweiterten Möglichkeiten der Verwaltungsvorschrift, insbesondere
hinsichtlich möglicher Lückenschlüsse sowie der Anordnung von Tempo 30 im
Umfeld sensibler Einrichtungen, werden im Rahmen der laufenden Prüfungen
berücksichtigt. Maßgeblich bleibt jedoch stets die konkrete örtliche Situation.
Nicht jeder theoretisch denkbare Lückenschluss ist aus
straßenverkehrsrechtlicher Sicht erforderlich oder zweckmäßig.
Im Hinblick auf hochfrequentierte Schulwege erfolgen derzeit noch
weitergehende Abstimmungen mit dem beauftragten Planungsbüro sowie der
Polizei, um die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und verkehrlichen
Auswirkungen fachlich belastbar bewerten zu können.
Zu 3.
Konkrete Umsetzungen erfolgen sukzessive nach Abschluss der jeweiligen
fachlichen und rechtlichen Bewertungen sowie der erforderlichen
Abstimmungen. Aufgrund der Vielzahl der zu prüfenden Einzelfälle und der
notwendigen Beteiligungen kann derzeit kein allgemeingültiger Zeitrahmen für
weitere Maßnahmen benannt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de